LISA GmbH
39mMontage, Installation und Aufbau von Ständen auf Märkten, Ausstellungen und Messen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Hetzer seit 29.1.2021 | Prokura |
Constantin Andreadis seit 21.11.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
f(x) energy GmbHNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023f(x) energy GmbHI. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses 2023 1. Unternehmen/Branche Unternehmen Die f(x) energy GmbH wurde zum 11. Juli 2013 von Herrn Constantin Andreadis als Gesellschafter gegründet. Zweck der Gesellschaft sind umfangreiche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Energiebeschaffungs- und Portfoliomanagement, Bilanzkreismanagement sowie Lieferung von Strom und Gas für Stadtwerke, Industrieunternehmen und private Endkunden. Des Weiteren der Abschluss von Lieferverträgen zum Bezug oder zum Verkauf von Strom und Gas, sowie Vornahme von Handelsgeschäften zum Bezug oder zum Verkauf von Strom und Gas, für eigene und fremde Rechnung. Neue Geschäftsbereiche im Geschäftsjahr 2023 ist die Direktvermarktung von Emissionszertifikaten und der direkte Börsen- bzw. Energiehandel mittels des Zugangs zur Energiebörse. Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung Der Einfluss der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist auf den Geschäftsverlauf der Gesellschaft gering. Die Marktpreiseffekte wirken sich hauptsächlich auf die Kunden der Gesellschaft aus. Durch die Weiterverrechnung der Preise und Mengen verbleiben keine bzw. wenige Risiken bei der Gesellschaft. Durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 und die dadurch entstandenen Lieferengpässe erhöhten sich sowohl die Börsenpreise des Gases als auch die des Stromes im Vorjahr. Im aktuellen Geschäftsjahr hat sich die Marktlage entspannt und die Preise sind in beiden Bereichen wieder stark gesunken. Der durchschnittliche Day-Ahead Großhandelsstrompreis belief sich 2023 auf 95,183 €/MWh (2022: 235,45 €/MWh). In 301 der 8.760 gehandelten Stunden war der deutsche Day-Ahead Großhandelsstrompreis negativ (2021: 69 Stunden). Im Jahresverlauf zeigte sich insgesamt eine Entwicklung zu stabilen Großhandelsstrompreisen. Beim grenzüberschreitenden Stromhandel war Deutschland im Jahr 2023 Netto-Stromimporteur mit 11,7 TWh. Also ca. 2,3 % des deutschen Strombedarfs. Der Beitrag zur Stromversorgung ist daher überschaubar, auch wenn die Bruttoimporte - ohne Abzug der deutschen Exporte - insgesamt 12,3 Prozent ausmachten. 2. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023 sanken die Umsatzerlöse auf 76.346 TEUR (VJ 129.677 TEUR). Die Umsatzerlöse im Vorjahr waren durch enorme Preissteigerungen im Bereich der Spotmengen geprägt. Auf Grund der Stabilisierung des Marktes im Geschäftsjahr und der daraus resultierenden Preissenkungen fallen die Umsatzerlöse deutlich geringer aus. Die Entwicklung ist demnach zum Großteil durch Preiseffekte begründet. Die stabile Kundschaft und die damit stabilen Dienstleistungsentgelte zeigen den Erfolg der Gesellschaft. Der Jahresüberschuss wurde um 179 TEUR erhöht (VJ 399 TEUR). Dies liegt an der erfolgreichen Kundenakquise, einer Erhöhung des Dienstleistungsentgeltes und an dem Ausbau der angebotenen Dienstleistungen, welche zusätzlich vergütet werden. II. Lage des Unternehmens Die Geschäftsführung schätzt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens basierend auf den nachfolgenden Ausführungen als stabil ein. 1. Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2023 10.357 TEUR (VJ 18.262 TEUR). Das Vermögen am Bilanzstichtag betrifft zu 13,39 % Anlagevermögen, zu 86,48 % Umlaufvermögen und zu 0,13 % Rechnungsabgrenzungsposten. Das Anlagevermögen beinhaltet vor allem das Firmengrundstück samt Gebäude. Das Umlaufvermögen besteht im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Eigenkapitalquote (EK / Bilanzsumme) beträgt 23,07 % (VJ 7,45 %). Wesentliche Verbindlichkeiten bestehen aus Lieferungen und Leistungen. 2. Da die Bilanzsumme größtenteils Ausdruck der Lieferungen und Leistungen und damit der hochvolatilen Marktpreise ist, schwankt die Kennzahl ungewöhnlich stark und ist damit für die Steuerung des Unternehmens nicht aussagekräftig. Das stabil steigende Eigenkapital und der stetig steigende Gewinn vor Steuern sind die angemessene Kennzahl, welche den Erfolg der Gesellschaft aufzeigt. Finanzlage Die Gesellschaft war während des gesamten Geschäftsjahres jederzeit in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Der operative Cashflow ist gestiegen. Die Aufrechterhaltung der künftigen Zahlungsbereitschaft ist sichergestellt. Es bestehen zugesagte, aber nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von 1.500 TEUR. 3. Ertragslage In 2023 wurde eine Gesamtleistung von 76.346 TEUR erwirtschaftet. Es sind planmäßig sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 378 TEUR, Materialaufwand von 74.295 TEUR, sowie Zinserträge in Höhe von 17 TEUR, Zinsaufwendungen in Höhe von 17 TEUR und Abschreibungen in Höhe von 65 TEUR entstanden. Der Jahresüberschuss erhöht sich im Wesentlichen bedingt durch gestiegene Dienstleistungsentgelte von 399 TEUR in 2022 auf 578 TEUR in 2023, was einer Erhöhung um 44,9 % entspricht. III. Risiken und Chancen der zukünftigen Entwicklung Die Erzeugung von Strom ist in Deutschland ebenso wie im Ausland geprägt von dem regulierenden Umfeld, das auf umweltpolitische Vorgaben auf nationaler und internationaler Ebene reagiert. Etwaige Veränderungen des jeweiligen lenkenden Umfelds (z.B. negative Strompreise) können insofern einen negativen Einfluss auf die Absatzmärkte haben, was möglicherweise zu einem negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens führen könnte. Ertragsorientierte Risiken und finanzwirtschaftliche Risiken sowie Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten Börsenmärkte unterliegen der Regulierung mit strengen Sicherungsvorschriften. Marktverwerfungen und Knappheiten können dazu führen, dass viele liquide Mittel gebunden werden. Hier