3rd opinion
GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.850,00 |
9.819,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.849,00 |
9.818,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
198.723,69 |
151.293,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.012,85 |
15.133,96 |
| II.
Wertpapiere |
114.510,79 |
85.491,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
56.200,05 |
50.668,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.114,24 |
1.105,67 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
11.292,40 |
6.785,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
224.980,33 |
169.004,38 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
180.881,70 |
155.354,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
142.854,35 |
148.922,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
25.527,35 |
-6.068,45 |
| B.
Rückstellungen |
28.791,87 |
5.373,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.306,76 |
8.276,28 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
15.306,76 |
8.276,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
224.980,33 |
169.004,38 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die 3rd opinion GmbH mit Sitz in Hannover ist in das
Handelsregister des Amtsgerichts Hannover, HRB 202690,
eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
sowie den Vorschriften desGesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaftauf. Von den
größenabhängigen Erleichterungen, die
für kleine Kapitalgesellschaftengelten, wurde Gebrauch
gemacht.
Darüber hinaus wurden
Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch
genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde
beachtet, soweit sich nicht durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) Änderungen
ergaben. Betroffen von den Umstellungen auf die neuen
handelsrechtlichen Vorschriften sind im Wesentlichen die
Umsatzerlöse aufgrund der Neudefinition des § 277
Abs. 1 HGB.
Wesentliche Änderungen aufgrund der
Neudefinition der Umsatzerlöse gemäß §
277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG haben sich nicht ergeben,
sodass die Vergleichbarkeit zum Vorjahr gegeben ist.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind nicht geändert worden.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert
beibehalten, soweit sich keine abweichende Bewertung durch
den Ansatz der neuen Vorschriften des HGB in der Fassung
des BilRUG ergaben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineareAbschreibungen, angesetzt.
Die Abschreibungsdauer des abnutzbaren
Anlagevermögens richtet sich nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer und orientiert sich an den
steuerlichen Abschreibungstabellen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu
Anschaffungskosten oder gegebenenfalls nach § 253
Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den
Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergaben,
angesetzt.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Die ausschließlich der Erfüllung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogenen
Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im
Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem
beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen
verrechnet. Ein daraus verbleibender aktiver Saldo wird in
der Bilanz gesondert als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus
der Vermögensverrechnung" ausgewiesen.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken aus schwebenden Geschäften
und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von EUR 708,29 (Vorjahr:
TEUR 1)enthalten.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus
Vermögensverrechnung
Der aktive Unterschiedsbetrag resultiert aus der
Saldierung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB von
Altersversorgungsverpflichtungen mit
Vermögensgegenständen, die ausschließlich
der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen
dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger
entzogen sind (Deckungsvermögen im Sinne des §
246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Bei den
Vermögensgegenständen handelt es sich um
Rückdeckungsversicherungen.
|
EUR
|
Verrechnung
von Vermögensgegenständen und Schulden
|
|
Erfüllungsbetrag der Schulden
|
27.721,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögensgegenstände
|
39.013,40
|
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB
beträgt zum 31. Dezember 2016 EUR 5.478,00 und
unterliegt einer Ausschüttungssperre.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten betrugen EUR 15.306,76.
Sämtliche Verbindlichkeiten hatten, wie im Vorjahr,
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden in Höhe von EUR 7.072,78 (Vorjahr:
TEUR 0).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestanden folgende sonstige
finanzielle Verpflichtungen:
|
TEUR
|
Leasingverträge
über unbewegliche Vermögensgegenstände
|
4
|
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 3
Arbeitnehmer beschäftigt.
Kredite, Vorschüsse an Mitglieder der
Geschäftsführung sowie Haftungsverhältnisse
zugunsten von Mitgliedern der
Geschäftsführung
Kredite, Vorschüsse und
Haftungsverhältnisse, über die nach § 285
Nr. 9 c HGB zu berichten ist, lagen nicht vor, mit Ausnahme
eines Auslagenvorschusses in Höhe von EUR 708,29.
Hannover, den 18. August 2017
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2017 festgestellt.
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