Lais-Steffi
GmbH
Müllheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.697,00 |
7.659,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
201,00 |
804,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.496,00 |
6.855,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
96.372,02 |
75.018,44 |
| I.
Vorräte |
52.486,50 |
51.719,15 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
40.677,18 |
19.846,22 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.208,34 |
3.453,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
687,76 |
3.212,84 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
252.286,75 |
264.779,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
355.043,53 |
350.669,64 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.680,00 |
30.680,00 |
| II.
Verlustvortrag |
295.459,36 |
288.990,92 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.492,61 |
-6.468,44 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
252.286,75 |
264.779,36 |
| B.
Rückstellungen |
7.000,00 |
7.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
348.043,53 |
343.669,64 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
236.518,49 |
229.063,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
355.043,53 |
350.669,64 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss der
Firma Lais & Steffi GmbH
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht. Die Aufzeichnung der
Geschäftsvorfälle erfolgte nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung. Die Buchführung wurde mit Hilfe
elektronischer Datenverarbeitung durch die Firma
Lais-Steffi GmbH selbst erstellt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 ist nach den
Vorschriften der §§ 264 ff HGB aufgestellt. Bei
der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts nach
Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Es handelt sich im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Bilanz
sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurde auf der
Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt. Bei den
nachstehenden Angaben wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen (
§§ 263, 274a,276 und 288 HGB) als auch bei der
Offenlegung (326/327 HGB) Gebrauch gemacht. Die
Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte
unter Beachtung der §§ 265, 266 und 275 HGB. Der
Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der
vollständigen Gewinnverwendung aufgestellt.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den für
Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des HGB.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr, sofern die
BilMoG-Regelungen dies gestatten, weitestgehend
beibehalten.
I. Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt, wobei die jeweiligen
Mindestwerte zum Ansatz kamen.
II. Umlaufvermögen
Der Ansatz der Bestände an Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen sowie an fertigen Erzeugnissen und Waren
erfolgt zu mittleren Einkaufspreisen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
mit dem Nennbetrag angesetzt. Ausfallrisiken wurde in Form
von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung
getragen.
III. Rückstellungen
Die übrigen Rückstellungen
(Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung
tragen.
IV. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Abweichungen in den Bilanz- und Bewertungsmethoden im
Verhältnis zum Vorjahr liegen nicht vor.
C. Angaben zur Bilanz
I. Angaben zur Aktivseite
1. Anlagevermögen
Rein nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommene
(Mehr-) Abschreibungen im Anlagevermögen sowie aus
steuerrechtlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen
sind im Geschäftsjahr nicht zu verzeichnen.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Das Debitorenkontokorrent wurde von der Firma
Lais-Steffi GmbH selbst geführt. Zwischen der
namentlichen Liste der Personenkonten und dem Bilanzansatz
besteht Übereinstimmung.
II. Angaben zur Passivseite
1. Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Das gezeichnete Kapital in Höhe von
€ 30.680,00 ist in voller Höhe
einbezahlt.
Die Geschäftsführung schlägt vor den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr
2010 in voller Höhe dem
Verlustvortragskonto gutzuschreiben.
2. Verbindlichkeiten
Das Kreditorenkontokorrent wurde von der Firma
Lais-Steffi GmbH selbst geführt. Zwischen der
namentlichen Liste der Personenkonten und dem Bilanzansatz
besteht Übereinstimmung.
Angaben zu den Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs.3 GmbHG/§ 264c Abs. 1
HGB):
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen T€ 138; im Vorjahr T€ 137).
3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden gebildet
für die Kosten des Jahresabschlusses.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Bezüglich der Zusammensetzung der Abschreibung
darf ich auf Anlage 1 der Entwicklungsanlage des
Anlagevermögens verweisen.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden nicht vorgenommen.
E. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei: Herrn
Friedemann Steffi
Dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag
stehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von T € 138 (Vj. T € 137)
gegenüber, für die entsprechende
Rangrücktrittserklärungen vorliegen. Desweiteren
sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
durch Grundschulden der Einzelfirma Steffi abgesichert. Es
liegt keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen
Sinne vor.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt waren 4 Mitarbeiter
beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine angabepflichtigen
sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind
durch Grundschulden der Einzelfirma Steffi abgesichert.
Müllheim, den 31. Januar 2012
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.01.2012 festgestellt.
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