Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 154548
Vorher
TrailStone GmbH
Eingetragen
3.12.2013
Branche
Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit chemischen Erzeugnissen
Gegenstand
Der Großhandel mit Energie, Roh- und Verbrauchsstoffen sowie Emissionsrechten und aus den Vorstehenden abgeleiteten Produkten mit Produzenten, Verbrauchern, Netzbetreibern und anderen vergleichbaren Handelsgesellschaften. Der Handel mit Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG ist jedoch nur als Eigenhandel und nur unter der Voraussetzung zulässig, dass dieser keiner Erlaubnis oder Befreiung durch eine zuständige Finanzaufsichtsbehörde, insbesondere der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedarf.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jun Cheng
seit 12.5.2025
Geschäftsführer
Marc Amlyn Evans
seit 9.2.2018
Geschäftsführer
Ante Pogacic
seit 3.12.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
ENGELHART CTP HOLDING (UK) LTD.GBR
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

ENGELHART CTP HOLDING (UK) LTD.
United Kingdom
9.522.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

TrailStone GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

TrailStone GmbH, Berlin

Grundlagen des Unternehmens

Geschäft und organisatorische Struktur

Die TrailStone GmbH ist eine erzeugerunabhängige Energiehandelsgesellschaft, die sich auf den Handel und die Vermarktung von Strom und Gas in Kontinentaleuropa spezialisiert hat. Die Gesellschaft übernahm bisher die Funktion der zentralen physischen Handelsplattform für das europäische Strom- und Gasgeschäft der TrailStone Gruppe. Das Geschäftsmodell der TrailStone Gruppe wurde im Jahr 2020 optimiert, wobei die Schwestergesellschaften TrailStone Renewables GmbH, Berlin, und TrailStone Commodities Trading UK Ltd., London, Großbritannien, diese Funktion übernehmen.

Bestehende Handelspositionen der Gesellschaft wurden im Jahr 2021 heruntergefahren und bei Bedarf steht die Gesellschaft für nicht erneuerbare Energiehandelsgeschäfte zur Verfügung. Im Jahr 2022 hat die TrailStone GmbH begonnen, die Schwesterngesellschaft TrailStone Renewables GmbH im Stromhandelsgeschäft aus nicht erneuerbaren Energien zu unterstützen. Die Gesellschaften der TrailStone Gruppe sind im physischen und finanziellen Rohstoffhandel, insbesondere Gas, Strom, Öl, Emissions- und Grünstromzertifkate tätig. Das Mutterunternehmen der TrailStone GmbH ist die TrailStone UK Ltd. mit Sitz in London, Großbritannien.

Die TrailStone GmbH hat seit 2020 die Verantwortung für den Ausgleich von Über- oder Unterdeckungen mit Stromübertragungsnetzbetreibern an die Schwestergesellschaft TrailStone Renewables GmbH übertragen, besitzt aber aus organisatorischen Gründen weiterhin die Mitgliedschaft mit drei Stromübertragungsnetzbetreibern in einem Land. Die Gesellschaft ist ebenfalls aus organisatorischen Gründen zum 31. Dezember 2023 noch Mitglied bei drei Strombörsen auf dem europäischen Kontinent und handelt zudem bilateral mit Handelspartnern unter EFET-Standardrahmenverträgen (EFETs). Die Verwaltung des Risikos eines erneuerbaren Energieportfolios ist seit 2020 auf die Schwestergesellschaft übergegangen.

Durch ein Vollmachtsystem sind die Leiter der verschiedenen Handelsdesks in die Lage versetzt, die geschäftlichen Aktivitäten in der TrailStone GmbH sowie der gesamten TrailStone Gruppe direkt zu steuern.

Steuerungsgrößen der gesamten TrailStone Gruppe sind seit 2018 das Betriebsergebnis nach den internationalen Bilanzierungsvorschriften US GAAP mit daraus abgeleiteten wertorientierten Kennzahlen der GmbH. Im Rahmen der Bilanzierungsumstellung, wie im Anhang im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" erläutert, lässt sich das Gesamtergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern, EBIT, als finanzielle Leistungskennziffer für den handelsrechtlichen Jahresabschluss der Gesellschaft definieren.

Wirtschaftsbericht

Rahmenbedingungen

Das Gesamtergebnis der TrailStone GmbH wird stark von den Marktpreisschwankungen für Rohstoffe beeinflusst. Der wichtigste Rohstoff, welcher von der TrailStone GmbH gehandelt wird, ist Strom.

Die TrailStone GmbH führt Eigenhandel innerhalb der von der Geschäftsführung festgesetzten Risikomandate durch. Hierbei wird versucht, die Preisschwankungen auf den Energiemärkten zu nutzen und durch verschiedene Kauf- und Verkaufsaktivitäten Gewinne zu erzielen.

Wirtschaftliches Umfeld

Die Energiewende in Deutschland hat in den letzten Jahren zu einem signifikanten Ausbau der erneuerbaren Energien geführt, was sich in der hohen Einspeisung von Wind- und Photovoltaikstrom widerspiegelt. Dies führt im deutschen Strommarkt zu einer deutlichen Verlagerung von Volatilität in die Kurzfristmärkte. Diese Verlagerung wiederum führt zu veränderten Anforderungen an den Energiehandel und die Anlagen- bzw. Portfoliosteuerung. Die Liquidität des Intraday- und des Viertelstundenmarktes hat auch im Jahr 2023 weiter zugenommen.

Im Jahr 2023 hat sich der Markt im Vergleich zum Vorjahr weitestgehend beruhigt. Die Gaspreise sind wieder deutlich gesunken und der CO 2 -Preis war bis auf einige Schwankungen im Laufe des Jahres stabil. Aufgrund der stark gesunkenen Gaspreise fielen auch die Großhandelspreise im Jahresdurchschnitt für Strom (Baseload) an der Leipziger Strombörse 2023 im Vergleich zum Vorjahr um das Zweieinhalbfache auf € 95,29 pro Megawattstunde (2022: € 235,05) und erreichte wieder das Jahresniveau von 2021.

