Wilhelm
Ehrhard GmbH
Heidelberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.461,51 |
12.731,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
13.210,51 |
12.480,51 |
| III.
Finanzanlagen |
250,00 |
250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
786.962,79 |
644.072,81 |
| I.
Vorräte |
126.469,40 |
84.689,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.660,21 |
68.179,99 |
| davon
gegen Gesellschafter |
7.936,97 |
8.628,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
595.833,18 |
491.203,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.613,29 |
6.830,53 |
| Aktiva |
803.037,59 |
663.634,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
274.005,97 |
138.106,18 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
17.792,96 |
17.792,96 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,61 |
25.564,61 |
| 2.
eigene Anteile |
-7.771,65 |
-7.771,65 |
| II.
Gewinnrücklagen |
7.771,65 |
7.771,65 |
| III.
Gewinnvortrag |
112.541,57 |
54.024,61 |
| IV.
Jahresüberschuss |
135.899,79 |
58.516,96 |
| B.
Rückstellungen |
469.437,85 |
449.588,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
59.593,77 |
75.940,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
59.593,77 |
75.940,47 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
31.963,00 |
| Passiva |
803.037,59 |
663.634,85 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der Firma Wilhelm
Ehrhard GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom
25.5.2009, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages, aufgestellt.
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn und
Verlustrechnung und Anhang.
Im Geschäftsjahr 2016 wurden erstmals die durch
das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BiLRUG)
geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuchs
angewandt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Das Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB, die
erforderliche Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen auf maximal 15 Jahre zu
verteilen, wird ausgeübt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Zugänge zum
Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten
bilanziert.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige, selbständig nutzbare
Vermögensgegenstände - bis zu einem Wert von bis zu
Euro 1.000,00 netto - wurden im Jahr der Anschaffung sofort
abgeschrieben.
In den Vorjahren musste aus steuerlichen Gründen
ein Sammelposten für selbständig bewertbare
geringfügige Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungskosten von 150,01 Euro bis maximal 1.000,00
Euro gemäß § 6 Abs. 2 EStG gebildet werden.
Diese geringwertigen Vermögensgegenstände
müssen unabhängig von ihrer tatsächlichen
Nutzungsdauer steuerlich typisierend über 5 Jahre
abgeschrieben werden.
Die Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übrigen
Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der
Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen,
werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den
Rückstellungen für Pensionen gemäß
§ 246 Abs. 2 HGB saldiert.
Bei den Angaben zur Bilanz wird dies gemäß
§ 285 Nr. 25 HGB erläutert.
Im Allgemeinen wurden die Finanzanlagen mit den
Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert bewertet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet und Pauschalwertberichtigungen
aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % zur Abdeckung
des allgemeinen Kreditrisikos, angesetzt. Als uneinbringlich
eingeschätzte Forderungen wurden abgeschrieben.
Flüssige Mittel wurden zu Nennwerten angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde für
Ausgaben, welche Aufwand des nachfolgenden Wirtschaftsjahres
darstellen, gemäß § 250 Abs. 1 HGB aktiviert.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet.
Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages bewertet.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte
nach den anerkannten Grundsätzen der
Versicherungsmathematik mittels der sog.
"Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode ) und unter
Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 1,82 %. Der
Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist
definiert als der versicherungsmathematische Barwert der
Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu
diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und
Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit
abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Bei der
Berechnung der Rückstellungen wurde ein Zinssatz von
1,82 % angesetzt. Bei der Festlegung des Rechnungszinses
wurde von der Vereinfachungsregel des § 253 Abs. 2 Satz
2 HGB Gebrauch gemacht. Der Rechnungszins entspricht demnach
pauschal dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei
einer angenommen Restlaufzeit (mittlere Duration) von 15
Jahren ergibt. Der aktuell gültige Zinssatz wird von der
Deutschen Bundesbank nach der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbszinV)
ermittelt und bekannt gegeben. Nach Änderung des §
253 HGB (BGBI Teil 1 Nr. 12 vom 16.03.2016) ist der Zeitraum
für die Durchschnittsbildung bei der Ermittlung dieses
Zinssatzes von sieben auf zehn Jahre erhöht worden.
Für die Differenz zwischen den
Pensionsrückstellungen mit siebenjähriger und
zehnjähriger Durchschnittsbildung besteht eine
Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 HGB)
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag
vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den
Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß
§ 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern zu
verzichten, Gebrauch gemacht.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Es wurde hier von den Erleichterungen gemäß
§ 274a HGB Gebrauch gemacht.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear in Höhe von €
5.508,67 (Vorjahr: € 9.183,84) vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände aus dem
Sammelposten für selbständig, bewertbare
geringwertige Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungskosten von € 150,00 bis €
1.000,00 wurden im Geschäftsjahr 2023 mit € 0,00
(Vorjahr: € 0,00) abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungskosten bis zu € 1.000,00 netto wurden
in voller Höhe abgeschrieben: € 445,99 (Vorjahr:
€ 1.897,69).
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt:
€ 28.990,41 (Vorjahr: € 29.689,30). Zinsen
für Fremdkapital mussten im Geschäftsjahr nicht in
die Herstellungskosten miteinbezogen werden.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Bei den Finanzanlagen wurden gemäß §
253 Abs. 5 HGB Zuschreibungen in Höhe von € 0,00
(Vorjahr: € 0,00) vorgenommen.
Der Betrag der Forderungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beläuft sich auf € 0,00
(Vorjahr: € 0,00).
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen: €
7.936,97 (Vorjahr: 8.628,00).
Der Betrag der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
beträgt: € 39.566,61 (Vorjahr: € 20.670,55).
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr beträgt: € 25.093,60 (Vorjahr:
€ 47.509,44).
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt:
€ 595.833,18 (Vorjahr: € 491.203,52)
Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten war
gemäß § 250 Abs. 1 HGB für Beiträge
zu Versicherungen in Höhe von € 2.613,29 (Vorjahr:
€ 6.830,53) zu aktivieren.
Die eigenen Anteile durften aufgrund der neuen
HGB-Vorschriften nicht mehr aktiviert werden (§ 272 Abs.
1a HGB). Die eigenen Anteile mussten aufgrund der neuen
Rechnungslegungsvorschriften auf der Passivseite im Rahmen
des Eigenkapitalausweises berücksichtigt werden. Der
Nennbetrag der eigenen Anteile in Höhe von €
7.771,65 ist beim gezeichneten Kapital in der Vorspalte offen
abgesetzt worden. Der Differenzbetrag zwischen
Anschaffungspreis und dem Nennbetrag in Höhe von €
102.773,80 ist mit den freien Rücklagen (hier: mit den
anderen Gewinnrücklagen) zu verrechnen.
Die Pensionsrückstellungen waren für
Pensionszusagen an die Geschäftsführer in Höhe
von € 378.262,00 (Vorjahr: € 383.492,00) zu bilden.
Die Pensionsverpflichtungen wurden nach dem
Projected-Unit-Credit-Verfahren unter Anwendung
versicherungsmathematischer Grundsätze mit einem
Zinsfuß von 1,82 % p.a. ermittelt. Der Wert der
Pensionsrückstellung nach den oben beschriebenen
Berechnungsgrundsätzen beträgt nach BilMoG für
die Handelsbilanz zum 31.12.2023:
Pensionsrückstellung vor Saldierung: €
472.537,00
Beizulegender Wert des saldierungsfähigen
|
Rückdeckungsvermögens |
€ 94.275,00 |
| Nettowert der Pensionen
(Rückstellung) |
€ 378.262,00 |
Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen vor
Saldierung: € 472.537,00
Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherungen:
€ 94.275,00
Zuführung zur Rückstellung: -2.230,00
€
Davon Zinszuführung: € 10.817,00
Davon zinsbereinigte Zuführung: € -13.047,00
Zuführung zum saldierungsfähigen
Vermögen (verrechneter Ertrag): € 5.106,00
Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurden
Ansprüche aus Rückdeckungsversicherung in Höhe
von Euro 94.275,00 mit Pensionsrückstellungen in
Höhe von Euro 472.537,00 verrechnet und der Saldo von
Euro 378.262,00 auf der Passivseite ausgewiesen.
