Sparkasse Oberhessen
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Kaßburg seit 8.7.2025 | Vorsitzender des Vorstands |
Roman Kubla seit 11.4.2023 | Vorsitzender des Vorstands |
Oliver Senteck seit 11.4.2023 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse OberhessenFriedberg (Hessen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023eingetragen beim
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANG zum 31. Dezember 2023A. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Jahresabschluss der Sparkasse Oberhessen zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Um die Transparenz der Rechnungslegung zu erhöhen, haben wir in Teilbereichen Vorjahresangaben über die gesetzlich vorgesehenen Angaben hinaus gemacht. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind gemäß dem Wahlrecht des §340e Abs. 2 HGB grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen, wobei ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag/Anlagebetrag als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig aufgelöst wird. Forderungen aus angekauften Leasingforderungen haben wir gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu ihren Anschaffungskosten bilanziert. Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung entsprechend behandelt. Die im Rahmen der Berechnung der pauschalen Risikovorsorgeverwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabe sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken sind zudem versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB, Reserven i. S. v. § 26a KWG a. F. und der Fonds für allgemeine Bankrisiken i. S. v. § 340g HGB vorhanden. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen. Im Rahmen des sogenannten Pfandbriefpoolings, das die Refinanzierungsmöglichkeiten der S-Finanzgruppe Hessen-Thüringen weiter verbessern soll, wurden grundpfandrechtlich besicherte Kundenforderungen in Höhe von 367.115 TEUR an die Landesbank Hessen-Thüringen übertragen (Forderungspooldarlehensvertrag). Im Rahmen eines weiteren Forderungspooldarlehensvertrages in der Vergütungsvariante wurden grundpfandrechtlich besicherte Forderungen in Höhe von 36.609 TEUR an die Landesbank Baden-Württemberg übertragen. Die jeweilige Landesbank kann diese Forderungen zur Begebung von Hypotheken-Pfandbriefen und damit zur Besicherung ihrer entsprechenden Verbindlichkeiten nutzen. Aufgrund der Rückübertragungsmöglichkeit der Landesbank für den Fall, dass eine Kundenforderung Not leidend wird, verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse. Die Sparkasse weist die Forderungen daher weiterhin in ihrer Bilanz im Aktivposten 4 "Forderungen an Kunden" und auch im Unterausweis "durch Grundpfandrechte besichert" aus. Die übertragenen Kundenforderungen unterliegen neben dem kundenbezogenen Adressenausfallrisiko den üblichen Risiken unbesicherter Forderungen an ein Kreditinstitut. Strukturierte Finanzinstrumente werden entsprechend den Vorgaben der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDWRSHFA22) grundsätzlich einheitlich bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung der einzelnen Komponenten wird dann vorgenommen, wenn das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzlich andersartige Risiken oder Chancen aufweist und eine einheitliche Bilanzierung zu einer unzutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen würde. Den Wertpapierbestand unterteilen wir gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen nach der jeweiligen Zweckbestimmung in Anlagevermögen und Liquiditätsreserve. Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht geändert. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden wie im Vorjahr im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips teilweise zu den über den Zeitwerten liegenden Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten angesetzt. Ergänzend verweisen wir auf die Angaben zu den Finanzanlagen. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere und weiteren Finanzinstrumente daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der genannten Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen für festverzinsliche Wertpapiere kein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Bewertung anhand von Kursen vorgenommen, die vom Finanzmarktdatenanbieter Refinitiv Germany GmbH bereitgestellt wurden. Diesen Kursen liegt ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde. Für im Rahmen von Kreditbaskettransaktionen der S-Finanzgruppe erworbene Credit- Linked-Notes haben wir die Bewertung anhand eines Bewertungsmodells (Discounted-Cash-flow-Modell), das von der Bayerischen Landesbank bereitgestellt wurde, vorgenommen. Die Credit-Linked-Notes haben wir in Übereinstimmung mit der IDW Stellungnahme RS HFA 22 in ihre Bestandteile zerlegt und getrennt bilanziert. Zur Behandlung der getrennten Credit-Default- Swaps verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Bilanzierung