Der Preis für Gasimporte nach Deutschland (BAFA-Preis - für 2022 noch abrufbar 1 betrug im Vorjahr im Jahresdurchschnitt € 75,63 pro Megawattstunde. Seit dem 1. Januar 2023 wird diese Statistik von der BAFA nicht mehr aktualisiert. Die Gaspreise waren im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der politischen Lage in Bezug auf Russland und der Ukraine weiterhin volatil, allerdings lag das durchschnittliche Preisniveau des Day Ahead Preises bei € 41 pro Megawattstunde (2022: €127,10) und somit im Vergleich zum Vorjahr um das Dreifache niedriger. Der durchschnittliche Day Ahead Preis wird von der Bundesnetzagentur veröffentlicht 2. Insgesamt hat der Markt über das Jahr an Wert abgenommen.

1 https://www.bafa.de/DE/Energie/Rohstoffe/Erdgasstatistik/erdgas_node.html

2 https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240104_Gasversorgung2023.html

Lage des Unternehmens

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator steht im Unternehmen das Gesamtergebnis vor Ertragsteuern (EBIT) nach HGB im Fokus.

Als wesentlicher nichtfinanzieller Leistungsindikator der TrailStone GmbH wird das Handelsvolumen der jeweiligen Rohstoffe betrachtet.

Geschäftsverlauf

Die TrailStone GmbH hat, wie im Vorjahr im Jahr 2023 die Handelstätigkeit gefestigt, dabei aber das externe Gashandelsvolumen eingestellt und das Volumen im Stromhandel wurde erhöht. Die Handelsvolumen haben sich wie folgt entwickelt:

2023 2022 Veränderung
Gas Europa in MWh 0 42.450 -42.450
Strom in MWh 12.105.560 3.690.108 8.416.452

Es handelt sich im Wesentlichen um auf Termin gehandelte Geschäfte mit Lieferzeitpunkten von bis zu drei Jahren. Dieses Handelsvolumen ist vom Liefervolumen im Geschäftsjahr (Settlement-Volumen) zu unterscheiden. Die Darstellung der Ertragslage basiert auf dem Zusammenspiel der Liefervolumina und der Großhandelspreise.

Ertragslage

Gewinn- und Verlustrechnung 2023
T€
2022
T€
Veränderung
T€
Umsatzerlöse und Erträge 1.048.606 511.624 536.982
Materialaufwand -297.899 -391.481 93.582
Operative Aufwendungen -550.323 -320.349 -229.974
EBIT 200.384 -200.206 400.590
Finanzergebnis -70 -75 5
Ergebnis vor Steuern 200.314 -200.281 400.595

Der Anstieg der Umsätze ergibt sich im Geschäftsjahr hauptsächlich aus dem gestiegenen unterstützenden Stromhandelsvolumen für die TrailStone Renewables GmbH, wobei die gesunkenen Preise, die bei den Crossbordergeschäften in der Schwestergesellschaft zu Grunde gelegt sind, zu einem Anstieg der Umsatzerlöse durch die getätigten Absicherungsgeschäfte in der TrailStone GmbH geführt haben. Die Umsatzerlöse im Stromhandel sind von T€ 114.160 um T€ 365.618 auf T€ 479.778 gestiegen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich bei den an der Börse gehandelten Derivaten von T€ 386.407 um T€ 171.698 auf T€ 558.105 aufgrund der gestiegenen unterstützenden Tätigkeit für die Schwestergesellschaft erhöht.

Der Rückgang des Materialaufwands resultiert hauptsächlich aus der Umstellung der Methodik zur Ermittlung der Drohverlustrückstellung wie bereits im Anhang im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" erläutert. Der Aufwand im Stromhandel sank von T€ 388.929 um T€ 89.755 auf T€ 299.174, was einerseits auf die Großhandelspreisentwicklung zurückzuführen ist und andererseits auf die Zuführungen zu den Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von T€ 23.357 (Vorjahr: T€ 222.959). Im Vorjahr basierte die Ermittlung der Drohverlustrückstellung auf den offenen Handelspositionen mit einem negativen Marktwert zum Abschlussstichtag. Durch die Erweiterung des Saldierungsbereiches ist die Höhe der Drohverlustrückstellungen um T€ 199.602 im Vergleich zum Vorjahr gesunken.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass aus Sicht der Unternehmensführung die bis zum Jahr 2022 angewendete einseitige Behandlung der Handelspositionen mit negativem Marktwert als Drohverlustrückstellung ein unzutreffendes Bild der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zeichnet. Den Handelspositionen mit negativen Marktwerten standen Handelspositionen mit positivem Marktwert gegenüber, welche die Positionen teilweise ausglichen, allerdings aufgrund des Imparitätsprinzips nicht bilanziert werden durften. Während die handelsrechtliche Ertragslage sowie die Vermögens- und Finanzlage zutreffend bilanziert war, musste aus Sicht der gesamtwirtschaftlichen Beurteilung der Unternehmensführung die gesamte Handelsposition berücksichtigt werden. Die Geschäftsführung hat sich dazu entschieden, ab dem Jahr 2023 den Saldierungsbereich der Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gemäß IDW RS ÖFA 3 zu erweitern. Demnach werden die Handelsgeschäfte nunmehr ganzheitlich bilanziert werden und nur negative Zeitwerte eines Portfolios in einer Drohverlustrückstellung berücksichtigt. Wir verweisen auf den Anhang im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Der Anstieg der operativen Aufwendungen ist hauptsächlich dadurch bedingt, dass die Verluste aus börsengehandelten Futures von T€ 310.637 um T€ 228.364 auf T€ 539.001 gestiegen sind. Die Verluste aus Währungsumrechnungen haben sich außerdem von T€ 9.550 um T€ 1.533 auf T€ 11.083 leicht erhöht.

Der Anstieg des EBIT resultiert im Wesentlichen aus der bereits erklärten verminderten Zuführung zu den Drohverlustrückstellungen sowie aus dem Anstieg der Verluste aus börsengehandelten Futures.

Insgesamt wurde ein Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von T€ 200.315 (Vorjahr: T€ -200.281) erzielt.

