QPMS
GmbH
Süßen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
171,00 |
425,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
169,00 |
423,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
55.055,61 |
59.457,57 |
| I.
Vorräte |
2.702,12 |
2.921,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
345,29 |
6.340,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
52.008,20 |
50.194,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
419,99 |
419,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
55.646,60 |
60.302,56 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
52.173,19 |
57.253,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
32.253,73 |
25.829,06 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.080,54 |
-6.424,67 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.473,41 |
2.048,83 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.473,41 |
2.048,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
55.646,60 |
60.302,56 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, § 276 und
§ 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw.
§ 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeits- unterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und sofort voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen für noch nicht veranlagte
Steuern waren im Geschäftsjahr nicht zu bilden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Haftungsverhältnisse
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer
| Familienname |
Vorname |
Funktion |
Vertretungsbefugnis |
| Kuhn |
Armin |
Geschäftsführer |
einzelvertretungsberechtigt |
Süßen, den 18. November 2020
gez.. Armin Kuhn (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2020 festgestellt.
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