LMS Automation AG
Pfälzer Straße 67, 46145 Oberhausen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Pols seit 7.1.2021 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LMS Automation AGOberhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Wirtschaftsjahr 01.01.2023-31.12.2023Allgemeines Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Sie ist im Handelsregister Duisburg unter Nr. 33642 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetztes aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nicht angewandt. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Angaben zu Verbindlichkeiten
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern/Aktionären Gegenüber den Gesellschaftern/Aktionären bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Die Teilbeträge der Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern/Aktionären haben eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre. Ausschüttungssperre Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0 € der Ausschüttungssperre. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen Im Jahresabschluss sind keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung enthalten, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind. E. Sonstige Angaben Anzahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr 15,25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an: Frank Pols Vorstand ab 01.08.2019 Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an: Hans Lippe Vorsitzender des AR Oberhausen Hanns Martin Schmidt stellvertretender Vorsitzender AR Düsseldorf Egbert Bregar Aufsichtsratsmitglied Oberhausen Weitere Angabepflichten nach dem Aktiengesetz Angaben über die Gattung der Aktien Das Grundkapital von 50.000,00 € ist eingeteilt in:
Es handelt sich um Namensaktien.
Oberhausen, den 13.12.2024 gez. Frank Pols Unterschrift des Vorstandes sonstige Berichtsbestandteile
Oberhausen, den 14.12.2024 gez.. Frank Pols, Vorstand Angaben zur FeststellungDer Jahresabschluss wurde am 14.12.2024 festgestellt. |
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