ACRiS fone
Network GmbH (AFN)
Hennigsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
32.737,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
32.737,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.507,79 |
31.416,84 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
569,56 |
30.653,57 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
938,23 |
763,27 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
113.525,28 |
47.369,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
115.033,07 |
111.523,61 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
138.525,28 |
72.369,77 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
113.525,28 |
47.369,77 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
114.033,07 |
110.523,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
115.033,07 |
111.523,61 |
Anhang
Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG)
Der Jahresabschluss 2014 der Firma ACRiS fone Network
GmbH (AFN) wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Wertansätze der Bilanz zum
31. Dezember 2013 wurden unverändert
übernommen.
Steuerliche Bewertungswahlrechte wurden im
Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen.
Zum 31.12.2014 liegen keine Abweichungen zwischen
Handelsbilanz und Steuerbilanz vor.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und
Plausibilitätsbeurteilung
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear oder degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen AfA erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Das Sachanlagevermögen haben wir auf seine
Plausibilität und Ordnungsmäßigkeit
beurteilt.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden
gegenüber einem einzigen Kunden bei dem die
Forderungen nicht mehr beigetrieben werden können. Die
Forderungen wurden daher vollständig abgeschrieben.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Salden der
Bank- und Kassenbestände sind durch
Kontoauszüge bzw. das Kassenbuch nachgewiesen.
Der
nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ist
nicht abgedeckt.
Es liegt eine bilanzielle Überschuldung der
Gesellschaft vor.
Derzeit bestehende Fremdverbindlichkeiten der
Gesellschaft werden nach Auskunft der
Geschäftsführer durch Darlehenszuführung der
Gesellschafter bzw. der Geschäftsführer bedient.
Die Darlehenszuführungen sind mit einem
Rangrücktritt versehen und treten hinter die gem.
§ 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bestehenden
Verbindlichkeiten zurück.
Die Gesellschaft ist seit 2013 nicht mehr aktiv
werbend tätig.
Im Jahr 2016 ist die Liquidation der Gesellschaft
vorgesehen.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Soweit
Rückstellungen wegen ihrer Laufzeit abzuzinsen sind
werden diese gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G u
V-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zu Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden nicht.
Angaben zu Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr betrug EUR 4.941,13
(Vorjahr: EUR 110.554,74).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu 5 Jahren betrug
EUR 109.091,94 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag EUR
|
Betrag EUR (Vorjahr
)
|
Ausleihungen
|
0,00
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
1.841,83
|
1.841,83
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen
Beträge, die den Geschäftsführern
zuzurechnen sind.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 04. April 2016
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
Herr Rolf B r u n s s e n ,
ausgeübter Beruf: Kaufmann
Herr Dr. Wolfgang S t e m m e ,
ausgeübter Beruf: Kaufmann
Den Geschäftsführern ist
Einzelvertretungsbefugnis erteilt.
Sie sind von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
Hennigsdorf, 04. April 2016
gez. Herr Rolf Brunssen, Kaufmann
gez. Herrn Dr. Wolfgang Stemme, Kaufmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.04.2016 festgestellt.
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