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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Angela Kästner seit 21.12.2005 | Vorstandsmitglied |
Uwe Gumpert seit 27.7.2004 | Vorsitzender des Vorstands |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
actina-interchange AktiengesellschaftBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010AKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010I. ALLGEMEINE ANGABENDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der actina-interchange Aktiengesellschaft wird erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sowie nach den Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf. Ausweisänderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich nicht ergeben. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens gemäß § 275 HGB angewandt. Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung in Anspruch zu nehmen. Von der Erstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gem. § 264 Abs. 1 HGB abgesehen. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot). Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bewegliche Sachanlagen werden, soweit sie vor 2008 und ab 2009 zugegangen sind, sowohl linear als auch degressiv (mit den zulässigen Höchstsätzen) abgeschrieben. Selbständig nutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden ab 2010 bei Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 410,00 € im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Selbständig nutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bis 2009 bei Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 150,00 € im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150,00 € und 1.000,00 € werden bis 2009 diese Vermögenswerte auf einem Sammelposten erfasst und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßigen Abschreibungen Rechnung getragen. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse, unfertigen Leistungen wird grundsätzlich zu Herstellungskosten unter Einbeziehung notwendiger Material- und Fertigungsgemeinkosten (§ 255 Abs. 2 HGB) berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen wurden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Das Niederstwertprinzip und der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurden beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt. Uneinbringliche Posten bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden einzelwertberichtigt. Forderungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr sind mit dem abgezinsten Wert angesetzt. Forderungen in Fremdwährungen sind nicht vorhanden. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessenem Umfang. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen bestanden zum Abschlussstichtag nicht. III. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ1. Anlagevermögen Hinsichtlich der Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den beigefügten Anlagespiegel verwiesen. 2. Verbindlichkeiten
Es bestehen keine lang- bzw. mittelfristigen Kreditverpflichtungen gegenüber Kreditinstituten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch die im allgemeinen Geschäftsverkehr üblichen Sicherheiten besichert. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter (Aktionären) aus Darlehnsverpflichtungen und Verauslagungen. IV. SONSTIGE ANGABENDem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr an:
Vorstandsvorsitzender war Herr Uwe Gumpert. Dem Aufsichtsrat gehörten an:
Berlin, 21. Juni 2011 actina-interchange Aktiengesellschaft Vorstand |
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