Vermögens- und Finanzlage

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Veränderung
T€
Aktiva
Umlaufvermögen und aRAP 49.147 66.534 -17.387
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.385 202.627 -200.242
Passiva
Eigenmittel 0 0 0
Kurzfristige Fremdmittel 51.532 269.161 -217.629

Der Rückgang der Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Reduzierung der unter der Ertragslage beschriebenen Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, welche in den kurzfristigen Fremdmitteln enthalten ist.

Das Umlaufvermögen inklusive aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ist insgesamt um T€ 17.387 gesunken. Dies ist auf die Reduzierung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von T€ 61.263 um T€ 19.631 auf T€ 41.632, die hauptsächlich aufgrund der zum Stichtag bestehenden Forderung mit dem Clearinghouse und den verbundenen Gesellschaften zurückzuführen sind.

Zum Stichtag des Geschäftsjahres zeigt die Gesellschaft einen Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 1 (Vorjahr: T€ 0) für Marktdaten mit einer Laufzeit bis 22. Januar 2024.

Die flüssigen Mittel sind von T€ 5.271 um T€ 2.243 auf T€ 7.514 gestiegen.

Durch den entstandenen Gewinn konnte der im Vorjahr nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag um T€ 200.242 verringert werden.

Die Rückstellungen verringerten sich um T€ 199.626 von T€ 225.681 im Vorjahr auf T€ 26.055. Wesentliche Veränderungen betreffen die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (T€ -199.602) sowie sonstige Rückstellungen für ausstehende Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen (T€-9). Diese Verringerung ist auf die Änderung zur ganzheitlichen Bilanzierung nach IDW RS ÖFA 3, wie im Anhang unter "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben, zurückzuführen. Es wurden im Geschäftsjahr Steuerrückstellungen in Höhe von T€ 2.621 (Vorjahr: T€ 2.637) gebildet.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken um T€ 16 auf T€ 9, was durch weniger offene Verbindlichkeiten mit Handelspartnern zurückzuführen ist. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen verringerten sich um T€ 17.986 auf T€ 25.468, was im Wesentlichen auf die Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen für sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 17.673 (Vorjahr: T€ 22.384) und für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 7.795 (Vorjahr: T€ 21.071) zurückzuführen ist.

Die Gesellschaft ist wie im Vorjahr noch bilanziell überschuldet. Dies war im Vorjahr durch die einseitige Behandlung der negativen beizulegenden Zeitwerte der Handelsposition, wie bereits im Anhang sowie unter der Ertragslage erläutert, begründet. Die Umstellung der Bilanzierung hat die bilanzielle Überschuldung weitestgehend um T€ 200.241 reduziert. Im aktuellen Geschäftsjahr ist noch ein verbleibendes negatives bilanzielles Eigenkapital in Höhe von T€ 2.385 vorhanden. , dass das negative bilanzielle Eigenkapital übersteigt und somit eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht vorliegt. Darüber hinaus geht die Geschäftsführung von einem Fortbestand der Gesellschaft auf Basis der positiven Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit aus.

Die Geschäftsführung geht weiterhin vom Fortbestand der Gesellschaft aus, da die Gesellschaft über ausreichend finanzielle Zahlungsmittel für den Prognosezeitraum verfügt. Wie im Anhang im Abschnitt "Nachtragsbericht" erklärt, hat der Gesellschafterwechsel keine Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit.

Die Geschäftsführung sieht weiterhin keine Notwendigkeit ein Bankdarlehen für die TrailStone GmbH aufzunehmen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen bis mindestens Mitte des Jahres 2025 nachkommen kann, da die Liquiditätsausstattung ausreichend ist. Dementsprechend sehen die Geschäftsführer es als angemessen, den Jahresabschluss auf der Grundlage einer Unternehmensfortführung zu erstellen.

Das Bankguthaben der TrailStone GmbH hat sich von T€ 5.271 um T€ 2.243 auf T€ 7.514 aufgrund des positiven Cashflows erhöht, demgegenüber stehen keine fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Nähere Informationen zeigt die nachfolgende verkürzte Kapitalflussrechnung.

2023
T€
2022
T€
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2.377 3.878
Mittelabfluss aus Zinszahlungen -134 -101
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -134 -101
Flüssige Mittel zu Beginn des Jahres 5.271 1.494
Zahlungswirksame Veränderung der flüssigen Mittel 2.243 3.777
Flüssige Mittel zum Ende des Jahres 7.514 5.271

Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 zu jeder Zeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft

Das Geschäft in Bezug auf den physischen Strom- und Gashandel wurde im Vorjahr wie geplant beendet. Im August 2022 hat die Gesellschaft begonnen, die Schwestergesellschaft TrailStone Renewables GmbH mit Stromhandelsgeschäften aus nicht erneuerbaren Energien zu unterstützen und im Jahr 2023 wurden diese Geschäfte weiter gefestigt und das Handelsvolumen wurde erhöht. Das Handelsergebnis aus diesen Geschäften wird an die Schwestergesellschaft weitergeben. Die Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge haben sich dementsprechend im Jahr 2023 im Rahmen der unterstützenden Geschäftstätigkeit erhöht. Aufgrund der Umstellung der Bilanzierung bei den Drohverlustrückstellungen ergibt sich ein positives Jahresergebnis.

Die Geschäftsführung sieht die Gesellschaft in der Lage, den langfristigen Finanzierungsbedarf des Unternehmens zur Aufrechterhaltung der Handelsfähigkeiten in Höhe von weniger als T€ 1.000 gerecht zu werden.

Prognosebericht

Wesentliche Einflussfaktoren auf die zukünftige Entwicklung der Ertragslage der Gesellschaft in den nächsten 12 bis 18 Monaten sind die angewandten Sicherungsstrategien im Rahmen des Portfoliomanagements sowie die Strategien im Eigenhandel. Des Weiteren können Änderungen in der Geschäftstätigkeit der TrailStone Gruppe erhebliche Auswirkungen auf die Ertragslage der TrailStone GmbH haben. Solche Änderungen sind derzeit allerdings weder geplant noch abzusehen.