und Bewertung von Kreditderivaten. Wertpapiere, für die ein aktiver Markt vorliegt, wurden mit Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen bewertet. Anteile an Investmentvermögen bewerten wir zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten investmentrechtlichen Rücknahmepreis oder zum Börsenkurs, sofern ein aktiver Markt vorliegt. Bei Anteilen an offenen Immobilienfonds in Höhe von 92.396 TEUR und bei Anteilen an Infrastrukturfonds in Höhe von 13.374 TEUR, die wir dem Anlagevermögen zugeordnet haben, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen erhebt die Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Rückgabeabschlag. Diese Rückgabeabschläge berücksichtigen wir bei der Bewertung dann, wenn eine vorfristige Rückgabe der Anteile beabsichtigt ist. Da eine vorfristige Rückgabe der Investmentanteile nicht beabsichtigt ist, haben wir den möglichen Rückgabeabschlag bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Anteile an Investmentkommanditgesellschaften, die wir im Aktivposten 6 "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesen haben, bewerten wir nach den Grundsätzen für Beteiligungen. Wertpapiere, die wir im Rahmen der Wertpapierleihe verleihen, weisen wir weiterhin in der Bilanz aus, da die wesentlichen Chancen und Risiken, die aus ihnen resultieren, bei der Sparkasse verbleiben. Der Buchwert der verliehenen Wertpapiere beträgt zum Bilanzstichtag 38.083 TEUR (Vorjahr: 34.768 TEUR). Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten bilanziert; bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte des Anlagevermögens und die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht übersteigen, werden aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen sofort als Aufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR werden die geringwertigen Vermögensgegenstände in einen Sammelposten aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung jährlich in Höhe eines Fünftels abgeschrieben wird. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu 3 TEUR, die vollständig abgeschrieben sind, werden aus Vereinfachungsgründen und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit ausgebucht und im Anhang als Abgang gezeigt (vgl. Darstellung in Abschnitt B. II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben"). Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bzw. Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Dabei haben wir Einschätzungen vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Dabei wurde in Einzelfällen auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Soweit erforderlich haben wir künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie bei Abzinsung der Rückstellungen die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von über einem Jahr werden dagegen auch bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind hinsichtlich des Passivpostens 7c) "andere Rückstellungen" einheitlich im Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge in den GuV-Posten 1 "Zinserträge" bzw. 2 "Zinsaufwendungen" ausgewiesen. Hinsichtlich des Passivpostens 7a) "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" wird der Effekt aus der Änderung des Abzinsungssatzes zusammen mit dem Aufzinsungsergebnis in dem GuV-Posten 2 "Zinsaufwendungen" ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G und ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,83 %, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Hierbei haben wir den von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten Zinssatz verwendet. Der durchschnittliche Marktzins wurde auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelt. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 3,50 % p.a. berücksichtigt, erwartete Steigerungen der Pensionsleistungen mit 3,00 % p.a., Steigerungen der anzurechnenden Sozialversicherungsrenten mit 2,50 % p.a. und Steigerungen der anzurechnenden ZVK-Rente in der Rentenbezugszeit mit 1,0 % p. a. laut Satzung der jeweiligen ZVK. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs sowie die derivativen Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Für getätigte Anlagen gezahlte Zinsen (sogenannte "Negativzinsen") werden im GuV-Posten 1 ausgewiesen. Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Sparkasse empfangenen Negativzinsen werden im GuV-Posten 2 ausgewiesen. Anteilige negative Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, aber bereits am Bilanzstichtag den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, wurden dem Posten der Aktiv- oder Passivseite zugeordnet, dem sie zugehören. Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB bzw. § 340h HGB. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der Gesamtposition je Währung vorliegt. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, sowie schwebende Fremdwährungskassageschäfte werden zum EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus Geschäften außerhalb der besonderen Deckung werden unter Berücksichtigung des § 256a HGB gebucht und in den Sonstigen betrieblichen Erträgen und Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen (Bruttoprinzip). Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert in den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen (Nettoprinzip). Derivative Finanzinstrumente bilanzieren und bewerten wir grundsätzlich einzeln nach den handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der IDW Stellungnahmen RS BFA 5 und RS BFA 6. Zinsswaps, die der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos dienen, werden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs gemäß der IDW Stellungnahme RS BFA 3 n. F. einbezogen. Der Ausweis der Zinsabgrenzungen erfolgt saldiert je Zinsswap. Kreditderivate werden entsprechend den Vorgaben der IDW Stellungnahme RS BFA 1 bilanziert und bewertet. Dabei werden Kreditderivate, die nach der genannten Stellungnahme als "erhaltene Kreditsicherheiten" einzustufen sind, nicht eigenständig bilanziert, sondern bei der Bewertung der besicherten Forderung, d. h. bei der Ermittlung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bzw. Rückstellungen im Kreditgeschäft, berücksichtigt. Kreditderivate, die mit keinem anderen Geschäft der Sparkasse in Verbindung stehen ("freistehende Kreditderivate") und bei denen wir als Sicherungsgeber auftreten, haben wir ausschließlich in Bezug auf Adressenausfallrisiken abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, diese Kreditderivate bis zur Endfälligkeit bzw. bis zum Eintritt des Kreditereignisses zu halten. Sie werden entsprechend den Grundsätzen für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft behandelt und als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Wird am Abschlussstichtag ernsthaft mit dem Eintritt des vereinbarten Kreditereignisses gerechnet, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die ausgewiesene Eventualverbindlichkeit wird um den Betrag der gebildeten Rückstellung gekürzt. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ SOWIE ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH I. POSTENBEZOGENE ANGABEN FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE a) Forderungen an die eigene Girozentrale Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 116.362 TEUR (Vorjahr: 96.582 TEUR) enthalten. b) Nachrangige Vermögensgegenstände Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 17.500 TEUR (Vorjahr: 17.500 TEUR) enthalten. Diese entfallen gänzlich auf den Unterposten ,,b) andere Forderungen". c) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. FORDERUNGEN AN KUNDEN a) Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Im Posten Forderungen an Kunden sind Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten:
b) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE a) Börsenfähige Wertpapiere
Nicht zum strengen Niederstwert wurden die Wertpapiere bewertet, die bereits im Vorjahr entsprechend bewertet wurden. b) Angaben zu den Finanzanlagen Für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens wurde in folgendem Umfang auf Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB verzichtet, weil die Wertminderungen nicht als dauerhaft angesehen werden:
Da diese Schuldverschreibungen nach unseren Erwartungen zu 100% zurückgezahlt werden und die Zinsen bisher vertragskonform gezahlt wurden, gehen wir von einer nicht dauerhaften Wertminderung aus. c) Fristengliederung Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden 91.186 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE a) Börsenfähige Wertpapiere
b) Angabe zu Anteilen an Investmentvermögen Zu Anteilen an Sondervermögen i. S. d. § 1 Abs. 10 KAGB, an denen die Sparkasse am 31. Dezember 2023 mehr als 10 % der Anteile hält, machen wir gemäß § 285 Nr. 26 HGB die folgenden Angaben:
Die dargestellten Investmentvermögen unterliegen zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, die über die gesetzlichen Rückgabebeschränkungen bei den Immobilien-Sondervermögen gemäß § 255 Abs. 3 und 4 KAGB i. V. m. § 346 Abs. 1 KAGB hinausgehen. BETEILIGUNGEN Anteilsbesitz Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:
* unter Berücksichtigung des
Jahresüberschusses/-fehlbetrags vor Gewinnverwendung
TREUHANDVERMÖGEN Das Treuhandvermögen betrifft mit 11.058 TEUR Forderungen an Kunden und mit 20 TEUR die sonstigen Vermögensgegenstände. SACHANLAGEN Grundstücke und Gebäude Die Grundstücke und Bauten entfallen mit Buchwerten von 20.880 TEUR (Vorjahr: 25.969 TEUR) auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN a) Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale Im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 314.724 TEUR (Vorjahr: 272.183 TEUR) enthalten. b) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. c) Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände Hierzu verweisen wir auf die zusammenfassende Darstellung im Abschnitt B. II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben". VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN a) Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten:
b) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. VERBRIEFTE VERBINDLICHKEITEN Im Passivposten 3a) ausgewiesene begebene Schuldverschreibungen werden in Höhe von 3.000 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. TREUHANDVERBINDLICHKEITEN Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen mit 11.058 TEUR auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und mit 20 TEUR auf die sonstigen Verbindlichkeiten. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien aus Forderungen in Höhe von 52 TEUR (Vorjahr: 82 TEUR) enthalten. RÜCKSTELLUNGEN Der Differenzbetrag nach §253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem Marktzins, der sich bei einer zehnjährigen Durchschnittsbildung ergibt, und mit dem Marktzins, der sich bei einer siebenjährigen Durchschnittsbildung ergibt, beträgt 267 TEUR. Zur daraus resultierenden Ausschüttungssperre verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Bilanzgewinn. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN Im Posten "Eventualverbindlichkeiten" sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind. ANDERE VERPFLICHTUNGEN Im Posten "Andere Verpflichtungen" sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind. II. MEHRERE POSTEN DER BILANZ BETREFFENDE ANGABEN FINANZANLAGEN
Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV wurde Gebrauch gemacht. Festverzinsliche Wertpapiere mit Buchwerten zum 31. Dezember 2022 in Höhe von 13.179 TEUR wurden vorzeitig veräußert. SACHANLAGEN, IMMATERIELLE ANLAGEWERTE UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHKEITEN IN FREMDWÄHRUNG Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 16.106 TEUR (Vorjahr: 25.912 TEUR) und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 16.209 TEUR (Vorjahr: 25.791 TEUR) (darunter Eventualverbindlichkeiten 49 TEUR (Vorjahr: 46 TEUR)). ALS SICHERHEIT ÜBERTRAGENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Für folgende Bilanzposten wurden Vermögensgegenstände in angegebener Höhe als Sicherheit übertragen:
Der unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ausgewiesene Betrag betrifft zum 31. Dezember 2023 mit 69.655 TEUR Buchwerte von Wertpapieren und mit 102.500 TEUR Buchwerte von abgetretenen Forderungen aus Schuldscheindarlehen, die der Deutschen Bundesbank für zentrale Kreditaktionen verpfändet wurden. Zum Bilanzstichtag 2023 betrugen die derart besicherten Verbindlichkeiten 51.352 TEUR. Weiterhin sind für in der Bilanz ausgewiesene "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" Forderungen aus Weiterleitungsdarlehen in Höhe von 316.010 TEUR als Sicherheiten übertragen. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG I. POSTENBEZOGENE ANGABEN ZINSAUFWENDUNGEN In den Zinsaufwendungen sind geleistete Ausgleichszahlungen von 7.548 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) für vorzeitige Auflösungen von Zinsswaps enthalten. Der Zinsüberschuss zukünftiger Jahre wird hierdurch entlastet. PROVISIONSERTRÄGE Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung sind die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentanteile, Leasingverträge). SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten folgende wesentliche Einzelbeträge:
JAHRESÜBERSCHUSS Aufgrund steuerrechtlicher Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen in früheren Geschäftsjahren, die gemäß Art 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB fortgeführt wurden, und der daraus resultierenden Beeinflussung des Steueraufwands liegt der ausgewiesene Jahresüberschuss um 172 TEUR unter dem Betrag, der sonst auszuweisen gewesen wäre. Aus der Fortführung des Ansatzes steuerlicher Werte aus früheren Geschäftsjahren sind zukünftige Belastungen in Form von Steuerzahlungen zu erwarten. Die Belastungen verteilen sich über eine Reihe von Jahren und beeinflussen die künftigen Jahresergebnisse nur unwesentlich. BILANZGEWINN a) Ausschüttungsgesperrte Beträge Nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB besteht aus der Bewertung der Pensionsrückstellung ein Betrag von 267 TEUR. Die zur Unterlegung von ausschüttungsgesperrten Beträgen in Vorjahren thesaurierten Gewinnbestandteile übersteigen den zuvor genannten Betrag. Daher besteht für den nach dem Hessischen Sparkassengesetz für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Teil des Bilanzgewinns keine Ausschüttungssperre. b) GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, aus dem für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn 25 % (rd. 3.073 TEUR) an den Wetteraukreis und den Vogelsbergkreis als Träger der Sparkasse für öffentliche, dem gemeinen Nutzen dienende Zwecke auszuschütten und den restlichen Bilanzgewinn der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt § 16 HSpG. II. MEHRERE POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG BETREFFENDE ANGABEN ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN, DIE EINEM ANDEREN GESCHÄFTSJAHR ZUZURECHNEN SIND In den folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind Aufwendungen und Erträge von nicht untergeordneter Bedeutung enthalten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind:
