Stadtwerke Bad Aibling

Bad Aibling

Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRA 7023
Eingetragen
10.11.1999
Branche
Betrieb von KläranlagenBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationBetrieb von Sportanlagen
Gegenstand
Die Versorgung des Stadtgebietes mit Strom, Gas und Wasser, sowie die Errichtung und der Betrieb der Freizeitanlage und des öffentlichen Personennahverkehrs.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Barber
seit 14.8.2020
Sonstige

Beteiligungen

NameAnteil
1.70%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtwerke Bad Aibling

Bad Aibling

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell

Die Stadtwerke Bad Aibling werden als Eigenbetrieb der Stadt Bad Aibling mit den Betriebszweigen Stromversorgung, Wasserversorgung, Verkehrsbetrieb und Freizeitanlage geführt.

Der Betriebszweig Stromversorgung umfasst die Errichtung, den Betrieb und den Unterhalt des Verteilnetzes als Netzbetreiber sowie die Lieferung von Strom an Endkunden. Die Stadtwerke Bad Aibling haben in ihrem Netzgebiet die Funktion des Grundversorgers inne. In der Tätigkeit als Netzbetreiber unterliegt das Unternehmen den entsprechenden rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die Stadtwerke Bad Aibling sind in ihrem Netzgebiet auch als grundzuständiger Messstellenbetreiber tätig.

Aufgabe des Betriebszweiges Wasserversorgung ist die Errichtung, der Betrieb und der Unterhalt des Wassernetzes sowie die Versorgung des Stadtgebietes mit Trinkwasser.

Der Betriebszweig Verkehrsbetrieb betrifft den Betrieb einer Tiefgarage.

Die Freizeitanlage umfasst einen Thermenbetrieb, ein Freibad sowie eine Eissporthalle.

2. Forschung und Entwicklung

Die Stadtwerke Bad Aibling betreiben keine Forschung und Entwicklung.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaft und Branche

In der Pressemitteilung vom 15. Januar 2024 teilte das Statistische Bundesamt mit, dass das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 % gesunken ist. Im Jahr 2022 hatte das BIP hingegen noch ein Wachstum in Höhe von 1,8 %. Die Inflationsrate lag 2023 im Jahresdurchschnitt bei 5,9 % und damit deutlich über dem von der EZB angestrebten mittelfristigen Ziel von 2 %. Dies führte zu weiteren Zinserhöhungen, die sich negativ auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage aus dem In- und Ausland auswirkten, sodass Deutschland in 2023 in eine Rezession geriet.

Auch die Stromwirtschaft war durch die wirtschaftliche Rezession und eine milde Witterung geprägt. Die Energiepreise an den Großhandelsmärkten schwächten sich im Jahresverlauf gegenüber den historisch hohen Preisen des Vorjahres ab. Allerdings lagen die Preise weiterhin deutlich über dem Vorkrisenniveau. Der Bruttoinlandsstromverbrauch nahm um ca. 4,2 % auf 525,5 Mrd. kWh ab. Ebenso reduzierte sich auch die Bruttostromerzeugung deutlich um 11,1 % auf rund 514 Mrd. kWh.

Der Stromerzeugungsmix war 2023 wesentlich von konjunkturellen Entwicklungen, Preiseffekten und der Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke beeinflusst. Die Witterung sorgte für eine Steigerung der Stromerzeugung aus Sonne, Wind und Wasser. Nach vorläufigen Zahlen wurden im Jahr 2023 insgesamt 272,4 Mrd. kWh Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, somit stieg der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 51,8 %. Im Jahr 2022 hatten die erneuerbaren Energien noch einen Anteil von 46,2 % am Bruttostromverbrauch. Die Windenergie war mit einer Stromerzeugung von insgesamt 142,1 Mrd. kWh der wichtigste Energieträger. Auch die Erzeugung aus Photovoltaikanlagen erhöhte sich um 1,5 % auf 61,9 Mrd. kWh. Nach den erneuerbaren Energien folgten die Braunkohle mit 87,2 Mrd. kWh, Erdgas mit 77,7 Mrd. kWh und Steinkohle mit 40,6 Mrd. kWh. Bei der Erzeugung aus Braunkohle wurde ein Produktionsrückgang von 25 % verzeichnet, die Erzeugung aus Steinkohle nahm sogar um 36,2 % ab.

Der Letztverbrauch von Strom reduzierte sich um 21,6 Mrd. kWh auf 466 Mrd. kWh und betraf alle Verbrauchssektoren. Einzig der Bereich Verkehr konnte einen Verbrauchszuwachs vermelden. Die Ursachen für den Rückgang des Letztverbrauches sind vor allem in der konjunkturellen Entwicklung und dem sparsameren Verbrauchsverhalten zu sehen.

Im Jahr 2023 floss erstmals seit 2002 wieder mehr Strom aus dem Ausland nach Deutschland als umgekehrt, somit wurde Deutschland zum Stromimporteur. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Stromexporte um 21,7 % auf 61,7 Mrd. kWh gesunken, während die Importe um 38,5 % auf 69 Mrd. kWh angestiegen sind. Den höchsten Austauschsaldo hatte Deutschland mit Frankreich mit einem Import von 9,3 Mrd. kWh. An zweiter Stelle ist Dänemark mit einem Importsaldo von 6 Mrd. kWh. Beim Exportsaldo war Polen an der Spitze mit 7,5 Mrd. kWh.

(Quelle: Destatis und Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V.)

2. Geschäftsverlauf und Lage der Stadtwerke 2023

Im Geschäftsjahr 2023 konnten steigende Umsätze verzeichnet werden.

Die Umsatzerlöse erreichten eine Höhe von 22,39 Mio. € (Vorjahr 18,03 Mio. €). Dies entspricht einem Anstieg von 4,36 Mio. € oder + 30,9 %. Maßgebend dazu beigetragen haben hier höhere Umsätze aus der Therme sowie aus dem Bereich Stromvertrieb.

Der Stromabsatz betrug im Geschäftsjahr 2023 32.046.285 kWh (Vorjahr 30.965.049 kWh). Die Mengen der nicht mehr versorgten Kunden (Netznutzung) verringerten sich auf 30.345.994 kWh (Vorjahr 32.097.377 kWh). Die gesamte Netzabgabe betrug 60.297.734 kWh (Vorjahr 60.957.813 kWh), was einem Rückgang von - 1,08 % entspricht.

