Mangfalltal Energie GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Barber seit 14.8.2020 | Sonstige |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 1.70% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Bad AiblingBad AiblingJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die Stadtwerke Bad Aibling werden als Eigenbetrieb der Stadt Bad Aibling mit den Betriebszweigen Stromversorgung, Wasserversorgung, Verkehrsbetrieb und Freizeitanlage geführt. Der Betriebszweig Stromversorgung umfasst die Errichtung, den Betrieb und den Unterhalt des Verteilnetzes als Netzbetreiber sowie die Lieferung von Strom an Endkunden. Die Stadtwerke Bad Aibling haben in ihrem Netzgebiet die Funktion des Grundversorgers inne. In der Tätigkeit als Netzbetreiber unterliegt das Unternehmen den entsprechenden rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die Stadtwerke Bad Aibling sind in ihrem Netzgebiet auch als grundzuständiger Messstellenbetreiber tätig. Aufgabe des Betriebszweiges Wasserversorgung ist die Errichtung, der Betrieb und der Unterhalt des Wassernetzes sowie die Versorgung des Stadtgebietes mit Trinkwasser. Der Betriebszweig Verkehrsbetrieb betrifft den Betrieb einer Tiefgarage. Die Freizeitanlage umfasst einen Thermenbetrieb, ein Freibad sowie eine Eissporthalle. 2. Forschung und Entwicklung Die Stadtwerke Bad Aibling betreiben keine Forschung und Entwicklung. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaft und Branche In der Pressemitteilung vom 15. Januar 2024 teilte das Statistische Bundesamt mit, dass das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 % gesunken ist. Im Jahr 2022 hatte das BIP hingegen noch ein Wachstum in Höhe von 1,8 %. Die Inflationsrate lag 2023 im Jahresdurchschnitt bei 5,9 % und damit deutlich über dem von der EZB angestrebten mittelfristigen Ziel von 2 %. Dies führte zu weiteren Zinserhöhungen, die sich negativ auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage aus dem In- und Ausland auswirkten, sodass Deutschland in 2023 in eine Rezession geriet. Auch die Stromwirtschaft war durch die wirtschaftliche Rezession und eine milde Witterung geprägt. Die Energiepreise an den Großhandelsmärkten schwächten sich im Jahresverlauf gegenüber den historisch hohen Preisen des Vorjahres ab. Allerdings lagen die Preise weiterhin deutlich über dem Vorkrisenniveau. Der Bruttoinlandsstromverbrauch nahm um ca. 4,2 % auf 525,5 Mrd. kWh ab. Ebenso reduzierte sich auch die Bruttostromerzeugung deutlich um 11,1 % auf rund 514 Mrd. kWh. Der Stromerzeugungsmix war 2023 wesentlich von konjunkturellen Entwicklungen, Preiseffekten und der Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke beeinflusst. Die Witterung sorgte für eine Steigerung der Stromerzeugung aus Sonne, Wind und Wasser. Nach vorläufigen Zahlen wurden im Jahr 2023 insgesamt 272,4 Mrd. kWh Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, somit stieg der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 51,8 %. Im Jahr 2022 hatten die erneuerbaren Energien noch einen Anteil von 46,2 % am Bruttostromverbrauch. Die Windenergie war mit einer Stromerzeugung von insgesamt 142,1 Mrd. kWh der wichtigste Energieträger. Auch die Erzeugung aus Photovoltaikanlagen erhöhte sich um 1,5 % auf 61,9 Mrd. kWh. Nach den erneuerbaren Energien folgten die Braunkohle mit 87,2 Mrd. kWh, Erdgas mit 77,7 Mrd. kWh und Steinkohle mit 40,6 Mrd. kWh. Bei der Erzeugung aus Braunkohle wurde ein Produktionsrückgang von 25 % verzeichnet, die Erzeugung aus Steinkohle nahm sogar um 36,2 % ab. Der Letztverbrauch von Strom reduzierte sich um 21,6 Mrd. kWh auf 466 Mrd. kWh und betraf alle Verbrauchssektoren. Einzig der Bereich Verkehr konnte einen Verbrauchszuwachs vermelden. Die Ursachen für den Rückgang des Letztverbrauches sind vor allem in der konjunkturellen Entwicklung und dem sparsameren Verbrauchsverhalten zu sehen. Im Jahr 2023 floss erstmals seit 2002 wieder mehr Strom aus dem Ausland nach Deutschland als umgekehrt, somit wurde Deutschland zum Stromimporteur. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Stromexporte um 21,7 % auf 61,7 Mrd. kWh gesunken, während die Importe um 38,5 % auf 69 Mrd. kWh angestiegen sind. Den höchsten Austauschsaldo hatte Deutschland mit Frankreich mit einem Import von 9,3 Mrd. kWh. An zweiter Stelle ist Dänemark mit einem Importsaldo von 6 Mrd. kWh. Beim Exportsaldo war Polen an der Spitze mit 7,5 Mrd. kWh. (Quelle: Destatis und Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V.) 2. Geschäftsverlauf und Lage der Stadtwerke 2023 Im Geschäftsjahr 2023 konnten steigende Umsätze verzeichnet werden. Die Umsatzerlöse erreichten eine Höhe von 22,39 Mio. € (Vorjahr 18,03 Mio. €). Dies entspricht einem Anstieg von 4,36 Mio. € oder + 30,9 %. Maßgebend dazu beigetragen haben hier höhere Umsätze aus der Therme sowie aus dem Bereich Stromvertrieb. Der Stromabsatz betrug im Geschäftsjahr 2023 32.046.285 kWh (Vorjahr 30.965.049 kWh). Die Mengen der nicht mehr versorgten Kunden (Netznutzung) verringerten sich auf 30.345.994 kWh (Vorjahr 32.097.377 kWh). Die gesamte Netzabgabe betrug 60.297.734 kWh (Vorjahr 60.957.813 kWh), was einem Rückgang von - 1,08 % entspricht. Im abgelaufenen Jahr mussten die Stromverkaufspreise im Tarifkundenbereich von 22,18 ct/kWh auf 29,58 ct/kWh (netto im Tarif AIB medi) erhöht werden. Zuletzt wurden die Strompreise zum 01.01.2020 angepasst. Der Wasserabsatz betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 1.856.252 m 3 (Vorjahr 1.874.936 m 3 ), dies entspricht einen Rückgang von - 1,00 %. Das Wasseraufkommen stellte sich wie folgt dar: 50,21 % Quellwasser aus Niklasreuth und 49,6 % aus dem Brunnengebiet Willing, 0,19 % wurden fremd bezogen. Die Wasserverkaufspreise wurden im Berichtsjahr nicht geändert. Die letzte vorangegangene Preisanpassung erfolgt zum 01.01.2021. In der Freizeitanlage betrugen die Besucherzahlen für die Therme/Sauna 319.426 (Vorjahr 261.353 = +22,22 %). Im Freibad wurden 29.155 Besucher (Vorjahr 28.831 = +1,12 %) und in der Eislaufhalle 18.034 Besucher (Vorjahr 9.248 = +95,0 %) gezählt. Nach den Betriebsschließungen in den Corona- Jahren wurden 2023 die Besucherzahlen des Vor-Corona-Jahres 2019 erstmals wieder überschritten. Die Eintrittspreise für die Bereiche Therme/Sauna/Freibad/Eislaufhalle blieben im Berichtsjahr unverändert. Die Eintrittspreise für die Therme/Sauna wurden zuletzt zum 01.10.2022 angepasst. Im Bereich Verkehr betrugen die Umsätze im Jahr 2023 aus der Tiefgarage Jahnstraße 38,9 T€ (Vorjahr 41,4 T€). Der Anlagenzugang betrug im Berichtsjahr 1.665 T€ (Vorjahr 1.585 T€). Die Zugänge verteilten sich mit 1.033 T€ auf die Stromversorgung, mit 609 T€ auf die Wasserversorgung und mit 23 T€ auf die Freizeitanlage. Nach Abzug der Abschreibungen verringerte sich das Anlagevermögen von 53,51 Mio. € auf 53,04 Mio. €. Bei voller Erfüllung der Unternehmensaufgaben wurde ein positives Jahresergebnis in Höhe von +1.541 T€ erwirtschaftet (Vorjahr +586 T€). Im Wirtschaftsplan 2023 wurde mit einem Gewinn von 687 T€ gerechnet. Die Vermögenslage der Stadtwerke hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Das Eigenkapital erhöhte sich um den Jahresüberschuss i.H.v. 1.541 T€ auf 36.317.397 € (+4,43 %). Die Rückstellungen erhöhten sich von 445 T€ auf 1.747 T€ zum 31.12.2023. Kredite wurden im Geschäftsjahr 2023 keine aufgenommen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 1.259.326 € und betragen 2,09 % der Bilanzsumme. Die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten betrug 15,54 Mio. €, sie verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 1.281 T€. Die Konzessionsabgabe in Höhe von 503 T€ konnte erwirtschaftet und an die Stadt abgeführt werden. 3. Finanzwirtschaftliche Leistungsindikatoren Die aus dem Jahresabschluss abgeleitete finanzwirtschaftliche Größe Cash-Flow soll einen Einblick in die Liquiditätssituation und in die finanzielle Entwicklung des Unternehmens gewähren. Diese Kennzahl soll Informationen über den Mittelzufluss aus dem Umsatzprozess und damit über die Selbstfinanzierung geben.
