ITS-Security GmbHLiquidiert

Esinger Straße 3, 25436 Tornesch, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRB 6408 PI
Eingetragen
5.4.2006
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit erlaubnisfreien Produkten aller Art, insbesondere im Bereich der Informationstechnik, Ausführung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere für den Mittelstand, öffentliche Hand und Privatkunden sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Es werden Sicherheitsdienstleistungen angeboten, die Rechner und Netze vor unberechtigten Angriffen von außen und innen und vor technischen Störungen schützen. Schwerpunkt der Tätigkeit die Einrichtung von Fireballs, Routern, VPNs und verschlüsselten Verbindungen. Es wird die Dienstleistung der Datenrettung von Festplatten und Datensicherungskonzepte angeboten.

Historie

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Management

NameRolle
Heinz-Joachim Zahn
seit 5.5.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
40.00%
40.00%
20.00%

Gesellschafter
Beta

2 von 3 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Friedensallee 29, 25436 Tornesch
40.00%
Friedensallee 29, 25436 Tornesch
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ITS-Security GmbH

Uetersen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

82,00

171,00

II. Sachanlagen

22.822,00

17.022,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

11.217,67

4.684,33

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

39.437,74

72.728,26

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

5.877,14

1.553,14

C. Rechnungsabgrenzungsposten

705,51

853,26

Summe Aktiva

80.142,06

97.011,99



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

3.730,14

- 10.419,08

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

- 877,01

14.149,22

B. Rückstellungen

2.205,35

4.134,10

C. Verbindlichkeiten

50.083,58

64.147,75

Summe Passiva

80.142,06

97.011,99

ANHANG

a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

(1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

(2) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres angegeben.

(3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

(4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

(5) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "Sonstige Verbindlichkeiten".

(6) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

(7) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

(8) Der Jahresabschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Der Geschäftsführung sind keine gegenstehenden Umstände bekannt.

b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

(2) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

(3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

(4) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen, nach Auffassung der Geschäftsführung, weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

(5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

(6) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Anlagevermögen

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu Herstellungskosten bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen sind linear und degressiv (Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB wurde beachtet), unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt (§ 253 Abs. 3 S. 1. HGB).

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht erforderlich gewesen.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden beachtet.

Vorräte

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich mit den Anschaffungskosten (netto, ohne Umsatzsteuer) zuzüglich direkt zurechenbarer Einzelaufwendungen.

Gegenüber den Einkaufspreisen niedrigere Marktpreise am Abschlussstichtag (Beschaffungsmarkt) werden im Wege von Abschreibungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4, S. 1 HGB).

Darüber hinaus werden Abwertungen auf einen ggf. niedrigeren beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 4, S. 2 HGB) vorgenommen.

Forder ungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt:

bei un- oder niedrigverzinslichen Forderungen erfolgt ein Ansatz zum Barwert (Zinsfuß 10 v.H.), sofern ihre Restlaufzeit am Abschlussstichtag 12 Monate überschreitet,

Forderungen, die aufgrund spezieller Kreditrisiken zweifelhaft sind, sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt (indirekte Abschreibung auf den Nettobetrag), uneinbringliche hingegen werden voll abgeschrieben.

sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet. Soweit erforderlich, wurden Einzelwertberichtigungen unter Berücksichtigung o.a. Grundsätze durchgeführt.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die Euro - Bestände werden grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Es handelt sich hier um Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die (wirtschaftlich betrachtet) Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet; Abschreibungen sind - soweit nötig - erfolgt.

Rückstellungen

Rückstellungen nehmen künftige Risiken vorweg und sind durch folgende Merkmale charakterisiert:

Aufwand vergangener (oder gegenwärtiger) Rechnungsperioden,

Entstehung durch künftige Handlungen des Kaufmanns (Zahlungen, Lieferungen, Leistungen),

keine eindeutige, aber hinreichend genaue Quantifizierung am Stichtag.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der Einzelermittlung nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung erfolgt. Die Auflösung der Rückstellungen ist nach bestimmungsgemäßem Verbrauch vorgenommen worden.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag zu dem sie eingegangen wurden, überein.

Haftungsverhältnisse

Sofern Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs.7 HGB nachfolgend in diesem Anhang angegeben.

c) Angaben zu Bilanzposten

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

bis 1 Jahr: 31.896,45 EUR

1 bis 5 Jahre: 18.187,13 EUR

über 5 Jahre: 0,00 EUR

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: 7.045,72 EUR

d) Sonstige Angaben

Name und Beruf der Geschäftsführer

Heinz Zahn, Kaufmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.11.2011

Nachrichten & Medien

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Aktuelle Insolvenzverfahren

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