Durch die unterstützende Handelstätigkeit für die TrailStone Renewables GmbH seit August 2022 generiert die Gesellschaft Umsatzerlöse.

Wie bereits in der Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft erläutert, wird der Handel aus nicht erneuerbaren Energien mit den verbliebenen Vereinbarungen fortgeführt. Die weitere Abwicklung der Geschäfte erfolgt durch Mitarbeiter der TrailStone UK Ltd. bzw. der Schwestergesellschaft TrailStone Renewables GmbH und wird über bestehende Dienstleistungsverträge in Rechnung gestellt.

Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Geschäftsführung unter der Annahme unveränderter Rahmenbedingungen, der Realisierung erwarteter Umsatzschätzungen und entsprechenden Entwicklung der Kostenbasis ein ausgeglichenes EBIT/Jahresergebnis nach HGB sowie weitestgehend kostendeckend zu arbeiten.

Die Geschäftsführer sind der Ansicht, dass der weiterhin anhaltende Russland-Ukraine Krieg keinen Einfluss auf die Fortführung des Unternehmens hat.

Die im Anhang unter dem Nachtragsbericht erwähnte Vereinbarung zum Verkauf von 100% der Anteile der Trailstone-Gruppe an Engelhart Commodities Trading Partners ist strategisch getroffen worden, um weiterhin zu wachsen und eine Führungsrolle bei der Umstellung auf grüne Energie einnehmen zu können.

Das Unternehmen verfügt über ausreichend Liquidität, um den Fortbestand zu sichern.

Risiko- und Chancenbericht

Risikobericht

Die TrailStone GmbH steht den Unternehmen der TrailStone Gruppe bei Bedarf für nicht erneuerbare Energiehandelsgeschäfte mit Marktzugang für Beschaffung und Preisabsicherung von Energiemengen sowie für Vermarktung von Strom- und Gasmengen aus Energielieferverträgen in Europa zur Verfügung. Im Falle des Bedarfsfalls wäre das Eigenhandelsgeschäft der Gesellschaft durch hohe Umsätze mit geringen spezifischen Handelsergebnissen geprägt, die aufgrund der geringen offenen Positionen einen verhältnismäßig geringen Eigenkapitaleinsatz erfordern. Für die TrailStone GmbH hat das in der Geschäftsorganisation verankerte Risikomanagementsystem dann wieder Bedeutung. Einer angemessenen Risiko- und Kontrollkultur, die durch transparente und nachvollziehbare Prozesse und Entscheidungen unternehmensweit unterstützt wird, misst die TrailStone GmbH einen hohen Stellenwert zu. Das Risikomanagementsystem zielt darauf ab, Risiken, die sich negativ auf die Ertrags- und Finanzlage auswirken können, frühzeitig zu erkennen, systematisch zu erfassen und zu bewerten, um rechtzeitig vorbeugende Steuerungsmaßnahmen ergreifen zu können.

Wesentliche Bestandteile des Risikomanagementsystems sind danach die Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation sowie die im Risikohandbuch dokumentierten Richtlinien. Die Risikoüberwachung wird durch den Bereich Risikocontrolling wahrgenommen, der aufbauorganisatorisch bis zur Geschäftsleitungsebene handelsunabhängig verankert ist. Vielfach ist die Geschäftsleitung unmittelbar in die operativen Prozesse der Risikosteuerung und -überwachung mit eingebunden.

Das Risikohandbuch der TrailStone GmbH gewährleistet, dass sämtliche Handelsaktivitäten im Rahmen der Mandate durchgeführt und überwacht werden. Die Inhalte des Risikohandbuchs sind neben Definition und Identifikation der Geschäftsrisiken die Festlegung von Messkriterien, Grenzwerten, Verantwortlichkeiten und Regelprozessen. Das operative Risikocontrolling ist dabei für die regelmäßige Überprüfung und Berichterstattung der Risikopotentiale auf Basis der entsprechenden Markt- und Handelsdaten verantwortlich.

Die TrailStone GmbH unterliegt im Bedarfsfall im Wesentlichen Marktpreis-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie operationellen Risiken:

1.

a) Marktpreisrisiken

Die Marktpreisrisiken der Gesellschaft betreffen ausschließlich Preisrisiken aus Commodity-Verträgen. Dabei gilt der Grundsatz, dass derartige Kontrakte in geeigneter Weise abzusichern sind.

Hierfür werden in der Regel entsprechende Deckungsgeschäfte eingesetzt. Risiken sind durch den zum Abschluss berechtigten Personenkreis und den genehmigten Umfang limitiert. Für die Risikobewertung werden ganz überwiegend die Marktpreise der relevanten Energiebörsen herangezogen.

Die Quantifizierung der Marktpreisrisiken des offenen Handelsportfolios erfolgt im Wesentlichen mit dem Value-at-Risk-Ansatz auf Basis der Historischen Simulation-Methode. Der VaR-Ermittlung werden ein Konfidenzniveau von 99 %, eine commodityabhängige Haltedauer bis zum Schließen der Positionen sowie produktartenspezifische Volatilitäten (auf Basis von 100 Handelstagen) zugrunde gelegt. Das Bewertungsmodell wird regelmäßig mittels Backtesting überprüft und, wenn nötig, angepasst.

Die maximale Höhe des Value-at-Risk am 31. Dezember 2023 betrug T€ 254 (31. Dezember 2022: T€ 119). Die Gesellschaft trägt aufgrund der Wiederaufnahme von nicht erneuerbaren Energiegeschäften seit 2022 wieder ein Marktpreisrisiko.

1.

b) Ausfallrisiken

Ausfallrisiken sind die Gefahr, dass die Handelspartner der Gesellschaft ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht zeitgerecht oder nicht in voller Höhe nachkommen.

