Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 311034
Eingetragen
20.3.1996
Branche
Architekturbüros für HochbauErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBüros für Innenarchitektur
Gegenstand
Erbringen von Consultingtätigkeiten im Inund Ausland, sowie alle daraus resultierenden weiteren Geschäfte.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Pro Casa GmbH

Oberstenfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 44.570,00 53.251,59
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 19.287,00 5.006,00
II. Sachanlagen 25.283,00 48.245,59
B. Umlaufvermögen 690.299,47 903.501,79
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 690.294,61 902.486,54
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 614.767,42 684.831,17
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4,86 1.015,25
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 71.011,60 0,00
D. sonstige Aktiva 0,00 9.294,65
Bilanzsumme, Summe Aktiva 805.881,07 966.048,03

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 46.250,39
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 20.685,80 63.222,73
III. Jahresfehlbetrag 117.261,99 42.536,93
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 71.011,60 0,00
B. Rückstellungen 183.193,45 183.193,45
C. Verbindlichkeiten 622.687,62 736.604,19
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 608.541,54 655.053,13
Bilanzsumme, Summe Passiva 805.881,07 966.048,03

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Firma Pro Casa GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die sich aus dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergebenden geänderten Vorschriften zur Rechnungslegung wurden entsprechend berücksichtigt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, erfolgen soweit möglich in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung.

Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungs- und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen hat insoweit nicht zu erfolgen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Über das Vermögen der Gesellschaft ist das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Besondere Bewertungsvorgaben auf der Grundlage des going-concern-Prinzips waren auf dieser Basis nicht zu beachten.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und sowohl linear als auch degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt dann, wenn diese zu einer höheren Abschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens werden ab einem Wert von Euro 410,-- im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere werden mit ihrem Nennwert angesetzt. Vorhandene Risiken werden im Rahmen von Abschlägen berücksichtigt.

Die Rückstellungen sind im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung ausreichend bemessen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und gegebenenfalls der Vorjahre.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

C. Erläuterungen zur Bilanz zum 31. Dezember 2010

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen oder sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

2. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei den Kreditinstituten sind durch gleich lautende Auszüge der Banken belegt. Der Ausweis erfolgt zum Nennwert.

3. Ergebnisverwendung

Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

4. Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rückstellungen oder Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

D. Angaben gem. § 42 III GmbHG

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sowie verbundenen Unternehmen bestanden wie folgt:

31.12.2010 Vorjahr
Forderungen
Euro
Verbindlichkeiten
Euro
Forderungen
Euro
Verbindlichkeiten
Euro
Gesellschafter 614.767   684.831  

 

Pro Casa GmbH

gez. Peter Hirschfeld, Geschäftsführer

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf Jahre

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 81.551,06 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 81.551,06 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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