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LocumCert eGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ
ANHANGfür das Geschäftsjahr 2018
Der Jahresabschluss der LocumCert eG, Berlin, zum 31.12.2018 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 238 ff. HGB i.V.m. den besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des GenG sowie den Bestimmungen der Satzung aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen gemäß § 288 HGB wurden für das Geschäftsjahr 2018 teilweise in Anspruch genommen. Ein Lagebericht wird in Anwendung des Wahlrechtes nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB nicht aufgestellt. Sofern Angaben wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, wurde in der Regel der Vermerk im Anhang gewählt.
Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GenG sowie den Bestimmungen der Satzung aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear und planmäßig abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB). Das Sachanlagevermögen wird linear abgeschrieben. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Flüssige Mittel werden zum Nennwert ausgewiesen. Rechnungsabgrenzungsposten werden für Zahlungen gebildet, die Aufwendungen im folgenden Geschäftsjahr darstellen. Das Geschäftsguthaben der Mitglieder ist mit dem Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist gemäß § 268 Abs. 2 HGB unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Finanzanlagen Die Genossenschaft besitzt 100 % der Kapitalanteile (EUR 25.000,00) an der LOCUMWORK GmbH, Berlin. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für die Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärungen sowie die Offenlegung des Jahresabschlusses. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert und haben alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. Materielle Verpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aufgrund des Mietvertrags für das Büro in der Muthesiusstr. 36 in 12163 Berlin EUR 36.452,12 da die Vertragslaufzeit erst am 30.06.2020 endet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus der Herabsetzung von Verbindlichkeiten (EUR 14.019,61). Die Abschreibungen ergeben sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel.
Anzahl der Genossenschaftsmitglieder: Die Anzahl der Genossenschaftsmitglieder hat sich während des Geschäftsjahres wie folgt verändert:
Herr Michael Fassbender ist als Ehrenmitglied von der Beitragspflicht befreit. Angaben zum Geschäftsguthaben und den Haftsummen der Mitglieder: Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt EUR 3.000,00. Eine Nachschusspflicht ist vertraglich ausgeschlossen. Die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder belaufen sich im Geschäftsjahr 2018 auf EUR 294.000,00 (Vorjahr EUR 294.000,00), davon waren zum Stichtag EUR 35.500,00 (Vorjahr: EUR 36.000,00) nicht eingezahlt. Angaben zum zuständigen Prüfungsverband: Genossenschaftsverband e.V. Karl-Liebknecht-Straße 10; 63263 Neu-Isenburg Vorschlag für die Ergebnisverwendung: Der Vorstand schlägt die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt EUR 40.433,43. Er wird mit dem bestehenden Verlustvortrag in Höhe von EUR 124.978,80 verrechnet. Der verbleibende Verlust in Höhe von EUR 84.545,37 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Berlin, den 29.05.2019 Der Vorstand: Fr. Dr. Stefanie Fabian Hr. Dr. Rainer Pust Dr. Johannes Luxen
Hamburg, den 14. Juni 2019 gez. Dr. Fabian, Dr. Pust, Dr. Luxen Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. Juni 2019 |
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