AZ-Bau
GmbH
Dietzenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
34.097,78 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
34.092,78 |
| B.
Umlaufvermögen |
641.014,06 |
739.198,39 |
| I.
Vorräte |
57.255,74 |
95.887,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
236.877,36 |
253.316,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
43.348,13 |
43.348,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
346.880,96 |
389.995,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.667,77 |
2.985,41 |
| Summe
Aktiva |
643.681,83 |
776.281,58 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
89.906,90 |
96.008,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
46.016,27 |
46.016,27 |
| II.
Gewinnrücklagen |
10.000,00 |
10.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
39.992,68 |
19.697,95 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
6.102,05 |
-20.294,73 |
| B.
Rückstellungen |
425.987,00 |
424.363,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
127.787,93 |
255.909,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
127.167,29 |
255.328,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
620,64 |
581,30 |
| Summe
Passiva |
643.681,83 |
776.281,58 |
Anhang
Teil A: Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2018 wurden die Vorschriften des
Bilanzrichtlinien-Gesetzes unter besonderer
Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
angewendet.
§ 264 II S.2 HGB: Angaben zur Vermittlung eines
besseren Einblicks in die Ver-mögens-, Finanz- und
Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzli-chen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Aus Gründen eines verbesserten Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragsla-ge werden
zusätzlich die folgenden Angaben gegeben:
Auftragsfertigung:
Aufgrund der durchweg langfristigen Auftragsfertigung
bei der AZ-Bau GmbH können vollständige
Erträge erst bei Fertigstellung einzelner Aufträge
realisiert werden. In den Jahresabschluss wurden daher,
soweit rechtlich zulässig, halbfertige Bauleistungen
aufgenommen. Entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften
erfolgt die Bewer-tung zu Herstellungskosten, die
Gewinnrealisierung erfolgt im Jahr der Fertigstellung.
Subunternehmer
Die Aufwendungen für Subunternehmer werden unter
"Aufwendungen für bezogene Leistungen" ausgewiesen und
sind somit in der Position "Materialaufwand" enthalten.
Im Rahmen der Gesamtkosten G.u.V. sind unter dem Punkt
"Aufwendungen für bezo-gene Leistungen" alle
Aufwendungen zusammenzufassen, soweit ein Dritter Leistun-gen
für das Unternehmen erbracht hat.
Teil B: Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsvor-schriften
Der Jahresabschluss 31.12.2018 der AZ-Bau GmbH wurde
auf der Grundlage der Bi-lanzierungs- und
Bewertungvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Er-gänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beach-tet. Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
die planmäßige Abschreibung vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Ver-mögensgegenstände und, soweit
steuerlich zulässig, degressiv vorgenommen.
Das Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurde mit dem Ge-schäftsführer
besprochen und aktualisiert. Soweit Wirtschaftsgüter
durch Verkauf oder Verschrottung aus dem Unternehmen
ausgeschieden sind, sind sie in dem Verzeich-nis als Abgang
erfaßt.
Die beweglichen Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert zwischen Euro 250 bis
Euro 800 (GWG) werden in analoger Anwendung der steuerlichen
Wahlrechts sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Die Bestände an Bauaufträgen in
Ausführung wurden von der Geschäftsführung
nach dem Gesamtkostenverfahren bewertet.
Die Forderungsbestände und sonstigen Forderungen
sind mit dem Nennbetrag bewertet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
durch eine Einzelaufstel-lung aus dem OPOS-System
nachgewiesen.
Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Die Bankbestände sind durch eine Kopie der
Kontoauszüge nachgewiesen.
Der Kassenbestand ist durch eine Kopie des Kassenbuches
nachgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkei-ten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Für Gewährleistungen wurde eine entsprechende
Rückstellung, unter Berücksichti-gung der nach VOB
zur Garantie verpflichteten Umsätze (4 Jahre) der Jahre
2013 bis 2016 gebildet.
Lieferanten- und Bankverbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungspreis angesetzt.
Die Lieferantenverbindlichkeiten sind durch eine
Saldenzusammenstellung nach-gewiesen. Im Rahmen der
Abschlussarbeiten wurde diese Zusammenstellung von der
Geschäftsführung geprüft. Soweit Korrekturen
vorzunehmen waren, wurden diese in den Abschluss aufgenommen.