Im abgelaufenen Jahr mussten die Stromverkaufspreise im Tarifkundenbereich von 22,18 ct/kWh auf 29,58 ct/kWh (netto im Tarif AIB medi) erhöht werden. Zuletzt wurden die Strompreise zum 01.01.2020 angepasst.

Der Wasserabsatz betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 1.856.252 m 3 (Vorjahr 1.874.936 m 3 ), dies entspricht einen Rückgang von - 1,00 %. Das Wasseraufkommen stellte sich wie folgt dar: 50,21 % Quellwasser aus Niklasreuth und 49,6 % aus dem Brunnengebiet Willing, 0,19 % wurden fremd bezogen.

Die Wasserverkaufspreise wurden im Berichtsjahr nicht geändert. Die letzte vorangegangene Preisanpassung erfolgt zum 01.01.2021.

In der Freizeitanlage betrugen die Besucherzahlen für die Therme/Sauna 319.426 (Vorjahr 261.353 = +22,22 %). Im Freibad wurden 29.155 Besucher (Vorjahr 28.831 = +1,12 %) und in der Eislaufhalle 18.034 Besucher (Vorjahr 9.248 = +95,0 %) gezählt. Nach den Betriebsschließungen in den Corona- Jahren wurden 2023 die Besucherzahlen des Vor-Corona-Jahres 2019 erstmals wieder überschritten.

Die Eintrittspreise für die Bereiche Therme/Sauna/Freibad/Eislaufhalle blieben im Berichtsjahr unverändert. Die Eintrittspreise für die Therme/Sauna wurden zuletzt zum 01.10.2022 angepasst.

Im Bereich Verkehr betrugen die Umsätze im Jahr 2023 aus der Tiefgarage Jahnstraße 38,9 T€ (Vorjahr 41,4 T€).

Der Anlagenzugang betrug im Berichtsjahr 1.665 T€ (Vorjahr 1.585 T€). Die Zugänge verteilten sich mit 1.033 T€ auf die Stromversorgung, mit 609 T€ auf die Wasserversorgung und mit 23 T€ auf die Freizeitanlage. Nach Abzug der Abschreibungen verringerte sich das Anlagevermögen von 53,51 Mio. € auf 53,04 Mio. €.

Bei voller Erfüllung der Unternehmensaufgaben wurde ein positives Jahresergebnis in Höhe von +1.541 T€ erwirtschaftet (Vorjahr +586 T€). Im Wirtschaftsplan 2023 wurde mit einem Gewinn von 687 T€ gerechnet.

Die Vermögenslage der Stadtwerke hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert.

Das Eigenkapital erhöhte sich um den Jahresüberschuss i.H.v. 1.541 T€ auf 36.317.397 € (+4,43 %).

Die Rückstellungen erhöhten sich von 445 T€ auf 1.747 T€ zum 31.12.2023.

Kredite wurden im Geschäftsjahr 2023 keine aufgenommen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 1.259.326 € und betragen 2,09 % der Bilanzsumme.

Die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten betrug 15,54 Mio. €, sie verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 1.281 T€.

Die Konzessionsabgabe in Höhe von 503 T€ konnte erwirtschaftet und an die Stadt abgeführt werden.

3. Finanzwirtschaftliche Leistungsindikatoren

Die aus dem Jahresabschluss abgeleitete finanzwirtschaftliche Größe Cash-Flow soll einen Einblick in die Liquiditätssituation und in die finanzielle Entwicklung des Unternehmens gewähren. Diese Kennzahl soll Informationen über den Mittelzufluss aus dem Umsatzprozess und damit über die Selbstfinanzierung geben.

Cash-Flow 2022 2023
T€ T€
Jahresergebnis der GuV + 586 + 1.541
+ Abschreibungen auf das Anlagevermögen + 2.153 + 2.132
+ Zu- / Abnahme langfristige Rückstellungen + 0 + 246
Cash-Flow 2.739 3.919

Die folgenden Kennzahlen sollen Aufschluss darüber geben, inwieweit im Unternehmen das Anlagevermögen durch das Eigenkapital gedeckt ist.

2022 2023
Deckungsgrad 1
Eigenkapital / Anlagevermögen = 64,99 % 68,48 %
Deckungsgrad 2 (einschl. Ertragszuschüssen)
Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital / Anlagevermögen = 96,16 % 98,23 %

4. Tätigkeitsabschluss 2023

Die Stadtwerke sind rechtlich selbständiger Netzbetreiber i.S.d. § 6b Abs. 1 EnWG und grundzuständiger Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i.S.d. §4 Abs. 1 MsbG.

Als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen haben die Stadtwerke Bad Aibling nach § 6b Abs. 3 EnWG bzw. nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 3 EnWG für jede ihrer Tätigkeiten i.S.d. § 6b Abs. 3 Nr. 1 - 6 EnWG sowie für den Messstellenbetrieb i.S.d. § 3 MsbG getrennte Konten zu führen und einen Tätigkeitsabschluss aufzustellen.

In der Rechnungslegung führen wir daher getrennte Konten für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitätsverteilung, Messstellenbetrieb, andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors sowie für andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors.

Entsprechend § 6b Abs. 3 S.2 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 3 S. 2 EnWG erstellen wir jeweils einen Tätigkeitsabschluss für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung und den Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb.

Der Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung weist einen Gesamtumsatz von 6.437 T€ aus. Dem stehen ein Materialaufwand und Fremdleistungen i.H.v. 4.302 T€ gegenüber. Insgesamt hat der Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 419 T€ abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 beträgt die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs Elektrizitätsverteilung 12.507 T€ (Vj. 12.121 T€); sie macht rund 20,79% (Vj. 20,78 %) der Bilanzsumme der Stadtwerke Bad Aibling aus. Das Anlagevermögen der Elektrizitätsverteilung erhöhte sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres um 177 T€ auf 10.534 T€. Die Investitionen in der Elektrizitätsverteilung betreffen im Wesentlichen die Netzinfrastruktur. Das Anlagevermögen beträgt 84,23% der Bilanzsumme.

