NDTec
Prüftechnik GmbH
Walsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
504.632,00 |
137.832,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
33.095,00 |
39.698,00 |
| II.
Sachanlagen |
471.537,00 |
98.134,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.195.360,79 |
3.553.745,61 |
| I.
Vorräte |
937.511,90 |
1.661.440,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.024.383,44 |
1.095.468,60 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
2.111,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
233.465,45 |
796.836,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.204,78 |
18.165,32 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
1.011.217,13 |
| Aktiva |
2.720.197,57 |
4.720.960,06 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.221,01 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.060.897,72 |
3.060.897,72 |
| III.
Bilanzverlust |
3.072.676,71 |
4.097.114,85 |
| davon
Verlustvortrag |
4.097.114,85 |
3.114.242,04 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
1.011.217,13 |
| B.
Rückstellungen |
169.351,67 |
103.922,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.537.624,89 |
4.617.037,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.614.871,74 |
2.817.037,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
922.753,15 |
1.800.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
922.753,15 |
|
| Passiva |
2.720.197,57 |
4.720.960,06 |
Anhang 2021
A. Allgemeine Angaben
1. Die
Gesellschaft wurde am
19.12.2017 durch
Bargründung errichtet und ist seit dem
08.03.2018 im
Handelsregister des
Amtsgerichtes Bamberg unter
HRB 9164 eingetragen. Sie
firmiert unter der
Firma
NDTec Prüftechnik GmbH,
Sitz ist
Walsdorf.
2. Die
GmbH ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 2 HGB.
3. Im
Interesse einer besseren
Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den
gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der
Bilanz oder im
Anhang anzubringenden
Vermerke insgesamt im
Anhang aufgeführt. Die
Vermerke zu den
Verbindlichkeiten sind ebenfalls im
Anhang aufgenommen.
4. Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei
den
Angaben im
Anhang nach § 288 HGB für
kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
Der
Anhang entspricht daher bis auf
Sondererläuterungen nur den
gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine
GmbH's.
5. Die
Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HGB
) gegliedert. Das
Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265
Abs. 1 HGB wurde eingehalten.
6. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden werden
2021 beibehalten ( § 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2
HGB, § 265 Abs. 1 HGB ).
7. Mit
Wirkung zum
30.04.2021 wurde das
Joint-Venture mit
Karl Storz SE & Co. KG beendet. Die von
Karl Storz SE & Co. KG gehaltenen
Anteile wurden von der
NDTec AG gekauft. Aufgrund dessen sind die
Angaben zu
verbundenen Unternehmen
nicht
vergleichbar.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im
Rahmen der
handelsrechtlichen Grundsätze
ordnungsmäßiger
Buchführung, unter Beachtung
ergänzender Vorschriften für
Kapitalgesellschaften, an den
steuerlichen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5,
6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG ):
Aktivseite
1. Von der
Aktivierung von selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nach
§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.
Die
entgeltlich erworbenen
Immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare
Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden
linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
2. Das
abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei
Anschaffung oder
Herstellung mehr als 1.000 Euro
beträgt und / oder
nicht beweglich ist , wird zu
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige
lineare oder
degressive Abschreibungen unter
Beachtung des
Niederstwertprinzips, bewertet. Die
Abschreibungen werden pro rata temporis, unter
Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Bei
Computerhardware einschließlich der
dazu gehörenden
Peripheriegeräte wird die
Nutzungsdauer in
Abhängigkeit vom
Lebenszyklus dieser Gegenstände
grundsätzlich auf
ein Jahr reduziert.
Aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit wird der
Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die
handelsrechtliche Rechnungslegung als
Ausnahmetatbestand nach
§ 252 Abs. 2 HGB übernommen.
Danach können
abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände
des
Sachanlagevermögens mit
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von mehr als 250 Euro bis 1.000
Euro in einen
jahrgangsbezogenen
Sammelposten eingestellt werden.
