Beteiligungsgesellschaften
Simon Kunststofftechnik GmbH
Daimlerstraße 2, 73663 Berglen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Simon seit 2.4.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 80.00% | |
D******* S**** | 10.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Simon Kunststofftechnik GmbHBerglenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023(Amtsgericht Stuttgart HRB 262434)BilanzAktiva
Angaben unter der Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss auf den 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff HGB erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (1) HGB. Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz beziehungsweise in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe in den Erläuterungen zur Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt. Die Gewinnermittlung wurde gemäß § 275 (1) HGB im Gesamtkostenverfahren erstellt. Soweit steuerliche Gesetze und Vorschriften zu Abweichungen von der Handelsbilanz führen wird dies im Bericht gesondert erläutert und in einer Überleitungsrechnung gem. § 60 (2) EStDV dargestellt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. I. Anlagevermögen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten bilanziert und abzüglich planmäßiger Abschreibung, beziehungsweise mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Auf Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird die Jahresabschreibung pro rata temporis berechnet. Für die Bemessung der Abschreibungsdauer wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die in den amtlichen Abschreibungstabellen festgelegten Nutzungszeiträume den tatsächlichen Werten zur Nutzung der jeweiligen Gegenstände entsprechen. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten, soweit erforderlich aber auch mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert bewertet. II. Umlaufvermögen Die Bewertung der Vorräte und der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungs- beziehungsweise zu Herstellungskosten oder zu niedrigeren Stichtagswerten. Die Herstellungskosten umfassen, für den steuerlichen und handelsrechtlichen Mindestumfang, die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten ohne den Einbezug von Zinsen für Fremdkapital. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertung erfolgte nach dem Gesamtwert des Auftrages im Verhältnis zum Grad der Fertigstellung am Bilanzstichtag. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Einzelwertberichtigungen werden gegebenenfalls gemäß den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Bankguthaben und Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten bewertet. III. Rückstellungen Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Maßgebend ist der Erfüllungsbetrag. Soweit die Restlaufzeit einer Rückstellung ein Jahr überschreitet, ist diese mit dem entspre chenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Auf Grundlage des § 253 (2) HGB werden die Rückstellungen für Pensionen gebildet. Der Wertermittlung liegt ein Versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Gemäß § 253 (6) HGB unterliegt der bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung entstandene Differenzbetrag, zwischen siebenjähriger und zehnjähriger Durchschnittsbildung, einer Ausschüttungssperre. Zum 31.12.2023 sind 2.720,00 Euro ausschüttungsgesperrt. Für das Rückdeckungsvermögen und die Pensionszusage ist das Saldierungsgebot gem. § 246 (2) HGB zu beachten. IV. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Darlehen gegenüber Gesellschaftern sind verzinst worden. C. Erläuterung der Bilanz Sämtliche Forderungen überschreiten, wie auch im Vorjahr, die Restlaufzeit von einem Jahr nicht. Sämtliche Verbindlichkeiten überschreiten, wie auch im Vorjahr, die Restlaufzeit von einem Jahr nicht. Es existieren keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechung Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält im Geschäftsjahr keine außergewöhnlichen Erträge oder Aufwendungen. E. Sonstige Angaben Im Jahresdurchschnitt wurde im Geschäftsjahr mehr als 10 aber weniger als 50 Arbeitnehmer beschäftigt. sonstige Berichtsbestandteile
Florian Simon, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2024 festgestellt. |
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