Der Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb weist einen Gesamtumsatz von 65 T€ aus. Dem stehen 116 T€ Aufwendungen gegenüber. Insgesamt hat der Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 52 T€ abgeschlossen. Die Bilanzsumme beträgt 247 T€ (Vj. 194 T€).

5. Gesamtaussage

Unsere Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein.

Die Umsatzentwicklung in der Sparte Wasserwerk ist stagnierend bzw. leicht rückläufig. Wieder ansteigende Umsätze in den Bereichen Elektrizitätswerk und Freizeitanlage führten zu einem insgesamt positiven Jahresergebnis.

Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.

III. Zweigniederlassungsbericht

Das Unternehmen unterhält keine Zweigniederlassungen.

IV. Prognosebericht

Die wirtschaftliche Entwicklung im Strommarkt ist weiterhin von geopolitischen Unsicherheiten geprägt. Des Weiteren begrenzen hohe Inflationsraten den Spielraum für eine lockere Geldpolitik.

Risiko- und Chancenpotentiale im Stromsektor ergeben sich auch weiterhin aufgrund verschiedener staatlicher Eingriffe durch das Energiewirtschaftsrecht sowie durch neue Verordnungen und Gesetzen.

Für das Stromnetz rechnen wir im Jahr 2024 mit leicht steigenden Absatzmengen, bei den Umsatzerlösen hingegen erwarten wir eine Stagnation, da die allgemeinen Stromtarife zum 01.01.2024 gesenkt wurden.

Beim Wasserwerk wurde ebenso mit stagnierenden Abgabezahlen gerechnet. Die Generalsanierung des Hochbehälters Mainz wird voraussichtlich im 4. Quartal 2024 abgeschlossen. Aufgrund gestiegener Personal- und Unterhaltsaufwendungen ist für das Jahr 2025 eine Erhöhung des Wasserpreises vorgesehen.

Die für 2024 erwarteten Umsatzerlöse für die Freizeitanlage liegen zum Berichtszeitpunkt liegen über den 2023 erzielten Erlösen. Ebenso verzeichnen wir auch in der Freizeitanlage höhere Material- und Personalaufwendungen.

Insgesamt geht der im Dezember 2023 beschlossene Wirtschaftsplan von folgenden Ergebnissen für das Jahr 2024 aus:

Elektrizitätswerk Gewinn + 1.234 T€
Wasserwerk Gewinn 0 T€
Freizeitanlage Verlust - 251 T€
Verkehrsbetrieb Gewinn + 14 T€
Gesamtunternehmen Gewinn + 997 T€

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts gehen wir davon aus, dass das prognostizierte Ergebnis überschritten wird. Die positive Entwicklung der Besucherzahlen in der Freizeitanlage trägt wesentlich dazu bei.

Durch die Kredittilgungen für die Darlehen "Therme" wird die Investitionskraft der Stadtwerke weiterhin belastet.

V. Chancen- und Risikobericht

Der Gesamtbetrieb Stadtwerke befindet sich derzeit in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld.

Die Sparte Strom kämpft weiterhin mit einem verstärkten Wettbewerb und den staatlichen Eingriffen aus den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

In diesem Zusammenhang werden unter Beachtung des Grundsatzes einer angemessenen Versorgungssicherheit neue Grundsätze für die Ermittlung der Netznutzungsentgelte festgelegt. Durch die Regulierung des Netzzugangs und der Netzentgelte und den damit verbundenen Unsicherheiten können in den kommenden Jahren nicht unerhebliche Risiken bezüglich der Ertragslage auf die Stadtwerke zukommen.

Aus Sicht der Werkleitung bestehen höhere Risiken der Stadtwerke Bad Aibling im Bezug von Strom. Die Entwicklung auf dem Strommarkt wird ständig überwacht. Es besteht - sieht man von dem überschaubaren Bereich selbst erzeugter Energie ab - eine fast hundertprozentige Abhängigkeit vom Energiemarkt. Zwar ist der physische Energiebezug in Deutschland derzeit noch gesichert. Allerdings schwanken die Preise, die für den Strombezug bezahlt werden müssen. Dies führt zu ggf. notwendig werdenden kurzfristigen Preisanpassungen. Eine gewisse Risikominderung wird durch den gemeinsamen Strombezug zusammen mit anderen Stadtwerken im Rahmen der PEG GmbH erreicht, da die Bezugsmengen erheblich höher sind als bei einem Einzelauftritt am Markt. Die Beteiligung der Stadtwerke an der Plattform-Energie GmbH ermöglichte den Stadtwerken den angesprochenen günstigeren Strombezug.

Die Stadtwerke haben mit der Stadt Bad Aibling einen Konzessionsvertrag über die Versorgung mit elektrischer Energie mit einer Laufzeit bis 2025 abgeschlossen. Nach den derzeitigen Regelungen müssen Kommunen nach deren Auslaufen vergaberechtliche Verfahren durchführen.

Die Stadtwerke Bad Aibling sind grundzuständiger Messstellenbetreiber nach dem Messstellenbetriebsgesetz. Derzeit lassen sich die Chancen und Risiken aus der Umstellung auf den intelligenten Messstellenbetrieb noch nicht abschätzen.

Keine Risiken werden in der Wasserversorgung erwartet. Die Wasserdarbietung aus den eigenen Quellen der Stadtwerke bei gleichzeitig hervorragender Qualität unseres Trinkwassers sichert eine auskömmliche und gute Versorgung der Bevölkerung und der Besucher von Bad Aibling.

Die Freizeitanlagen der Stadtwerke Bad Aibling und die Eislaufhalle unterliegen naturgemäß den saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen mit den daraus resultierenden Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Gesamtunternehmens. Rückläufige Besucherzahlen können durch konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch andere Mitbewerber am "Thermenmarkt" entstehen.

Die Sparte Freizeitanlage wird mit den Auswirkungen der "Energiekrise" mit deren hohen Energiepreisen länger kämpfen müssen und zukünftig wieder mehr das Ergebnis der Stadtwerke belasten. Durch die Kredittilgungen für die Darlehen "Therme" wird die Investitionskraft der Stadtwerke weiterhin belastet.