Für die Handelspartner, zu denen überwiegend Energieversorgungsunternehmen, Energiehändler und Banken gehören, werden vom Kreditmanagement der TrailStone Gruppe auf Basis einer internen Bonitätsbewertung systematisch unternehmensindividuelle Kreditlimits errechnet. Die Kreditwürdigkeitsprüfung basiert auf einer Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse, die auf extern zugängliche Informationen wie Ratings, Informationen zur Gesellschafterstruktur und Kapitalausstattung, Branchenzugehörigkeit, Credit Default Swap Kursen sowie Kennzahlen, die von Ratingagenturen bezogen werden, zurückgreift. Die Bonitätsprüfung der Handelspartner findet jeweils vor erstmaliger Einrichtung, anstehenden Erhöhungen und bei normalen Marktverhältnissen mindestens einmal jährlich statt.

Das Kreditcontrolling überwacht handelstäglich die Limitauslastung und erstellt entsprechende Berichte an den Handel. Der Handel und die Geschäftsführung werden bei Überschreitungen von Kontrahentenlimiten unverzüglich informiert, so dass Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Bestehende Netting-Vereinbarungen werden dabei berücksichtigt, so dass negative und positive Mark-to-Market-Werte von schwebenden Verträgen mit einer Gegenpartei in einer gehandelten Commodity verrechnet werden können. Zudem wird vertraglich vereinbartes Cross-Commodity-Netting berücksichtigt.

1.

c) Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken sind die Gefahr, dass die Gesellschaft ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht zeitgerecht oder nicht in voller Höhe nachkommen kann.

Die Gesellschaft überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses über einen kurzfristigen Finanzplan im Rahmen der täglichen Treasurytätigkeit zur Steuerung der zur Verfügung stehenden Mittel. Ziel ist es, den Finanzmittelbedarf genau in der kurzfristig notwendigen Höhe zu decken.

Als Risikodeckungsmasse setzt die TrailStone GmbH zunächst das eigene täglich frei verfügbare Guthaben ein. Außerdem wird die Liquidität auf Gruppenebene verwaltet und die Liquiditätsausstattung ist bis Ende 2025 ausreichend. Hierzu verweisen wir auf die Ausführungen zur Vermögens- und Finanzlage.

1.

d) Operationelle Risiken

Operationelle Risiken sind definiert als Risiken in betrieblichen Systemen oder Prozessen. Hierzu zählen insbesondere betriebliche Risiken, die durch menschliches oder technisches Versagen oder durch externe Einflussfaktoren entstehen, sowie rechtliche Risiken aus Verträgen oder rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Steuerung operationeller Risiken erfolgt im Rahmen der geschaffenen organisatorischen Strukturen. Jeder Unternehmensbereich ist für das Risikomanagement und damit für die Implementierung geeigneter Maßnahmen verantwortlich. Die Identifikation, Bewertung und das Reporting von operationellen Risiken und eingetretenen Schäden erfolgt durch die Risikoverantwortlichen, die die Effizienz der Maßnahmen überwachen.

Um rechtliche Risiken zu minimieren, werden für Verträge grundsätzlich Standardverträge verwendet. Eingesetzt werden im Wesentlichen EFET-Rahmenverträge für Strom und Gas, aber auch Rahmenverträge auf Grundlage des Deutschen Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte und ISDA-Rahmenverträge. Zur Minderung der Rechtsrisiken werden bei individuellen Verträgen externe Rechtsberater hinzugezogen. Rechtsstreitigkeiten bestehen derzeit nicht.

Aus regulatorischen Anforderungen werden derzeit keine signifikanten Geschäftsrisiken erwartet, da diese sich nur auf einen kleinen Teil der Geschäftsaktivität im Bereich finanzieller Produkte auswirken.

Die Energiemärkte wiesen aufgrund des Krieges in der Ukraine eine erhebliche Volatilität im Vorjahr auf. Durch den Russland-Ukraine-Konflikt gibt es keine direkten Auswirkungen oder damit verbundene Sanktionen auf das Unternehmen. Indirekt hatte die Verringerung der von Russland nach Europa fließenden Gasmenge zu höheren Preisen und größerer Preisvolatilität bei europäischem Strom und Gas an den Märkten, an denen das Unternehmen für den Handel teilnimmt, im Jahr 2022 geführt. Die Auswirkungen des Krieges auf die Märkte stabilisierten sich im Jahr 2023. In Übereinstimmung mit den üblichen Handelsgeschäften versucht das Unternehmen von etwaigen Volatilitäten zu profitieren. Das Unternehmen überwacht aktiv die Liquidität und das Kontrahentenrisiko im Falle von volatilen Marktbedingungen, um negative Auswirkungen auf das Geschäft aufgrund solcher Marktsituation zu verhindern.

Über die getroffene Vereinbarung zum Verkauf von 100 % der Anteile der Trailstone-Gruppe wurde bereits unter dem Nachtragsbericht im Anhang und im Prognosebericht des Lageberichtes die Ansicht der Geschäftsführer im Allgemeinen und in Bezug auf die Fortführung der Geschäfte erläutert.

Chancenbericht

Die TrailStone GmbH fokussiert sich im Jahr 2024 weiterhin darauf, die in 2022 aufgenommenen Stromhandelsgeschäfte für die TrailStone Renewables GmbH fortzuführen und sich bei Bedarf für weitere nicht erneuerbare Energiehandelsgeschäfte bereitzuhalten.

Die Geschäftsführung geht derzeit davon aus, dass die TrailStone GmbH in der Lage ist, die bestehenden Chancen wahrzunehmen.

Gesamtrisikolage

Insgesamt sieht die Geschäftsführung für die nächsten 12 bis 18 Monate beherrschbare Risiken für die Gesellschaft und den Geschäftsbetrieb. Die finanzielle Risikoposition der TrailStone GmbH verbessert sich kontinuierlich und die Anteilseigner haben signalisiert, den eingeschlagenen Kurs der Gesellschaft weiter zu tragen und zu finanzieren.

Es wird für die weitere Entwicklung der TrailStone GmbH von Bedeutung sein, wie sich die Rahmenbedingungen wirtschaftlichen Handelns in den Kernländern der Gesellschaft zukünftig entwickeln. Aus Sicht der Gesellschaft bestehen keine bestandsgefährdenden Risiken.

