Erbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
First Quant GmbH
Unter den Eichen 5, 65195 Wiesbaden, DeutschlandStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wieland Steinich seit 1.2.2023 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
First Quant GmbHWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020LageberichtArt und Umfang der Geschäftstätigkeit Die Geschäftstätigkeit der First Quant GmbH beinhaltet die Anlagevermittlung für geeignete Gegenparteien für UCITS Fonds. Darüber hinaus bietet sie Schulungen im Aufsichtsrecht und Kapitalmarktschulungen für professionelle Marktteilnehmer an. Veränderungen in der Gesellschaftsstruktur und Geschäftsführung Veränderungen in der Geschäftsführung und der Gesellschaftsstruktur sind 2020 nicht erfolgt. Geschäftsführer der First Quant ist Sven von Aderkass, dieser ist auch Gesellschafter mit einem Anteil von 40%. Die übrigen 60% der Geschäftsanteile werden durch die First Quant unmittelbar gehalten. Umfang der fortgeführten Geschäftstätigkeit der First Quant Fortführung der Geschäftsbeziehung mit der Willenbacher Advisory Die in Q3/2011 begründete Geschäftsbeziehung mit der Willenbacher Advisory GmbH als vertraglich gebundener Vermittler unter dem Haftungsdach der First Quant wurde fortgesetzt. Die Willenbacher Advisory GmbH hat zum Geschäftszweck im Namen und im Auftrag der First Quant ausschließlich geeignete Gegenparteien (Banken, Versicherungen) für Fondsprodukte der Kapitalverwaltungsgesellschaft Mandarine Gestion, Ferox, La Francaise und Gemway zu gewinnen. Bei den Finanzinstrumenten handelt es sich um UCITS Fonds, die zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind. Die Geschäftsentwicklung über das Jahr hinweg entwickelte sich stabil, die Erträge bewegten sich im Betrachtungszeitraum leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Fortführung der Geschäftsbeziehung mit der axessum GmbH Die in Q2/2013 begründete Geschäftsbeziehung mit der axessum GmbH als vertraglich gebundener Vermittler unter dem Haftungsdach der First Quant wurde fortgesetzt. Die axessum GmbH hat zum Geschäftsgestand im Namen und im Auftrag der First Quant Fondsprodukte der Kapitalverwaltungsgesellschaft Falcon Fund ausschließlich an geeignete Gegenparteien (Banken, Versicherungen) zu vertreiben. Bei den Finanzinstrumenten handelt es sich durchgehend um UCITS Fonds, die zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind. Der Geschäftsverlauf stand erheblich unter dem Einfluss von Covid2, sodass es zu stärkeren Mitteabflüssen kam, in dessen Folge sich die Erträge um circa 40% reduzierten. Schulungen von Banken & Finanzdienstleistungsinstituten Die First Quant GmbH betreibt das Geschäftsfeld von Schulungen für professionelle Markteilnehmern, hierbei kooperiert sich mit namhaften Referenten aus dem Kaptalmarkt. Neben Kapitalmarktschulungen bildet ein zweiter Schwerpunkt das Aufsichtsrecht. In 2020 wurden keine Schulungen durchgeführt wurden. Klassische Anlage und Abschlussvermittlung und die Anlageberatung für vermögende Privatkunden Die First Quant hat die Anlagevermittlung und die Anlageberatung für vermögende Privatkunden in 2020 nicht betrieben. Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, dass sie sich weiter auf ihre Kernkompetenzen Institutional Sales konzentriert. Umfang der neuaufgenommenen Geschäftstätigkeit Die First Quant konnte 2020 die Incrementum AG, eine neue KVG, als Partner gewinnen und somit ihr bestehendes Produktportfolio weiter ausbauen. Gesamtschau wirtschaftliche Entwicklung 2020 Die Bruttoerträge der First Quant GmbH beliefen sich im Jahr 2020 auf insgesamt 675.864,30 Euro. Hierbei verlief die Entwicklung der Erträge über die einzelnen Quartale durchwachsen. Im Einzelnen beliefen sich die erwirtschafteten Bruttoerträge in Q1 auf 172.868,19 Euro (bei einem Aufwand von 169.986,26 Euro), in Q2 auf 168.606,65 Euro (bei einem Aufwand von 158.686,70 Euro) und in Q3 auf 159.329,83 Euro (bei einem Aufwand von 160.382,93 Euro). Das Q4 wurde abgeschlossen mit einem Bruttoertrag von 175.059,63 Euro (bei einem Aufwand von 182.506,80 Euro). Unsere Prognose für das Jahr 2020, die insgesamt stabile Provisionserträge auf dem Niveau des Jahres 2019 und einen kleinen Jahresüberschuss vorsah, konnte hinsichtlich des Jahresergebnisses trotz des Einflusses von Covid19 erfüllt werden. Die Provisionserträge, die in 2019 noch rund 0,9 Mio. € betrugen, konnten hingegen nicht erreicht werden, da es aufgrund von Covid19 zu Mittelabflüssen bei einem Teil der institutionellen Anleger kam, mit der Folge dass das Provisionsvolumen niedriger ausfiel. Die in der Risikoanalyse konservativ geschätzten Rückgänge der Provisionserträge in Höhe von -35% wurden nicht erreicht und fielen mit -24% zum Vorjahr besser aus als erwartet. Eine weitere Rückstellung für Rechtsanwaltskosten ist nicht erforderlich. Das in 2020 noch schwebende Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer und die First Quant wurde eingestellt. Die Entwicklung über die einzelne Quartale Im Zentrum der Entwicklung des Jahres 2020 über die einzelnen Quartale stand die Konzentration des Geschäftsfeldes "Institutional Sales". Hier konnte die FQ ihre Position weiter als Spezialanbieter in Kooperation mit ihren VGVs Willenbacher Advisory und axessum am Markt behaupten. 