AddVision GmbH
Heinz-Friedrich-Straße 7, 64380 Roßdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Kopitziok seit 13.6.2025 | Geschäftsführer |
Luca Marenzi seit 13.6.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
AddLife Development AB | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AddVision GmbHRoßdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die AddVision GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (1) HGB. Von den Erleichterungsvorschriften für kleine Gesellschaften wird Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind gemäß §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Für den Anhang wurden die Erleichterungsvorschriften der §§ 274a und 288 HGB in Anspruch genommen. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 3.1 Auf Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Die Abschreibung erfolgt nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear und im Zugangsjahr pro rata temporis. Das bewegliche Anlagevermögen wird entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 (ohne Umsatzsteuer) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten einschließlich der angefallenen Nebenkosten angesetzt. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Wirtschaftsjahr betreffen. Grundlage der Ermittlung war der voraussichtlich notwendige Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geschätzt wurde. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt grundsätzlich eine Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 HGB. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Auf temporäre Bilanzierungs- oder Bewertungsdifferenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise werden gemäß gem. § 274 HGB latente Steuern ermittelt. Ergibt sich aus dieser Ermittlung insgesamt eine Steuerbelastung künftiger Geschäftsjahre, wird diese als passive latente Steuern in der Bilanz angesetzt. Eine sich daraus ergebende Steuerentlastung wird jedoch in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht angesetzt. Die auf Fremdwährung lautenden Forderungen und Verbindlichten sind mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei Restlaufzeiten bis zu einem Jahr finden abweichend von den dargestellten Bewertungsmethoden das Anschaffungskosten- und das Realisationsprinzip keine Anwendung, d. h. die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag erfolgt bei diesen Posten unabhängig vom Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion. 4. Erläuterungen zur Bilanz 4.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Es bestehen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 9.330.528,60 € (Vj. 8.678.559,57 €). 4.2 Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und ihre Besicherungen ergeben sich wie folgt:
sonstige Berichtsbestandteile
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