 

Die Geschäftsführung

Marc Amlyn Evans

Steven Spencer Banks

Ante Pogacic

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Umlaufvermögen 49.145.793,14 66.534.170,78
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 41.631.969,06 61.263.151,85
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 711,21 1.163,01
a. übrige Forderungen 711,21 1.163,01
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 32.632.547,75 42.462.914,07
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 32.632.547,75 42.462.914,07
3. sonstige Vermögensgegenstände 8.998.710,10 18.799.074,77
a. Umsatzsteuerforderungen 25.582,59
b. übrige sonstige Vermögensgegenstände 8.973.127,51 18.799.074,77
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.513.824,08 5.271.018,93
1. Guthaben bei Kreditinstituten 7.513.824,08 5.271.018,93
B. Rechnungsabgrenzungsposten 990,90 0,00
I. sonstige aktive Rechnungsabgrenzung 990,90 0,00
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Abfindungen 2.385.035,33 202.626.468,66
Summe Aktiva 51.531.819,37 269.160.639,44

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto / Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
a. Schlusskapital des letzten Stichtags 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 45.075.000,00 45.075.000,00
1. des letzten Stichtags 45.075.000,00 45.075.000,00
III. Verlustvortrag 247.726.468,66 44.862.776,32
1. Des letzten Stichtags -247.726.468,66 -44.862.776,32
IV. Jahresüberschuss 200.241.433,33 -202.863.692,34
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.385.035,33 202.626.468,66
B. Rückstellungen 26.054.837,22 225.680.941,64
1. Steuerrückstellungen 2.621.374,00 2.636.449,00
a. Gewerbesteuerrückstellung 1.246.412,00 1.254.432,00
b. Körperschaftsteuerrückstellung 1.374.962,00 1.382.017,00
2. sonstige Rückstellungen 23.433.463,22 223.044.492,64
a. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 23.356.874,05 222.959.344,07
• übrige Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 23.356.874,05 222.959.344,07
b. Aufwandsrückstellungen 76.589,17 85.148,57
C. Verbindlichkeiten 25.476.982,15 43.479.697,80
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.541,86 24.810,83
a. übrige Verbindlichkeiten 8.541,86 24.810,83
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 17.715.508,20 22.384.336,97
a. Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern 17.715.508,20 22.384.336,97
• übrige 17.715.508,20 22.384.336,97
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.752.932,09 21.070.550,00
davon übrige 7.752.932,09 21.070.550,00
Summe Passiva 51.531.819,37 269.160.639,44

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Betriebsergebnis 200.384.494,01 -200.206.242,93
a) Rohergebnis 750.707.174,02 120.143.052,02
Gesamtleistung 479.777.715,55 114.160.011,51
Umsatzerlöse 479.777.715,55 114.160.011,51
in Umsatzerlöse enthaltener Bruttowert 479.777.715,55 114.160.011,51
Ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen 479.777.715,55 114.160.011,51
sonstige betriebliche Erträge 568.828.358,39 397.463.653,08
Kurs-/Währungsgewinne 10.716.925,91 11.056.493,88
andere sonstige betriebliche Erträge 558.111.432,48 386.407.159,20
Materialaufwand 297.898.899,92 391.480.612,57
Aufwendungen für bezogene Leistungen 297.898.899,92 391.480.612,57
Übrige Leistungen ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen 297.898.899,92 391.480.612,57
b) sonstige betriebliche Aufwendungen 550.322.680,01 320.349.294,95
Aufwendungen für Konzessionen und Lizenzen 5.555,00 5.590,17
nicht zuordenbare Vergütungen 5.555,00 5.590,17
Aufwendungen für Kommunikation 2.586,14
Rechts- und Beratungskosten 152.863,69 96.205,15
Kurs- / Währungsverluste 11.083.447,64 9.550.324,30
andere sonstige betriebliche Aufwendungen 80.004,10 57.901,87
nicht zuordenbar 539.000.809,58 310.636.687,32
2. Finanz- und Beteiligungsergebnis -69.617,80 -74.689,49
a) sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 80.305,78 28.368,04
Zinsen auf Einlagen bei Kreditinstituten und auf Forderungen an Dritte 80.305,78 28.368,04
Zinsen auf Einlagen bei sonstigen Dritten 80.305,78 28.368,04
b) Zinsen und ähnliche Aufwendungen 149.923,58 103.057,53
Zinsen 0,00
Zinsen für Gesellschafterdarlehen 0,00
Übrige Zinsen für Gesellschafterdarlehen 0,00
übrige sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 149.923,58 103.057,53
3. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 73.442,88 2.582.759,92
a) Körperschaftsteuer 20.341,00 1.354.621,00
b) Gewerbesteuer 18.439,00 1.227.973,00
c) Kapitalertragsteuer 1.821,40 165,92
anrechenbar 1.821,40 165,92
d) Steuernachzahlungen für Vorjahre 32.841,48
nicht zuordenbar 32.841,48
4. Ergebnis nach Steuern 200.241.433,33 -202.863.692,34
Jahresüberschuss 200.241.433,33 -202.863.692,34

Anhang 2023

der TrailStone GmbH, Berlin

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs, 3 Satz 1 HGB

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke im Anhang gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die TrailStone GmbH (Gesellschaft) ist eine deutsche Gesellschaft mit Sitz am Ernst-Reuter-Platz 6 in Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer HRB 154548 B in das Handelsregister eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist durch Eintrag vom 11. September 2023 geändert worden. Bis dahin befand sich der Sitz der Gesellschaft am Kurfürstendamm 194, Haus Cumberland, in Berlin.

Die Gesellschaft wurde im Mai 2013 gegründet, um physische und derivate Handelsgeschäfte mit Energieprodukten zu betreiben.

Die TrailStone UK Ltd., London, Großbritannien, ist die unmittelbare Muttergesellschaft der TrailStone GmbH. Die Muttergesellschaft ist eine hundertprozentige Tochter der TrailStone Guernsey Ltd., die ihren Sitz auf Guernsey, Großbritannien, hat und deren oberste Muttergesellschaft die TrailStone (Cayman) L.P. mit Sitz auf den Kaimaninseln, Großbritannien, ist.

Der Jahresabschluss der TrailStone GmbH wird in den Konzernabschluss der TrailStone (Cayman) L.P. einbezogen. Dieses Mutterunternehmen stellt den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Konzernabschluss ist einsehbar in 2 London Wall Place, London, EC2Y 5AU, Großbritannien.

Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Die Geschäftsführung hat dennoch eine positive Fortbestandsprognose aufgestellt aufgrund des positiven Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB aufgestellt.

Die Geschäftsführung geht weiterhin vom Fortbestand der Gesellschaft aus, da die Gesellschaft über ausreichend finanzielle Zahlungsmittel für den Prognosezeitraum verfügt. Wie im Anhang im Abschnitt "Nachtragsbericht" erklärt, hat der Gesellschafterwechsel keine Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit.

Die Geschäftsführung sieht weiterhin keine Notwendigkeit ein Bankdarlehen für die TrailStone GmbH aufzunehmen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen bis mindestens Mitte des Jahres 2025 nachkommen kann, da die Liquiditätsausstattung ausreichend ist.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen unverändert maßgebend.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Dies gilt auch für die in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Sicherheitsleistungen (Margin- und Collateral-Zahlungen), die einen wesentlichen Teil dieses Postens ausmachen.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Er wird vertragsgemäß über die Laufzeit zu Lasten des Ergebnisses aufgelöst.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.

Im Jahresabschluss 2022 wurden die Rückstellungen für Drohverluste auf Basis von negativen Zeitwerten der offenen Handelspositionen nach dem Grundsatz der Einzelbewertung zum Bilanzstichtag ermittelt. Im aktuellen Geschäftsjahr 2023 werden für offene Handelspositionen im Stromhandel Drohverlustrückstellungen auf Basis eines Gesamtbewertungsansatzes nach IDW RS ÖFA 3 gebildet, der eine Erweiterung des Saldierungsbereiches bei der Bildung von Drohverlustrückstellungen ermöglicht. Dabei werden Geschäftsvorfälle nach Portfolien mit gleichartigen Risiken wie z. B. gleiches Marktrisiko und Währungssicherungsgeschäfte abgegrenzt und ein implementiertes Risikomanagementsystem muss gewährleistet sein. Zudem werden die Portfolien in einer Deckungsbeitragsrechnung zusammengefasst. Ergibt sich ein negativer Residualwert aus einem Portfolio, wird dieser zur Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften für HGB berücksichtigt, ansonsten bleibt das Portfolio unberücksichtigt.

Sofern der IDW RS ÖFA 3 bereits im Vorjahr angewendet worden wäre, hätten die Rückstellungen für drohende Verluste T€ 22.953 und das Eigenkapital T€ -2.620 im Vorjahr betragen.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Das Niederstwertprinzip für Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und das Höchstwertprinzip für Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden im Wertansatz beachtet.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um bereits in Rechnung gestellte Strom- und Gaslieferungen in Höhe von T€ 1 (Vorjahr: T€ 1).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 32.632 (Vorjahr: T€ 42.450) und sonstige Forderungen in Höhe von T€ 1 (Vorjahr: T€ 13).

Forderungen gegen die Gesellschafterin werden unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen, wobei für 2023 und 2022 keine enthalten sind.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten T€ 584 (Vorjahr: T€ 1.427), die als Sicherheitsleistungen (Collateral) bei bilateralen Handelspartnern hinterlegt wurden, und Sicherheitsleistungen (Margin) für Börsengeschäfte in Höhe von T€ 8.415 (Vorjahr: T€ 17.372).

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel umfassen Guthaben bei Kreditinstituten in Euro, US-Dollar und britische Pfund sowie andere unwesentliche Beträge in Fremdwährung.

Zahlungsmittel in Höhe von T€ 480 (Vorjahr: T€ 602) unterliegen Verfügungsbeschränkungen.

Eigenkapital

Die Kapitalrücklage enthält Beträge im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

Die Geschäftsführung untersucht regelmäßig die Eigenkapitaldeckung der Gesellschaft, um sicherzustellen, dass die Gesellschaft mit ausreichend Kapital versorgt ist. Im Hinblick auf eine Unternehmensfortführung wird im Übrigen auf die Ausführungen im Anhang in den "Allgemeinen Hinweisen" und im Lagebericht in den Abschnitten "Vermögens- und Finanzlage" sowie "Gesamtrisikolage" verwiesen.

Rückstellungen

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Steuerrückstellungen 2.621 2.636
Sonstige Rückstellungen
davon für Drohverluste 23.357 222.959
davon für ausstehende Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen 77 85
26.055 225.681

Im Vorjahr betreffen die Drohverlustrückstellungen schwebende Geschäfte, die auf den offenen Handelspositionen mit einem negativen Marktwert zum Abschlussstichtag basieren. Im laufenden Geschäftsjahr hat die Gesellschaft die Methodik der Bewertung offener Handelspositionen mit der Erweiterung des Saldierungsbereiches gem. IDW RS ÖFA 3 geändert. Es wird auf den Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" verwiesen.

Im laufenden Geschäftsjahr 2023 sind die Drohverlustrückstellungen 2022 T€ 222.959 (Vorjahr: T€ 12) vollständig verbraucht worden.

Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um Lieferungen und Leistungen mit sonstigen Kreditoren in Höhe von T€ 9 (Vorjahr: T€ 25).

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen T€ 7.795 (Vorjahr: T€ 21.071) Lieferungen und Leistungen und T€ 17.673 (Vorjahr: T€ 22.384) sonstige Leistungen.

Die unter den Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin bestehen aus sonstigen Leistungen in Höhe von T€ 17.673 (Vorjahr: T€ 22.384). Des Weiteren enthalten die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von T€ 43 (Vorjahr: T€ 0).

