Dr. Bartosch Immobilien AG
Unter den Ulmen 148, 50968 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Dr. Bartosch seit 15.10.2001 | Vorstandsmitglied |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dr. Bartosch Immobilien AGKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben 1. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. 2. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. 3. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. 4. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. 5. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bilanzierungsmethoden 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Dabei wurden Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 2. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Diese Gegenstände sind in einem besonderen Anlagenverzeichnis aufgeführt. 3. Die Vorräte zum Abschlussstichtag sind durch entsprechende Inventurlisten nachgewiesen und vollständig erfasst. 4. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind ebenso wie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in separaten Saldenlisten verzeichnet. 5. Guthaben bei Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stimmen mit den Bankauszügen, der Kassenbestand mit dem Kassenbuch überein. 6. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB, Rückstellungen im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 7. Nach § 251 HGB anzugebende Haftungsverhältnisse sind, soweit sie am Abschlussstichtag bestanden, unter Punkt 3.8. Sonstige Angaben vermerkt. 8. Abweichungen von früheren Bilanzierungsmethoden wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Bewertungsmethoden 1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 2. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden, die jeweils einzeln bewertet wurden, ist von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen worden. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. 3. Es ist vorsichtig bewertet worden. Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden, aber erst nach dem Abschlussstichtag bis zum Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind, wurden berücksichtigt. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag bereits realisiert waren. 4. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig von den Zeitpunkten der Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. 5. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. 6. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden nach § 253 Abs. 4 Satz und 2 HGB bewertet. 7. Soweit Herstellungskosten zur Bewertung einzelner Vermögensgegenstände heranzuziehen waren, sind diese nach § 255 Abs. 2 HGB ermittelt worden. Zinsen für Fremdkapital wurden nur im Rahmen von § 255 Abs. 3 HGB einbezogen. 8. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch entsprechende Wertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 9. Die Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz entsprechend § 253 Abs. 2 HGB abgezinst worden. 10. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Soweit der Ausgabebetrag niedriger war, ist der Unterschiedsbetrag, vermindert um planmäßige, auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilte Abschreibungen, in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen. 11. Abweichungen von früheren Bewertungsmethoden wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Sonstige Angaben Mitglieder der Geschäftsführung Dr. Manfred Bartosch sonstige Berichtsbestandteile
Köln, den 21.01.2014 gez. Dr. Manfred Bartosch Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.01.2014 festgestellt. |
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