Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 331828
Eingetragen
15.1.1980
Branche
Großhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und HeizungGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik
Gegenstand
die Durchführung von Gas-, Wasser- und Sanitärinstallationen sowie Reparatur solcher Anlagen, Blechnerarbeiten und Gasheizungen, ebenso Einzelhandel mit Gegenständen sanitärer Anlagen, Zubehör und ähnlichen Gegenständen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Ehrhard
seit 17.3.2006
Geschäftsführer
Willi Ehrhard
seit 17.3.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

69.60% identifiziert30.40% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
69.60%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Wilhelm Ehrhard GmbHEigenbeteiligung
30.40%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Gassenweg 21, 69221 Dossenheim
34.800 DM
69.60%
Germany
15.200 DM
30.40%

Beteiligungen

NameAnteil
30.40%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wilhelm Ehrhard GmbH

Heidelberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 13.461,51 12.731,51
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 13.210,51 12.480,51
III. Finanzanlagen 250,00 250,00
B. Umlaufvermögen 786.962,79 644.072,81
I. Vorräte 126.469,40 84.689,30
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.660,21 68.179,99
davon gegen Gesellschafter 7.936,97 8.628,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 595.833,18 491.203,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.613,29 6.830,53
Aktiva 803.037,59 663.634,85

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 274.005,97 138.106,18
I. ausgegebenes Kapital 17.792,96 17.792,96
1. Gezeichnetes Kapital 25.564,61 25.564,61
2. eigene Anteile -7.771,65 -7.771,65
II. Gewinnrücklagen 7.771,65 7.771,65
III. Gewinnvortrag 112.541,57 54.024,61
IV. Jahresüberschuss 135.899,79 58.516,96
B. Rückstellungen 469.437,85 449.588,20
C. Verbindlichkeiten 59.593,77 75.940,47
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 59.593,77 75.940,47
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 31.963,00
Passiva 803.037,59 663.634,85

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss der Firma Wilhelm Ehrhard GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.5.2009, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages, aufgestellt. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung und Anhang.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden erstmals die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BiLRUG) geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuchs angewandt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Das Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB, die erforderliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen auf maximal 15 Jahre zu verteilen, wird ausgeübt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige  Abschreibungen angesetzt. Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten bilanziert.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Geringwertige, selbständig nutzbare Vermögensgegenstände - bis zu einem Wert von bis zu Euro 1.000,00 netto - wurden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben.

In den Vorjahren musste aus steuerlichen Gründen ein Sammelposten für selbständig bewertbare geringfügige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von 150,01 Euro bis maximal 1.000,00 Euro gemäß § 6 Abs. 2 EStG gebildet werden. Diese geringwertigen Vermögensgegenstände müssen unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzungsdauer steuerlich typisierend über 5 Jahre abgeschrieben werden.

Die Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Rückstellungen für Pensionen gemäß § 246 Abs. 2 HGB saldiert.
Bei den Angaben zur Bilanz wird dies gemäß § 285 Nr. 25 HGB erläutert.
Im Allgemeinen wurden die Finanzanlagen mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und Pauschalwertberichtigungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos, angesetzt. Als uneinbringlich eingeschätzte Forderungen wurden abgeschrieben.

Flüssige Mittel wurden zu Nennwerten angesetzt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde für Ausgaben, welche Aufwand des nachfolgenden Wirtschaftsjahres darstellen, gemäß § 250 Abs. 1 HGB aktiviert.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode ) und unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 1,82 %. Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Bei der Berechnung der Rückstellungen wurde ein Zinssatz von 1,82 % angesetzt. Bei der Festlegung des Rechnungszinses wurde von der Vereinfachungsregel des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Der Rechnungszins entspricht demnach pauschal dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommen Restlaufzeit (mittlere Duration) von 15 Jahren ergibt. Der aktuell gültige Zinssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbszinV) ermittelt und bekannt gegeben. Nach Änderung des § 253 HGB (BGBI Teil 1 Nr. 12 vom 16.03.2016) ist der Zeitraum für die Durchschnittsbildung bei der Ermittlung dieses Zinssatzes von sieben auf zehn Jahre erhöht worden. Für die Differenz zwischen den Pensionsrückstellungen mit siebenjähriger und zehnjähriger Durchschnittsbildung besteht eine Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 HGB)

