Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 40922
Vorher
VIVAT Sun GmbH
Eingetragen
22.11.2022
Branche
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne VerteilungElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Die Planung, Entwicklung, Finanzierung und Vermarktung von Projekten aus dem Bereich der erneuerbaren Energien einschließlich des Kaufs und Verkaufs, der Pacht und Verpachtung von Grundstücken, der Errichtung, des Erwerbs, der Sanierung, der Veräußerung sowie der An- und Vermietung von Gebäuden, der Finanzierung, Errichtung und Beteiligung an sowie Betrieb von Anlagen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, des Ankaufs, der Veräußerung, der An- und Vermietung und Verpachtung technischer Komponenten zum Betrieb von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien sowie jedwede Form der Nutzung und Veräußerung hieraus erzeugter erneuerbarer Energien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Chandra Hardy Pönisch
seit 22.11.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Leipzig
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MR Sun GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

Grundlagen des Unternehmens
Die Gesellschaft (MR Sun GmbH) ist Emittentin einer Inhaberschuldverschreibung.

Die Emittentin wurde mit Eintragung im Handelsregister vom 22.November 2022 gegründet (AG Leipzig, HRB 40922). Im Jahr 2023 wurde eine Namensänderung auf den heutigen Namen durchgeführt. Das Geschäftsjahr 2023 umfasst den Zeitraum, vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.

Mit Basisprospekt vom 27.02.2023 bietet die MR Sun GmbH öffentlich Inhaberschuldverschreibungen unter das der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments an.

Nach Ablauf der Gültigkeit des Basisprospektes wird das öffentliche Angebot im Jahr 2024 beendet.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Im Jahr 2023 verzeichneten Investitionen in Solarparks eine signifikante Zunahme, da immer mehr Anleger auf erneuerbare Energien setzten. Solarparks bieten eine attraktive Möglichkeit, in saubere Energiequellen zu investieren und gleichzeitig Renditen zu erzielen.

Die Kostensenkungen bei Solartechnologien, insbesondere bei Photovoltaikmodulen, trugen zur Attraktivität von Solarparks als Investitionsobjekte bei. Dies führte zu einer verbesserten Wirtschaftlichkeit und Rentabilität solcher Projekte.

Regierungen und staatliche Institutionen unterstützten Investitionen in Solarparks durch verschiedene Anreizprogramme und Fördermittel. Diese Maßnahmen sollten den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben und den Übergang zu einer nachhaltigeren Energieversorgung unterstützen.

Investoren erkannten die langfristigen Vorteile von Solarparks, wie eine stabile und vorhersehbare Energieerzeugung sowie langfristige Einnahmen aus Stromverkäufen oder Einspeisetarifen. Dies schafft ein attraktives Risiko-Rendite-Profil für Investoren.

Die Entwicklung von Batteriespeichertechnologien ermöglichte es auch, die Schwankungen in der Energieerzeugung aus Solarparks auszugleichen und den Eigenverbrauch sowie den Verkauf von überschüssiger Energie zu optimieren. Dies steigerte die Attraktivität von Solarparks als Investitionsmöglichkeit weiter.

Die globale Energiewende und die Verpflichtungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Rahmen internationaler Abkommen schaffen einen günstigen politischen und regulatorischen Rahmen für langfristige Investitionen in erneuerbare Energien, einschließlich Solarparks.

Die Integration von Solarparks in lokale Energieinfrastrukturen und Netze erforderte jedoch auch Investitionen in die Netzinfrastruktur und Netzstabilität, um die reibungslose Integration und Nutzung der erzeugten Solarenergie zu gewährleisten.

Einige Herausforderungen blieben bestehen, wie beispielsweise die Verfügbarkeit von geeigneten Flächen für Solarparks und die Planung und Genehmigung solcher Projekte. Die Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinden und Interessengruppen war entscheidend, um diese Herausforderungen zu bewältigen.

Insgesamt waren Investitionen in Solarparks im Jahr 2023 attraktiv und vielversprechend. Die Kombination aus sinkenden Kosten, staatlicher Unterstützung und positiven langfristigen Aussichten für erneuerbare Energien trug zur steigenden Beliebtheit solcher Investitionen bei.

Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023.