Die folgenden Kennzahlen sollen Aufschluss darüber geben, inwieweit im Unternehmen das Anlagevermögen durch das Eigenkapital gedeckt ist.
4. Tätigkeitsabschluss 2023 Die Stadtwerke sind rechtlich selbständiger Netzbetreiber i.S.d. § 6b Abs. 1 EnWG und grundzuständiger Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i.S.d. §4 Abs. 1 MsbG. Als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen haben die Stadtwerke Bad Aibling nach § 6b Abs. 3 EnWG bzw. nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 3 EnWG für jede ihrer Tätigkeiten i.S.d. § 6b Abs. 3 Nr. 1 - 6 EnWG sowie für den Messstellenbetrieb i.S.d. § 3 MsbG getrennte Konten zu führen und einen Tätigkeitsabschluss aufzustellen. In der Rechnungslegung führen wir daher getrennte Konten für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitätsverteilung, Messstellenbetrieb, andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors sowie für andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors. Entsprechend § 6b Abs. 3 S.2 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 3 S. 2 EnWG erstellen wir jeweils einen Tätigkeitsabschluss für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung und den Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb. Der Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung weist einen Gesamtumsatz von 6.437 T€ aus. Dem stehen ein Materialaufwand und Fremdleistungen i.H.v. 4.302 T€ gegenüber. Insgesamt hat der Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 419 T€ abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 beträgt die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs Elektrizitätsverteilung 12.507 T€ (Vj. 12.121 T€); sie macht rund 20,79% (Vj. 20,78 %) der Bilanzsumme der Stadtwerke Bad Aibling aus. Das Anlagevermögen der Elektrizitätsverteilung erhöhte sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres um 177 T€ auf 10.534 T€. Die Investitionen in der Elektrizitätsverteilung betreffen im Wesentlichen die Netzinfrastruktur. Das Anlagevermögen beträgt 84,23% der Bilanzsumme. Der Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb weist einen Gesamtumsatz von 65 T€ aus. Dem stehen 116 T€ Aufwendungen gegenüber. Insgesamt hat der Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 52 T€ abgeschlossen. Die Bilanzsumme beträgt 247 T€ (Vj. 194 T€). 5. Gesamtaussage Unsere Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Die Umsatzentwicklung in der Sparte Wasserwerk ist stagnierend bzw. leicht rückläufig. Wieder ansteigende Umsätze in den Bereichen Elektrizitätswerk und Freizeitanlage führten zu einem insgesamt positiven Jahresergebnis. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. III. Zweigniederlassungsbericht Das Unternehmen unterhält keine Zweigniederlassungen. IV. Prognosebericht Die wirtschaftliche Entwicklung im Strommarkt ist weiterhin von geopolitischen Unsicherheiten geprägt. Des Weiteren begrenzen hohe Inflationsraten den Spielraum für eine lockere Geldpolitik. Risiko- und Chancenpotentiale im Stromsektor ergeben sich auch weiterhin aufgrund verschiedener staatlicher Eingriffe durch das Energiewirtschaftsrecht sowie durch neue Verordnungen und Gesetzen. Für das Stromnetz rechnen wir im Jahr 2024 mit leicht steigenden Absatzmengen, bei den Umsatzerlösen hingegen erwarten wir eine Stagnation, da die allgemeinen Stromtarife zum 01.01.2024 gesenkt wurden. Beim Wasserwerk wurde ebenso mit stagnierenden Abgabezahlen gerechnet. Die Generalsanierung des Hochbehälters Mainz wird voraussichtlich im 4. Quartal 2024 abgeschlossen. Aufgrund gestiegener Personal- und Unterhaltsaufwendungen ist für das Jahr 2025 eine Erhöhung des Wasserpreises vorgesehen. Die für 2024 erwarteten Umsatzerlöse für die Freizeitanlage liegen zum Berichtszeitpunkt liegen über den 2023 erzielten Erlösen. Ebenso verzeichnen wir auch in der Freizeitanlage höhere Material- und Personalaufwendungen. Insgesamt geht der im Dezember 2023 beschlossene Wirtschaftsplan von folgenden Ergebnissen für das Jahr 2024 aus:
