42com Telecommunication GmbH

Ordensmeisterstraße 15, 12099 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 99071
Eingetragen
2.11.2005
Branche
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikWiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die TelekommunikationEinzelhandel mit Telekommunikationsgeräten
Gegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb von Software, Hardware und Telekommunikationssystemen- und dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Alberto Grunstein
seit 26.3.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

A2Z CAPITAL LLC
United States
17.000 €
66.67%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

42com Telecommunication GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 63.393,00 80.999,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 47.629,00 64.953,00
II. Sachanlagen 10.356,00 10.638,00
III. Finanzanlagen 5.408,00 5.408,00
B. Umlaufvermögen 3.418.573,71 2.688.840,46
I. Vorräte 424.572,57 1.036.749,46
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.396.361,33 1.306.426,44
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.597.639,81 345.664,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten 31.255,50 24.347,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3.597.348,55 4.072.738,37
Aktiva 7.110.570,76 6.866.924,83

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
II. Kapitalrücklage 400.000,00 400.000,00
III. Bilanzverlust 4.022.848,55 4.498.238,37
davon Verlustvortrag 4.498.238,37 -1.081.182,46
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 3.597.348,55 4.072.738,37
B. Rückstellungen 20.661,00 233.811,89
C. Verbindlichkeiten 7.089.909,76 6.633.112,94
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 7.089.909,76 6.633.112,94
Passiva 7.110.570,76 6.866.924,83

Anhang

2.1  Allgemeine Angaben

Die 42com Telecommunication GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim:

Registergericht: Berlin (Charlottenburg)
Register-Nr.: 99071

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs 2 HGB aufgestellt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierung-  und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs-  und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand deshalb nicht statt.

Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

2.2  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzerstellung erfolgte unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nummer 2 HGB) ausgegangen.

2.3  Erläuterungen zur Bilanz

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Zugänge wurden zu Anschaffungskosten aktiviert.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs-  bzw. Herstellungskosten bewertet und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Der Anlagespiegel wurde als Anlage zum Anhang beigefügt. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden. Zugänge wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.

Die Vorräte ergeben sich aus der körperlichen Bestandsaufnahme (Inventur) zu Bilanzstichtag. Sie wurden grundsätzlich mit Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Markpreisen bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.

Der Ausweis der flüssigen Mittel am Bilanzstichtag erfolgte zu Nennwerten. Die ausgewiesenen Banksalden stimmen mit den Rechnungsabschlüssen der Kreditinstitute überein. Der Kassenbestand stimmt mit dem Bilanzansatz überein.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, welche Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag betreffen.

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.500,00. Der Bilanzgewinn beträgt EUR -4.022.848,55.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 20.661,00.

Die Rückstellungen für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde unter Einbeziehung von künftigen Preis- und Kostenverhältnissen nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz der Bundesbank mit dem Erfüllungsbetrag berechnet.

Die Verbindlichkeiten enthalten sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages bewertet. Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten die Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern. Davon die für Vorjahre festgesetzten Umsatzsteuernachzahlungen in Höhe von 5.471 T€ und die darauf entfallenden Nachzahlungszinsen  in Höhe von 157 T€.

Dazu ist folgendes anzumerken:

Gegen die entsprechenden Steuerbescheide wurde beim Finanzgericht Klage eingereicht, da diese aus Sicht der Gesellschaft jeglicher Grundlage entbehren. Mit Beschluss vom 26.04.2023 hat das Finanzgericht bereits die Zahlungen ausgesetzt. Über die Klage wurde noch nicht entschieden.Die Erfolgsaussichten der Rechtsbehelfsverfahren beurteilen wir als sehr gut. Eine vollständige Ausbuchung der Verbindlichkeiten ist jedoch handelsrechtlich und steuerrechtlich nicht zulässig, solange die Bescheide - auch wenn sie rechtswidrig sind - nicht vom Finanzamt aufgehoben werden.

2.4  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht zugeordnet. Das Realisationsprinzip wurde beachtet. Besondere Wahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.

Die Umsatzerlöse wurden im Inland und Ausland erzielt.

Der im Materialaufwand enthaltende Materialverbrauch wurde aufgrund einer Stichtagsinventur ermittelt und zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Abschreibung auf das Anlagevermögen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Abschreibungen aufgrund steuerlicher Sondervorschriften (Sonderabschreibungen) wurden nicht vorgenommen. Vom Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge bzw. Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten Erträge und Aufwendungen aus Finanzierungen.

Die Steuern aus Einkommen und Ertrag ergeben sich aus den steuerlichen Vorschriften. Sie belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

2.5  Sonstige Angaben

2.5.1  Allgemeine Angaben

Von den Erleichterungen nach § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 4,0 Arbeitnehmer beschäftigt.

2.5.2  Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB besteht nicht.

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB beträgt EUR 0,00.

2.5.3  Geschäftsführer

Als Geschäftsführer war   im Geschäftsjahr bestellt:

-  Alberto Grunstein

2.5.4  Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis des laufenden Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen.



 

Berlin, den 17.12.2024

gez. Alberto Grunstein

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2024 festgestellt.

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