Stammdaten

Register
Amtsgericht Stralsund HRB 15112
Eingetragen
27.9.1999
Branche
GlasergewerbeHerstellung von Flaschen und anderen Behältnissen aus GlasHerstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren
Gegenstand
Glasveredelung sowie alle sonstigen Tätigkeiten des Glashandwerks

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Martin Tescher
seit 2.6.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Loitzer Glas GmbH

Loitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 76.345,00 94.485,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 48,00
II. Sachanlagen 76.344,00 94.437,00
B. Umlaufvermögen 134.346,27 106.167,32
I. Vorräte 19.806,82 38.573,45
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.212,50 8.404,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 106.326,95 59.188,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.655,44 2.640,76
Summe Aktiva 212.346,71 203.293,08

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 193.425,54 186.225,92
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 161.225,92 154.616,54
III. Jahresüberschuss 7.199,62 6.609,38
B. Rückstellungen 14.707,00 11.817,00
C. Verbindlichkeiten 4.214,17 5.250,16
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.213,06 5.249,60
Summe Passiva 212.346,71 203.293,08

Anhang

ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
(§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. Darüber hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen.

ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Am Abschlussstichtag bestehen keine in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB:

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Sonstige finazielle Verpflichtungen bestehen aus einem Mietvertrag mit einer jährlichen Leistung von 6.709,20 EUR. Der Mietvertrag wurde mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen.

SONSTIGE ANGABEN

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 8.

UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2022

 

Loitz, 28.08.2023

gez. M. Tescher

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.8.2023.

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