3F.
Werbeagentur GmbH
Wuppertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.608,00 |
11.468,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.289,00 |
2.787,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.319,00 |
8.681,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
72.179,09 |
107.076,68 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
53.207,94 |
73.734,12 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.971,15 |
33.342,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
225,60 |
735,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
82.012,69 |
119.280,01 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
57.155,50 |
53.599,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
28.599,70 |
18.281,97 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.555,80 |
10.317,73 |
| B.
Rückstellungen |
15.591,71 |
33.667,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.265,48 |
32.013,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.265,48 |
32.013,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
82.012,69 |
119.280,01 |
Anhang zum 31. Dezember 2010
der 3.F Werbeagentur GmbH, Wuppertal
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff und §§ 264
ff HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Daher wurde von der Vereinfachungsregel des § 288 Abs.
1 HGB Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
erstellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266
Abs. 2 und 3 HGB.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige lineare Abschreibungen, nach
§ 253 Abs. 2 HGB bzw.
§ 7 Abs. 1 EStG bewertet.
Bewegliche Anlagegüter werden pro rata
temporis abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten in den Jahren 2008 und 2009 zwischen
€ 151 und € 1.000 liegen, werden entsprechend der
steuerlichen Vorschriften je Geschäftsjahr in einen
Sammelposten aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung
über 5 Jahre linear mit jeweils 20 % abgeschrieben
wird.
Ab dem Jahr 2010 werden geringwertige
Wirtschaftsgüger, deren Anschaffungskosten bis zu
410,00 € betragen, sofort im Jahr der Anschaffung in
voller Höhe abgeschrieben
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei den
Forderungen waren keine Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen zu berücksichtigen.
Die
flüssigen Mittel sind zu Nennwerten bilanziert.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
geleistete Vorauszahlungen, soweit diese auf Aufwendungen
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
entfallen.
Die
Rückstellungen berücksichtigen nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die
Verbindlichkeiten werden unter Beachtung des
Imparitätsprinzips mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von €
12.180,78 enthalten, die eine Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren haben. Die Verbindlichkeiten sind nicht
besichert.
III. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr erfolgte die
Geschäftsführung der 3.F Werbeagentur GmbH durch
die Geschäftsführerin:
- Frau Sigrid Kohl, Wuppertal
Die Geschäftsführerin ist von den
Bestimmungen des § 181 BGB befreit.
Wuppertal, 4.11.2011
3.F Werbeagentur GmbH
- Geschäftsführung -
_________________________
Sigrid Kohl
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2012 festgestellt.
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