Das Basisprospekt der MR Sun GmbH wurde am 27.02.2023 gebilligt und anschließend veröffentlicht. Insgesamt werden 25.000.000,00 Euro und 25.000.000,00 CHF in Inhaberschuldverschreibungen über 4 Produkte angeboten.

Die Einzahlungen auf die Inhaberschuldverschreibungen erfolgen als Einmalzahlung.

Bis zum 31.12.2023 wurden auf die eingeworbenen Teilschuldverschreibungen 8.661.597,93 Euro durch Anleger eingezahlt. Die Einzahlungen in CHF werden zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Investitionen
4.900.000,00 Euro der Gesellschaft sind aktuell in Finanzanlagen investiert.
Nachfolgend die Übersicht der Finanzanlagen:

·  Ausleihungen in Gestalt von Nachrangdarlehen an die VIVAT Merseburger GmbH & Co.KG
im Nennwert von 2.900.000,00 Euro
·  Ausleihungen in Gestalt eines Nachrangdarlehen an die MSV Solarproduktion GmbH
im Nennwert von 2.000.000,00 Euro

Ertragslage

Aus den Investitionen hat die Gesellschaft in 2023 223.027,40 Euro an Zinserträgen erzielt.

Den sonstigen Erträgen aus Währungsumrechnung in Höhe von 103.665,39 Euro standen gleichzeitig Aufwendungen aus Währungsumrechnungen in Höhe von 212.425,66 Euro gegenüber.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.918.235,44 Euro resultiert im Wesentlichen aus den Verkaufsprovisionen und provisionsähnlichen Vergütungen in Höhe von 1.706.282,30 Euro.

Abschluss- und Prüfungskosten fielen in Höhe von 19.872,35 Euro an.

Finanzlage

Der Mittelzufluss des Geschäftsjahres wurde durch die Einzahlung der Teilschuldverschreibungen auf die MR Sun GmbH geprägt. Es ergibt sich eine stichtagsbezogene Liquidität zum 31.12.2023 in Höhe von 3.144.475,30 Euro.

Vermögenslage

Dem Anlagevermögen in Höhe von 573.382,50 Euro und dem Umlaufvermögen in Höhe von 8.568.358,81 Euro zusammen 9.141.741,31 Euro standen am Abschlussstichtag Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 11.024.530,29 Euro gegenüber.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der Gesellschaft betrug zum 31.12.2023 1.882.692,75 Euro. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Dennoch liegt keine insolvenzrechtlich relevante Überschuldung vor, da aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse die Fortführung der MR Sun GmbH für den Prognosezeitraum überwiegend wahrscheinlich ist. Diese Annahmen beruhen auf den Erwartungen, dass sich die Ertrags- und Finanzlage entsprechend den Prognoserechnungen entwickeln wird. 2.105.523,29 Euro der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr sind nachrangige Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten sind mit einem qualifizierten Nachrang (Rangrücktritt) versehen.

Gesamtaussage
Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage entspricht im Geschäftsjahr den Prognosen.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 1.882.692,75 Euro beruht im Wesentlichen aus den Verkaufsprovisionen und Finanzierungskosten der Gesellschaft. Die Anfangskosten stehen unmittelbar mit dem öffentlichen Angebot der Teilschuldverschreibungen nach der Vertriebsinformation für das prospektfreie Angebot in Verbindung. Wirtschaftlich stellen sich diese Kosten wie Provisions-, Vertriebs-, Konzeptionskosten genauso wie die Zinsaufwendungen auf die Teilschuldverschreibungen als planmäßige Finanzierungskosten der Gesellschaft dar.

Die Gesellschaft liegt innerhalb der geplanten Unternehmensführung.

Der Unternehmensplan teilt sich in drei Phasen, die Kapitaleinwerbungsphase, die Investitionsphase und die Ertragsrealisationsphase. Für die drei Phasen wird planmäßig die Liquidität sichergestellt. Eine tatsächliche Überschuldung liegt durch den qualifizierten Nachrang des Darlehens nicht vor. Da es keine tatsächliche Überschuldung gibt und ausreichend Liquidität vorhanden ist, sowie aufgrund der aktuellen und geplanten Ertragssituation im Unternehmensplan, ist der Geschäftsführer optimistisch hinsichtlich der Fortführung der Unternehmensaktivitäten. Die positiven Aussichten für die Fortführung des Unternehmens ergeben sich aus dem Unternehmensplan der Gesellschaft.

