NTA Holding
GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
257.193,02 |
257.626,06 |
| I.
Sachanlagen |
547,08 |
980,12 |
| II.
Finanzanlagen |
256.645,94 |
256.645,94 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.625.696,21 |
5.707.749,62 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.433.837,93 |
5.572.426,50 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
191.858,28 |
135.323,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.882.889,23 |
5.965.375,68 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.504.405,82 |
5.569.600,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
255.650,00 |
255.650,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
5.248.755,82 |
5.313.950,65 |
| B.
Rückstellungen |
376.706,00 |
384.393,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.777,41 |
11.381,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.882.889,23 |
5.965.375,68 |
Anhang
NTA Holding GmbH
Robert-Koch-Str. 43
55129 Mainz
Amtsgericht Mainz, HRB 4087
Anhang für das Geschäftsjahr 2017
Inhaltsverzeichnis des Anhangs
I.
Angaben zum Jahresabschluss
A. Allgemeines
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
C. Erläuterungen zur Bilanz
II.
Sonstige Angaben
A. Organe
I.
Angaben zum Jahresabschluss
A.
Allgemeines
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde
auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches sowie der
ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
erstellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt
nach den Vorschriften §§ 266 ff. HGB.
Die Bilanz wird unter teilweiser Ergebnisverwendung
erstellt.
Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen,
diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen der
Übersichtlichkeit im Anhang dargestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Ausweisstetigkeit wurde gewahrt, ein
grundlegender Bewertungswechsel gegenüber dem Vorjahr
fand nicht statt.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanzierungswahlrechte
Bilanzierungswahlrechte werden nicht in Anspruch
genommen.
Sachanlagen
Die entgeltlich erworbenen
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen aktiviert.
Für abnutzbare Vermögensgegenstände
des Sachanlagevermögens werden
planmäßige Abschreibungen nach der linearen
Methode vorgenommen.
Finanzanlagen
Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt
grundsätzlich zu Anschaffungskosten.
Forderungen und sonstige Aktiva
Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen erfolgt zum Nennwert.
Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit
Nominalwerten bewertet.
Der Ansatz der sonstigen Aktiva erfolgt zu
Nennwerten.
Rückstellungen
Die Rückstellungen werden mit den nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen
angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum
Erfüllungsbetrag.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
Anteilsbesitz
|
|
|
Ergebnis des
|
|
Anteil am
|
|
letzten Ge-
|
Gesellschaft
|
Kapital
|
Eigenkapital
|
schäftsjahres
|
|
%
|
TEUR
|
TEUR
|
NTA Miet und Leasing
GmbH
|
100
|
25
|
-82
|
Mit der NTA Miet und Leasing GmbH besteht ein
Beherrschungs- und Ergebnis-abführungsvertrag.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr sind in den sonstigen Vermögensgegenständen
in Höhe von TEUR 4.531(Vorjahr TEUR 4.473)
enthalten.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von TEUR 425 (Vorjahr TEUR 436).
Rückstellungen
Die Ermittlung der Pensionsrückstellungen
erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Zugrundelegung eines Rechnungszinsfußes
von 3,68 % und unter Anwendung der Richttafeln 2005 G
von Dr. Klaus Heubeck. Außerdem wurde eine
Rentendynamik in Höhe von 1,5 % mit einberechnet.
Der aus der Umbewertung der
Pensionsrückstellungen zum 1. Januar 2010 ermittelte
Unterschiedsbetrag (Unterdeckung) wird bis zum 31. Dezember
2024 zu mindestens einem Fünfzehntel der
Pensionsrückstellung zugeführt. Der
Unterschiedsbetrag zum Bilanzstichtag beträgt TEUR
148.
Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 S. 1
HGB beträgt TEUR 33. Die Berechnung des
Unterschiedsbetrags bezieht sich auf die Differenz zwischen
der Bewertung der Pensionsverpflichtung nach § 253
Abs. 2 HGB und der Bewertung nach § 253 Abs. 6 HGB
jeweils ohne Verrechnung mit Deckungsvermögen nach
§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr betragen TEUR 2 (Vorjahr TEUR 9).
II.
Sonstige Angaben
A.
Organe
Geschäftsführer: Roswitha
Graßl, Kauffrau
Mainz , den 3. Dezember
2018
..............................................
gez. die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2018 festgestellt.
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