HK Holding AG
Neustadt a.d.Aisch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
20.298.430,82 |
20.385.976,73 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
17.117,00 |
17.505,00 |
| II. Sachanlagen |
8.931.885,56 |
9.000.093,25 |
| III. Finanzanlagen |
11.349.428,26 |
11.368.378,48 |
| B. Umlaufvermögen |
15.193.945,35 |
14.269.673,77 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
1.076.799,80 |
2.336.689,00 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
14.117.145,55 |
11.932.984,77 |
| Aktiva |
35.492.376,17
|
34.655.650,50 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
23.045.152,92 |
22.088.388,41 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
1.100.000,00 |
1.100.000,00 |
| II. Gewinnrücklagen |
621.291,88 |
621.291,88 |
| III. Bilanzgewinn |
21.323.861,04 |
20.367.096,53 |
| davon Gewinnvortrag |
20.367.096,53 |
31.535.752,30 |
| B. Rückstellungen |
7.255.663,50 |
7.422.776,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
5.191.559,75 |
5.144.486,09 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
191.559,75 |
144.486,09 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.000.000,00 |
5.000.000,00 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
5.000.000,00 |
5.000.000,00 |
| Summe Passiva |
35.492.376,17 |
34.655.650,50 |
Anhang
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften
des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes erstellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Von den Erleichterungen wurde teilweise Gebrauch
gemacht. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§
246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274a, §§ 276-278 HGB, erstellt. Die Bilanzierung und Bewertung wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Gliederung Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§
266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren
Anwendung findet. Grundlagen der Währungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag des Vorfalls umgerechnet.
Die Vorschriften des § 256a HGB finden Berücksichtigung.
Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB erstellt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen
unverändert angewandt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: Anlagevermögen Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.
Die Abschreibung erfolgte linear oder degressiv. Der Übergang zur linearen Abschreibung
bei beweglichen Vermögensgegenständen erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen
führt. Geringwertige Anlagegüter im Einzelanschaffungspreis zwischen € 150,-- und € 1.000,--
wurden im Zugangsjahr bis zum Geschäftsjahr 2010 in einem Sammelposten aktiviert und
auf fünf Jahre abgeschrieben. Ab dem Geschäftsjahr 2019 wurden Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
bis € 800,-- im Zugangsjahr sofort voll abgeschrieben. Für unterjährige Neuzugänge in das bewegliche Anlagevermögen wurde die Abschreibung
zeitanteilig vorgenommen. Finanzanlagen wurden generell zu Anschaffungskosten bewertet.
Umlaufvermögen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden
mit ihrem Nominalwert angesetzt. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet.
Eigenkapital Das Eigenkapital ist zu Nennwerten bewertet. Das voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.100.000,00. Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,82 % (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen
10 Geschäftsjahre) einer Dynamik von 2 % (Entwicklung des Verbraucherpreisindexes)
und unter Anwendung der Richttafeln 2020 G von Dr. Klaus Heubeck mit dem Barwert bewertet. Das „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher
Vorschriften“ ist am 16.03.2016 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass für Jahresabschlüsse
ab 2016 für die Ermittlung des handelsrechtlichen Rechnungszinses für Altersversorgungsverpflichtungen
nicht mehr ein 7-jähriger Durchschnitt von Marktzinssätzen, sondern ein 10-jähriger
Zinsdurchschnitt zugrunde gelegt werden muss. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 beträgt
der Marktzinssatz mit 7-jährigem Durchschnitt 1,74 %, der Marktzinssatz mit 10-jährigem
Durchschnitt 1,82 %. Der daraus resultierende Unterschiedsbetrag i. H. v. 64.290,00 € unterliegt gem. §
253 Abs. 6 Satz 2 HGB einer Gewinn- und Ausschüttungssperre. Die Steuerrückstellungen sind in Höhe der sich nach Abzug geleisteter Vorauszahlungen
voraussichtlich ergebenden Restschulden bemessen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen und werden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtliche Abzinsungsvorschriften anzuwenden waren, gleichen sich diese
mit zukünftigen Preissteigerungen aus. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift gemäss §245 HGB
HK Holding AG,
Neustadt a. d. Aisch
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023. Neustadt a. d. Aisch, 15. März 2024
Herr Helmut Kühnl, Vorstand
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2024 festgestellt.
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