Die normalen Risiken aus der Zerstörung von Sachanlagen durch Feuer oder Diebstahl einschließlich etwaiger Betriebsunterbrechungen sowie Personenunfälle sind durch den Versicherungsschutz, der regelmäßig durch Versicherungssachverständige überprüft wird, abgedeckt. Dies gilt auch für Risiken aus dem Einsatz und der Nutzung der modernen Informationstechnologie.

Unser Zahlungsverkehr wird überwiegend über die ortsansässigen Geschäftsbanken abgewickelt. Es bestehen langjährige und gute Geschäftsbeziehungen. Die etwaige Anlage aktuell nicht benötigter finanzieller Mittel erfolgt unter Verzicht auf eine höhere Rentabilität im Zweifel zur Vermeidung von Verlustrisiken eher konservativ.

Bei den Stadtwerken Bad Aibling, einem Eigenbetrieb der Stadt, sind aus Sicht der Werkleitung derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen.

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 22.649,61 17.633
II. Sachanlagen:
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 29.114.574,02 29.762.363
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten 275.464,39 283.398
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 1.030.828,15 1.030.828
4. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 595.921,89 635.431
5. Verteilungsanlagen 19.847.663,33 19.465.649
6. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummern 4 und 5 gehören 620.951,46 790.902
7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 459.178,00 457.954
8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0
51.944.581,24 52.426.525
III. Finanzanlagen:
1. Beteiligungen 1.068.856,48 1.068.856
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 512.577,33 524.955
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen gegenüber der Stadt 143.337,31 0
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 57.651
3. Sonstige Vermögensgegenstände 2.711.942,17 2.324.577
2.855.279,48 2.382.228
III. Kassenbestand, Postbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 3.761.614,76 1.908.855
SUMME AKTIVA 60.165.558,90 58.329.052

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital:
I. Stammkapital: 23.430.000,00 23.430.000
II. Rücklagen:
Allgemeine Rücklagen 7.107.500,00 7.107.500
III. Gewinn / Verlust:
1. Gewinn / Verlust der Vorjahre 4.238.926,88 3.653.214
2. Ausgleich durch die Stadt 0,00 0
4.238.926,88 3.653.214
3. Jahresgewinn / -verlust 1.540.969,83 585.713
5.779.896,71 4.238.927
36.317.396,71 34.776.427
B. Empfangene Ertragszuschüsse 6.564.615,68 6.289.810
C. Rückstellungen: 1.747.387,53 445.327
D. Verbindlichkeiten:
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.353.256,14 11.723.582
davon RLZ < 1 Jahr: 1.419.339 € (VJ: 1.370.326 €)
davon RLZ > 1 Jahr: 8.933.917 € (VJ: 10.353.256 €)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 492.872,30 172.863
davon RLZ < 1 Jahr: 492.872,30 € (VJ: 172.863 €)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 4.690.030,54 4.921.043
davon RLZ < 1 Jahr: 4.690.030,54 € (VJ: 4.921.043 €)
davon aus Steuern: 109.896 € (VJ: 287.757 € )
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0€(VJ:0€)
15.536.158,98 16.817.488
E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0
SUMME PASSIVA 60.165.558,90 58.329.052

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
T€
1. Rohgewinn 10.732.138,18 8.595
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -3.433.992,37 -3.166
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -917.328,44 -4.351.320,81 -857
davon für Altersversorgung 243.072 € (VJ: 228.751 €)
3. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -2.132.361,37 -2.154
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.819.248,33 -1.372
5. Erträge aus Beteiligungen 305.904,51 231
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12.118,06 1
davon Zinserträge aus Abzinsung von Rückstellungen: 500 € (VJ: 500 €)
davon aus verbundenen Unternehmen 0 € (VJ: 345 €)
7. Aufwendungen aus Verlustübernahme -150.799,45 -174
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -395.738,72 -438
davon Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen: 0 € (VJ: 0 €)
9. Steuern vom Einkommen und Ertrag -562.045,57 0
10. Ergebnis nach Steuern 1.638.646,50 668
11. Sonstige Steuern -97.676,67 -82
12. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 1.540.969,83 586

Anhang zum Jahresabschluss

1. Allgemeine Angaben

Firma: Stadtwerke Bad Aibling
Sitz: Bad Aibling
Registergericht: Amtsgericht Traunstein
Register-Nr.: HRA 7023

2. Grundlagen der Rechnungslegung

Der Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Bad Aibling wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenmerkmalen ist der Eigenbetrieb Stadtwerke Bad Aibling ein mittelgroßes Unternehmen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß Satzung unter Anwendung der Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Weiter finden die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ihre Anwendung.

3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Alle bilanzierungsfähigen Vermögensgegenstände, Schulden und Rückstellungen werden ordnungsgemäß erfasst.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte sowie die Abschreibung sind den Anlagennachweisen zu entnehmen. Alle Zugänge wurden linear und pro rata temporis abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, die flüssigen Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten sind mit den Nominalwerten angesetzt.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Schwebende Energiebeschaffungsgeschäfte und Energieabsatzgeschäfte werden für Zwecke der bilanziellen Bewertung in Vertragsportfolios zusammengefasst, sofern sie sowohl in sachlicher, als auch in zeitlicher Hinsicht gleichartigen Risiken ausgesetzt sind, sodass damit ein Ausgleich der Risiken (Sicherungswirkung) erzielt wird. Die Bewertung dieser nach Absatzgruppe und Lieferjahr zusammengefassten Energieverträge erfolgt auf der Basis einer Deckungsbeitragsrechnung im Rahmen des Risikomanagements. Sofern sich in Bezug auf einzelne Absatzgruppen für bestimmte Lieferjahre ein negativer Deckungsbeitrag ergibt, wird dies durch Bildung einer Drohverlustrückstellung berücksichtigt (IDW RS ÖFA 3).

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.

4. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände im Geschäftsjahr ist im Anlagenspiegel (Ziff. 5) dargestellt.

Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 % der Anteile

Anteilsbesitz der Stadtwerke Sitz Beteiligungsquote Eigenkapital Ergebnis letztes Gj.
Gas und Wärme GmbH Bad Aibling 50% 2.624 T€ + 1221 T€
AIBTherm GmbH Bad Aibling 100% 500 T€ -0 T€

Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages erfolgte bei der AIBTHERM GmbH für 2023 eine Verlustübernahme durch die Stadtwerke Bad Aibling i.H.v. rd. 151 T€.

Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten:

Vorjahr €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 81.173,16
Sonstige Vermögensgegenstände - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - -
Sonstige Verbindlichkeiten - - 23.521,70
- 57.651,46

Die Forderungen gegenüber der Stadt beinhalten:

Vorjahr €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 231.167,61 176.061,98
Sonstige Vermögensgegenstände - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 34.450,02 - 33.559,04
Sonstige Verbindlichkeiten - 53.380,28 -90.439,20
143.337,31 52.063,74

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis (PEG) besteht in Höhe von 389.503,76 € (Vj.: 432.821,14 €).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten:

Vorjahr €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 69.469,96 475,95
Sonstige Vermögensgegenstände - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - -
Sonstige Verbindlichkeiten - 562.342,26 - 173.338,86
-492.872,30 -172.862,91

Gegenüber Kunden und Einspeisern des Eigenbetriebs wird entweder monatlich durch Aus- oder Ablesung oder einmal jährlich auf den Bilanzstichtag auf Basis einer Jahresverbrauchsablesung abgerechnet. Die Jahresverbrauchsablesung erfolgt um den Bilanzstichtag 31. Dezember. Für die Abgrenzung des Jahresverbrauches auf den Bilanzstichtag werden branchenübliche Verbrauchsschätzungen je Kunde für den Zeitraum zwischen Ablesung und Bilanzstichtag angewendet. Die aus der Hochrechnung ermittelten Umsätze werden mit den von den Kunden erhaltenen Abschlagszahlungen saldiert und in der Bilanz als Forderungen/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bzw. als sonstige Vermögensgegenstände/Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 3.193.690 €.

Anlagennachweis für das Jahr 2023 der Stadtwerke Bad Aibling

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Posten des Anlagevermögens
Zusammenfassung Anfgangstand 01.01.2023 Zugang + Abgang ./. Umbuchung +/ ./. Endstand 31.12.2023
1 2 3 4 5 6
Gliederung nach Bilanzpositionen
1. Konzessionen und ähnliche Rechte 112.751,99 15.000,00 127.751,99
2. Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten 51.937.955,87 51.937.955,87
3. Grundstücke mit Wohnbauten 404.597,73 404.597,73
4. Grundstücke ohne Bauten 1.030.844,94 1.030.844,94
5. Erzeugungs- und Bezugsanlagen 3.849.550,37 49.921,02 3.899.471,39
6. Verteilungsanlagen 47.943.940,45 1.457.508,81 49.401.449,26
7. Maschinen und maschinelle Anlage 5.686.596,06 5.686.596,06
8. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 3.357.146,69 142.263,61 71.619,97 3.427.790,33
9. Anlagen im Bau u. Bestellungen 0,00 0,00
10. Beteiligungen 1.068.856,48 1.068.856,48
Gesamtsumme Stadtwerke 115.392.240,58 1.664.693,44 71.619,97 0,00 116.985.314,05
Gliederung nach Betriebszweigen
I. Stromversorgung 27.715.709,60 1.032.856,55 49.158,06 28.699.408,09
II. Wasserversorgung 28.866.821,17 608.768,40 21.504,01 29.454.085,56
III. Freizeitanlage 51.663.331,19 23.068,49 957,90 51.685.441,78
IV. Verkehrsbetrieb 1.546.795,30 1.546.795,30
V. Gemeinsame Anlagen 4.530.726,84 4.530.726,84
VI. Anlagen im Bau u. Anzahlg. a. Anlag 0,00 0,00
VII. Beteiligungen 1.068.856,48 1.068.856,48
115.392.240,58 1.664.693,44 71.619,97 0,00 116.985.314,05
Abschreibungen
Posten des Anlagevermögens
Zusammenfassung Anfangstand 01.01.2023 Abschreibung im Wirtschaftsjahr angesammelte Abschreibg. aus Spalte 4 ./. Endstand31.12.2023
1 7 8 9 10
Gliederung nach Bilanzpositionen
1. Konzessionen und ähnliche Rechte 95.118,60 9.983,78 105.102,38
2. Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten 22.175.592,64 647.789,21 22.823.381,85
3. Grundstücke mit Wohnbauten 121.199,53 7.933,81 129.133,34
4. Grundstücke ohne Bauten 16,79 16,79
5. Erzeugungs- und Bezugsanlagen 3.214.119,59 89.429,91 3.303.549,50
6. Verteilungsanlagen 28.478.291,83 1.075.494,10 29.553.785,93
7. Maschinen und maschinelle Anlage 4.895.694,33 169.950,27 5.065.644,60
8. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2.899.193,33 131.780,29 62.361,29 2.968.612,33
9. Anlagen im Bau u. Bestellungen 0,00 0,00
10. Beteiligungen 0,00 0,00
Gesamtsumme Stadtwerke 61.879.226,64 2.132.361,37 62.361,29 63.949.226,72
Gliederung nach Betriebszweigen
I. Stromversorgung 17.611.609,88 728.940,38 49.158,06 18.291.392,20
II. Wasserversorgung 16.775.957,35 554.841,50 12.245,33 17.318.553,52
III. Freizeitanlage 23.798.702,85 753.416,56 957,90 24.551.161,51
IV. Verkehrsbetrieb 1.035.759,30 1.035.759,30
V. Gemeinsame Anlagen 2.657.197,26 95.162,93 2.752.360,19
VI. Anlagen im Bau u. Anzahlg. a. Anlag 0,00 0,00
VII. Beteiligungen 0,00 0,00
61.879.226,64 2.132.361,37 62.361,29 63.949.226,72
Kennzahlen
Posten des Anlagevermögens Durchschnitte
Zusammenfassung Restbuchwerte am Ende des Wirtschaftsjahres Restbuchwerte am Ende des Vorjahres Abschreibung Restbuchwerte
v.H. v.H.
1 11 12 13 14
Gliederung nach Bilanzpositionen
1. Konzessionen und ähnliche Rechte 22.649,61 17.633,39 7,8 17,7
2. Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten 29.114.574,02 29.762.363,23 1,2 56,1
3. Grundstücke mit Wohnbauten 275.464,39 283.398,20 2,0 68,1
4. Grundstücke ohne Bauten 1.030.828,15 1.030.828,15 0,0 100,0
5. Erzeugungs- und Bezugsanlagen 595.921,89 635.430,78 2,3 15,3
6. Verteilungsanlagen 19.847.663,33 19.465.648,62 2,2 40,2
7. Maschinen und maschinelle Anlage 620.951,46 790.901,73 3,0 10,9
8. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 459.178,00 457.953,36 3,8 13,4
9. Anlagen im Bau u. Bestellungen 0,00 0,00 0,0 100,0
10. Beteiligungen 1.068.856,48 1.068.856,48 0,0 100,0
Gesamtsumme Stadtwerke 53.036.087,33 53.513.013,94 1,8 45,3
Gliederung nach Betriebszweigen
I. Stromversorgung 10.408.015,89 10.104.099,72 2,5 36,3
II. Wasserversorgung 12.135.532,04 12.090.863,82 1,9 41,2
III. Freizeitanlage 27.134.280,27 27.864.628,34 1,5 52,5
IV. Verkehrsbetrieb 511.036,00 511.036,00 0,0 33,0
V. Gemeinsame Anlagen 1.778.366,65 1.873.529,58 2,1 39,3
VI. Anlagen im Bau u. Anzahlg. a. Anlag 0,00 0,00 0,0 100,0
VII. Beteiligungen 1.068.856,48 1.068.856,48 0,0 100,0
53.036.087,33 53.513.013,94 1,8 45,3