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Es wurde hier von den Erleichterungen gemäß § 274a HGB Gebrauch gemacht.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear in Höhe von € 5.508,67 (Vorjahr: € 9.183,84) vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände aus dem Sammelposten für selbständig, bewertbare geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 wurden im Geschäftsjahr 2023 mit € 0,00 (Vorjahr: € 0,00) abgeschrieben.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 1.000,00 netto wurden in voller Höhe abgeschrieben: € 445,99 (Vorjahr: € 1.897,69).

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt:    
€ 28.990,41 (Vorjahr: € 29.689,30). Zinsen für Fremdkapital mussten im Geschäftsjahr nicht in die Herstellungskosten miteinbezogen werden.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten

Bei den Finanzanlagen wurden gemäß § 253 Abs. 5 HGB Zuschreibungen in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 0,00) vorgenommen.

Der Betrag der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beläuft sich auf € 0,00 (Vorjahr: € 0,00).

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen: € 7.936,97 (Vorjahr: 8.628,00).

Der Betrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt: € 39.566,61 (Vorjahr: € 20.670,55).

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt: € 25.093,60 (Vorjahr:  € 47.509,44).

Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt: € 595.833,18 (Vorjahr: € 491.203,52)

Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten war gemäß § 250 Abs. 1 HGB für Beiträge zu Versicherungen in Höhe von € 2.613,29 (Vorjahr: € 6.830,53) zu aktivieren.

Die eigenen Anteile durften aufgrund der neuen HGB-Vorschriften nicht mehr aktiviert werden (§ 272 Abs. 1a HGB). Die eigenen Anteile mussten aufgrund der neuen Rechnungslegungsvorschriften auf der Passivseite im Rahmen des Eigenkapitalausweises berücksichtigt werden. Der Nennbetrag der eigenen Anteile in Höhe von € 7.771,65 ist beim gezeichneten Kapital in der Vorspalte offen abgesetzt worden. Der Differenzbetrag zwischen Anschaffungspreis und dem Nennbetrag in Höhe von € 102.773,80 ist mit den freien Rücklagen (hier: mit den anderen Gewinnrücklagen) zu verrechnen.

Die Pensionsrückstellungen waren für Pensionszusagen an die Geschäftsführer in Höhe von € 378.262,00 (Vorjahr: € 383.492,00) zu bilden.

Die Pensionsverpflichtungen wurden nach dem Projected-Unit-Credit-Verfahren unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit einem Zinsfuß von 1,82 % p.a. ermittelt. Der Wert der Pensionsrückstellung nach den oben beschriebenen Berechnungsgrundsätzen beträgt nach BilMoG für die Handelsbilanz zum 31.12.2023:

Pensionsrückstellung vor Saldierung: € 472.537,00
Beizulegender Wert des saldierungsfähigen

Rückdeckungsvermögens € 94.275,00
Nettowert der Pensionen (Rückstellung) € 378.262,00

Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen vor Saldierung: € 472.537,00

Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherungen: € 94.275,00
Zuführung zur Rückstellung:  -2.230,00 €
Davon Zinszuführung: € 10.817,00
Davon zinsbereinigte Zuführung: € -13.047,00

Zuführung zum saldierungsfähigen Vermögen (verrechneter Ertrag): € 5.106,00

Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurden Ansprüche aus Rückdeckungsversicherung in Höhe von Euro 94.275,00 mit Pensionsrückstellungen in Höhe von Euro 472.537,00 verrechnet und der Saldo von Euro 378.262,00 auf der Passivseite ausgewiesen.

