Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 9164
Vorher
Karl Storz NDTec GmbH
Eingetragen
8.3.2018
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Werkstoffprüfung, insbesondere der zerstörungsfreien Sichtprüfung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Zibuschka
seit 8.3.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

NDTec Prüftechnik GmbH

Walsdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 504.632,00 137.832,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 33.095,00 39.698,00
II. Sachanlagen 471.537,00 98.134,00
B. Umlaufvermögen 2.195.360,79 3.553.745,61
I. Vorräte 937.511,90 1.661.440,44
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.024.383,44 1.095.468,60
davon gegen Gesellschafter 0,00 2.111,06
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 233.465,45 796.836,57
C. Rechnungsabgrenzungsposten 20.204,78 18.165,32
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   1.011.217,13
Aktiva 2.720.197,57 4.720.960,06

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 13.221,01 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 3.060.897,72 3.060.897,72
III. Bilanzverlust 3.072.676,71 4.097.114,85
davon Verlustvortrag 4.097.114,85 3.114.242,04
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag   1.011.217,13
B. Rückstellungen 169.351,67 103.922,97
C. Verbindlichkeiten 2.537.624,89 4.617.037,09
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.614.871,74 2.817.037,09
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 922.753,15 1.800.000,00
davon gegenüber Gesellschaftern 922.753,15  
Passiva 2.720.197,57 4.720.960,06

Anhang 2021

A. Allgemeine Angaben

1. Die Gesellschaft wurde am 19.12.2017 durch Bargründung errichtet und ist seit dem 08.03.2018 im Handelsregister des Amtsgerichtes Bamberg unter HRB 9164 eingetragen. Sie firmiert unter der Firma NDTec Prüftechnik GmbH, Sitz ist Walsdorf.

2. Die GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB.

3. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

4. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher bis auf Sondererläuterungen nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH's.

5. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren  ( § 275 Abs. 2 HGB ) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten.

6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden 2021 beibehalten ( § 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB, § 265 Abs. 1 HGB ).

7. Mit Wirkung zum 30.04.2021 wurde das Joint-Venture mit Karl Storz SE & Co. KG beendet. Die von Karl Storz SE & Co. KG gehaltenen Anteile wurden von der NDTec AG gekauft. Aufgrund dessen sind die Angaben zu verbundenen Unternehmen nicht vergleichbar.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG ):

Aktivseite

1. Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

2. Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Bei Computerhardware einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte wird die Nutzungsdauer in Abhängigkeit vom Lebenszyklus dieser Gegenstände grundsätzlich auf ein Jahr reduziert.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.

Danach können abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 Euro bis 1.000 Euro in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt werden.

Dieser Sammelposten wird über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.

Vermögensgegenstände, die nach 2017 angeschafft oder hergestellt worden sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 250 Euro und weniger als 800 Euro betragen, werden als Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

3. Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

4. Innerhalb der Vorräte sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet. Die fertigen Leistungen sind mit ihren Herstellungskosten, die unfertigen Leistungen entsprechend ihres Fertigstellungsgrads mit ihren anteiligen Herstellungskosten bewertet. Dabei werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten berücksichtigt.

Handelswaren als weitere Gruppe der Vorräte werden mit durchschnittlichen Einstandspreisen bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (Tagespreisen) zum Bilanzstichtag bewertet.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedriger Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Soweit aufgrund einer hohen Lagerdauer die Notwendigkeit zu Wertberichtigungen besteht, werden Gängigkeitsabschläge in angemessener Höhe berücksichtigt.

5. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB ) wird beachtet.
Bei technisch in sich geschlossenen und auch wirtschaftlich abgrenzbaren Teilen eines Gesamtauftrages wird die handelsrechtlich als auch steuerrechtlich zulässige Methode der Teilgewinnrealisation als Erweiterung des Realisationsprinzips in Ansatz gebracht.

Die der Teilabrechnung entsprechenden Teilerlöse werden als Umsatz bzw. Forderung verbucht und der Bilanzansatz des unfertigen Auftrages um die zugehörigen Herstellungskosten vermindert. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 3 HGB ) wird beachtet. Den im Forderungsbestand erkennbaren Einzelrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtungen Rechnung getragen. Für das allgemeine Kreditrisiko wird von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung in Höhe eines angemessenen aus Vergangenheitswerten abgeleiteten Anteiles des Nettoforderungsbestandes abgesetzt.

6. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

7. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Passivseite

1. Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.

Rückstellungen für latente Steuer berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 28,43 %.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden.

2. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

4. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

I. Bilanz

Aktiva

1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der Bilanz zu entnehmen. Die Abschreibungen des Berichtsjahres belaufen sich auf 142.245,25 Euro und die Abschreibungen des Vorjahres auf  35.776,86 Euro.

2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 1.112.288,61 Euro und im Vorjahr in Höhe von 1.248.851,91 Euro. Soweit erforderlich sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einzel- und pauschalwertberichtigt worden.

3. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern und deren nahestehe Personen bestehen im Berichtsjahr nicht. Im Vorjahr bestanden Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern und deren nahestehe Personen in Höhe von 2.111,06 Euro.

4. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

5. Ausleihungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Berichtsjahr nicht. Im Vorjahr bestanden Ausleihungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 49.427,85 Euro.

Passiva

 1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital ( Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und Bilanzverlust ) in Höhe von 676.771,20 Euro und im Vorjahr ein Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 1.011.217,13 Euro aus.

2. Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen Sonstige Rückstellungen in Höhe von 5.507,97 Euro ( Vj. 16.800,00 Euro ), Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von 71.431,37 Euro ( Vj. 18.400,00 Euro ), Rückstellungen für Abschluss und Prüfung in Höhe von 24.000,00 Euro ( Vj. 17.400,00 Euro ) als auch Urlaubsrückstellungen in Höhe von 48.689,67 Euro ( Vj. 51.322,97 Euro ).

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehenim Berichtsjahr in Höhe von 1.614.871,74 Euro und im Vorjahr in Höhe von 2.817.037,09 Euro.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

4.   Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern undderen nahestehende Personen bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 922.753,15 Euro. Im Vorjahr bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern undderen nahestehende Personen.

5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

6.   Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte und Bürgschaften der Gesellschafter besichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sind durch die üblichen Eigentumsvorbehalte abgesichert. Die anderen Verbindlichkeiten sind unbesichert.

D. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugebensind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht bekannt.

3. Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse bestehen im Berichtsjahr nicht. Im Vorjahr bestanden Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse in Höhe von 2.111,06 Euro.

E Feststellung des Jahresabschlusses

Walsdorf, den 06.07.2023
Thomas Weinberger  Rainer Zibuschka
Geschäftsführer Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.07.2023 festgestellt.

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