Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 14803
Vorher
MF-DATA Computervertriebs GmbH
Eingetragen
16.7.1992
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieBetrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
Gegenstand
Consulting und Erstellung von Individualsoftware insbesondere in der Logistik und im Sport, Administration von Computernetzwerken, Durchführung von Schulungen, EDV-Dienstleistungen, Handel mit Computer-Hard- und Software sowie Zucht, Aufzucht, Ausbildung, Training, Turniervorstellung, Handel, Marketing und Vermarktung von Sportpferden, Informations- und Datendienstleistungen im Reitsport, Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen.

Historie

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Management

NameRolle
Martin Frenkel
seit 5.12.2013
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

MF-DATA Computervertriebs GmbH

Dorsten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen


5.220,50


7.590,50

II. Finanzanlagen


153,39


153,39

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte


360,00


485,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


27.244,82


30.441,59

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


13.660,44


24.018,87

C. Sonstige Aktiva


1.696,56


0,00

Summe Aktiva


48.335,71


62.689,35



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital


25.564,59


25.564,59

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (-)


-12.077,48


-22.540,43

II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)


-1.171,06


10.462,95

B. Rückstellungen


6.852,00


7.040,34

C. Verbindlichkeiten


29.167,66


42.161,90

Summe Passiva


48.335,71


62.689,35

Anhang der MF-DATA Computervertriebs GmbH für das Geschäftsjahr 2010

(1) Allgemeine Hinweise

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288 , 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).

Es handelt sich um die erste Bilanz unter Anwendung des
Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 25.05.2009 [BilMoG]. Insoweit wurden § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und § 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB nicht angewendet [Artikel 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB] und die Vorjahreszahlen wurden gem. Artikel 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Angaben zur Vermögenslage im Anhang zu machen, da keine besonderen Umstände vorliegen.

(2) Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Es wurde das Fortführungswahlrecht für Vermögensgegenständen,
dessen Werte auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 S. 3 HGB a.F., § 253 Abs.
4 HGB a.F. oder nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. zurückzuführen sind, in
Anspruch genommen [Artikel 67 Abs. 4 EGHGB].

Das Anlagevermögen wurde mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Das abnutzbare Anlagevermögen
wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen angesetzt. Als Nutzungsdauer wurden die von der
Finanzverwaltung angegebenen Werte berücksichtigt. Außerplanmäßige
Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Das Vorratsvermögen wurde mit den Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sowie der Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum
Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Es wurden keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

Die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen wurde beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB).

Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4 (Gruppenbewertung), § 256
S. 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch genommen.

(3) Erläuterungen zur Bilanz

(A)
Umlaufvermögen

Forderungen

In den Forderungen sind ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

(B)
Verbindlichkeiten

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 13.878,09 € enthalten. Für diese Verbindlichkeiten liegt eine Rangrücktrittsvereinbarung vor.

(4) Weitere Angaben

(A)
Haftungsverhältnisse

Besondere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

(B)
Bewertungseinheiten

Es wurden keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB gebildet.

(C)
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Es sind keine Pensions- oder ähnliche Verpflichtungen eingegangen. Deshalb erübrigen sich Angaben gem. § 285 Nr. 24 HGB über die angewandten versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren.

(D)
Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Es wurden keine Vermögensgegenstände und Schulden gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet.

(E)
Angaben zur Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB

Es wurden keine selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände und auch keine latenten Steuern ausgewiesen. Aus diesem Grunde sind keine Angaben zur Ausschüttungssperre notwendig.

(F)
Geschäftsführung

Die Geschäftsführung oblag im Geschäftsjahr
dem Herrn Martin Frenkel.

Der Geschäftsführer

gez. Martin Frenkel

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.05.2012

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