A 1 -
Hydraulics GmbH
Radevormwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
98.093,79 |
95.562,79 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
32.917,00 |
19.899,00 |
| II.
Sachanlagen |
65.176,79 |
75.663,79 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.481.309,66 |
1.395.028,35 |
| I.
Vorräte |
1.089.382,22 |
971.399,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
137.421,83 |
192.882,18 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.234,53 |
1.234,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
254.505,61 |
230.746,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.490,40 |
7.007,64 |
| Aktiva |
1.584.893,85 |
1.497.598,78 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
673.077,32 |
513.658,82 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
488.658,82 |
172.959,40 |
| III.
Jahresüberschuss |
159.418,50 |
315.699,42 |
| B.
Rückstellungen |
180.160,54 |
122.838,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
731.655,99 |
861.101,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
467.597,44 |
579.034,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
264.058,55 |
282.067,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
264.058,55 |
282.067,00 |
| Passiva |
1.584.893,85 |
1.497.598,78 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die A1 Hydraulics GmbH hat ihren Sitz in Radevormwald
und war im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter
HRB 52677 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB auf.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der A1 Hydraulics GmbH wurde nach
den Vorschriften der §§ 242 HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§
265 Abs. 1 Satz 1, 266 ff. HGB).
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahrs überein.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen sind nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche oder rechtliche Begebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind mit den
Anschaffungs-/Herstellungskosten vermindert um die
planmäßige Abschreibung einzeln im Sinne des
§ 252 Abs.1 Nr.3 HGB bewertet. Es wurde in 2022 die
linearen AfA - Methode für Neuanschaffungen
angewendet. Die Abschreibungsdauer wurde anhand der
voraussichtlichen Nutzungsdauer geschätzt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern die der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
gemindert.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten
bzw. mit den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten bei
Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
bewertet. Im Jahre 2023 erfolgte die Erfassung des
Lagerbestandes zum 31.12.2023 durch körperliche
Bestandsaufnahme.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte einzeln gem. §
252 Abs.1 Nr. 3 HGB zu Nominalwerten. Das allgemeine
Kreditrisiko wurde anhand einer Pauschalwertberichtigung /
Einzelwertberichtigung angemessen berücksichtigt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem
Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256 a
HGB). Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr,
wurden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag
berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der
Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden
erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und
Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige
betriebliche Erträge" bzw. sonstige betriebliche
Aufwendungen" ausgewiesen.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt einzeln
gem. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zu den jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen.
Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgte zum
Erfüllungsbetrag.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Aktivseite der Bilanz
1. Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Dort ist auch die Abschreibung des laufenden
Geschäftsjahres in einer Gliederung des
Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung
angegeben.
2. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis
800,00 € wurden 2023 im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Jahr
des Zugangs ein Abgang unterstellt.
3. Der Posten aktive Rechnungsabgrenzung betrifft im
Wesentlichen die Abgrenzung von Versicherungen und
Leasingzahlungen.
Passivseite der Bilanz
1. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen
sind so bemessen, dass sie
allen Risiken Rechnung tragen.
2. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt
zu den jeweiligen Rückzahlungsbeträgen.
3. Für Gewährleistungsansprüche wurde
eine angemessene Rückstellung gebildet
4. Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten in
Höhe von 731.655,99 € (Vorjahr: 861.101,44
€) sind Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr
als fünf Jahren in Höhe von 264.058,55
€ (Vorjahr: 282.067,00 €) enthalten. Es
handelt sich hierbei um Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter. Es wurden Teile des finanzierten
Anlagevermögens als Sicherheit abgetreten und zur
Sicherheit aller Ansprüche aus der
bankmäßigen Geschäftsverbindung die
Forderungen gegenüber Kunden abgetreten. Darüber
hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im
üblichen Umfang branchenübliche und kraft
Gesetzes entstehende Sicherheiten (insbesondere
Eigentumsvorbehalt der Lieferanten).
V. Sonstige Angaben
Unternehmensorgane/Gesellschafter
Die Geschäftsführung wurde während des
Geschäftsjahres von der Geschäftsführerin
Frau Jennifer Grabowski, Radevormwald wahrgenommen.
Frau Jennifer Grabowski ist für
Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und den
Gesellschaftern von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
Die Angabe der Gesamtbezüge der tätigen
Geschäftsführer unterbleibt gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB in Verbindung mit § 285 Satz 1
Nr. 9a HGB.
Angaben zur Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
16,25 Personen.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem
Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, sind
ebenso wie weitere bilanzielle Risiken nicht bekannt.
Radevormwald, den 26.09.2024, Jennifer Grabowski,
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde
am 26.09.2024 festgestellt.
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