2020 war insbesondere durch Marktverwerfungen der Kapitalmärkte in Folge von Covid19 geprägt, welche sich aber zwischenzeitlich wieder deutlich erholen konnten, dies wird insbesondere auch über die Entwicklungen der einzelnen Quartale deutlich, so bildete Q2 den Tiefpunkt, an den sich eine stetige Verbesserung in den Folgequartalen anschloss. Zusammenfassung: Die First Quant weist im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von 4.301,61 € aus. Die gesamtwirtschaftliche Situation der First Quant ist als stabil zu beurteilen. Den verminderten Einnahmen wurde entsprechend durch eine Reduktion der Aufwände und Kosten Rechnung getragen. Ausblick 2021 Der Ausblick der FQ 2021 ist gekennzeichnet durch eine grundsätzliche Stabilisierung und Ausbau des Geschäftsfeldes Institutional Sales. So konnten zwei weitere Kooperationen, zum einen mit der Metzler Asset Management für Österreich und der Anbindung eines weiteren VGVs, der Ascentum GmbH, sowie der französischen OFI Asset Management in Q1 2021 abgeschlossen werden. Weiterhin steht der Abschluss zwei weiterer Kooperationen in 2021 mit KVGs noch aus. Die Gespräche hierzu laufen entsprechend und sind in einer guten Entwicklungsphase. In Folge dessen, konnte eine weitere Diversifikation des Produktportfolios der First Quant erreicht werden, welches zu einer geringeren Abhängigkeit von einzelnen KVGs und ihren Produkten führen wird. In Hinblick auf das Geschäftsfeld "Institutional Sales" rechnen wir auf Grund veränderter Marktbedingungen mit steigenden Provisionserträgen im Mittel von +11,5% im Jahr 2021. Dabei wurden die folgenden Annahmen im Rahmen einer konservativen Szenarioanalyse zu Grund gelegt:
Die wesentlichen Ertragstreiber hierfür sind die starke Markterholung der Volkswirtschaften und dabei steigende Aktienmärkte bei gleichzeitig niedrigen Zinsen, welche viele institutionelle Anleger eine Fondsanlage auf Aktienbasis präferieren lassen. Die First Quant sieht sich im Rahmen ihres Fondsuniversums hier gut aufgestellt, da 70 % auf die UCITS Fondsanlageklasse Aktien entfallen und sie unmittelbar an dem Bestandsvolumen partizipiert. Die anderen UCITS Fondsanlageklassen verteilen sich über die UCITS Fondsanlageklassen, Geldmarktfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds und Cat Bonds und liefern einen erheblichen Beitrag zur Diversifikation und der Stabilität der Erträge. Das Szenario Modell wurde deshalb in Hinblick auf das Vorjahr entsprechend angepasst, das Worst-Case Szenario berücksichtigt deshalb nur noch einen Ergebnisrückgang bedingt durch Mittelabflüsse von 15%. Dieses ist nur dann zu erwarten, wenn die Kapitalmärkte nochmal deutlich korrigieren würden. Das erwartete Szenario unter der Annahme von gleichbleibenden Indexständen (z.B. DAX 14.000) sieht eine leichten Mittelzufluss von mindestens 10% vor. Im Falle von einem deutlichen Indexanstieg (DAX Stand Ende des Jahres bei 15.200) ist davon auszugehen, dass institutionelle Investoren ihre Positionen in den Anteilscheinen an den UCITs Aktionsfonds weiter erhöhen werden, sodass die First Quant einerseits durch erhöhte Mittelzuflüsse und anderseits auf Grund des Bestandes vermehrt partizipieren wird. Die Szenarien sind mit ihren erwarteten eintritsswahrscheinlcihkeoten entsprechend gewichtet worden. In Hinblick auf die Kostenstruktur haben die in 2019 und 2020 konsequent durchgeführten Maßnahmen Früchte getragen, sodass in 2021 mit einem leicht geringeren Kostenaufwand im Vergleich zu 2020 zu rechnen ist. Unter Berücksichtigung der Faktoren, steigender Umsatz, steigender Gewinn, leicht rückläufige Kosten wird der Gewinn für 2021 deshalb im unteren 5stelligen Bereich anvisiert. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Die relativ geringe Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung könnte ein Risiko darstellen, sofern es zu deutlichen Mittelabflüssen im Bereich Institutional Sales kommt. Der Gesellschafter und die Geschäftsführung sind sich diesem Umstand bewusst, im Fokus steht deshalb die Fortsetzung des konservativ ausgerichteten Kostenmanagements, welche durch eine fortlaufende Kontrolle (Controlling und Buchhaltung) der wirtschaftliche Entwicklung sichergestellt wird. Im Falle einer sich abzeichnenden Fehlentwicklung, kann diese rechtzeitig identifiziert und mit entsprechenden Maßnahmen begegnet werden. Des Weiteren betreibt die First Quant GmbH ein zuverlässiges Forderungsmanagement. Bislang kam es zu keinen nennenswerten Zahlungsausfällen. Ein Währungsrisiko besteht nicht, da alles in Euro abgewickelt wird. Zur Abdeckung