NTT Germany Holdings GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Charlie Edward Doubek seit 16.8.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
NTT Cloud Communications SAS | 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NTT Cloud Communications Germany GmbHBad Homburg v. d. HöheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024Bilanzscroll
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Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss scroll
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear pro rata temporis unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 bis 13 Jahren. Geringwertige Anlagegüter mit einem Wert bis zu € 250,00 werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit einem Wert zwischen € 250,00 und € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden auf Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögensgegenstände außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert vorgenommen. Eine Zuschreibung wird vorgenommen, wenn die Gründe der außerplanmäßigen Abschreibungen nicht mehr bestehen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Fremdwährungsforderungen mit einer Laufzeit bis ein Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Unverzinsliche sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Barwert angesetzt, soweit es sich um mittel- und langfristige sonstige Vermögensgegenstände handelt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Sie werden in Höhe ihres Erfüllungsbetrags angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten passiv abgegrenzt. Die Umrechnungen der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag. 2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Angaben zur Bilanz 1. Umlaufvermögen Angaben zu den Forderungen: scroll
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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