Dieser
Sammelposten wird über die Dauer von
fünf Jahren
gleichmäßig
verteilt aufgelöst.
Vermögensgegenstände, die nach 2017
angeschafft oder
hergestellt worden sind und deren
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten mehr als 250 Euro und weniger als
800 Euro betragen, werden als
Geringwertige Wirtschaftsgüter im
Jahr der Anschaffung
in voller Höhe
abgeschrieben.
3.
Finanzanlagen werden mit ihren
Anschaffungskosten bzw. mit ihrem
niedrigeren beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bewertet.
4. Innerhalb der
Vorräte sind die
Roh-,
Hilfs- und
Betriebsstoffe zu
Anschaffungskosten bzw. mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bewertet. Die fertigen Leistungen
sind mit ihren
Herstellungskosten, die
unfertigen Leistungen entsprechend ihres
Fertigstellungsgrads mit ihren
anteiligen Herstellungskosten bewertet. Dabei werden
neben den
direkt zurechenbaren Kosten auch
Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie
allgemeine Verwaltungskosten berücksichtigt.
Handelswaren als
weitere Gruppe der
Vorräte werden mit
durchschnittlichen Einstandspreisen bzw. mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert (Tagespreisen) zum
Bilanzstichtag bewertet.
Alle
erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher
Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und
niedriger Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind
durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Soweit aufgrund einer
hohen Lagerdauer die
Notwendigkeit zu Wertberichtigungen besteht, werden
Gängigkeitsabschläge in
angemessener Höhe berücksichtigt.
5.
Forderungen und
Sonstige
Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert bewertet. Das
strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB
) wird beachtet.
Bei
technisch in sich geschlossenen und auch
wirtschaftlich abgrenzbaren Teilen eines
Gesamtauftrages wird die handelsrechtlich als auch
steuerrechtlich zulässige Methode der
Teilgewinnrealisation als
Erweiterung des Realisationsprinzips in Ansatz
gebracht.
Die der
Teilabrechnung entsprechenden
Teilerlöse werden als
Umsatz bzw.
Forderung verbucht und der
Bilanzansatz des
unfertigen Auftrages um die
zugehörigen Herstellungskosten vermindert. Das
strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 3 HGB
) wird
beachtet. Den im
Forderungsbestand erkennbaren
Einzelrisiken wird durch die
Bildung von Wertberichtungen Rechnung getragen.
Für das
allgemeine Kreditrisiko wird von den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe eines
angemessenen aus
Vergangenheitswerten abgeleiteten
Anteiles des
Nettoforderungsbestandes abgesetzt.
6.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem
Nennwert bewertet.
7.
Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag, die
Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
Passivseite
1. Die
Steuerrückstellungen und die
Sonstigen Rückstellungen bilden
dem
Grunde nach alle
erkennbaren
Risiken und
ungewisse
Verpflichtungen auf der Grundlage
vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in
angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der
Höhe
nach werden die
Rückstellungen in Höhe des
notwendigen
Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs. 1 HGB)
bewertet. Dabei werden bei den
Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit
von
mehr
als einem
Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB
künftige Kosten- und
Preissteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit
laufzeitadäquatem
Zinssatz gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung unter
Verwendung der von der
Deutschen
Bank veröffentlichten
Zinssätze vorgenommen.
Rückstellungen für latente Steuer
berücksichtigen die
Steuermehraufwendungen, die auf
Wertdifferenzen
zwischen Handelsbilanzgewinn und
steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im
Zeitablauf umkehren. Der zur
Berechnung der latenten Steuern zu verwendene
Ertragsteuersatz liegt bei 28,43 %.
Die
übrigen Rückstellungen
berücksichtigen nach dem
Maß
vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ungewisse
Verbindlichkeiten und
Gewährleistungen, die
ohne rechtliche
Verpflichtungen erbracht werden.
2.