Vergütungsbericht im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments

In seiner Funktion als Geschäftsführer stand Herrn Hardy Pönisch im Berichtszeitraum 2023 eine Geschäftsführervergütung in Höhe von 31.709,91 Euro brutto jährlich zu.

Nachfolgende Übersicht zeigt die Vergütungen und die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 gezahlten Vergütungen, aufgeteilt in feste und variable gezahlte Vergütungen und die Zahl der Begünstigten. Gewinnbeteiligungen wurden nicht gezahlt.

Bezeichnung
feste Vergütung
variable Vergütung
Begünstigte
Provisionen und ähnliche Vergütungen (Grundlage Prospekt)

1.706.282,30 Euro
2
Rechts-, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
31.798,73 Euro
0,00 Euro
7
Verwaltungskosten
6.465,00 Euro
0,00 Euro
2



Prognosebericht

Das zur Verfügung stehende Stammkapital und die in 2023 eingehenden Gelder aus der Inhaberschuldverschreibung werden ausschließlich in Projekte die der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entsprechen investiert. Es ist geplant, dass aus diesen Investitionen in Zukunft ausreichend finanzielle Mittel erwirtschaftet werden, um die jährlichen Zinsen auf die Inhaberschuldverschreibungen auszahlen zu können, sowie am Ende der Laufzeit die Inhaberschuldverschreibungen zurückzuzahlen. Nach Beendigung der Investitionen ist geplant, in weitere Fotovoltaikprojekte zu investieren. Für zukünftige Investitionen stehen die Vertragspartner, insbesondere die Verkäufer, noch nicht fest. Damit können der dahinterstehende zeitliche und finanzielle Aufwand, sowie die wirtschaftliche Entwicklung der zukünftigen Anlageobjekte, auf der Basis der Planzahlen prognostiziert werden, sind aber nicht abschließend bestimmbar.

Chancen-und Risikobericht

Risikobericht
Branchenspezifische Risiken :
Die Emittentin ist als (zukünftige) Betreiberin von Fotovoltaikanlagen von der wirtschaftlichen Marktentwicklung in den Jahren 2024 ff. abhängig. Dass in den letzten Jahren rasante Wachstum im Bereich der Fotovoltaik in Deutschland und anderen Ländern basiert wesentlich auf den aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen und staatlichen Förderungen. Somit ist auch die Geschäftstätigkeit der Emittentin von der Fortführung staatlicher Fördermaßnahmen der Fotovoltaik abhängig. Im Hinblick auf diesen Aspekt der Geschäftstätigkeit der Emittentin besteht das Risiko, dass sich diese Rahmenbedingungen für staatliche Fördermaßnahmen unkalkulierbar und rasch ändern können und Förderungen für künftige Projekte reduziert oder gänzlich versagt werden. Dies könnte bis zur Aufgabe von in der Entwicklung befindlichen Projektvorhaben mangels fehlender Wirtschaftlichkeitsprognose führen.

Angebot und Nachfrage nach Strom und deren Preisentwicklungen bestimmen in einem engen Zusammenhang sowohl Absatz- als auch Bezugspreise im Fotovoltaikmarkt. Aufgrund der weltweit hohen Nachfrage nach Ressourcen wie Solarmodulen, Aluminium oder Stahl und dazugehöriger elektronische Komponenten kann die aktuell steigende Preisentwicklung der Komponenten weiter anhalten oder weiter steigen bzw. an Dynamit nur leicht verlieren. Aus den vorgenannten Abhängigkeiten könnten sich Risiken sinkender Rentabilität bei dem Betrieb von Fotovoltaikanlagen für die Emittentin ergeben.

Die Emittentin kauft sämtliche Komponenten für die Errichtung und den Betrieb von Fotovoltaikanlagen bei externen Herstellern ein. Es besteht das Risiko von Lieferengpässen seitens dieser externen Hersteller für Anlagen, die sich bereits in der Planung befinden oder in Zukunft für Anlagen, die der Sanierung bedürfen. Weiter besteht es Risiko einer steigenden Preisentwicklung für diese Komponenten. Dies kann dazu führen, dass die Emittentin gezwungen ist, (erheblich) teurer einzukaufen als kalkuliert. Weiter besteht es Risiko des Ausfalls von Lieferanten. Die Realisierung von Fotovoltaikprojekten der Emittentin ist stark abhängig aufgrund des Zeit- und Kostendrucks von der zuverlässigen Verfügbarkeit von Lieferanten. Weitere Beschränkungen können sich für die Emittentin auch dadurch ergeben, dass Komponenten aus dem Ausland eingekauft werden und diese, beispielsweise aufgrund einer Pandemie, erheblichen Lieferverzögerungen unterliegen.

