Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bert Meurer seit 4.11.2024 | Geschäftsführer |
Frank Speichert seit 29.8.2024 | Prokura |
Nicole Steven seit 16.7.2024 | Prokura |
Daniel Meurer seit 16.7.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ROMEX GmbH (vormals: ROMEX Holding GmbH)MeckenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Bilanz ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§ 266 ff HGB) unter Beachtung der Vorschriften des Aktiengesetzes gegliedert. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Absatz 1, 276, 288 HGB) werden teilweise in Anspruch genommen. Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Absatz 8 HGB nicht angegeben. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten gesetzlichen Gliederungsgrundsätzen aufgestellt. Angaben, die zulässiger Weise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind in der Regel im Anhang zu finden. Bei Aufstellung der Bilanz werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss ist nach teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann, wird die Nutzungsdauer von immateriellen Vermögensgegenstände gemäß § 253 Absatz 3 HGB mit zehn Jahren angenommen. Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, sofern abnutzbar, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer bestimmt. Abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Jahr der Anschaffung als Aufwand gebucht und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten ausgewiesen, die dem Nennwert entsprechen. Bei dauernder Wertminderung wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert außerplanmäßig abgeschrieben. Handelsware wird grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten bewertet. Alle Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit usw. ergeben, werden grundsätzlich durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert bzw. den Anschaffungskosten abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für Abzüge und das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Gemäß § 150 Absatz 2 AktG ist in die gesetzliche Rücklage (Gewinnrücklagen) der zwanzigste Teil des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr gekürzten Jahresüberschusses einzustellen, bis die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklagen nach § 272 Absatz 2 Nr. 1 bis 3 HGB zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals erreichen. Die Rückstellungen für Pensionen entsprechen dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Als Bewertungsverfahren wird die "Projected Unit Credit Method" angewandt. Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen wird von einem Rententrend von 2,00 % p.a. ausgegangen und als Sterbetafeln die Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck zu Grunde gelegt. Gemäß § 253 Absatz 2 HGB werden die Pensionsrückstellungen mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren ergibt. Der von der Deutschen Bundesbank ermittelte relevante Rechnungszinssatz für 2023 beträgt 1,82 % p.a.. Nach § 246 Absatz 2 HGB werden verpfändete Rückdeckungsversicherungen mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich zum 01.01.2010 ein zusätzlicher Rückstellungsbetrag in Höhe von Euro 209.549,00. Von der Übergangsregelung des Art. 67 Absatz 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Demnach wird dieser Zuführungsbetrag jährlich mit 1/15tel den Pensionsrückstellungen zugeführt. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum Abschlussstichtag beträgt noch Euro 13.969,00. Die Rückstellungen sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen vorsichtig antizipiert. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungs-Abzinsungsverordnung bekannt gegebenen Abzinsungszinssätzen diskontiert. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt € 1.200.000,00 und ist voll eingezahlt. Das Grundkapital ist eingeteilt in 240.000 Aktien im Nennbetrag von je € 5,00. Gewinnrücklagen Gemäß § 150 Absatz 2 AktG sind 5 % des Jahresüberschusses, in 2023 ein Betrag von € 6.152,19, in die gesetzliche Rücklage einzustellen, bis die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklagen nach § 272 Absatz 2 Nr. 1 bis 3 HGB zusammen einen Betrag von € 120.000,00 erreichen. Bilanzgewinn Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag in Höhe von 794.869,39 EUR einbezogen. Pensionsrückstellungen Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen in Höhe von € 657.756,00 wurde gemäß § 246 Absatz 2 HGB mit dem Beteiligungsbuchwert einer verpfändeten Beteiligung an einer Personengesellschaft in Höhe von € 22.560,00 saldiert, so dass eine Nettoverpflichtung von € 635.196,00 resultiert. Der Beteiligungsbuchwert entspricht gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB den fortgeführten Anschaffungskosten, da sich der beizulegende Zeitwert nicht mittels der in § 255 Abs. 4 Sätze 1 und 2 HGB vorgeschriebenen Methoden ermitteln ließ. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung beträgt bei einem Rechnungszinssatz von 1,74 % p.a. unter Anwendung einer siebenjährigen Durschnittsermittlung € 661.985,00. Bei einem Rechnungszinssatz von 1,82 % p.a. unter Anwendung der zehnjährigen Durchschnittsermittlung beträgt der Erfüllungsbetrag € 657.756,00. Der Unterschiedsbetrag von € 4.229,00 darf nicht ausgeschüttet werden. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
Meckenheim, den 17. Mai 2024
gez. Rolf Meurer gez. Bert Meurer sonstige Berichtsbestandteile
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