kann es in einem sehr unwahrscheinlichen Fall dazu kommen, dass hohe Handelsumsätze zu hohen Marginanforderungen und damit zu hohen Kosten für die Mittelbeschaffung führen (Bankbürgschaften, Zinsen für Geldmittelbeschaffung, usw.). Operatives Risiko Der Fachkräftemangel könnte zu einer Bremse für das Wachstum der Gesellschaft werden. Da Dienstleistungen personalintensiv sind, werden Fachkräfte für die Abarbeitung der Aufgaben benötigt. Ohne diese Unterstützung können keine neuen Kunden akquiriert werden. Der Fachkräftemangel löst sich weitestgehend auf. Chancen-Bericht Komplizierte Märkte erfordern Knowhow. Je stärker die Märkte schwanken, je höher die Anforderungen an die Energieversorger und je größer die Energiemarkt-Regulierung, desto stärker der Drang nach spezialisierten Dienstleistern wie die f(x) energy GmbH. D. h. je höher die Anforderungen und Auflagen, desto aufwändiger wird es für Energieversorger, alles selbst kostengünstig und/oder qualitativ umsetzen zu können. Durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihren Kunden, dem direkten Börsenzugang und die stetige Erweiterung und Anpassung des Dienstleistungsportfolios, ist die f(x) energy GmbH ein unübersehbarer Player im Energiemarkt mit vielfältigen Referenzen. Dieser Umstand ermöglicht und fördert weiteres Wachstum. Gesamtaussage Der Geschäftsleitung sind zurzeit keine Risiken bekannt, die eine Gefährdung des Fortbestands des Unternehmens darstellen. IV. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Geschäftsführung ein positives Ergebnis, welches leicht über dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 liegt.
Nürnberg, den 18. Dezember 2024 Constantin Andreadis, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. BilanzierungsmethodenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) erstellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 HGB Anwendung. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB sowie unter der Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 268 bis 274 a, 276 bis 278 HGB, erstellt. Die Gliederung der Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren angewendet wurde. Die Bilanzierungsmethoden wurden im Wesentlichen gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr beibehalten. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. II. BewertungsmethodenDer Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 a HGB erstellt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt (Bewertungsstetigkeit). Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgte linear und degressiv nach steuerlichen Höchstsätzen. Der Übergang zur linearen Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt (§ 7 Abs. 3 EStG). Für Neuzugänge in das bewegliche Anlagevermögen wurde die Abschreibung zeitanteilig vorgenommen. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nur aktiviert, soweit sie entgeltlich erworben wurden. Diese wurden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen pro rata temporis abgesetzt. Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Sollten Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen worden sein so handelte es sich hierbei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Waren) werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten wurden mit Hilfe der Verbrauchsfolgeverfahren ermittelt. Da steuerrechtlich jedoch nur das LiFo-Verfahren sowie der gewogene Durchschnitt ansetzbar ist, wurden Abweichungen zum handelsrechtlichen Wertansatz außerhalb der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung dem Ergebnis zu- bzw. abgerechnet. War der Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger, so wurde dieser soweit zulässig angesetzt. Bewertungsabschläge wurden nur vorgenommen soweit sie branchenüblich sind. Die Vorräte sind verlustfrei bewertet. Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden zu Anschaffungskosten aufgrund der betrieblichen Kostenrechnung ermittelt. Zu diesen Anschaffungskosten gehörten sämtlich Materialkosten, die Materialgemeinkosten, die Fertigungslöhne, die Fertigungsgemeinkosten sowie die Sondereinzelkosten der Fertigung. Von dem Aktivierungswahlrecht der Bewertung der Verwaltungsgemeinkosten wurde kein Gebrauch gemacht. Für Vertriebskosten besteht ein Aktivierungsverbot. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken werden individuelle Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Risiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet. Eigenkapital Das Eigenkapital ist zu Nennbeträgen bewertet. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des zu versteuernden Einkommens bzw. der entsprechenden steuerlichen Bemessungsgrundlage unter Abzug geleisteter Vorauszahlungen erfasst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Die kaufmännische Vorsicht wurde gem. § 253 HGB beachtet. Soweit handelsrechtliche Abzinsungsvorschriften anzuwenden wären, gleichen sich diese mit zukünftigen Preissteigerungen aus. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Ausführungen über die Abzinsung für Rückstellungen in steuerrechtlicher Hinsicht gelten für nichtverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von größer einem Jahr auch für Verbindlichkeiten. Ausgenommen sind erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen. sonstige BerichtsbestandteileUnterschrift gemäss §245 HGB Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023.
Neustadt an der Aisch 21. Oktober 2024 f(x) energy GmbH, Nürnberg Herr Constantin Andreadis, Geschäftsführer Herr Wilhelm Scheer, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 21.10.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die f(x) energy GmbH, Nürnberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der f(x) energy GmbH, Nürnberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der f(x) energy GmbH, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 18. Dezember 2024 PKF
Fasselt
gez. Jahn, Wirtschaftsprüfer gez. Wellhöfer, Wirtschaftsprüfer |
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