CintCom
GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
62.548,59 |
36.701,55 |
| I.
Vorräte |
27.030,00 |
27.030,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.148,84 |
1.289,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.369,75 |
8.382,09 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
8.063,10 |
17.565,57 |
| Summe
Aktiva |
70.611,69 |
54.267,12 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
42.565,57 |
38.812,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.502,47 |
-3.752,85 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
8.063,10 |
17.565,57 |
| B.
Rückstellungen |
4.199,29 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
66.412,40 |
54.267,12 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
66.412,40 |
54.267,12 |
| Summe
Passiva |
70.611,69 |
54.267,12 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes unter Beachtung steuerlicher
Vorschriften aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Die Gesellschaft zählt zu den kleinen
Kapitalgesellschaften.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze in der Bilanz der CintCom GmbH
zum 31.12.2014 wurden unverändert als
Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. .
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Sie wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich
zulässigen Höchstwerte linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Wert von EUR 410,-- sind gemäß § 6 Abs. 2
EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben
worden.
Die in den Vorjahren gebildeten
Geringwertigen Wirtschaftgüter mit einem Wert
von über150 € bis 1.000 €wurden gem. R 6.13
Abs. 5 und 6 EStÄR 2008 mit einem Fünftel
gewinnmindernd aufgelöst.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
Der
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden für
Aufwendungen gebildet, die Zeiträume nach
Bilanzstichtag betreffen. Sie wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren
Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des
Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei
Herrn Alexander Kasperko
und Herrn Eugen Uwarow
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Hannover, den 28. April 2017
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