Kikowatz
GmbH
Reutlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.682,00 |
40.630,00 |
| I.
Sachanlagen |
29.682,00 |
40.630,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
115.686,38 |
119.610,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.583,27 |
7.561,63 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
81.103,11 |
112.048,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
186,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
145.368,38 |
160.426,93 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
130.207,81 |
121.800,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
91.800,36 |
10.632,24 |
| III.
Jahresüberschuss |
8.407,45 |
81.168,12 |
| B.
Rückstellungen |
4.225,71 |
28.619,68 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.934,86 |
10.006,89 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.934,86 |
9.956,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
50,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
145.368,38 |
160.426,93 |
Anhang
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Kikowatz GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlust-rechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Im Berichtsjahr wurden keine Veränderungen
hinsichtlich des Ausweises in der Bilanz bzw. in der GuV
vorgenommen. Die Bewertung erfolgte wie in den Vorjahren.
Die Gesetzesänderungen im Rahmen des BilMog wurden
berücksichtigt. Wie im Vorjahr wurde eine
Einheitsbilanz erstellt.
Eine Bewertung von Vorratsvermögen ist nicht
vorzunehmen.
Das
gezeichnete Kapital beträgt EUR 30.000,00.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die Rückstellungen für die zehnjährige
Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen wurden
nach handelsrechtlichen Vorschriften bewertet. Es wurde ein
einheitlicher Wert für handelsrechtliche sowie
steuerliche Zwecke angesetzt, aufgrund der
geringfügigen Abweichung. Somit liegt hier eine sog.
Einheitsbilanz vor. Nur ein steuerlicher Korrekturbetrag
bei der Rückstellung für Aufbewahrungspflichten
von unter 1 € ist zu berücksichtigen.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
An den Beteiligungsverhältnissen bei den
Anteilseignern hat sich im Vergleich zum Vorjahr nichts
verändert.
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Michael Kikowatz und Andreas Kikowatz
Weitere Pflichtangaben sind nicht zu machen.
Reutlingen, den 13.08.2019
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Michael und Andreas Kikowatz , gesetzl. Vertreter der
Kikowatz GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Es sind keine Angaben unter der Bilanz zu machen.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.08.2019 festgestellt.
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