Latente Steuern

Latente Steuern können im Wesentlichen aus Unterschieden zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen der Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sowie der Eliminierung unrealisierter Gewinne entstehen. Zum Bilanzstichtag ergaben sich aktive latente Steuern, die aufgrund des ausgeübten Wahlrechts, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern zu verzichten, nicht angesetzt wurden. Der Berechnung wurde wie im Vorjahr ein Steuersatz von 30,18% zugrunde gelegt.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Erlöse aus Stromgeschäften. Die Umsatzerlöse in Höhe von T€ 479.778 (Vorjahr: T€ 114.160) teilen sich wie folgt auf die verschiedenen Absatzgebiete auf:

2023
T€
2022
T€
Strom 479.778 114.160
479.778 114.160
Deutschland 192.232 11.572
restliches Europa 284.113 101.726
Drittländer 3.433 862
479.778 114.160

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 568.828 (Vorjahr: T€ 397.464) beinhalten Erträge aus an der Börse gehandelten Derivaten in Höhe von T€ 558.105 (Vorjahr: T€ 386.407), Kursgewinne aus Fremdwährungsgeschäften in Höhe von T€ 10.717 (Vorjahr: T€ 11.057) sowie periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 6 (Vorjahr: T€ 0).

Materialaufwand

2023
T€
2022
T€
Strom 299.174 388.929
Sonstiges -1.275 2.552
297.899 391.481

Im Materialaufwand sind T€ 23.357 (Vorjahr: T€ 222.959) aus der Zuführung zur Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften für offene Handelspositionen enthalten. Außerdem ist im Materialaufwand der Verbrauch der Drohverlustrückstellung 2022 in Höhe von T€ 222.959 berücksichtigt. Die Methodik zur Ermittlung der Drohverlustrückstellung wurde wie bereits unter "Rückstellungen" und "Finanzinstrumente" erläutert, im Geschäftsjahr geändert. Des Weiteren sind Aufwendungen mit verbundenen Unternehmen im Materialaufwand in Höhe von T€ 298.873 (Vorjahr: T€ 168.301) enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

2023
T€
2022
T€
Aufwendungen aus Derivaten 539.001 310.637
Währungs- und Kursverluste 11.083 9.550
Serviceleistungen von Dritten 227 140
IT-Dienstleistungen - 3
übrige Aufwendungen 12 19
550.323 320.349

Die Aufwendungen aus Derivaten betreffen Verluste aus börsengehandelten Swaps und Futures.

Bei den Währungs- und Kursverlusten handelt es sich im Wesentlichen aus Verlusten im Rahmen der Absicherung des Fremdwährungsrisikos des US-Dollar, des britischen Pfund und des japanischen Yen.

Die Serviceleistungen von Dritten betreffen Aufwendungen für Datenkommunikation in Höhe von T€ 74 (Vorjahr: T€ 39) und Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten in Höhe von T€ 153 (Vorjahr: T€ 101).

Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 4 (Vorjahr: T€ 10) enthalten.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Von den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von T€ 80 (Vorjahr: T€ 28) entfallen im Geschäftsjahr T€ 19 auf Sicherungszahlungen (Collateral) und T€ 61 auf Bankguthaben.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von T€ 150 (Vorjahr: T€ 103) entfallen auf Sicherheitszahlungen für an der Börse und OTC gehandelte Margin.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen T€ 73 (Vorjahr: T€ 2.583) und betreffen Kapitalertrag- und Gewerbesteueraufwendungen für 2023 und 2022.

Es ergab sich kein tatsächlicher Steueraufwand/-ertrag aus dem Mindeststeuergesetz und §285 Nr. 30a HGB für das Geschäftsjahr 2023.

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen zum 31. Dezember 2023 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Haftungsverhältnisse

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 gibt es keine bestehenden Haftungsverhältnisse.

Außerbilanzielle Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB

Außerbilanzielle Geschäfte im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB mit Ausnahme der offenen Devisentermingeschäfte bestehen zum Geschäftsjahresende 2023 nicht.

Finanzinstrumente

Nominalbetrag
T€
Beizulegender Zeitwert
T€
Negativer Zeitwert
T€
in Bilanzposition
Strombezogene Geschäfte -22.915 -22.915 -22.839 Sonstige Rückstellungen
Währungsbezogene Geschäfte -518 -518 -518 Sonstige Rückstellungen
-23.433 -23.433 -23.357

Die Drohverlustrückstellungen bei den strombezogenen Geschäften betreffen Futures in Höhe von T€ 22.839. Bei den währungsbezogenen Geschäften handelt es sich in Höhe von T€ 518 um Devisentermingeschäfte.

Für die saldierten negativen beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente wurde eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von T€ 23.357 gebildet.

Die Wertermittlung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt am Stichtag auf Basis des Mark-to-Market-Ansatzes und Marktpreisen aus externen anerkannten Quellen. Die Bewertung der Handelsgeschäfte erfolgt mit dem jeweiligen Stichtagskurs der eingesetzten Produkte. Der Nominalwert ergibt sich aus der Addition der jeweiligen Beschaffungs- und Verkaufsgeschäfte.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen § 285 Nr. 21 HGB

Angabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen in wesentlichem Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht.

Honorar des Abschlussprüfers

Der Abschlussprüfer erhält insgesamt T€ 49 (Vorjahr: T€ 49), die auf die Abschlussprüfung entfallen.

Mitglieder der Geschäftsführung

Marc Amlyn Evans, Surbiton, COO

Steven Spencer Banks, London, General counsel

Ante Pogacic, Berlin, Partner

Gesamtbezüge der Geschäftsführung

Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von T€ 200.241 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag T€ 202.864) auf neue Rechnung vorzutragen.

Nachtragsbericht

Am 9. Juni 2024 schlossen Riverstone V Trailstone Holdings, LLC und Riverstone V Trailstone (Cayman) Holdings, LLC eine endgültige Vereinbarung zum Verkauf von 100% der Anteile von Trailstone, L.P. und Trailstone (Cayman), L.P. an Engelhart Commodities Trading Partners, vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung. Der Gesellschafterwechsel hat keine Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Jahresabschlusses für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr.

Wir verweisen hierzu auch auf die Angaben im Prognose- und Risikobericht des Lageberichts.

 

Die Geschäftsführung

Marc Amlyn Evans

Steven Spencer Banks

Ante Pogacic

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die TrailStone GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der TrailStone GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TrailStone GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffenddar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmungmit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmungmit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungenerfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführungein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlichfür die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeitzu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben.Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerkzu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentlichefalsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlussesrelevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, 2. August 2024

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