Dies kann sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und/ oder Ertragslage der Emittentin auswirken. Dies kann für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Investitionssumme einschließlich des Zinsanspruchs führen.

Ertragsorientierte Risiken
Die Emittentin plant, ihre Erlöse aus dem Betrieb eigener Fotovoltaikanlagen oder aus der Beteiligung an Unternehmen aus diesem Bereich zu erzielen. Dies kann durch verschiedene negative Einflussfaktoren beeinflusst werden, beispielsweise durch eigene Planungs- und Kalkulationsfehler, durch Hemmnisse im Baugenehmigungsverfahren, durch Bestell- und zu Lieferprobleme von Komponenten und Baudienstleistungen, Zeitverzögerungen im direkten Bauprozess, durch Witterungsbedingungen oder durch den Zeitverzug von dienstleistenden Subunternehmen oder von Energieversorgern bei Netzanschluss oder Netzausbau. Diese Faktoren können sich durch den Zeitverzug und erhöhte Kosten wirtschaftlich und damit finanziell negativ auf die Emittentin auswirken, insbesondere, wenn Lieferantenverbindlichkeiten und/oder Zwischenfinanzierungen eingegangen wurden.

Da die Emittentin die Komponenten für die von ihr zu errichtenden Fotovoltaikanlagen von externen Herstellern eingekauft und diese auch montieren lässt, unterliegt sie dem Risiko, dass Anlagen bzw. Komponenten in der Planung, der Zulassung oder/und im Bau mängelbehaftet oder anderweitig nicht vollständig vertragskonform sind und die Emittentin Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatz Ansprüche geltend machen muss. Eventuelle Gewährleistungsverpflichtungen eines Lieferanten sind wesentlich abhängig von seiner Mängelakzeptanz, den vertraglich vereinbarten Herstellergarantien und seiner zukünftigen Bonität, die Mängel auch beheben zu können. Sollten Garantien oder Leistungsversprechen nicht eingehalten oder Mängel nicht beseitigt werden, kann es zu Schadensersatzansprüchen sowohl der Emittentin gegenüber Dritten als auch 3. gegenüber der Emittentin und/oder Rechtsstreitigkeiten kommen, die die Rentabilität von Projekten der Emittentin stark beeinträchtigen können.

Dies kann sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und/ oder Ertragslage der Emittentin auswirken. Dies kann für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Investitionssumme einschließlich des Zinsanspruchs führen.

Finanzwirtschaftliche Risiken
Aufgrund der Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind Liquiditätsrisiken kurzfristig nicht erkennbar.

Zinsrisiken, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft beeinflussen könnten, bestehen aufgrund feststehender Konditionen nicht. Die Liquiditätslage ist gut.

Kosten-und Liquiditätsrisiken
Es besteht das Risiko, dass etwaige Liquiditätsreserven zukünftig nicht ausreichen, um die laufenden Kosten und die Investitionskosten zu decken. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, sollte es der Gesellschaft nicht wie vorgesehen gelingen, die für die Deckung ihrer jeweiligen Kosten und Verpflichtungen erforderliche Liquidität zu generieren. In diesen Fällen bestünde eine Deckungslücke, die zu zusätzlichen Kosten führen würde. Gelingt es nicht, eine etwaige Deckungslücke zu schließen, kann dies zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, zu einer vorzeitigen Verwertung der Anteile und letztlich zur Insolvenz der Emittenten führen. All dies würde sich entsprechend nachteilig auf das Ergebnis des Investments auswirken und kann zu einem Totalverlust der Vermögensanlage führen.

Risiko der fehlenden Einflussnahme auf Investitionen der Gesellschaft
Die Teilschuldverschreibungen vermitteln keine gesellschaftsrechtliche oder unternehmerische Beteiligung. Anleger erwerben keine Stimmrechte, keinerlei Mitgliedsrechte, Geschäftsführungsbefugnisse oder Mitspracherechte. Anleihegläubiger sind auch nicht berechtigt, von der Emittentin Einsicht in Unterlagen, insbesondere zu den von der Emittentin erworbenen, zu erwerbenden oder veräusserenden Anlageobjekten, zu verlangen. Auf die Entscheidungen der Emittentin können Anleger daher keinen Einfluss nehmen.

Sie können somit auch keine Fehlentscheidungen verhindern. Dies kann dazu führen, dass die Emittentin entgegen dem Willen der Anleger Entscheidungen treffen kann, die sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage der Emittentin auswirken. Dies kann für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Investitionssumme führen. Zusätzlich verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den wesentlichen Risiken in unserem Verkaufsprospekt.

Risiko bei Investitionen in andere Gesellschaften

Sollte sich die Gesellschaft entschließen zukünftig Investitionen in andere Gesellschaften zu tätigen sind diese grundsätzlich mit erheblichen Investitionen und Risiken verbunden. Hierzu gehört die Gefahr, dass sich die Schlüsselpersonen dieser Zielgesellschaften ändern oder notwendige Geschäftsbeziehungen dieser Zielgesellschaften nicht aufrechterhalten werden. Die angestrebten Ziele, Synergieeffekte oder Kosteneinsparungen können sich eventuell nicht verwirklichen und es kann zu Unstimmigkeiten mit Partnern oder zu strategischen Fehlentwicklungen kommen. Fehleinschätzungen von Risiken und/oder Marktvoraussetzungen bzw. nicht absehbare Entwicklungen können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dieser Zielgesellschaften negativ beeinflussen. Weitere solcher Faktoren können u.a. darin bestehen, dass sich die wirtschaftliche Konzeption einer Zielgesellschaft nicht wie von dieser geplant realisieren lässt, etwa aufgrund hoher Kostenapparate, oder darin, dass falsche Anlageentscheidungen getroffen werden oder Rechtsstreitigkeiten geführt werden. Zudem können insbesondere Zahlungsstockungen, Zahlungsunfähigkeiten oder zu knappe Liquiditätsreserven, um unvorhergesehene Kosten des Geschäftsbetriebes oder weitere Zahlungsverbindlichkeiten zu bedienen, das Insolvenzrisiko der Zielgesellschaften erhöhen.

Führt die Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Zielgesellschaft der Emittentin dazu, dass diese ihren vertraglichen Pflichten gegenüber der Emittentin nicht nachkommen kann, wirkt sich dies ebenfalls negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin aus. Dies kann für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen am Ende der Laufzeit der Vermögensanlagen sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des von ihnen eingesetzten Kapitals führen.

Währungsrisiko
Die Gesellschaft führt Fremdwährungskonten in Schweizer Franken. Es erfolgen Einzahlungen auf Inhaberschuldverschreibungen in Schweizer Franken. Insgesamt besteht die Gefahr, dass sich der Kurs der Schweizer Franken in den Folgejahren ungünstig für die Gesellschaft entwickelt, dies kann auch negative Auswirkungen auf die Zahlung an den Anleger haben. Dies kann für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen am Ende der Laufzeit der Vermögensanlagen sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des von ihnen eingesetzten Kapitals führen.

Chancenbericht
Dem Wettbewerb am Markt werden wir durch Erfahrung, Innovationen, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Qualität begegnen. Die am Markt durch unsere Geschäftsführer erworbene langjährige Kompetenz bietet sehr gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bestehen im Wettbewerb.

Nachtragsbericht
Nach Beendigung des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich auf die Berichtspflicht, insbesondere Wirtschaftsprognose-, Chancen- und Risikoberichte auswirken.

Bericht über Zweigniederlassungen
Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.

 

Leipzig, 8. Februar 2024

gez. Chandra Hardy Pönisch, Geschäftsführer



Lagebericht MR Sun zum Jahresabschluss 2022Seite  3 / 2

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 573.382,50  
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 12.938,50  
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 12.938,50  
II. Sachanlagen 559.944,00  
1. technische Anlagen und Maschinen 559.944,00  
III. Finanzanlagen 500,00  
1. Beteiligungen 500,00  
B. Umlaufvermögen 8.568.358,81 41.411,28
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.423.883,51  
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.289.342,47  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.289.342,47  
2. sonstige Vermögensgegenstände 2.134.541,04  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.122.301,37  
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.144.475,30 41.411,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 96,23 145,89
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.882.692,75  
Aktiva 11.024.530,29 41.557,17

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 35.542,69
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag 14.457,31  
III. Jahresfehlbetrag 1.918.235,44 14.457,31
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 1.882.692,75  
B. Rückstellungen 14.000,00 5.570,00
1. sonstige Rückstellungen 14.000,00 5.570,00
C. Verbindlichkeiten 11.010.530,29 444,48
1. Anleihen 8.661.597,93  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.661.597,93  
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 178,50 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 178,50 0,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 2.348.753,86 444,48
davon aus Steuern 1.384,91  
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.348.753,86 444,48
Passiva 11.024.530,29 41.557,17

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
28.10.2022 - 31.12.2022
EUR
1. sonstige betriebliche Erträge 103.665,39 0,02
davon Erträge aus der Währungsumrechnung 103.665,39 0,02
2. Personalaufwand 31.709,91  
a) Löhne und Gehälter 31.709,91  
3. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.008.940,25 14.457,33
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 212.425,66  
4. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 223.027,40  
davon aus verbundenen Unternehmen 100.726,03  
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 204.278,07  
6. Ergebnis nach Steuern -1.918.235,44 -14.457,31
7. Jahresfehlbetrag 1.918.235,44 14.457,31

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Firma:
MR Sun GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz:
Leipzig
Anschrift:
Lindenallee 8 04158 Leipzig
Eintragung ins Handelsregister:
Leipzig, HRB 40922
Geschäftsjahr:
01. Januar bis 31. Dezember
Gegenstand des Unternehmen:
Die Planung, Entwicklung, Finanzierung und Vermarktung von Projekten aus dem Bereich der erneuerbaren Energien einschließlich des Kaufs und Verkaufs, der Pacht und Verpachtung von Grundstücken, der Errichtung, des Erwerbs, der Sanierung, der Veräußerung sowie der An- und Vermietung von Gebäuden, der Finanzierung, Errichtung und Beteiligung an sowie Betrieb von Anlagen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, des Ankaufs, der Veräußerung, der An- und Vermietung und Verpachtung technischer Komponenten zum Betrieb von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien sowie jedwede Form der Nutzung und Veräußerung hieraus erzeugter erneuerbarer Energien.
Gesellschafter:
Herr Chandra Hardy Pönisch
Geschäftsführung/ Vertretung:
Herr Chandra Hardy Pönisch, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen



Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des Ersten Unterabschnitt des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft wurde mit Eintragung im Handelsregister vom 22. November 2022 gegründet. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Bilanz wurde gemäß § 266 Abs. 1 und 2 HGB i. V. m. § 268 Abs. 1, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Einordnung in die Größenklasse der Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

·  Das Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen waren nicht notwendig.

·  Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nennwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken, die zu einem niedrigeren Wert führen würden, lagen nicht vor. Wertberichtigungen wurden daher nicht vorgenommen. Die liquiden Mittel wurden ebenfalls zu Nennwerten angesetzt.

·  Liquide Mittel, die in Schweizer Franken (CHF) gehalten werden, wurden zum Abschlussstichtag am 31. Dezember 2023 in Euro mit einem Kurs von 1 Euro zu 0,944100 CHF bewertet und ausgewiesen.

·  Die liquiden Mittel wurden ebenfalls zu Nennwerten angesetzt.

·  Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

·  Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Angaben zu Posten der Bilanz

1. Das Anlagevermögen beträgt 573.382,50 Euro.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderung gegen verbundene Unternehmen beträgt 3.289.342,47 mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 12.239,67 Euro besitzen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, in Höhe von 2.122.301,37 Euro beträgt die Restlaufzeit über einem Jahr.

Von sonstigen Vermögensgegenständen entfielen 2.122.301,37 Euro auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen, davon 2.122.301,37 Euro mit einer Laufzeit über einem Jahr.

3. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt 50.000,00 Euro und ist voll eingezahlt.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt 1.882.692,75 Euro.

