Morgan Flaving GmbH
Hochstraße 4, 59425 Unna, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Stöver seit 2.5.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Morgan Flaving GmbHUnnaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Morgan Flaving GmbH, UnnaI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Morgan Flaving GmbH wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB). Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet. Die vorliegende Bilanz wurde als Handelsbilanz aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Hinsichtlich der Aufstellung wurden die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB, § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB in Anspruch genommen. Hinsichtlich der nach § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB geforderten Angabe zu den Bezügen des Geschäftsführungsorgans wurde die Erleichterung nach § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. Hinsichtlich der Trennung der durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer wurde die Erleichterung nach § 288 (1) Nr. 2 HGB in Anspruch genommen. Für die Offenlegung wurden die Größenabhängigen Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen Hinsichtlich der Angaben zur Ergebnisverwendung wurde die Erleichterung nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB in Anspruch genommen. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft nach § 264 (1a) HGB:
II. Erläuterung der Bilanz und GuV Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und Aufwendungen enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Das Realisationsprinzip wurde beachtet. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 800 EUR wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bei der Bewertung wurden alle am Bilanzstichtag abzusehenden Preissteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. I Der Jahresabschluss enthält Verbindlichkeiten in JPY. Diese wurden jeweils mit den Anschaffungskosten bzw. dem Rückzahlungswert bei deren Entstehung bewertet (Erstbewertung). Verbindlichkeiten in fremder Währung am Bilanzstichtag bestehen, werden diese mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Dabei wird dem Höchstwertprinzip für Verbindlichkeiten, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, Rechnung getragen. Der maßgebliche Umrechnungskurs zum Bilanzstichtag betrug 156,79 JPY/EUR. Das gezeichnete Kapital wurde nach § 283 HGB mit dem Nennbetrag angesetzt. III. Sonstige Pflichtangaben Der im Bilanzverlust enthaltene Gewinnvortrag beträgt 10 TEUR. Forderungen
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter beläuft sich auf 11 (VJ: 12). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine Angabe pflichtigen sonstigen Verpflichtungen. Geschäftsführung Die Geschäftsführung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von Herrn Jens Stöver, Finanz- und Vertriebsgeschäftsführer, ausgeübt. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer:
Es handelt sich um das Verrechnungskonto des Gesellschafters. Das Verrechnungskonto wird nach der Zinsstaffelmethode unter Anwendung eines Zinssatzes von 5 % p.a. verzinst. IV. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Am Bilanzstichtag bestanden keine nach § 251 HGB ausweispflichtigen Haftungsverhältnisse.
Unna, 15.07.2025 gez. Jens Stöver sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.07.2025 festgestellt. |
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