5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Außergewöhnliche Aufwendungen:

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten eine Zuführung zu einer Rückstellung für drohende Verluste (vgl. Ziff. 7.3)

6. Sonstige Angaben

6.1 Organe der Stadtwerke Bad Aibling

 

Werkleitung

 

Dipl. Ing. Stefan Barber, Werkleiter

 

Werkausschuss

 

Stephan Schlier, Erster Bürgermeister Stadt Bad Aibling (Vorsitzender)

 

Katharina Dietel, Umweltschutzbeauftragte

 

Rudolf Gebhart, Geschäftsführer

 

Petra Keitz-Dimpflmeier, Anwältin

 

Erwin Kühnel, Unternehmer

 

Richard Lindl, Rentner

 

Christian Schönberger, Geschäftsführer

 

Johann Schweiger, Landwirt

 

Markus Stigloher, Mechanikermeister

 

Martina Thalmayr, Geschäftsführerin

 

Andreas Winhart, Politiker

6.2 Vergütung der Werkleitung und der Mitglieder des Werkausschusses

Auf die Angabe der Bezüge der Werkleitung wird entsprechend § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesamtbezüge des Werkausschusses belaufen sich auf 1.640 €.

6.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 5.134 T€. Es handelt sich dabei um zum Bilanzstichtag bereits eingegangene Verpflichtungen beim Strombezug in Höhe von 5.117 T€ sowie um Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen in Höhe von 17 T€.

Mit der AIBTHERM GmbH besteht ein Gewinn- und Verlustabführungsvertrag, aus dem sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können.

6.4 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigen Arbeitnehmer

Die Zahl der Mitarbeiter (ohne Werkleiter, ohne AZUBl's, einschl. Aushilfen u. geringfügig Beschäftigte) betrug im Jahresdurchschnitt:

Arbeiter u. Angestellte Personen 2023 Personen 2022 Veränderung
- Stromversorgung 14,50 15,75 - 1,25
- Wasserversorgung 9,50 10,50 1,00
- Freizeitanlage 62,50 52,75 9,75
- Verwaltung 11,25 11,00 0,25
Gesamt 97,75 90,00 7,75
davon Teilzeitkräfte u. geringfügig Beschäftigte 54,00 41,25 12,75

6.5 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente

Die Strombeschaffung erfolgt überwiegend auf der Grundlage von Futures. Der Nominalwert der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten diesbezüglichen Futures beläuft sich auf 2.365 T€, denen ein beizulegender Zeitwert (Marktpreis) in Höhe von 2.575 T€ gegenübersteht.

Aus den schwebenden Strombeschaffungsgeschäften ergibt sich zum Bilanzstichtag eine in den sonstigen Rückstellungen erfasste Drohverlustrückstellung in Höhe von 276 T€.

6.6 Vorgänge von besonderer Bedeutung

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet.

6.7 Vorschlag zur Verwendung des Jahresergebnisses

Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 1.540.969,83 €, auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Bad Aibling, den 27. Juni 2024

gez. Stefan Barber, Werkleiter

Tätigkeitsabschluss gem. § 6b Abs. 3 EnWG

Bilanz für den Tätigkeitsbereich Stromverteilung zum 31.12.2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 18.302,61 13.286,39
II. Sachanlagen:
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 1.361.769,00 1.430.206,06
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 211.920,50 211.920,50
3. Verteilungsanlagen Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu 8.700.334,20 8.470.323,03
4. Nummern 4 und 5 gehören
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 241.610,17 231.418,96
10.515.633,87 10.343.868,55
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte: 270.136,85 301.998,18
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen gegenüber der Stadt 28.548,52 0,00
2. Sonstige Vermögensgegenstände 484.279,69 919.633,30
512.828,21 919.633,30
III. Kassenbestand, Postbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 1.189.941,30 541.835,94
SUMME AKTIVA 12.506.842,83 12.120.622,36

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital:
I. Stammkapital: 6.030.000,00 6.030.000,00
II. Rücklagen:
Allgemeine Rücklagen 263.025,00 263.025,00
III. Gewinn / Verlust:
Kapitalverrechnungsposten -73.597,50 -290.514,61
Vortrag Vorjahre 2.265.282,52 1.952.277,36
Jahresergebnis -419.265,77 -189.868,33
1.772.419,25 1.471.894,42
B. Empfangene Ertragszuschüsse 2.779.464,08 2.550.124,54
C. Rückstellungen:
1. Steuerrückstellungen 0,00 0,00
2. Sonstige Rückstellungen 358.012,34 206.856,96
358.012,34 206.856,96
D. Verbindlichkeiten:
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 490.000,00 560.000,00
davon RLZ < 1 Jahr: 70.000 € (VJ: 70.000 €)
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt -28.548,52 43.600,34
davon RLZ < 1 Jahr: -28.548,52 € (VJ: 43.600 €)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 842.470,68 995.121,10
davon RLZ < 1 Jahr: 842.470,68 € (VJ: 995.121 €)
davon aus Steuern: 61.598 € (VJ: 61.598 € )
davon im Rahmen der soz. Sicherheit: 0 € (VJ: 0 € )
1.303.922,16 1.598.721,44
SUMME PASSIVA 12.506.842,83 12.120.622,36

