Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 132935
Vorher
raba.tt GmbH
Eingetragen
30.8.2000
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Digitale Vermarktung von Waren und Dienstleistungen sowie Erwerb, Besitz, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften mit digitalen Geschäftsmodellen.

Historie

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Management

NameRolle
Axel Landschoof
seit 25.10.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

85737 Ismaning, Riedererstraße 19
39.750 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
Sanawerk GmbHAufgelöst
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

raba.tt GmbH

Neufahrn

(vormals: München)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

13.748,00

19.508,00

II. Sachanlagen

1.145,00

1.996,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

14.898,00

6.929,21

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

9.147,34

14.209,69

C. Rechnungsabgrenzungsposten

106,95

59,50

Summe Aktiva

39.045,29

42.702,40



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

39.750,00

39.750,00

II. Kapitalrücklage

2.256.817,03

2.256.817,03

III. Bilanzgewinn-/verlust

-2.264.708,51

-2.260.977,76

IV. buchungsmäßiges Eigenkapital

31.858,52

35.589,27

B. Rückstellungen

3.453,96

3.576,18

C. Verbindlichkeiten

3.732,81

3.536,95

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

39.045,29

42.702,40

ANHANG

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschlsuss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes nach den Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen einer kleinen Kapitalgesellschaft aufgestellt. (§§ 265 I 2, 266 ff HGB).

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen (§ 274 a HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMog) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 III 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

B. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist in einem gesonderten Verzeichnis dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 mit 20% abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt ( § 253 I 1 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt (§ 253 IV HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu den Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.

Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Hier wird von der Erleichterungsvorschrift des § 274 a Nr. 2 HGB Gebrauch gemacht.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten (Flüssige Mittel) wurden zum Nominalwert angesetzt (§ 253 I HGB).

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Hier wird von der Erleichterungsvorschrift des § 274 a Nr. 3 HGB Gebrauch gemacht.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisherig üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 39.750,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr

3.368,46 Euro

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

0,00 Euro

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

(§ 42 Abs. 3 a GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen

0,00 Euro

Forderungen

493,49 Euro

Verbindlichkeiten

0,00 Euro

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Axel Landschoof, Sepp-Herberger-Straße 12, 85375 Neufahrn.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Von den Erleichterungen der § 274 a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die Gesellschafterversammlung wurde abgehalten am 16.07.2012. Hier wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von € 3.730,75 festgestellt.

Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Neufahrn, den 25.09.2012

Axel Landschoof

Gesellschafter / Geschäftsführer

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.07.2012

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