Die außerordentliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen infolge der BilMoG-Einführung beträgt insgesamt € 31.563,00. Im Geschäftsjahr 2022 wurden hiervon 1/15 gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB zugeführt (bisher außerordentlicher Aufwand): € 2.104,00 (Vorjahr: € 2.104,00). Der ausstehende Zuführungsbetrag (Unterdeckung) beläuft sich zum Bilanzstichtag auf € 2.104,00.

Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist aufgrund der Neubewertung der Pensionsrückstellungen gemäß § 253 Abs. 6 HGB ein Betrag von € 6.297,00 ausschüttungsgesperrt, sofern die frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich Gewinnvortrag und abzüglich Verlustvortrag diesem nicht mindestens entsprechen. Für 2023 ist somit keine Ausschüttungssperre zu beachten.
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 S. 1 HGB beträgt € 47.702,00. Die Berechnung des Unterschiedsbetrages bezieht sich auf die Differenz zwischen der Bewertung der Pensionsverpflichtung nach § 253 Abs. 2 HGB und der Bewertung nach § 253 Abs. 6 HGB S. 2 HGB jeweils ohne Verrechnung mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB.

Die hier saldierten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) im Geschäftsjahr mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Der beizulegende Wert (Zeitwert) der Rückdeckungsversicherungen wurde durch ein versicherungsmathematisches Gutachten nachgewiesen und mit dem vom Versicherer mitgeteilten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Vertrags angesetzt

Steuerrückstellungen wurden für Gewerbesteuerrestschulden des Jahres 2023 und Körperschaftsteuer- und Solidaritätszuschlagsrestschulden des Jahres 2023 passiviert: € 24.070,95 (Vorjahr: € 2.534,18).

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen sowie für die Kosten für künftige Betriebsprüfungen, sowie für die Kosten der Archivierung der Geschäftsunterlagen,  Berufsgenossenschaftsbeiträge sowie für Gewährleistungsverpflichtungen.
Abzinsungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB vorgenommen.

Der Gesamtbetrag der sonstigen Rückstellungen beträgt: € 67.104,90 (Vorjahr: € 63.562,02).

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen und sind wie folgt zu gliedern:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 0,00 Euro
Verbindlichkeiten aus Lieferung u. Leistungen bis 1 Jahr: 13.559,25 Euro
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bis 1 Jahr: 0,00 Euro
Sonstige Verbindlichkeiten bis 1 Jahr: 46.034,52 Euro

Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene  Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.

Von den restlichen Verbindlichkeiten sind gesichert: € 0,00.

IV. Sonstige Angaben

Wirtschaftlich bedeutsame Verträge

Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten aus Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 0,00).

Am Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen aus Mietvertrag für Geschäftsräume von € 12.271,08. Laufzeit: 1 Jahr.

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 15 Arbeitnehmer (Vorjahr 18 Arbeitnehmer).

Rechtliche Verhältnisse

Firmenname laut Registergericht: Wilhelm Ehrhard GmbH
Ort des Firmensitzes: Heidelberg
Registereintrag: Handelsregister HRB
Registergericht: Mannheim
Registernummer: 331828

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Wilhelm Ehrhard,  Installateurmeister
Wolfgang Ehrhard, Installateurmeister

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag

Forderung gegenüber Gesellschaftern 7.936,97 €
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 €

Sonstige Angaben nach § 285 HGB

Kredite an die Geschäftsführungsorgane: € 0,00 (Vorjahr: € 0,00).


 

Heidelberg, den 05.09.2024

Gez. Wilhelm Ehrhard,, Wolfgang Ehrhard


(Wilhelm Ehrhard GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer: Herrn Wilhelm Ehrhard und Wolfgang Ehrhard)

sonstige Berichtsbestandteile

 

Heidelberg, den 05.09.2024

gez. Wolfgang Ehrhard,, Geschäftsführer

gez. Wilhelm Ehhard,, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.09.2024 festgestellt.

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