Optik Mückenheim e.K.
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Optik Mückenheim GmbH & Co. KGNeumünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach den für kleine Kapitalgesellschaften und Co (§ 264a Absatz 1 i.V.m. § 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften und Co angepasst. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Es wurde vom Beibehaltungswahlrecht des Artikels 67 Absatz 3 EGHGB Gebrauch gemacht. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: 1. Die Immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der aktivierte Firmenwert wurde entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben. 2. Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben (§ 6 Absatz 2 EStG). Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert zwischen € 410,00 und € 1.000,00 werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Für außerplanmäßige Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine Veranlassung. 3. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unter Berücksichtigung der zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt. Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der sich aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt, wurden entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken aus einer verminderten Verwertbarkeit des Vorratsvermögens wurden berücksichtigt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu den Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten, allgemeine Verwaltungskosten) bewertet. Der Ausweis der erhaltenen Anzahlungen erfolgte offen abgesetzt vom Posten "Vorräte". 4. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko, bewertet. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bestehen nicht, sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr sind in Höhe von € 1.204,84 enthalten. 5. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
6. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. 7. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. In diesem Posten ist ein Disagio in Höhe von € 299,68 enthalten. 8. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt € 0,00. 9. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst woden. 10. Auf die Bildung von passiven latenten Steuern gemäß § 274 Absatz 1 HGB wurde verzichtet, da eine größenabhängige Erleichterung besteht (§ 274a Nr. 5 HGB i.V.m. § 264a HGB). 11. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. 3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 HGB Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr € 103.978,64 und mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren € 35.535,44. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt € 74.891,14 sowie die Restlaufzeit mehr als fünf Jahren € 66.883,02. Die Geschäftsführung erfolgte im abgelaufenen Geschäftsjahr durch die Verwaltungsgesellschaft Optik Mückenheim mbH, diese vertreten durch Herrn Christoph Mückenheim (§ 285 Nr. 10 HGB). Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltungsgesellschaft Optik Mückenheim mbH mit Sitz in Neumünster und einem gezeichneten Kapital in Höhe von € 25.000,00 (§ 285 Nr. 15 HGB).
Neumünster, den 15. August 2011 gez. Christoph Mückenheim sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 17.08.2011 festgestellt. |
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