Verbindlichkeiten werden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf
fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden
grundsätzlich mit dem
Devisenkassamittelkurs zum
Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer
Restlaufzeit von
mehr als
einem Jahr wurde dabei das
Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4
Halbsatz 2 HGB) und das
Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1
HGB) beachtet.
3.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
4.
Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag, die
Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
I. Bilanz
Aktiva
1. Die
Entwicklung des Anlagevermögens ist der
Bilanz zu entnehmen. Die
Abschreibungen des
Berichtsjahres belaufen sich auf 142.245,25 Euro und
die
Abschreibungen des
Vorjahres auf 35.776,86 Euro.
2.
Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr und
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit bis
zu einem Jahr bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 1.112.288,61 Euro und
im
Vorjahr in Höhe von 1.248.851,91 Euro. Soweit
erforderlich sind die
Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen
einzel- und
pauschalwertberichtigt worden.
3.
Ausleihungen und
Forderungen gegenüber
Gesellschaftern und deren
nahestehe Personen bestehen im
Berichtsjahr
nicht. Im
Vorjahr bestanden
Ausleihungen und
Forderungen gegenüber
Gesellschaftern und deren
nahestehe Personen in Höhe von 2.111,06 Euro.
4.
Ausleihungen und
Forderungen gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr
nicht.
5.
Ausleihungen und
Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen im
Berichtsjahr
nicht. Im
Vorjahr bestanden
Ausleihungen und
Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen in Höhe von 49.427,85
Euro.
Passiva
1. Die
Bilanz weist im
Berichtsjahr ein
Eigenkapital ( Gezeichnetes Kapital,
Kapitalrücklage und Bilanzverlust ) in Höhe von
676.771,20 Euro und im
Vorjahr ein
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von
1.011.217,13 Euro aus.
2. Die
Rückstellungen gemäß
§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen
Sonstige Rückstellungen in Höhe von
5.507,97 Euro ( Vj. 16.800,00 Euro ),
Rückstellungen für Personalkosten in
Höhe von 71.431,37 Euro ( Vj. 18.400,00 Euro ),
Rückstellungen für Abschluss und
Prüfung in Höhe von 24.000,00 Euro ( Vj.
17.400,00 Euro ) als auch
Urlaubsrückstellungen in Höhe von
48.689,67 Euro ( Vj. 51.322,97 Euro ).
3.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bestehenim
Berichtsjahr in Höhe von 1.614.871,74 Euro und
im
Vorjahr in Höhe von 2.817.037,09 Euro.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr
nicht.
4.
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern undderen
nahestehende Personen bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 922.753,15 Euro. Im
Vorjahr bestanden keine
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern undderen
nahestehende Personen.
5.
Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
6.
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind durch
Grundpfandrechte und
Bürgschaften der
Gesellschafter besichert. Die
Verbindlichkeiten aus
Lieferung und
Leistung sind durch die üblichen
Eigentumsvorbehalte abgesichert. Die anderen
Verbindlichkeiten sind unbesichert.
D. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268
Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr
nicht.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die
nicht in der
Bilanz
erscheinen und auch
nicht nach
§ 251 HGB oder aufgrund anderer
Vorschriften des
HGB anzugebensind und deren
Angaben für die
Beurteilung der Finanzlage von
besonderer Bedeutung sind, sind sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht bekannt.
3.
Vorschüsse und
Kredite an
Mitglieder der Verwaltungs-,
Geschäftsführungs- oder
Aufsichtsorgane sowie
zugunsten dieser Personen eingegangene
Haftungsverhältnisse bestehen im
Berichtsjahr
nicht. Im
Vorjahr bestanden
Vorschüsse und
Kredite an
Mitglieder der Verwaltungs-,
Geschäftsführungs- oder
Aufsichtsorgane sowie
zugunsten dieser Personen eingegangene
Haftungsverhältnisse in Höhe von 2.111,06
Euro.
E Feststellung des Jahresabschlusses
Walsdorf, den 06.07.2023
Thomas Weinberger
Rainer Zibuschka
Geschäftsführer Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.07.2023
festgestellt.
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