Tätigkeitsabschluss gem. § 6b Abs. 3 EnWG

Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Stromverteilung vom 01.01. bis 31.12.2023

2023 2022
1. Rohgewinn 2.269.156,49 2.474.660,45
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.060.923,52 -1.017.071,18
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -284.932,29 -1.345.855,81 -269.485,76
davon für Altersversorgung -86.028,97 € (VJ: -85.036,81 €)
3. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -670.902,96 -661.812,87
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -765.721,31 -749.864,25
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00
davon Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen: 0 € (VJ: 0 €)
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -16.492,88 -18.655,88
davon Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen: 0 € (VJ: 0 €)
7. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,00 0,00
8. Ergebnis nach Steuern -529.816,47 -242.229,49
9. Sonstige Steuern -33.619,79 -24.167,13
10. Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 144.170,49 76.527,29
11. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -419.265,77 -189.868,34

Tätigkeitsabschluss gem. § 6b Abs. 3 EnWG

Anlagennachweis für den Tätigkeitsbereich Stromverteilung zum 31.12.2023

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Posten des Anlagevermögens Anfangstand 01.01.2023 Zugang + Abgang ./. Änderung durch Schlüsselung Endstand 31.12.2023
1 2 3 4 5 6
1. Konzessionen und ähnliche Rechte 90.234,73 15.000,00 105.234,73
2. Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten 3.289.371,77 3.289.371,77
3. Grundstücke ohne Bauten 211.926,23 211.926,23
4. Verteilungsanlagen 22.271.867,70 799.902,17 23.071.769,87
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.165.239,91 73.691,08 49.158,06 1.189.772,93
Summe 27.028.640,34 888.593,25 49.158,06 0,00 27.868.075,53
Abschreibungen
Posten des Anlagevermögens Anfangstand 01.01.2023 Abschreibung im Wirtschaftsjahr angesammelte Abschreibg. aus Spalte 4 ./. Anderung durch Schlüsselung Endstand 31.12.2023
1 7 8 9 10 11
1. Konzessionen und ähnliche Rechte 76.948,34 9.983,78 86.932,12
2. Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten 1.859.165,71 68.437,06 1.927.602,77
3. Grundstücke ohne Bauten 5,74 5,74
4. Verteilungsanlagen 13.801.544,67 569.891,00 14.371.435,67
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 933.820,95 59.863,92 49.158,06 944.526,81
Summe 16.671.485,40 708.175,76 49.158,06 0,00 17.330.503,11
Restbuchwerte Restbuchwerte
Posten des Anlagevermögens am Ende des Wirtschaftsjahres am Ende des Vorjahres
1 12 13
1. Konzessionen und ähnliche Rechte 18.302,61 13.286,39
2. Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten 1.361.769,00 1.430.206,06
3. Grundstücke ohne Bauten 211.920,50 211.920,50
4. Verteilungsanlagen 8.700.334,20 8.470.323,03
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 245.246,12 231.418,96
Summe 10.537.572,43 10.357.154,94

Tätigkeitsabschluss gem. § 6b Abs. 3 EnWG

Bilanz für den Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb gMSB zum 31.12.2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
II. Sachanlagen:
Verteilungsanlagen 242.998,91 196.429,12
B. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Sonstige Vermögensgegenstände 4.352,05 -2.723,24
SUMME AKTIVA 247.350,96 193.705,88

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital:
Gewinn / Verlust:
Kapitalverrechnungsposten 299.489,99 142.451,82
Jahresergebnis -52.045,64 51.297,90
247.444,35 193.749,72
B. Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt -93,39 -43,84
davon RLZ < 1 Jahr: -93,39 € (VJ: 546,85 €)
SUMME PASSIVA 247.350,96 193.705,88

Tätigkeitsabschluss gem. § 6b Abs. 3 EnWG

Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb gMSB vom 01.01. bis 31.12.2023

2023 2022
1. Rohgewinn 28.134,07 95.049,61
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -52.100,74 -23.287,16
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -13.379,26 -65.480,00 -6.139,84
davon für Altersversorgung -3.873,70 € (VJ: - 1.818,46 €)
3. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -14.324,71 -14.324,71
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -375,00 0,00
5. Ergebnis nach Steuern -52.045,64 51.297,90
6. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -52.045,64 51.297,90

Tätigkeitsabschluss gem. § 6b Abs. 3 EnWG

Anlagennachweis für den Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb gMSB zum 31.12.2023

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Posten des Anlagevermögens Anfangstand 01.01.2023 Zugang + Abgang Umbuchung + ./. Endstand 31.12.2022
1 2 3 4 5 6
1. Konzessionen und ähnliche Rechte 0,00
2. Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten 0,00
3. Grundstücke ohne Bauten 0,00
4. Verteilungsanlagen 244.396,01 65.030,54 309.426,55
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00
Summe 244.396,01 65.030,54 0,00 0,00 309.426,55
Abschreibungen
Posten des Anlagevermögens Anfangstand 01.01.2023 Abschreibung im Wirtschaftsjahr angesammelte Abschreibg. aus Spalte 4 ./. Endstand 31.12.2022
1 7 8 9 10
1. Konzessionen und ähnliche Rechte 0,00
2. Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten 0,00
3. Grundstücke ohne Bauten 0,00
4. Verteilungsanlagen 47.966,89 18.460,75 66.427,64
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00
Summe 47.966,88 18.460,75 0,00 66.427,64
Restbuchwerte Restbuchwerte
Posten des Anlagevermögens am Ende des Wirtschaftsjahres am Ende des Vorjahres
1 11 12
1. Konzessionen und ähnliche Rechte 0,00 0,00
2. Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten 0,00 0,00
3. Grundstücke ohne Bauten 0,00 0,00
4. Verteilungsanlagen 242.998,91 196.429,12
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0.00
Summe 242.998,91 196.429,12

Angaben gem. § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG

Zu den dem Tätigkeitsabschluss zugrunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf den Anhang des handelsrechtlichen Jahresabschlusses verwiesen.