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts gehen wir davon aus, dass das prognostizierte Ergebnis überschritten wird. Die positive Entwicklung der Besucherzahlen in der Freizeitanlage trägt wesentlich dazu bei. Durch die Kredittilgungen für die Darlehen "Therme" wird die Investitionskraft der Stadtwerke weiterhin belastet. V. Chancen- und Risikobericht Der Gesamtbetrieb Stadtwerke befindet sich derzeit in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld. Die Sparte Strom kämpft weiterhin mit einem verstärkten Wettbewerb und den staatlichen Eingriffen aus den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). In diesem Zusammenhang werden unter Beachtung des Grundsatzes einer angemessenen Versorgungssicherheit neue Grundsätze für die Ermittlung der Netznutzungsentgelte festgelegt. Durch die Regulierung des Netzzugangs und der Netzentgelte und den damit verbundenen Unsicherheiten können in den kommenden Jahren nicht unerhebliche Risiken bezüglich der Ertragslage auf die Stadtwerke zukommen. Aus Sicht der Werkleitung bestehen höhere Risiken der Stadtwerke Bad Aibling im Bezug von Strom. Die Entwicklung auf dem Strommarkt wird ständig überwacht. Es besteht - sieht man von dem überschaubaren Bereich selbst erzeugter Energie ab - eine fast hundertprozentige Abhängigkeit vom Energiemarkt. Zwar ist der physische Energiebezug in Deutschland derzeit noch gesichert. Allerdings schwanken die Preise, die für den Strombezug bezahlt werden müssen. Dies führt zu ggf. notwendig werdenden kurzfristigen Preisanpassungen. Eine gewisse Risikominderung wird durch den gemeinsamen Strombezug zusammen mit anderen Stadtwerken im Rahmen der PEG GmbH erreicht, da die Bezugsmengen erheblich höher sind als bei einem Einzelauftritt am Markt. Die Beteiligung der Stadtwerke an der Plattform-Energie GmbH ermöglichte den Stadtwerken den angesprochenen günstigeren Strombezug. Die Stadtwerke haben mit der Stadt Bad Aibling einen Konzessionsvertrag über die Versorgung mit elektrischer Energie mit einer Laufzeit bis 2025 abgeschlossen. Nach den derzeitigen Regelungen müssen Kommunen nach deren Auslaufen vergaberechtliche Verfahren durchführen. Die Stadtwerke Bad Aibling sind grundzuständiger Messstellenbetreiber nach dem Messstellenbetriebsgesetz. Derzeit lassen sich die Chancen und Risiken aus der Umstellung auf den intelligenten Messstellenbetrieb noch nicht abschätzen. Keine Risiken werden in der Wasserversorgung erwartet. Die Wasserdarbietung aus den eigenen Quellen der Stadtwerke bei gleichzeitig hervorragender Qualität unseres Trinkwassers sichert eine auskömmliche und gute Versorgung der Bevölkerung und der Besucher von Bad Aibling. Die Freizeitanlagen der Stadtwerke Bad Aibling und die Eislaufhalle unterliegen naturgemäß den saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen mit den daraus resultierenden Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Gesamtunternehmens. Rückläufige Besucherzahlen können durch konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch andere Mitbewerber am "Thermenmarkt" entstehen. Die Sparte Freizeitanlage wird mit den Auswirkungen der "Energiekrise" mit deren hohen Energiepreisen länger kämpfen müssen und zukünftig wieder mehr das Ergebnis der Stadtwerke belasten. Durch die Kredittilgungen für die Darlehen "Therme" wird die Investitionskraft der Stadtwerke weiterhin belastet. Die normalen Risiken aus der Zerstörung von Sachanlagen durch Feuer oder Diebstahl einschließlich etwaiger Betriebsunterbrechungen sowie Personenunfälle sind durch den Versicherungsschutz, der regelmäßig durch Versicherungssachverständige überprüft wird, abgedeckt. Dies gilt auch für Risiken aus dem Einsatz und der Nutzung der modernen Informationstechnologie. Unser Zahlungsverkehr wird überwiegend über die ortsansässigen Geschäftsbanken abgewickelt. Es bestehen langjährige und gute Geschäftsbeziehungen. Die etwaige Anlage aktuell nicht benötigter finanzieller Mittel erfolgt unter Verzicht auf eine höhere Rentabilität im Zweifel zur Vermeidung von Verlustrisiken eher konservativ. Bei den Stadtwerken Bad Aibling, einem Eigenbetrieb der Stadt, sind aus Sicht der Werkleitung derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen. Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
