Stein HT GmbH Spezialtiefbau
Herne
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
118.452,98 |
99.119,98 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II. Sachanlagen |
44.853,51 |
43.520,51 |
| III. Finanzanlagen |
73.597,47 |
55.597,47 |
| B. Umlaufvermögen |
1.507.959,08 |
1.696.125,19 |
| I. Vorräte |
177.312,00 |
427.496,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
1.009.620,32 |
1.151.296,69 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
346.923,05 |
244.108,96 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
321.026,76 |
117.332,50 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
2.083,04 |
4.813,81 |
| D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
183.927,63 |
|
| Aktiva |
1.812.422,73
|
1.800.058,98 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
0,00 |
589.030,85 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| II. Verlustvortrag |
410.969,15 |
22.495,86 |
| III. Jahresfehlbetrag |
772.958,48 |
388.473,29 |
| IV. nicht gedeckter Fehlbetrag |
183.927,63 |
|
| B. Rückstellungen |
43.239,00 |
101.114,72 |
| C. Verbindlichkeiten |
1.769.183,73 |
1.109.913,41 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.769.183,73 |
1.109.913,41 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
1.261.678,25 |
610.066,67 |
| Summe Passiva |
1.812.422,73 |
1.800.058,98 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Stein HT GmbH Spezialtiefbau hat ihren Sitz in Herne. Sie ist im Handelsregister
des Amtsgerichts Bochum unter HR B 9870 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Daher ist sie gemäß § 316 ff HGB nicht prüfungspflichtig.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht wie im Vorjahr
den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn-
und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung
des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet.
Das Buchwerk wurde ordnungsgemäß mit den Werten der Bilanz zum 31.12.2022 eröffnet.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände
und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden
sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt
worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
- Die immateriellen Anlagegegenstände sowie die Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und -soweit abnutzbar- um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
- Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
- Die unter der Position Vorräte ausgewiesenen in Ausführung befindlichen Bauaufträge
wurden zu Herstellungskosten bewertet.
- Der Ansatz der Forderungen erfolgte mit dem Nennbetrag. Soweit erforderlich, wurden
uneinbringliche Außenstände abgeschrieben und Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
vorgenommen.
- Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
- Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag ermittelt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
- Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
IV. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen zum Bilanzstichtag
nicht.
Haftungsverhältnisse Im Rahmen von Bürgschaftsübernahmen durch Kreditinstitute bestehen zum 31.12.2023 folgende Avale:
V. Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer Außer dem alleinigen Geschäftsführer Herr Wilfried Stein waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Herne, den 13. Juni 2025 gez. Wilfried Stein
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.06.2025 festgestellt.
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