HB VMV
GmbH
Burgsalach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
580.657,18 |
613.255,18 |
| B.
Umlaufvermögen |
154.015,09 |
118.895,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.485,00 |
|
| Aktiva |
737.157,27 |
732.150,45 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
557.458,55 |
558.975,20 |
| B.
Rückstellungen |
2.865,84 |
1.523,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
176.532,88 |
171.652,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
176.532,88 |
171.652,25 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
300,00 |
|
| Passiva |
737.157,27 |
732.150,45 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die HB VMV GmbH hat ihren Sitz in Burgsalach. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach unter HRB 3602
eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter
Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz
(BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige
Erleichterungen (§§ 266 Abs. 1, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert
beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende
Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansantz der neuen
HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Es wurde zu Fortführungswerten (going concern)
bewertet.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände,
der Rückstellungen und der Verbindlichkeiten haben wir
die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit
beachtet. Bei unwesentlichen Abweichungen zwischen den
Wertansätzen der Steuer- und der Handelsbilanz wurde auf
einen abweichenden Ansatz verzichtet.
Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die handelsrechtlichen
Bestimmungen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen (§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB).
Die
immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibung
unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vermindert.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800 wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen
zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übriger
Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der
Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen,
werden zum beizulegenden Zeitwert (§ 253 Abs. 1 S. 4
HGB) bewertet und mit den Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen saldiert. Ein
daraus verbleibender aktiver Saldo wird in der Bilanz
gesondert als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung" ausgewiesen.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Anwendung
zulässiger Bewertungsvereinfachung unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Die
in Ausführung befindlichen Bauaufträge
wurden mit den Herstellungskosten angesetzt. Die
Herstellungskosten beinhalten die Materialkosten, die
Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie
angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der
Fertigungsgemeinkosten, der allgemeinen Kosten der Verwaltung
und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser
durch die Fertigung veranlasst ist.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden mit den
Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten
beinhalten die Materialkosten, die Fertigungskosten und die
Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der
Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des
Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch
die Fertigung veranlasst ist. Daneben enthalten Sie die
Kosten der allgemeinen Verwaltung, freiwillige soziale
Leistungen und betriebliche Altersversorgung.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemenen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
zur notwendigen Erfüllung benötigt wird.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag
vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den
Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktsätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Angaben zur Bilanz
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0,00.
Forderungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen Euro
3.085,24 (Vorjahr Euro 4.681,69). In diesen Forderungen sich
solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro
0,00 enthalten. Die Forderungen werden soweit sie langfristig
gewährt werden verzinst. Die Laufzeit und
Rückzahlung ist variabel.
Forderungen (bzw. langfristige Ausleihungen) gegen
Gesellschafter betragen Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00).
Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Eigenkapital
In den Gewinnrücklagen ist ein Vortrag aus dem
Vorjahr in Höhe von Euro 533.975,20 enthalten.
Der Jahresabschluss wurde unter vollständiger
Ergebnisverwendung aufgestellt.
Rückstellungen
In den
Steuerrückstellungen in Höhe von Euro
1.365,84 (Vj. Euro 23,00) sind
latente Steuern in Höhe von Euro 0,00 (Vj. Euro
0,00) enthalten.
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand
entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz.
Da in den Folgejahren aufgrund der Abweichung zwischen
Handels- und Steuerbilanz, die Steuerbilanz einen
höheren Gewinn ausweisen wird, wurden latente
Steuerrückstellungen gebildet. Die passive
latente Steuer beträgt Euro 0,00 (Vorjahr Euro
0,00) .
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
folgende Risiken gebildet:
Aufstellung Jahresabschluss TEURO 1,5
(Vorjahr: EURO 1,5)
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betragen EURO 170.564,32 (Vj. Euro
125.000,00). Sie resultieren aus hingegebenen Darlehen, aus
dem Umsatzsteuerverrechnungskonto und aus dem
Verrechnungskonto. Die Verbindlichkeiten werden soweit sie
langfristig gewährt werden verzinst. Das
Verrechnungskonto wird nicht verzinst. Die Laufzeit und
Rückzahlung der Verbindlichkeiten ist variabel.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen Euro 0,00 (Vj 0,00). Die Verbindlichkeiten werden
nicht verzinst. Die Laufzeit und Rückzahlung ist
variabel.
Die
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten setzen sich wie
folgt zusammen:
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit < 1 Jahr EURO |
176.532 (Vj. EURO
171.652) |
|
| Verbindlichkeiten
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre EURO |
0 (Vj. EURO |
0) |
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit > 5 Jahre EURO |
0 (Vj. EURO |
0) |
Die Verbindlichkeiten sind zum Teil (TEURO 0) durch
persönliche Sicherheiten besichert.
Ein weiterer Teil betrifft erhaltene Kundenanzahlungen
(TEURO 0), welche entweder durch Grundschulden besichert sind
oder die Leistung bereits ins Eigentum des Kunden
übergegangen ist.
Weitere Verbindlichkeiten sind mit einem
verlängertem Eigentumsvorbehalt an der Ware verbunden
(TEURO 0).
Die restlichen Verbindlichkeiten sind nicht besichert.
V. Haftungsverhältnisse
Es bestehen laut Geschäftsführer keine
Verbindlichkeiten aus
- der Begebung und Übertragung von
Wechseln
- Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften
-
Gewährleistungsverträgen
und auch keine Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
im Sinne des § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB, die
für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung sind.
VI. Sonstige Finanzielle Verpflichtungen
Aus bestehenden Leasingverträgen ergeben sich zum
Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen bis zum
Vertragsende in Höhe von TEUR 0,00 (Vorjahr TEUR 0,00).
Aus Mietverträgen ergeben sich bis zum nächst
möglichen Kündigungstermin jährliche
finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 0,00
(Vorjahr TEUR 0,00).
Darüber hinaus bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung
der Finanzlage von wesentlicher Bedeutung sind.
VII. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Außerplanmäßige Abschreibungen
In den Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind
€ 0,00 (Vj. € 0,00)
außerplanmäßige Abschreibungen enthalten.
Erträge von außergewöhnlicher
Größenordnung oder Bedeutung sind keine
angefallen.
Aufwendungen von außergewöhnlicher
Größenordnung oder Bedeutung sind keine
angefallen.
VIII. Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 0
Arbeitnehmer beschäftigt.
Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die
Geschäftsführung der HB VMV GMbH durch den
Geschäftsführer: Herrn Horst Beckstein,
Maurermeister.
Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der
Gesellschaft an den oben genannten Geschäftsführer
ausgereichten Darlehen auf Euro 0,00. Die Kredite sind mit 0%
zu verzinsen und haben eine durchschnittliche Laufzeit von
0 Jahren. Im laufenden Geschäftsjahr wurden
hiervon insgesamt Euro 0,00 zurückgezahlt.
Der Abschluss wurde am 14. Juni 2023 von der
Gesellschafterversammlung festgestellt.
Burgsalach, den 14. Juni
2023
gezeichnet: HB
Beckstein Bau GmbH, Horst Beckstein
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2023
festgestellt. |