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Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum Jahresabschluss1. Allgemeine Angaben
2. Grundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Bad Aibling wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenmerkmalen ist der Eigenbetrieb Stadtwerke Bad Aibling ein mittelgroßes Unternehmen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß Satzung unter Anwendung der Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Weiter finden die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ihre Anwendung. 3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Alle bilanzierungsfähigen Vermögensgegenstände, Schulden und Rückstellungen werden ordnungsgemäß erfasst. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte sowie die Abschreibung sind den Anlagennachweisen zu entnehmen. Alle Zugänge wurden linear und pro rata temporis abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, die flüssigen Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten sind mit den Nominalwerten angesetzt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Schwebende Energiebeschaffungsgeschäfte und Energieabsatzgeschäfte werden für Zwecke der bilanziellen Bewertung in Vertragsportfolios zusammengefasst, sofern sie sowohl in sachlicher, als auch in zeitlicher Hinsicht gleichartigen Risiken ausgesetzt sind, sodass damit ein Ausgleich der Risiken (Sicherungswirkung) erzielt wird. Die Bewertung dieser nach Absatzgruppe und Lieferjahr zusammengefassten Energieverträge erfolgt auf der Basis einer Deckungsbeitragsrechnung im Rahmen des Risikomanagements. Sofern sich in Bezug auf einzelne Absatzgruppen für bestimmte Lieferjahre ein negativer Deckungsbeitrag ergibt, wird dies durch Bildung einer Drohverlustrückstellung berücksichtigt (IDW RS ÖFA 3). Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. 4. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände im Geschäftsjahr ist im Anlagenspiegel (Ziff. 5) dargestellt. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 % der Anteile
Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages erfolgte bei der AIBTHERM GmbH für 2023 eine Verlustübernahme durch die Stadtwerke Bad Aibling i.H.v. rd. 151 T€. Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten:
Die Forderungen gegenüber der Stadt beinhalten:
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis (PEG) besteht in Höhe von 389.503,76 € (Vj.: 432.821,14 €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten:
Gegenüber Kunden und Einspeisern des Eigenbetriebs wird entweder monatlich durch Aus- oder Ablesung oder einmal jährlich auf den Bilanzstichtag auf Basis einer Jahresverbrauchsablesung abgerechnet. Die Jahresverbrauchsablesung erfolgt um den Bilanzstichtag 31. Dezember. Für die Abgrenzung des Jahresverbrauches auf den Bilanzstichtag werden branchenübliche Verbrauchsschätzungen je Kunde für den Zeitraum zwischen Ablesung und Bilanzstichtag angewendet. Die aus der Hochrechnung ermittelten Umsätze werden mit den von den Kunden erhaltenen Abschlagszahlungen saldiert und in der Bilanz als Forderungen/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. als sonstige Vermögensgegenstände/Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 3.193.690 €. Anlagennachweis für das Jahr 2023 der Stadtwerke Bad Aibling
5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Außergewöhnliche Aufwendungen: Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten eine Zuführung zu einer Rückstellung für drohende Verluste (vgl. Ziff. 7.3) 6. Sonstige Angaben 6.1 Organe der Stadtwerke Bad Aibling
6.2 Vergütung der Werkleitung und der Mitglieder des Werkausschusses Auf die Angabe der Bezüge der Werkleitung wird entsprechend § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesamtbezüge des Werkausschusses belaufen sich auf 1.640 €. 6.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 5.134 T€. Es handelt sich dabei um zum Bilanzstichtag bereits eingegangene Verpflichtungen beim Strombezug in Höhe von 5.117 T€ sowie um Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen in Höhe von 17 T€. Mit der AIBTHERM GmbH besteht ein Gewinn- und Verlustabführungsvertrag, aus dem sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können. 6.4 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigen Arbeitnehmer Die Zahl der Mitarbeiter (ohne Werkleiter, ohne AZUBl's, einschl. Aushilfen u. geringfügig Beschäftigte) betrug im Jahresdurchschnitt:
