VICVANA - Zeichenbedarf GmbH
Industriestraße 34A, 91207 Lauf an der Pegnitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Theresa Weena Worang seit 7.5.2002 | Geschäftsführer |
Evelyn Schuhmann seit 19.4.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 6 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VICVANA - Zeichenbedarf GmbHLauf a. d. PegnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAKTIVA
AnhangAngaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der VICVANA-Zeichenbedarf GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet. Erkennbare Risiken werden entsprechend den Angaben der Geschäftsführung durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert bewertet. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach BilMoG (§253 Abs. 1 Satz 2) mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Von dem Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt nach BilMoG (§ 253 Abs.1 Satz 2) mit dem Erfüllungsbetrag. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens Die nach § 268 Abs. 2 HGB erforderlichen Angaben bezüglich der gesamten Anschaffungskosten, der Zu- und Abgänge, sowie des Gesamtbetrages der Abschreibungen sind aus der Bilanz und aus dem Anlagespiegel zu ersehen. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen bestehen in Höhe von EUR 750.000,00 Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. Rückstellungen Bei der Bilanzerstellung sind die Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind entsprechend ihrer Restlaufzeiten in der Bilanz aufgeführt. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen lagen nach Auskunft der Geschäftsleitung zum Bilanzstichtag nicht vor. Steuern vom Einkommen und Ertrag Steuern vom Einkommen und Ertrag fallen nicht an. Ergebnisverwendung und Rücklagen Der Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung aufgestellt. Sonstige Pflichtangaben Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens, Finanz- und Ertragslage Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder. Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Geschäftsführer Frau Evelyn Schuhmann, Industriestr. 34a, 91207 Lauf Frau Theresa Weena Worang, Permata Hijau Block 50, Jakarta / Indonesien geführt.
Lauf, den 04.12.2012 |
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