SCHMILA
GmbH
Heideck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Sachanlagen |
544.168,61 |
552.478,61 |
| B.
Finanzanlagen |
319.750,00 |
|
| C.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.048,91 |
23.077,48 |
| D.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.148,18 |
31.591,83 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
543,81 |
539,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
915.659,51 |
607.687,60 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
104.016,63 |
64.570,41 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
39.570,41 |
13.485,50 |
| III.
Jahresüberschuss |
14.446,22 |
26.084,91 |
| B.
Rückstellungen |
3.572,00 |
9.473,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
801.470,88 |
527.044,19 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.600,00 |
6.600,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
915.659,51 |
607.687,60 |
Anhang
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Hierbei wurden insgesamt die Vorschriften des
Bilanzmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 angewendet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB in
Kontenform aufgestellt. Die Bilanzierung erfolgte vor der
Verwendung des Jahresergebnisses. Nach den in § 267
HGB angegebenen Größenklassen ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 274a Nr. 1 bis 5 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in
den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Bewertung wurde gemäß § 252 Abs.
1 Nr. 2 HGB unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit vorgenommen. Dem stehen weder
rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten entgegen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und - sofern sie der Abnutzung
unterliegen - um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und bei vor dem 1.
Januar 2008 und nach dem 31. Dezember 2008 sowie vor dem 1.
Januar 2011 angeschafften oder hergestellten beweglichen
Anlagegegenständen auch degressiv vorgenommen. Der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führt.
Für bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens, die in der Zeit vom 1. Januar
2008 bis zum 31. Dezember 2009 angeschafft bzw. hergestellt
wurden und deren Werte 150,00 Euro aber nicht 1.000,00 Euro
überstiegen haben, wurde im Jahr der Anschaffung ein
Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet.
Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von 150,00
Euro wurden im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in
voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.
Bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2009
angeschafft bzw. hergestellt wurden und deren Werte 410,00
Euro nicht überstiegen haben, wurden im Jahr der
Anschaffung bzw. Herstellung sofort abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit den
Nennwerten bewertet.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen. Der Ansatz erfolgt gemäß §
250 Abs. 1 HGB.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert
bilanziert und entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Das
Kapital ist in voller Höhe einbezahlt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gemäß §
253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB
i.V. mit der RückAbzinsV vom 18. November 2009
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von 6.843,69 Euro vor. Diese
Gliedern sich wie folgt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
6.390,44 Euro
Sonstige Verbindlichkeiten 453,25 Euro
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlauzeit von mehr als fünf Jahren betragen
insgesamt 499.566,73 Euro.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
ist, beträgt 499.566,73 Euro. Die Sicherheiten
bestehen im Wesentlichen aus Grundpfandrechten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen zum Bilanzstichtag 295.060,46 Euro.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn
Reinhard Schmidpeter geführt.
Angaben über die Ergebnisverwendung werden nicht
gemacht, da sich anhand dieser Angaben die Gewinnanteile
von natürlichen Personen feststellen lassen, die
Gesellschafter sind.
Gez. Reinhard Schmidpeter
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 25.6.2012.
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