Weber Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Günther Weber seit 5.11.2024 | Prokura |
Markus Weber seit 27.1.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Metallbau Weber GmbHSchweinfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhangder
Geschäftsjahr 2023 A. ALLGEMEINE ANGABEN 1. Grundangaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HBG aufgestellt. Nach den in den § 267 HGB angegeben Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 2. Bilanzierungs und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs planmäßig abgeschrieben. Vorräte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden gemäß dem Wahlrecht nach § 268 Abs. 5 S. 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werdengrundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Für zu erwartende Rechnungskürzungen durch Auftraggeber wurden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen betrifft erhalteneZuschüsse, welche ratierlich aufgelöst werden. Rückstellungen für Pensionen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Nach § 253 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt, abzuzinsen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von sonstigen Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr bestehen in Höhe von T€ 484. 2. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB (Differenz zwischen dem Erfüllungsbetrag mit dem 10-Jahresdurchschnittszins und dem Erfüllungsbetrag mit dem 7-Jahresdurchschnittszins), welcher für Ausschüttungen gesperrt ist, beträgt T€ 5,8. Nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurde eine verpfändete Rückdeckungsversicherung in Höhe von T€ 318,2 mit der korrespondierenden Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 497,4 verrechnet. Es wurde folgendes versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren angewandt: · "PUC-Methode" Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt: · Zins 10-Jahresdurchschnitt 1,82 % p.a. · Rentendynamik keine · Finanzierungsendalter 65 Jahre · Fluktuationsrate 0,00 % p.a. · Biometrische Annahmen © HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G von Klaus Heubeck 3. Eigenkapital Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 1.204.756,30 € enthalten. 4. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen T€ 448. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr T€ 358. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von größer 5 Jahren betragen T€ 0. Verbindlichkeiten, welche durch Pfandrechte u. Ä. gesichert sind, betragen T€ 173. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen T€ 355. C. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Verrechnungen In der GuV-Rechnung wurden Erträge in Höhe von T€ 4,35 und Aufwendungen in Höhe von T€ 8,75, welche mit Bewertungseinheiten zusammenhängen, gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet. D. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Nach § 251 und § 268 Abs. 7 HGB sind folgende Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Schweinfurt, den 10.07.2024 gez. Günther Weber gez. Markus Weber sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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