Stadler
Abbruch GmbH
Rottenburg
a.d. Laaber
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
201.282,00 |
226.475,00 |
| I.
Sachanlagen |
201.282,00 |
226.475,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
986.737,47 |
999.937,53 |
| I.
Vorräte |
535.900,00 |
608.090,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
395.850,03 |
316.427,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
54.987,44 |
75.419,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.407,00 |
10.670,50 |
| Aktiva |
1.203.426,47 |
1.237.083,03 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
445.903,47 |
356.855,74 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
344.355,74 |
366.704,70 |
| III.
Jahresüberschuss |
89.047,73 |
-22.348,96 |
| B.
Rückstellungen |
35.744,00 |
10.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
706.079,00 |
850.327,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
649.769,49 |
742.203,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
56.309,51 |
108.123,67 |
| D.
Passive latente Steuern |
15.700,00 |
19.100,00 |
| Summe
Passiva |
1.203.426,47 |
1.237.083,03 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
01.01.2023 bis 31.12.2023 wurde gemäß den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
für Kaufleute §§ 242 ff. HGB und den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften §§ 264 ff. HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses §§ 266 Abs.
1, 276, 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
Darüber hinaus wurden
Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch
genommen.
Die Gesellschaft wurde am 24.02.2016 gegründet.
Angaben zu den Bilanzierungs- und
BewertungsmethodenDer Jahresabschluss der Firma Stadler
Abbruch GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften war die Regelung des
GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen ist zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach § 284 Abs.
2 Nr. 1 HGB folgendes zu berichten:
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
bzw. zu Herstellungskosten zuzüglich
aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten angesetzt
und um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit ihren
Nominalwerten
angesetzt und bewertet. Eine Einzelwertberichtigung
wurde gebildet. Die Bildung einer Pauschalwertberichtigung
war nicht notwendig.
Der Ansatz der
flüssigen Mittel erfolgte mit dem Nennwert.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag wurden, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, mit dem Nennbetrag unter den
Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert.
Die
Rückstellungen wurden für alle ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt. Der Dotierung wurden die
voraussichtlichen Verpflichtungen bzw. Kosten zugrunde
gelegt.
Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgte zum
Rückzahlungsbetrag.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen
innerhalb eines Jahres fällig.
Sonstige Angaben
Im Jahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung
der Gesellschaft durch deren Geschäftsführer
Herrn Robert Stadler.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde nach Ergebnisverwendung
aufgestellt, festgestellt am
11. Dezember 2024
Rottenburg a.d. Laaber
gez. Robert Stadler, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2024
festgestellt.
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