Die außerordentliche Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen infolge der
BilMoG-Einführung beträgt insgesamt €
31.563,00. Im Geschäftsjahr 2022 wurden hiervon 1/15
gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB zugeführt (bisher
außerordentlicher Aufwand): € 2.104,00 (Vorjahr:
€ 2.104,00). Der ausstehende Zuführungsbetrag
(Unterdeckung) beläuft sich zum Bilanzstichtag auf
€ 2.104,00.
Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist aufgrund der
Neubewertung der Pensionsrückstellungen gemäß
§ 253 Abs. 6 HGB ein Betrag von € 6.297,00
ausschüttungsgesperrt, sofern die frei verfügbaren
Rücklagen zuzüglich Gewinnvortrag und
abzüglich Verlustvortrag diesem nicht mindestens
entsprechen. Für 2023 ist somit keine
Ausschüttungssperre zu beachten.
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs.
6 S. 1 HGB beträgt € 47.702,00. Die Berechnung des
Unterschiedsbetrages bezieht sich auf die Differenz zwischen
der Bewertung der Pensionsverpflichtung nach § 253 Abs.
2 HGB und der Bewertung nach § 253 Abs. 6 HGB S. 2 HGB
jeweils ohne Verrechnung mit Deckungsvermögen nach
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB.
Die hier saldierten Vermögensgegenstände
dienen ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger
Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den
BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) im
Geschäftsjahr mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen
verrechnet. Der beizulegende Wert (Zeitwert) der
Rückdeckungsversicherungen wurde durch ein
versicherungsmathematisches Gutachten nachgewiesen und mit
dem vom Versicherer mitgeteilten
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des
Vertrags angesetzt
Steuerrückstellungen wurden für
Gewerbesteuerrestschulden des Jahres 2023 und
Körperschaftsteuer- und
Solidaritätszuschlagsrestschulden des Jahres 2023
passiviert: € 24.070,95 (Vorjahr: € 2.534,18).
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten
für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie für
die Erstellung der Steuererklärungen sowie für die
Kosten für künftige Betriebsprüfungen, sowie
für die Kosten der Archivierung der
Geschäftsunterlagen,
Berufsgenossenschaftsbeiträge sowie für
Gewährleistungsverpflichtungen.
Abzinsungen wurden gemäß § 253 Abs. 2
S. 1 HGB vorgenommen.
Der Gesamtbetrag der sonstigen Rückstellungen
beträgt: € 67.104,90 (Vorjahr: € 63.562,02).
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen
und sind wie folgt zu gliedern:
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten: |
0,00 Euro |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferung u. Leistungen bis 1 Jahr: |
13.559,25 Euro |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bis 1 Jahr: |
0,00 Euro |
| Sonstige Verbindlichkeiten
bis 1 Jahr: |
46.034,52 Euro |
Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch
übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.
Von den restlichen Verbindlichkeiten sind gesichert:
€ 0,00.
IV. Sonstige Angaben
Wirtschaftlich bedeutsame Verträge
Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten aus
Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe von € 0,00
(Vorjahr: € 0,00).
Am Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen aus
Mietvertrag für Geschäftsräume von €
12.271,08. Laufzeit: 1 Jahr.
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 15 Arbeitnehmer (Vorjahr 18 Arbeitnehmer).
Rechtliche Verhältnisse
Firmenname laut Registergericht: Wilhelm Ehrhard GmbH
Ort des Firmensitzes: Heidelberg
Registereintrag: Handelsregister HRB
Registergericht: Mannheim
Registernummer: 331828
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Wilhelm Ehrhard,
Installateurmeister
Wolfgang Ehrhard, Installateurmeister
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte Betrag
Forderung gegenüber Gesellschaftern 7.936,97
€
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00
€
Sonstige Angaben nach § 285 HGB
Kredite an die Geschäftsführungsorgane:
€ 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
Heidelberg, den 05.09.2024
Gez.
Wilhelm Ehrhard,, Wolfgang Ehrhard
(Wilhelm Ehrhard GmbH, vertreten durch die
Geschäftsführer: Herrn Wilhelm Ehrhard und Wolfgang
Ehrhard)
sonstige Berichtsbestandteile
Heidelberg, den 05.09.2024
gez.
Wolfgang Ehrhard,, Geschäftsführer
gez.
Wilhelm Ehhard,, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.09.2024
festgestellt. |