Fahrschule
Acker GmbH
Schöllkrippen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.434,00 |
26.956,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.434,00 |
26.956,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.475,12 |
91.558,97 |
| I.
Vorräte |
1.775,00 |
2.713,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.666,20 |
83.081,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.033,92 |
5.764,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
646,00 |
1.825,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
67.564,08 |
54.247,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
89.119,20 |
174.587,96 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Verlustvortrag |
79.812,59 |
95.085,52 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
13.316,09 |
-15.272,93 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-67.564,08 |
-54.247,99 |
| B.
Rückstellungen |
44.059,44 |
115.648,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
45.059,76 |
58.939,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
89.119,20 |
174.587,96 |
1 Anhang
1.1 Allgemeine
Angaben
Der Jahresabschluss der Fahrschule Acker GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
1.2 Besonderheiten der
Form des Jahresabschlusses
Größenklassen
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kapitalgesellschaft.
1.3 Angaben zur
Bilanzierung und Bewertung einschließlich
steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
·
Beteiligungen zu Anschaffungskosten,
·
Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten,
·
Ausleihungen zum Nennwert,
·
unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum
Barwert und
·
sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG)
durchgeführt: Die Ermittlung erfolgte gemäß
§ 253 HGB mit einem Rechnungszinssatz von 5,25 %.
Die Pensionsrückstellungen betragen EUR
41.859,44.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen
Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurde
gemäß § 240 Abs. 4 HGB das
Durchschnittswertverfahren angewandt. Zwischen den Werten
dieses Verfahrens und den auf der Grundlage von
Marktpreisen festgelegten Werten ergaben sich wesentliche
Unterschiede, die an dieser Stelle angegeben werden.
Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurden
gemäß § 256 HGB Verbrauchsfolgeverfahren
angewandt. Zwischen den im Einzelfall angewandten Verfahren
und den auf der Grundlage von Marktpreisen festgelegten
Werten ergaben sich wesentliche Unterschiede, die an dieser
Stelle angegeben werden.
1.4 Angaben und
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsdeckungsverfahren angewendet
(PUC-Methode).
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz |
05,15% |
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen |
00,00% |
zugrunde gelegte Sterbetafel |
00,00% |
Aus der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen
erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag wird
über 15 Jahre angesammelt.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der Schulden |
EUR 114.439,40 |
Zeitwert der verrechneten
Vermögenswerte |
EUR 81.569,91 |
Unterlassene Rückstellungsbildung für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Erleichterungsmöglichkeit gemäß
Artikel 28 Abs. 1 EGHGB wurde in Anspruch genommen. Der
Betrag der nicht gebildeten Rückstellungen
beträgt EUR 18.079,60.
Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten
Versorgungszusagen in vollem Umfang ab.
Verlustvortrag
Die Ergebnisverwendung ist gemäß
Gesellschaftsvertrag von einem Beschluss der Gesellschafter
abhängig. Da dieser Beschluss noch nicht vorliegt,
wurde der als Gewinnvortrag im Eigenkapital
ausgewiesen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 13.316,09
Auf neue Rechnung werden EUR 93.128,68 vorgetragen.
1.5 Sonstige
Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Name des ersten Geschäftsführers: Detlef
Acker
Ausgeübter
Beruf:
Fahrschullehrer
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