arcutronix
GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.046,00 |
7.119,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
271,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.040,00 |
6.848,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
393.331,16 |
297.263,47 |
| I.
Vorräte |
219.575,36 |
17.506,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
173.755,80 |
46.231,61 |
| davon
gegen Gesellschafter |
11.043,75 |
12.821,94 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
|
233.524,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.599,69 |
5.377,81 |
| D.
Aktive latente Steuern |
1.222.472,00 |
1.167.105,00 |
| E.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.210.635,30 |
2.096.288,94 |
| Aktiva |
3.834.084,15 |
3.573.154,22 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
300.000,00 |
300.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
131.338,73 |
131.338,73 |
| IV.
Verlustvortrag |
2.552.627,67 |
2.569.896,76 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
114.346,36 |
-17.269,09 |
| VI.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.210.635,30 |
2.096.288,94 |
| B.
Rückstellungen |
12.120,00 |
5.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.821.964,15 |
3.568.154,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.821.964,15 |
3.568.154,22 |
| Passiva |
3.834.084,15 |
3.573.154,22 |
Anhang
der arcutronix GmbH, Hannover, für das
Geschäftsjahr 2022
A.
Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im
Jahresabschluss der arcutronix GmbH, Hannover
(Registergericht Hannover, HRB 202442), die Vorschriften
des HGB für große Kapitalgesellschaften
angewandt worden.
Der Anhang ist unter Berücksichtigung
größenabhängiger Erleichterungsvorschriften
gemäß § 288 HGB erstellt worden.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des
Jahresabschlusses entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen
werden linear über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer vorgenommen.
Das
Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Zugänge werden ausschließlich nach der
linearen Methode abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche
geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von
EUR 250,01 bis EUR 800,00 werden gemäß § 6
Abs. 2 EStG im Jahre der Anschaffung voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu
Anschaffungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten, wobei
für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in
angemessenem Umfang vorgenommen wurden.
Grundlage für die Bewertung der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse zu
Herstellungskosten bilden die aus dem betrieblichen
Rechnungswesen übernommenen kalkulatorischen
Stückkosten, die auf der Basis der geplanten
Normalbeschäftigung ermittelt worden sind.
Die
geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer
ausgewiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine
Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für
Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit
1 % gebildet.
Die übrigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Die
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
B.
Erläuterungen zur Bilanz
I.
Bilanz
1.
Anlagevermögen
Die gesondert dargestellte Entwicklung des
Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des
Anhangs.
2.
Aktive latente Steuern
Das Wahlrecht zur Bildung des Ansatzes von aktiven
latenten Steuern wurde ausgeübt. In dem Posten ist
aufgrund von Verlustvorträgen ein Betrag in Höhe
von EUR 1.222.472,00
(i. V. EUR 1.167.105,00) eingestellt. Der
Betrag der latenten Steuern unterliegt gemäß
§ 268 Abs. 8 HGB einer
Ausschüttungssperre.
3.
Eigenkapital
Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2022
mit TEUR 2.210.635,30 bilanziell überschuldet. Auf
Basis neu abgeschlossener Verträge mit Kunden und der
darauf aufbauenden Ertragserwartungen ist davon auszugehen,
dass die Fortführung der Gesellschaft gesichert ist.
Die Bilanzierung erfolgt deshalb unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going
Concern-Prämisse).
4.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen für Verpflichtungen
aus Fremdleistungen (TEUR 7) und aus Gewährleistungen
(TEUR 4).
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen beinhalten in voller Höhe
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
Alle Verbindlichkeiten haben bzw. hatten eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
6.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die
sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt
zusammen:
|
31.12.2022
|
|
31.12.2021
|
|
EUR
|
|
EUR
|
Verbindlichkeiten aus
Steuern
|
781,14
|
|
8.779,18
|
Übrige sonstige
Verbindlichkeiten
|
136.080,43
|
|
0,00
|
|
136.861,57
|
|
8.779,18
|
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben insgesamt eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
C.
Sonstige Angaben
1.
Personal
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt: 0.
2.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer sind:
Dr. Josef Gfrerer, Wien
|
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|
Andreas Zimmermann,
Neustadt am Rübenberge
|
|
|
3.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzverlust in Höhe von EUR 2.666.974,03, der in
voller Höhe ausschüttungsgesperrt ist, auf neue
Rechnung vorzutragen.
4.
Unterschrift der Geschäftsführung
Hannover, 2. Juni 2023
arcutronix GmbH
Geschäftsführung
Dr. Josef
Gfrerer Andreas
Zimmermann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2023
festgestellt.
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