Teil C: Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
§ 285 Nr. 24 HGB: Angaben zur Bewertung der
Pensionsrückstellungen
Die Bewertung für die Handelsbilanz nach den
Vorschriften des BilMoG erfolgt nach den Regeln der
Versicherungsmathematik. Als Rechnungsgrundlagen wurden die
Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck gewählt
und die Bewertungen auf der Grundlage der folgenden Parameter
durchgeführt:
| Bewertungsmethode: |
Projected Unit Credit
Method nach IAS 19 |
| Zins: |
3,68 % zum
31.12.2018 |
| Gehaltstrend: |
2,00 % p.a. |
| Rententrend: |
2,00 % p.a. |
| Fluktuation: |
2,00 % p.a. |
| Pensionsalter |
63 (vertragliches
Endalter) |
§ 278 HGB: Steuern vom Einkommen und Ertrag
Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus dem
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Eine Aufteilung des Steueraufwandes auf die Teilergebnisse
der gewöhnlichen und außergewöhnlichen
Geschäftstätigkeit erübrigt sich.
Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung
Gewinnvortrag und Beschluss über die Verwendung
des Ergebnisses:
Die Gesellschafterversammlung hat folgende
Ergebnisverwendung beschlossen:
Der Jahresfehlbetrag der Handelsbilanz beträgt -
6.102 Euro. Der Gewinnvortrag in Höhe von 39.992 Euro
wird mit dem Jahresfehlbetrag verrechnet, es verbleibt ein
Be-trag von 33.890 Euro.
Da unter Berücksichtigung der frei
verfügbaren Rücklage von 10.000 Euro ein Betrag von
52.263 Euro der Ausschüttungssperre des § 253
Absatz 6 HGB unterliegt (siehe Erläuterungen zur
Pensionsrückstellung), wird der Gesamtbetrag auf neue
Rechnung vorgetragen.
Teil D: Pflichtangaben
§ 285 Nr. 10 HGB : Angaben über die
Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unterneh-mens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
Klaus Metzger, Bauingenieur, Dreieich
(Geschäftsführer bis 28.02.2019)
§ 285 Nr. 25 HGB: Einschätzung des Risikos
aus der Inanspruchnahme der ange-benden
Bürgschaftsverhältnisse
Bei den Risiken handelt es sich um
Gewährleistungsbürgschaften zur Absicherung der
Gewährleistungsansprüche nach VOB. Mit einer
Inanspruchnahme ist nur im Rahmen des branchenüblichen
Umfangs zu rechnen. Die tatsächliche Inanspruch-nahme
war in der Vergangenheit unterdurchschnittlich.
Bescheinigung
Ich habe auftragsgemäß den vorstehenden
Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung, sowie Anhang - der
AZ-Bau GmbH
Dietzenbach
für das Geschäftsjahr 01.01.2018 bis
31.12.2018 unter Beachtung der deutschen han-delsrechtlichen
Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschafts-vertrages erstellt. Grundlage für die
Erstellung waren die mir vorgelegten Belege, Bü-cher und
Bestandnachweise, die ich auftragsgemäß nicht
geprüft habe, sowie die mir erteilten Auskünfte.
Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und
des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Ich habe den Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung
der Bundessteuerberater-kammer zu den Grundsätzen
für die Erstellung von Jahresabschlüssen
durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung, sowie des Anhangs, auf
Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der
Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden.
Dreieich, den 11. Juli 2019
Dipl. Betriebswirt (BA)
Birgit C. Daumenlang
Steuerberater
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführerin
Die Geschäftsführerin versichert durch ihre
Unterschrift die Richtigkeit und Vollstän-digkeit der
zur Auftragsdurchführung übergebenen Unterlagen und
erteilten Auskünf-te. Die Ausführungen zu den
Gliederungspunkten Auftrag, Durchführung und rechtli-che
Verhältnisse wurden besprochen und zur Kenntnis
genommen.
Dietzenbach, den 11. Juli 2019
...................................................
Jutta Wurtinger
(Geschäftsführerin)
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2019
festgestellt. |