Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Autohaus Schirm GmbH
Ulmer Straße 12, 73207 Plochingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Julien Petermann seit 7.7.2016 | Geschäftsführer |
Rainer Petermann seit 20.1.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Gross GmbH & Co. KG | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Schirm GmbHPlochingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
PASSIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN Die Autohaus Schirm GmbH hat ihren Sitz in Plochingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 213196 eingetragen. B. ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Offenlegung wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags in EURO unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2022 aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert angewandt worden. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB). C. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Erstellung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 i. V. m. § 255 Abs. 1 HGB). Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB). Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Bei den planmäßigen Abschreibungen wird für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung im Regelfall von einer Nutzungsdauer von 4 bis 33 Jahren ausgegangen. Geringwertige Anlagengegenstände bis EUR 150,00 Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden ab dem 1. Januar 2008 sofort abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die ab dem 01. Januar 2008 zugegangen sind, wird ein Sammelposten gebildet, der jährlich mit 20 % linear abgeschrieben wird (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG). Ab dem 1. Januar 2011 werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 sofort abgeschrieben (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG). Ab dem 1. Januar 2018 werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 sofort abgeschrieben (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG). Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet (§§ 255 Abs. 1, 253 Abs. 1 und 4 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich oder niedrig verzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung von den Forderungen abgesetzt. Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Steuerrückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet (§ 253 Abs. 1 Satz 2, 2. Hs. HGB). Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1, 4 HGB). Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt (§ 253 Abs. 1, Satz 2 HGB). D. ANGABEN ZUR BILANZ Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr. Eigenkapital Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von EUR 704.884,57 (Vj. EUR 610.942,24) enthalten. Im Übrigen verweisen wir auf den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt DM 50.000,00; es ist noch nicht auf EURO umgestellt (Art. 42 Abs. 3 EGHGB). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren. Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert. E. SONSTIGE ANGABEN Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 6 (Vj. 6) Arbeitnehmer beschäftigt. Die Auszubildenden und Praktikanten wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB). Unsere Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Gross GmbH & Co. KG, Köngen einbezogen. Von den Erleichterungen nach §§ 274a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Köngen, den 13. September 2024 Die Geschäftsführer Rainer Petermann Julien Petermann Offenlegungsangabe gemäß § 328 Abs. 1a Satz 1 HGB: Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2024 festgestellt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Organisationen an dieser Adresse
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
2 nahegelegene Organisationen
Lackieren von Kraftwagen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen