AL Digital GmbH
Greinwaldstraße 18, 82327 Tutzing, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Axel Landschoof seit 25.10.2001 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Sanawerk GmbHAufgelöst | 100.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
raba.tt GmbHNeufahrn(vormals: München)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschlsuss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes nach den Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen einer kleinen Kapitalgesellschaft aufgestellt. (§§ 265 I 2, 266 ff HGB). Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen (§ 274 a HGB). Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMog) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 III 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. B. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist in einem gesonderten Verzeichnis dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 mit 20% abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt ( § 253 I 1 HGB). Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt (§ 253 IV HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu den
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Hier wird von der Erleichterungsvorschrift des § 274 a Nr. 2 HGB Gebrauch gemacht. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten (Flüssige Mittel) wurden zum Nominalwert angesetzt (§ 253 I HGB). Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Hier wird von der Erleichterungsvorschrift des § 274 a Nr. 3 HGB Gebrauch gemacht. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisherig üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 39.750,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Angabe zu Verbindlichkeiten
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 a GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
E. Sonstige Angaben Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Herr Axel Landschoof, Sepp-Herberger-Straße 12, 85375 Neufahrn. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Von den Erleichterungen der § 274 a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gesellschafterversammlung wurde abgehalten am 16.07.2012. Hier wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von € 3.730,75 festgestellt. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. Neufahrn, den 25.09.2012 Axel Landschoof Gesellschafter / Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.07.2012 |
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