D. SONSTIGE ANGABEN ANGABEN ZU TERMINGESCHÄFTEN GEMÄß § 36 RECHKREDV
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE, DIE NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BILANZIERT WURDEN Die Volumina und die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Geschäfte stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Die angegebenen Zinsderivate bestehen ausnahmslos zur Steuerung des Zinsbuchs. Die Bewertung dieser Geschäfte erfolgt ausschließlich im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs; wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt "A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Für die Zinsswaps haben wir die beizulegenden Zeitwerte mithilfe eines anerkannten Bewertungsmodells (SimCorp Dimension) ermittelt. Dabei haben wir erwartete Cashflows sowie Zinssätze, die sich nach der aktuellen Zinsstrukturkurve richten, einbezogen. Die beizulegenden Zeitwerte der Credit-Default-Swaps hat die Sparkasse anhand eines Bewertungsmodells ermittelt, dem als wesentlicher Parameter die Ratings der Kreditnehmer zugrunde liegen. NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Teilfonds der Sparkassen durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Teilfonds der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall die gesamte Zielausstattung des einheitlichen Stutzungsfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der BaFin als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich. Zum einen wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion durch das Sicherungssystem erfüllt. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls geleistet werden. Für die Feststellung des Entschädigungsfalls ist die BaFin zuständig. Daneben wird die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherung gewährleistet. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die zuständigen Gremien des Sicherungssystems darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung. Als zusätzliche, neben dem nationalen Sicherungssystem existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio EUR Instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird vom Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT) grundsätzlich auf der Basis von Umlagezahlungen der Mitgliedssparkassen und der Landesbank Hessen-Thüringen sukzessive dotiert, sofern das genannte Volumen noch nicht erreicht wurde. Der Vorstand des SGVHT kann die Aussetzung der jährlichen Dotierung beschließen. Die mögliche Umlageverpflichtung der Sparkasse bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrags, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann. Im Zusammenhang mit einer verbindlichen Zeichnungszusage für Anteile an Investmentvermögen betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB 31.836 TEUR. ANGABEN ZU MITTELBAREN PENSIONSVERPFLICHTUNGEN GEMÄß ART. 28 EGHGB Die Sparkasse hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände Darmstadt (ZVK). Die ZVK finanziert ihre Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 2,3 %. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 8,5 % der umlagepflichtigen Gehälter. Hiervon hat die Sparkasse 8 %-Punkte und der Arbeitnehmer 0,5 %-Punkte getragen. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 36.202 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 2.244 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 152.619 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der im Hinblick auf die Bestandsspezifika der ZVK modifizierten Heubeck-Richt- tafeln RT 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i.V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar- Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. BEZÜGE DER ORGANMITGLIEDER Die ausgezahlten Bezüge des Vorstands stellen sich für das Jahr 2023 wie folgt dar:
Vorstandsbezüge waren im Geschäftsjahr 2023 in voller Höhe erfolgswirksam. Den Vorstandsmitgliedern wurden von Dritten im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied keine Leistungen von Verbundpartner zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt. Versorgungsberechtigte Vorstandsmitglieder haben einen Ruhegehaltsanspruch. Ausgehend vom vereinbarten ruhegehaltsfähigen Gehalt, das als Bemessungsgrundlage für das Ruhegehalt dient, steht den Vorstandsmitgliedern ein jährlich prozentual ansteigender Ruhegehaltsanspruch zu. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden in vollem Umfang auf die Versorgungsbezüge angerechnet. Einkünfte und Versorgungsleistungen aus einer anderweitigen Beschäftigung werden ebenfalls auf die Versorgungsbezüge angerechnet, wobei der Teil anrechnungsfrei bleibt, der zusammen mit der von der Sparkasse gewährten Versorgung die Höhe des vertraglich vereinbarten ruhegehaltsfähigen Jahresgehalts nicht übersteigt. Für nicht versorgungsberechtigte Vorstandsmitglieder wird am Aufbau einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung festgehalten, dies in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage über die Unterstützungskassenversorgung. Dabei leistet die Sparkasse für die Dauer des Dienstverhältnisses Beiträge an die ÖBAV Unterstützungskasse, eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen öffentlichen Versicherer. Die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2023 96 TEUR. Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen ergaben sich im gleichen Zeitraum Gesamtbezüge von 1.334 TEUR. Für diesen Personenkreis haben wir insgesamt 23.816 TEUR zurückgestellt; dieser Betrag trägt sämtlichen Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis Rechnung. KREDITE AN ORGANMITGLIEDER Der Gesamtbetrag der an Vorstandsmitglieder gewährten Kredite beträgt 909 TEUR. An Mitglieder des Verwaltungsrats wurden Kredite von 545 TEUR gewährt. MITARBEITER UND MITARBEITERINNEN Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
ANGABE DES ABSCHLUSSPRÜFERHONORARS NACH § 285 NR. 17 HGB In der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen, enthalten:
ANGABEN ZU DEN LATENTEN STEUERN NACH § 285 NR. 29 HGB Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen der Handelsbilanz und den steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen von 1.187 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Für den Überhang aktiver latenter Steuern wurde das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren zu rund 19,9 % aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren und zu 79,6 % aus unterschiedlichen Wertansätzen bei Beteiligungen. Ohne Berücksichtigung der aufgrund des Bildens von Vorsorgereserven nach § 340f HGB und Reserven nach § 26a KWG a. F. entstandenen Ansatzunterschiede entfallen die künftigen Steuerentlastungen zu 45,4 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Rückstellungen, zu 8,5 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Sachanlagen, zu 19,6 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Beteiligungen, zu 17,1 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Forderungen an Kunden sowie zu 9,4 % auf Sonstiges. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 29,792 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. VERWALTUNGSRAT UND VORSTAND Verwaltungsrat Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
Mitglieder
In Folge des turnusmäßigen Wechsels gemäß §31 Abs. 2 der Satzung der Sparkasse Oberhessen ist seit dem 1. Januar 2023 Herr Jan Weckler Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Oberhessen und Herr Manfred Görig stellvertretender Vorsitzender. Seit dem 10.06.2024 ist Herr Dr. Jens Mischak als Landrat des Vogelsbergkreises stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats. Vorstand Vorsitzender Frank Dehnke Stellvertretender Vorsitzender Roman Kubla (seit 01.04.2023), Thomas Falk (bis 31.03.2023) Mitglied Roman Kubla (bis 31.03.2023) Stellvertretendes Mitglied mit Sitz und Stimme Oliver Senteck (seit 01.04.2023) Mit dem Ausscheiden von Herrn Thomas Falk zum 31. März 2023 wurde Herr Roman Kubla zum 1. April 2023 zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes bestellt. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Oberhessen hat Herrn Oliver Senteck mit Wirkung zum 1. April 2023 zum stellvertretenden Vorstandsmitglied (mit Sitz und Stimme) bestellt. Seit dem 1. April 2020 ist der Vorsitzende des Vorstands, Herr Frank Dehnke, Mitglied des Aufsichtsrats der DAL Deutsche Anlagen-Leasing GmbH & Co. KG, Mainz.
Friedberg, 28.06.2024 Der Vorstand Frank Dehnke Roman Kubla Oliver Senteck Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG - "Länderspezifische Berichterstattung" Die Sparkasse Oberhessen hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Oberhessen besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Oberhessen definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 160.264 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 670. Der Gewinn vor Steuern beträgt 30.582 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn belaufen sich auf 18.079 TEUR. Die Steuern betreffen ausschließlich laufende Steuern. Die Sparkasse Oberhessen hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Oberhessen hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 am 28. August 2024 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.