von technischen Risiken (z.B. Ausfall EDV) bestehen Notfallpläne. Die wesentlichen Chancen liegen in dem Knowhow und der langjährigen Berufserfahrung der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter. Eine wesentliche Abhängigkeit von der Entwicklung der Finanzmärkte sehen wir als teilweise gegeben. Durch die Verteilung der Ertragsstruktur im Bereich Institutional Sales auf zwei voneinander unabhängige Fondsuniversen ist die Ertragsstruktur so aufgestellt, sodass unvorhergesehene Ertragsabfälle in einem Teilbereich durch den anderen teilweise kompensiert werden können. Permanente Verbesserung des Prozesswesens und der Compliancestruktur Der gesamtheitliche Prozess der Weiterentwicklung der Compliancestruktur bildet auch eine besondere Aufgabe für 2021. Darüber hinaus stehen weiter im Mittelpunkt einerseits die fortgesetzten Mitarbeiterschulungen und anderseits der Einsatz von Risikoscreenings, sodass Risiken frühzeitig erkannt werden und jederzeit ein entsprechender Maßnahmenkatalog im laufenden Geschäftsbetriebs zur Verfügung steht.
Wiesbaden, den 08.03.2021 Sven von Aderkass, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss des Unternehmens wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Aufgrund § 340 Abs. 4 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 340a Abs. 1 HGB waren die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften zu beachten. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Firmenname laut Registergericht: First Quant GmbH Firmensitz laut Registergericht: Wiesbaden Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Wiesbaden Register-Nr.: 27335 Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses enthält gegenüber der Gliederung nach HGB folgende Besonderheiten: Die vorliegende Gliederung basiert auf geschäftszweigtypischen Formblättern gemäß § 330 HGB. Danach wurden die Formblätter 1 (=Bilanz) und 3 (=GuV) der RechKredV als Grundlage herangezogen /vgl. § 330 Abs. 2 HGB und RechKredV). Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Bewertung wurde von der Going-Concern-Prämisse des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht. Restlaufzeit der Forderungen an Kunden Die Forderungen an Kunden haben allesamt eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Sonstige Vermögensgegenstände Hierbei handelt es sich überwiegend um Forderungen aus Zinsen (2 T€), Sozialversicherung (0,8 T€) und Steuerforderungen (0,8 T€). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gliedern sich wie folgt auf:
Sämtliche bilanzierten Sonstigen Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Der Gesamtbetrag de bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliches gesichert sind, beträgt Euro 0,00. Erläuterung zu den Sonstigen Verbindlichkeiten Diese Verbindlichkeiten betreffen Lieferungen und Leistungen (157 T€), ein Verrechnungskonto des Gesellschafters (10 T€), sowie Verbindlichkeiten aus Steuern (1 T€). Erläuterung zu den Sonstigen Rückstellungen In den Sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für Aufbewahrung von Unterlagen (2,8 T€) und für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses (8,5 T€) enthalten. Erläuterung zum Eigenkapital Insgesamt werden seit dem Geschäftsjahr 2019 60% der Gesellschaftsanteile durch die First Quant GmbH gehalten (eigene Anteile). Der Nennbetrag der eigenen Anteile (15 T€) wird in der Bilanz offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Im Berichtsjahr wurde eine Gewinnausschüttung in Höhe von 8,9 T€ vorgenommen. Dies führte zu einer weiteren Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 4 T€ sowie einer vollständigen Auskehrung des vorhandenen Gewinnvortrages in Höhe von 4,9 T€. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterung zu den Provisionserträgen Die Provisionserträge resultieren aus der Finanzdienstleistungen für Dritte. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: - Sven von Aderkass (seit 25.01.2019) Honorar des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers für das Prüfungsjahr beträgt 4.500 € und betrifft ausschließlich Prüfungsleistungen. Es ist innerhalb der Rückstellungen ausgewiesen. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung beschließt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung: Der Bilanzgewinn beträgt 4.301,61 EUR. Auf neue Rechnung werden 4.301,61 EUR vorgetragen. Unterschrift der Geschäftsführung
Wiesbaden, den 10. März 2021 Sven von Aderkass Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.05.2021 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die First Quant GmbH, Wiesbaden Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der First Quant GmbH, Wiesbaden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der First Quant GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mainz, den 10. Mai 2021 DELTA
AUDIT GMBH
gez. Christian Müller, Wirtschaftsprüfer |
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