Grundsätzlich werden die Konten der GuV und der Bilanz - soweit möglich - direkt den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet. Soweit dies nicht möglich ist, oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, wird nach folgenden Zuordnungsregeln verfahren. Nach dem Grundsatz der Stetigkeit wurden die Regeln zur Verteilung der Kosten im Wesentlichen unverändert angewandt.

Bilanz

Aktivseite

Gegenstände des Aktivvermögens Zuordnungsregel
Immaterielles Anlagevermögen Die Zuordnung erfolgt direkt.
Sachanlagen Die Zuordnung erfolgt überwiegend direkt. Gemeinsame Anlagen werden nach dem Umsatzschlüssel auf die Sparte Strom und auf die übrigen Sparten aufgeteilt. Innerhalb der Sparte Strom erfolgt die Schlüsselung mit dem Anlagenschlüssel.
Vorräte Die Zuordnung erfolgt direkt.
Forderungen Die Zuordnung erfolgt überwiegend direkt.
Liquide Mittel Kassenbestand wird mit dem Gemeinkostenschlüssel verteilt. Soweit Guthaben bei Kreditinstituten nicht direkt einer Sparte zugeordenet werden können, erfolgt eine Aufteilung von 50 % auf den Bereich Strom und danach mit dem Gemeinkostenschlüssel.

Passivseite

Gegenstände des Passivermögens Zuordnungsregel
Eigenkapital Die Zuordnung erfolgt mittels Gemeinkostenschlüssel und Anlageschlüssel
Empfangene Ertragszuschüsse Die Zuordnung erfolgt direkt.
Steuerrückstellungen Die Zuordnung erfolgt im Verhältnis der positiven Ergebnisse vor Steuern.
Sonstige Rückstellungen Soweit die sonstigen Rückstellungen nicht direkt zugeordnet werden, erfolgt eine Schlüsselung mit 50 % auf den Bereich Strom. Innerhalb der Sparte Strom wurden die Rückstellungen für Personalaufwand zu 80 % dem Netz zugeordnet. Im Übrigen wurden die Rückstellungen, sofen nicht direkt zuordenbar, 75 % dem Netz zugeordnert.
Verbindlichkeiten
1. Verb. gegenüber Kreditinstituten Die Zuordnung erfolgt direkt.
2. Verb. aus Lieferungen und Leistungen Die Zuordnung erfolgt direkt.
3. Verb. gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis Die Zuordnung erfolgt direkt.
4. Verb. gegenüber der Stadt Die Zuordnung erfolgt soweit möglich direkt. Die Beträge, die nicht zugeordnet werden konnten, wurden mit dem Umsatzschlüssel aufgeteilt.
5. Sonstige Verbindlichkeiten Die Zuordnung erfolgt soweit möglich direkt. Verbindlichkeiten i.Z.m. Personal werden nach dem Verhältnis des Personalaufwandes auf die Sparten verteilt. Innerhalb des Strombereichs erfolgt die Zuordnung zum Netz mit 50%. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten werden zu 75 % der Sparte Strom, innerhalb der Sparte Strom zu 50 % dem Netz zugeordnet.

GuV

Erträge und Aufwendungen Zuordnungsregel
Umsatzerlöse Die Zuordnung erfolgt direkt.
Aktivierte Eigenleistungen Die Zuordnung erfolgt direkt.
Sonstige betriebliche Erträge Die Zuordnung erfolgt überwiegend direkt.
Materialaufwand Die Zuordnung erfolgt überwiegend direkt, sowie mit dem Gemeinkostenschlüssel.
Personalaufwand Die Zuordnung erfolgt überwiegend direkt. Die Gehälter der Verwaltung werden zu 80% der Sparte Strom zugeordnet. Innerhalb der Sparte Strom erfolgt eine Schlüsselung mit Personalkostenschlüssel sowie mit dem Gemeinkostenschlüssel.
Abschreibungen Die Zuordnung erfolgt überwiegend direkt. Die Abschreibungen gemeinsamer Anlagen werden nach dem Umsatzschlüssel auf die Sparte Strom und auf die übrigen Sparten aufgeteilt. Innerhalb der Sparte Strom erfolgt die Schlüsselung mit dem Anlagenschlüssel.
Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Zuordnung erfolgt soweit möglich direkt, ansonsten mit dem Gemeinkostenschlüssel
Erträge aus Beteiligungen Die Zuordnung erfolgt zu je 50 % auf die Sparten Strom und Wasser, innerhalb der Sparte Strom erfolgt eine Zuordnung zum Vertrieb.
Zinsen und ähnliche Erträge Soweit keine direkte Zuordnung erfolgt, Verteilung auf Sparte Strom und Wasser mit je 50 %.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zuordnung erfolgt überwiegend direkt, sowie mit dem Gemeinkostenschlüssel.
Steuern vom Einkommen u. Ertrag Die Zuordnung erfolgt im Verhältnis des erwirtschafteten Vorsteuerergebnisses
Sonstige Steuern Die Zuordnung erfolgt mittels Gemeinkostenschlüssel

In dem beigefügten, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt:

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An den Eigenbetrieb Stadtwerke Bad Aibling der Stadt Bad Aibling

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Aibling der Stadt Bad Aibling - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Aibling für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaats Bayern und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaats Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, Eigenbetriebsverordnung des Freistaats Bayern, Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke des Freistaats Bayern) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaats Bayern in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaats Bayern entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaats Bayern zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaats Bayern entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, Eigenbetriebsverordnung des Freistaats Bayern, Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke des Freistaats Bayern) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob der Eigenbetrieb seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten des Eigenbetriebes nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

München, den 02. Dezember 2024

Markmiller und Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwalt

gez. Sigrid Wintergerst, Wirtschaftsprüferin"

Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2024 festgestellt.

Beschluss über die Ergebnisverwendung (Protokollauszug)

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 1.540.969,83 € ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

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Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

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