HELLRIEGEL
WOHNMANUFAKTUR GmbH (vormals: HELLRIEGEL TEXTILES WOHNEN
GmbH)
Neustadt/Wstr.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
102.878,00 |
117.064,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.506,00 |
3.127,00 |
| II.
Sachanlagen |
100.372,00 |
113.937,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
852.231,24 |
814.616,12 |
| I.
Vorräte |
194.387,71 |
225.339,81 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
637.547,23 |
553.391,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
251.041,82 |
246.674,14 |
| davon
gegen Gesellschafter |
218.455,57 |
214.385,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.296,30 |
35.884,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.206,20 |
3.206,20 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
399.158,70 |
385.011,83 |
| Aktiva |
1.357.474,14 |
1.319.898,15 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.311.880,77 |
1.311.880,77 |
| III.
Verlustvortrag |
1.722.892,60 |
1.624.775,16 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
14.146,87 |
98.117,44 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
399.158,70 |
385.011,83 |
| B.
Rückstellungen |
344.677,00 |
300.825,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.012.797,14 |
1.019.073,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
606.993,61 |
619.119,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
405.803,53 |
399.953,40 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
176.297,41 |
185.127,96 |
| Passiva |
1.357.474,14 |
1.319.898,15 |
Anhang
1. Anwendung des Handelsgesetzbuches
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2021 der Hellriegel
- Textiles Wohnen GmbH, Neustadt, HRB 41500, Amtsgericht
Ludwigshafen, ist nach den §§ 242, 264 ff. des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Vorschriften
für mittelgroße Kapitalgesellschaften
aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.
Die auf den Vorjahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend
§ 275 HGB in der Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die in § 266 Abs 2 und 3 HGB bezeichneten Posten
sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
aufgenommen worden.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in
erster Linie nach den handelsrechtlichen Grundsätzen
ausgerichtet worden. Ertragsteuerliche Grundsätze
finden nur Anwendung falls diese im Einklang mit dem
Handelsrecht stehen.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden
überwiegend linear abgeschrieben.
Die Abschreibungszeiträume betragen für
immaterielle Vermögensgegenstände zwischen 4 und
10 Jahren und für Sachanlagen zwischen 3 und 25
Jahren.
Die Abschreibung bei beweglichen
Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens erfolgt
monatsgenau.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden nach den
Maßgaben des § 6 Abs. 2 und 2 a EStG
abgeschrieben. Die Maßgaben des § 253 Abs. 3 HGB
wurden dabei eingehalten.
Es wurden keine weiteren Abschreibungen nach
steuerrechtlichen Sondervorschriften vorgenommen.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit den Nominalwerten
angesetzt.
Bei den Forderungen bestand kein
Wertberichtigungsbedarf.
Nach § 274 a Nr. 5 HGB wurden die
Befreiungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften wahrgenommen. Ein Ansatz der latenten
Steuern, analog des § 274 HGB, erfolgte somit nicht.
Die Pensionsverpflichtungen wurden, gemäß
des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB, mit dem nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten
Teilwert, auf der Basis eines durchschnittlichen
Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahren, angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbin-dlichkeiten
Rechnung getragen.
Die Höhe der Rückstellungen entspricht den
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Angaben zu Positionen der Bilanz
Die Rückdeckungsversicherung hatte zum
Bilanzstichtag einen Zeitwert in Höhe von
Euro
92.542.
Im Berichtsjahr erfolgten Saldierungen
gemäß § 246 Abs. 2 HGB.
Der Ausweis erfolgt unter der Bilanzposition
"Rückstellungen für Pensionen".
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte
bezüglich der Waren zu Einstandspreisen, der
unferti-gen Erzeugnisse unter Berücksichtigung des
Fertigungsgrades der Produkte zu Herstellungskosten bzw.
mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Pensionsverpflichtungen wurden gemäß
des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB i.V.m. den Richttafeln
2018 G nach der PUC-Methode mit
Euro
434.819 bewertet.
Dieser Bewertung wurde ein Rechnungszinssatz in
Höhe von 1,80 % und ein Rententrend in Höhe von
2,00 % zugrunde gelegt.
Die Pensionsverpflichtung besteht gegenüber dem
Geschäftsführer und dessen Hinterbliebenen und
wurde gemäß des § 246 Abs. 2 HGB mit dem
Planvermögen saldiert.
Der Ausweis erfolgt in Höhe von
Euro
342.277 unter der Position "Rückstellungen
für Pensionen".
Als Sicherheit für die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten dienen selbstschuldnerische
Bürgschaften.
Als Sicherheit für die Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen dient der erweiterte
Eigentumsvorbehalt.
4. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgan
Geschäftsführer im Wirtschaftsjahr 2021 war
Herr Ralf Hellriegel.
Der Geschäftsführer ist allein
vertretungsberechtigt und unterliegt nicht den
Beschränkungen des § 181 BGB.
Von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB wird
Gebrauch gemacht.
Es liegen in ausreichendem Umfang qualifizierte
Rangrücktrittserklärungen vor.
sonstige Berichtsbestandteile
Neustadt, den 04.04.2024
gez.
Ralf Hellriegel, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.04.2024
festgestellt.
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