Das Aktivvermögen bietet keine ausreichenden stillen Reserven, um die Überschuldung zu beseitigen. Die unter sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Darlehen sind mit einem qualifizierten Nachrang versehen, somit sind diese bei der Erstellung eines Überschuldungsstatus nicht zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wurde der Jahresabschluss gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Cancern) aufgestellt.

4. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten für die Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Erstellung der Steuererklärungen in Höhe von 14.000,00 Euro.

5. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten, die auf Schweizer Franken (CHF) lauten, wurden zum Abschlussstichtag am 31. Dezember 2023 in Euro mit einem Kurs von 1 Euro zu 0,944100 CHF bewertet und ausgewiesen.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:

Verbindlichkeit
Gesamtbetrag in Euro
Restlaufzeit bis ein Jahr in Euro
Restlaufzeit über ein Jahr in Euro
aus Lieferung und Leistung
178,50
178,50
0,00
Sonstige Verbindlichkeiten
2.229.447,54
2.229.447,54
0,00
Steuerverbindlichkeiten
1.384,91
1.384,91
0,00
Zinsverbindlichkeiten
117.921,41
117.921,41
0,00
Anleihen
8.661.597,93
0,00
8.661.597,93
Gesamtsumme
11.010.530,29
2.348.932,36
8.661.597,93



Sicherungsrechte an den ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen nicht.

Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind - unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen - im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 2.008.940,25 Euro sind Provisionen in Höhe von 1.706.282,30 Euro enthalten.

Bei den Zinsaufwendungen werden die das Geschäftsjahr betreffenden Zinsen für die Teilschuldverschreibungen in Höhe von 198.754,78 Euro ausgewiesen.

Einschätzung zur Fähigkeit der MR Sun GmbH zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 1.882.692,75 Euro beruht im Wesentlichen aus den Gründungs-, Anfangs- und Finanzierungskosten der Gesellschaft. Die Anfangskosten stehen unmittelbar mit dem öffentlichen Angebot der Schuldverschreibungen nach der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments in Verbindung. Wirtschaftlich stellen sich diese Kosten wie Provisions-, Vertriebs-, Konzeptions- und Prospektbilligungskosten genauso wie die Zinsaufwendungen auf die Teilschuldverschreibungen als planmäßige Finanzierungskosten der Gesellschaft dar.

Die Gesellschaft liegt innerhalb der geplanten Unternehmensführung. Der Unternehmensplan teilt sich in drei Phasen, die Kapitaleinwerbungsphase, die Investitionsphase und die Ertragsrealisationsphase. Für die drei Phasen wird planmäßig die Liquidität sichergestellt. Eine tatsächliche Überschuldung liegt durch den qualifizierten Nachrang des Darlehens nicht vor.

Nachtragsberichtsangaben gem. § 285 Nr. 33 HGB

Nach Beendigung des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse nach§ 251 HGB
Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.

Unternehmensführung
Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn Hardy Pönisch geführt.

Die Geschäftsführervergütung betrug in Summe 31.709,91 Euro.

 

Leipzig, 8. Februar 2024

gez. Chandra Hardy Pönisch, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Bilanzeid

Nach bestem Wissen ver­si­chern wir, dass gemäß den anzu­wen­denden Rech­nungs­le­gungs­re­geln der Jah­res­ab­schluss der MR Sun GmbH ein den tat­säch­li­chen Ver­hält­nissen ent­spre­chendes Bild der Ver­mö­gens-, Finanz- und Ertrags­lage der MR Sun GmbH ver­mit­telt und im Lage­be­richt der MR Sun GmbH der Geschäfts­ver­lauf ein­schlie­ß­lich des Geschäfts­er­geb­nisses und die Lage der MR Sun GmbH so dar­ge­stellt sind, dass ein den tat­säch­li­chen Ver­hält­nissen ent­spre­chendes Bild ver­mit­telt wird sowie die wesent­li­chen Chancen und Risiken der vor­aus­sicht­li­chen Ent­wick­lung der MR Sun GmbH beschrieben sind.

 

Leipzig, 8. Februar 2024

gez. Chandra Hardy Pönisch, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers


An die MR Sun GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MR Sun GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MR Sun GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Geselschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigung) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, das aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolosen Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs­legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesells­c­haft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
·  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Dresden, 22. März 2024


USTB
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Uwe P. Kerner, Wirtschaftsprüfer

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