Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 33891
Eingetragen
20.7.2023
Branche
BestattungsinstituteFriedhöfe und KrematorienInstitute für Factoring-Geschäfte
Gegenstand
Der Betrieb eines Beerdigungsinstituts.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Piepenstock
seit 20.7.2023
Geschäftsführer
Maike Piepenstock
seit 20.7.2023
Prokura
Fabian Piepenstock
seit 20.7.2023
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 3 angezeigt

42781 Haan
24.040 €
96.16%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Feldhaus GmbH

Haan

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,0 2,0
II. Sachanlagen 601.991,00 601.993,00 602.257,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 20.843,67 20.170,12
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegen-stände 96.635,56 56.619,93
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Gutha-ben bei Kreditinstituten und Schecks 75.796,06 193.275,2 60.538,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.810,15 3.751,28
D. Sonstige Aktiva 0,00 65.911,84
SUMME AKTIVA 802.078,44 809.250,67

Passiva

31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresüberschuss 58.007,40 294.801,84
B. Rückstellungen 19.631,65 16.873,53
C. Verbindlichkeiten 699.439,39 183.135,19
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 699.439,39 (183.135,19)
D. Sonstige Passiva 0,00 314.440,11
SUMME PASSIVA 802.078,44 809.250,67

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Firmenname laut Registergericht: Feldhaus GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Haan
Registereintrag: Handelsregister B
Registergericht: Wuppertal
Register-Nr.: 33891

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches auf-gestellt.

Die Form des Jahresabschlusses war erstmalig zu erstellen. Die Berichtsfirma wurde durch Formwechselbe-schluss vom 17.05.2023 von einer Personengesellschaft (KG) in eine GmbH umgewandelt.

Der Jahresabschluss wurde gem. § 267 Abs. 1 HGB nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Gliede-rungsvorschriften erstellt. Der Anhang enthält Pflichtangaben der §§ 284, 285 HGB sowie sonstige nach HGB und GmbHG / AktG erforderliche Angaben und Erläuterungen, soweit die darzustellenden Sachverhalte vorlie-gen. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen gem. § 288 HGB teil-weise in Anspruch.

Die Berichtsfirma ist kein produzierendes Unternehmen außerhalb des Rohstoffsektors und auch keine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft. Im Gesellschaftsvertrag werden größenabhängige Erleichte-rungen nicht ausgeschlossen.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Die zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden im Übrigen gem. § 246 Abs. 3 HGB fortgeführt. Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240 HGB aufgestellt worden.

Anlagevermögen

Erworbene immateriellen Vermögensgegenständen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Gem. § 248 Abs. 2 HGB sind selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände nicht aufgenommen wor-den.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der be-triebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im Zu-gangsjahr aktiviert und ggfs. aufgrund Ihrer Wertlosigkeit im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Ihr soforti-ger Abgang wird unterstellt, da im Umkehrschluss die handelsrechtliche Beurteilung der steuerlichen Regelun-gen in § 6 Abs. 2-2a EStG folgt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungs-kosten im Einzelnen von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden in den Vorjahren in Sammelposten ein-bezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Unter Anwendung der Wesentlichkeits- und Wirtschaftlichkeitsprinzipien wird in der Rechnungslegung den steuerlichen Regelungen gefolgt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs-, bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko werden durch Pauschalwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Eigenkapital

Die Eigenkapitalposten sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Fremdkapital

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr vorliegen, sind diese entsprechend § 253 Abs. 2 HGB abzuzinsen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die Verbindlichkeiten sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Solche von mehr als 5 Jahren, sowie Verbindlichkei-ten aus Gewährleistungen bestehen nicht.

Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von € 699.439,39. Solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 538.330,11.

Gewinn- und Verlustrechnung

Größenabhängige Erleichterungen gem. § 276 HGB werden in Anspruch genommen. Periodenfremde Aufwen-dungen und Erträge liegen nicht vor. Es sind keine Angaben erforderlich. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Latente Steuern gem. § 274 HGB ergeben sich nicht, bzw. ein Ansatz gem. § 274a HGB ist unterblieben.

Haftungsverhältnisse

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind folgende Haftungsverhältnisse aus Miet- und Leasingverträgen jährlich in Höhe von T€ 16 zu vermerken.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis auf neue Rech-nung vorzutragen.

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:

Arbeitnehmer

Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen durchschnittlich acht Mitarbeiter beschäftigt.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Perso-nen geführt:

Geschäftsführer: Frank Piepenstock, Haan

Einzelprokura: Fabian Piepenstock, Köln
Maike Piepenstock, Haan

Unterschrift gem. § 245 HGB

 

Haan, den 23.08.2024

Feldhaus GmbH

gez. Frank Piepenstock, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.08.2024.

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