Charamel
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.537.581,80 |
977.900,36 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.515.694,80 |
961.236,36 |
| II.
Sachanlagen |
21.887,00 |
16.664,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
683.920,56 |
561.868,69 |
| I.
Vorräte |
26.250,00 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
657.200,72 |
496.081,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
469,84 |
65.787,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
451,50 |
451,50 |
| Aktiva |
2.221.953,86 |
1.540.220,55 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
595.341,05 |
432.744,50 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
382.744,50 |
100.225,60 |
| III.
Jahresüberschuss |
162.596,55 |
282.518,90 |
| B.
Rückstellungen |
161.039,33 |
164.939,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.041.662,52 |
818.126,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
706.292,52 |
338.576,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
335.370,00 |
479.550,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
199.580,30 |
213.580,30 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
85.722,37 |
|
| E.
Passive latente Steuern |
338.188,59 |
124.410,00 |
| Summe
Passiva |
2.221.953,86 |
1.540.220,55 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der Charamel GmbH, 50672
Köln auf den 31.12.2023 wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbHG sowie des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach
§ 266 HGB.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs
sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen (ggf.
außerplanmäßigen) Abschreibungen,
angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im
Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.
Wirtschaftsgüter i. S. des § 6 Abs. 2 und
Abs. 2 a EStG wurden entsprechend den steuerlichen
Regelungen bewertet.
Das Finanzanlagevermögen wird unter Beachtung
des Anschaffungskosten- und Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung
getragen.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. SONSTIGE ANGABEN
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Unternehmensorgane
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die
folgenden Geschäftsführer bestellt:
Herr Norbert Helff
Herr Alexander Stricker
Beide sind alleinvertretungsberechtigt und vom
Selbstkontrahierungsverbot befreit.
Köln, 31. März
2025
Charamel GmbH
gez.
Norbert Helff, Geschäftsführer
gez.
Alexander Stricker, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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