NET III Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Brueggen seit 18.8.2025 | Geschäftsführer |
Gerd Dreske seit 17.2.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
Dirk Keil | 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Magrathea Informatik GmbHHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024Bilanz
Anhang
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 1. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB) Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon - Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB im Anhang gezeigt. 2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer wurden regelmäßig drei Jahre zugrunde gelegt, wenn sich nicht aufgrund einer Nutzungsdauervereinbarung ein abweichender Zeitraum ergibt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Darüber hinaus sind technischer Fortschritt und wirtschaftliche Veralterung gebührend berücksichtigt. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG ist ausnahmslos Gebrauch gemacht worden. Geringwertige Anlagegegenstände mit einem Anschaffungswert unter 250,00 € wurden als sofortiger Aufwand ohne gesonderte Erfassung gebucht. Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten bilanziert. Aufgrund einer dauerhaft eingetretenen Wertminderung wurde per 30. Juni 2022 eine Teilwertabschreibung in Höhe von 47,0 T€ vorgenommen. Da die Wertentwicklung sich verbessert hat, wurde im laufenden Jahr eine Zuschreibung in Höhe von 9,0 T€ vorgenommen. Unfertige Leistungen wurden retrograd aus den im Folgejahr erzielten Netto-Erlösen ermittelt, indem diese prozentual um den Grad der Fertigstellung vermindert angesetzt wurden. Die Handelswaren sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die fertigen Erzeugnisse und Waren sind zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben des Geschäftsjahres, die zu Aufwand in folgenden Geschäftsjahren führen. Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Einnahmen des Geschäftsjahres, die zu Erträgen in folgenden Geschäftsjahren führen. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 3.1 Unterschiedsbetrag bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen (§ 253 Abs. 6 S. 3 HGB) Der Unterschiedsbetrag in Höhe von -1,2 T€ aus der Berechnung mit dem 7-Jahres-Durchschnittszinssatz und dem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz unterliegt der Ausschüttungssperre. 3.2 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, § 285 Nr. 1 und 2 HGB) Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Davon sind 17,6 T€ mit Eigentumsvorbehalt besichert. 3.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 a HGB) Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (aus Miet- und Leasingverträgen, Bestellungen für Investitionen etc., Angabe des Bruttobetrages für das folgende Wirtschaftsjahr) beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 204,3 T€. 4. Sonstige Pflichtangaben 4.1 Angabe der Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB) Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum durchschnittlich 38 (Vorjahr: 39) Arbeitnehmer beschäftigt.
Hannover, den 4. Oktober 2024
gez. Gerd Dreske gez. Martin Masur sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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