Rolf Warmer
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
149.923,00 |
108.415,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
149.922,00 |
108.414,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
723.485,44 |
626.328,68 |
| I.
Vorräte |
73.450,00 |
54.970,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
145.483,77 |
113.667,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
504.551,67 |
457.690,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.431,45 |
9.572,57 |
| Aktiva |
878.839,89 |
744.316,25 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
496.115,91 |
395.074,40 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
125.000,00 |
125.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
270.074,40 |
178.418,99 |
| III.
Jahresüberschuss |
101.041,51 |
91.655,41 |
| B.
Rückstellungen |
102.452,33 |
80.666,83 |
| C.
Verbindlichkeiten |
278.592,81 |
264.902,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
139.712,42 |
116.862,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
138.880,39 |
148.040,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
138.880,39 |
148.040,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.678,84 |
3.672,76 |
| Passiva |
878.839,89 |
744.316,25 |
sonstige Berichtsbestandteile
ANHANG FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288
HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Eine gegenüber dem Vorjahr abweichende Form der
Darstellung des Jahresabschlusses liegt nicht vor.
Ein Lagebericht wurde gemäß § 264
Abs. 1 Satz 4 HGB zulässigerweise nicht aufgestellt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde unter
der Prämisse der Fortführung des Unternehmens
(Going - Concern) aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Anwendung
der Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie unter
zusätzlicher Beachtung gesellschaftsvertraglicher
Bestimmungen aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden ausschließlich linear
vorgenommen.
Finanzanlagen
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und Wertpapiere des
Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
III. Angaben zur Bilanz
Sämtliche
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Der Gesamtbetrag der
Forderungen gegenüber Gesellschaftern ist aus
der Bilanz ersichtlich.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger
als einem Jahr sind aus der Bilanz ersichtlich.
Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer vertraglichen
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren ist aus der
Bilanz ersichtlich.
Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ist
aus der Bilanz ersichtlich.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288 Abs. 1 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe den Jahresüberschuss, nicht aber das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch Herrn Ingo Weber,
Elektrohandwerksmeister
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs.
4 HGB.
Gegenüber der Geschäftsführung
bestehen keine weiteren Rechte und Pflichten.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine
weiteren Rechte und Pflichten.
Neben den aufgeführten Verbindlichkeiten sind
keine Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB zu vermerken.
VI. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss von EUR 101.041,51 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Hamburg, den 05. Dezember 2024
2.12.2024 festgestellt.
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