6.5 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente Die Strombeschaffung erfolgt überwiegend auf der Grundlage von Futures. Der Nominalwert der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten diesbezüglichen Futures beläuft sich auf 2.365 T€, denen ein beizulegender Zeitwert (Marktpreis) in Höhe von 2.575 T€ gegenübersteht. Aus den schwebenden Strombeschaffungsgeschäften ergibt sich zum Bilanzstichtag eine in den sonstigen Rückstellungen erfasste Drohverlustrückstellung in Höhe von 276 T€. 6.6 Vorgänge von besonderer Bedeutung Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet. 6.7 Vorschlag zur Verwendung des JahresergebnissesDie Werkleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 1.540.969,83 €, auf neue Rechnung vorzutragen.
Bad Aibling, den 27. Juni 2024 gez. Stefan Barber, Werkleiter Tätigkeitsabschluss gem. § 6b Abs. 3 EnWGBilanz für den Tätigkeitsbereich Stromverteilung zum 31.12.2023AKTIVA
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Tätigkeitsabschluss gem. § 6b Abs. 3 EnWGGewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Stromverteilung vom 01.01. bis 31.12.2023
Tätigkeitsabschluss gem. § 6b Abs. 3 EnWGAnlagennachweis für den Tätigkeitsbereich Stromverteilung zum 31.12.2023
Tätigkeitsabschluss gem. § 6b Abs. 3 EnWGBilanz für den Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb gMSB zum 31.12.2023AKTIVA
PASSIVA
Tätigkeitsabschluss gem. § 6b Abs. 3 EnWGGewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb gMSB vom 01.01. bis 31.12.2023
Tätigkeitsabschluss gem. § 6b Abs. 3 EnWGAnlagennachweis für den Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb gMSB zum 31.12.2023
Angaben gem. § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG Zu den dem Tätigkeitsabschluss zugrunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf den Anhang des handelsrechtlichen Jahresabschlusses verwiesen. Grundsätzlich werden die Konten der GuV und der Bilanz - soweit möglich - direkt den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet. Soweit dies nicht möglich ist, oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, wird nach folgenden Zuordnungsregeln verfahren. Nach dem Grundsatz der Stetigkeit wurden die Regeln zur Verteilung der Kosten im Wesentlichen unverändert angewandt. Bilanz Aktivseite
Passivseite
GuV
In dem beigefügten, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn den Eigenbetrieb Stadtwerke Bad Aibling der Stadt Bad Aibling Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Aibling der Stadt Bad Aibling - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Aibling für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, Eigenbetriebsverordnung des Freistaats Bayern, Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke des Freistaats Bayern) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaats Bayern in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaats Bayern entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaats Bayern zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaats Bayern entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, Eigenbetriebsverordnung des Freistaats Bayern, Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke des Freistaats Bayern) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob der Eigenbetrieb seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten des Eigenbetriebes nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
München, den 02. Dezember 2024 Markmiller
und Partner mbB
gez. Sigrid Wintergerst, Wirtschaftsprüferin" Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2024 festgestellt. Beschluss über die Ergebnisverwendung (Protokollauszug)2. Der Jahresgewinn in Höhe von 1.540.969,83 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. |
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