Fraßmann Verwaltung GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nadine Fraßmann seit 18.12.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Daten zu Gesellschaftern mit Minderheitsbeteiligung (natürliche Personen) sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fraßmann GmbHObernheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben Die Fraßmann GmbH hat ihren Sitz in Obernheim und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (Reg. Nr. HRB 400786). Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. Die selbständig nutzbaren beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. II. Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten. Diese enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten. III. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. IV. Flüssige Mittel und die sonstigen Aktiva Flüssige Mittel und die sonstigen Aktiva sind zum Nennwert angesetzt. V. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) gebildet. VI. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Eigenkapital Im Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 693.259,55 EUR enthalten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Von den sonstigen Verbindlichkeiten bestehen 25 TEUR (Vj. 38 TEUR) aus Steuern und 2 TEUR (Vj. 3 TEUR) im Rahmen der sozialen Sicherheit. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31.12.2023 bestehen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 31 TEUR. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr waren im Unternehmen durchschnittlich 6 Mitarbeiter beschäftigt. Gesamtbezüge Es wird von der Befreiung nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Obernheim, den 27. Mai 2024 Geschäftsführerin Geschäftsführerin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.5.2024. |
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