Sparkasse Oberhessen Der Vorstand Frank Dehnke Roman Kubla Oliver Senteck Lagebericht 20231 Grundlagen der Sparkasse und Wirtschaftsbericht 1.1. Rahmenbedingungen 1.1.1 Gesamtwirtschaftlich Mäßige Dynamik der Weltwirtschaft - Deutschland in Stagnation Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt, jedoch nicht mehr ganz so hoch wie zu den Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage, insbesondere bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 Prozent beziehungsweise auf 1,5 Prozent für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Diese Werte entsprechen zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie wurde eine stärkere Erholung erwartet. Die hohe Inflation bremste diese Entwicklung jedoch. Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 Prozent realen Zuwachs. Dabei stammte das ausgewiesene Wachstum im Jahresdurchschnitt in vielen Ländern fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend. Deutschland ist am Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen und befindet sich in einer Stagnation. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor. Trotz des vermiedenen Gasmangel-Winters kein Aufschwung eingeleitet - zurückhaltender Konsum bei noch hoher Inflation Als sich Anfang 2023 zeigte, dass Deutschland aufgrund von getroffenen Maßnahmen zur Einsparung und zu neuen Bezugsquellen, aber auch aufgrund einer warmen Witterung recht gut durch den Winter kommen würde, verflog diese Angst. Es keimte Anfang 2023 die Zuversicht, dass der lang ersehnte Post-Corona-Aufschwung nun kraftvoll einsetzen würde. Diese Hoffnung erfüllte sich dann allerdings nicht. Denn die hohe Inflation im Jahr 2023 kostete Kaufkraft. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 Prozent nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Aber eine zeitliche Verzögerung dieser Kompensation, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt die psychologische Präsenz des Themas Inflation dämpften doch die Kauflust und die Konsummöglichkeiten. Mit -0,8 Prozent schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht auf 11,3 Prozent. Staatssektor konsolidierte sich Noch stärker rückläufig als der private Verbrauch war der staatliche Konsum. Er schrumpfte 2023 durch die Normalisierung nach der Pandemie preisbereinigt um 1,7 Prozent. Die Staatsquote als Anteil der Staatsausgaben aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) am Bruttoinlandsprodukt ging 2023 auf 48,2 Prozent zurück. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 hatte diese Kennzahl vorübergehend die Fünfzig-Prozent-Marke überschritten. Trotz der wegen steigender Zinssätze wieder etwas höherer Zinsausgaben in Höhe von 36,3 Mrd. Euro fiel das gesamtwirtschaftliche Finanzierungsdefizit mit 82,7 Mrd. Euro oder 2,0 Prozent des BIP etwas geringer aus als im Vorjahr. Die noch nicht endgültig exakt bezifferte Staatschuldenquote dürfte auf die Größenordnung von 65 Prozent des BIP leicht zurückgegangen sein. Wechselhafter Zins-gemischtes Bild bei der Investitionstätigkeit und beim Außenhandel Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu fern sind. Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die Umlaufrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum- Kapitalmarkt sogar von 2,53 Prozent Ende 2022 auf 2,06 Prozent Ende 2023 zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Und über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen über der Marke von 2,5 Prozent, in der Spitze fast bei 3 Prozent. Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Nach der Abarbeitung des zunächst noch recht guten Auftragsbestandes bei begonnenen Projekten wurde durch das Fehlen neuer Projekte diese Entwicklung im Jahr 2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 Prozent Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau. Die Ausrüstungsinvestitionen hielten sich dagegen recht gut. Sie wurden zwar ebenfalls vom Zins gebremst. Aber der Strukturwandel macht eine Erneuerung des Kapitalstocks erforderlich, sodass sich mit den treibenden Themen Klimawandel und Digitalisierung eine Sonderkonjunktur entfaltet hat. Die Ausrüstungsinvestitionen konnten deshalb als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real sogar zulegen, und zwar um 3,0 Prozent. Auch der Außenhandel leistete zwar einen positiven Wachstumsbeitrag, doch das ist der rechnerisch saldierten Konstellation geschuldet. Die Exporte selbst sanken 2023 real um 1,8 Prozent. Die deutschen Importe sanken aber sogar um 3,0 Prozent und somit noch stärker als die Exporte. Die Korrektur bei den Importen ist auch als eine Gegenbewegung zu den von Sonderentwicklungen geprägten Trends des Vorjahres zu interpretieren. Da sich die zuvor erheblich verteuerten Importe 2023, insbesondere für Energie, auch preislich wieder sehr stark entspannten, stieg der nominale Leistungsbilanzsaldo Deutschlands sogar noch stärker als in der preisbereinigten Rechnung. Der Überschuss in der Leistungsbilanz machte nach 4,4 Prozent des BIP 2022 im Jahre 2023 wieder deutlich mehr als sechs Prozent des BIP aus. Der 2022 erlittene Terms-of-Trade-Schock für Deutschland scheint inzwischen weitgehend überwunden. Deutsches BIP im Gesamtjahr 2023 bei -0,3 Prozent - mit schwachem Schlussquartal Insgesamt ergab sich im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 Prozent. Dieser Rückgang setzt sich aus dem negativen Überhang aus dem Jahr 2022, dem negativen Arbeitstageeffekt, der Stagnation über drei Quartale und einem rückläufigen Schlussquartal zusammen. Ein Teil dieser Schrumpfung ist allerdings auch auf den Effekt einer geringeren Zahl von 2023 zur Verfügung stehenden Arbeitstagen zurückzuführen. Arbeitstäglich bereinigt beziffert das Statistische Bundesamt (Destatis) die Entwicklung auf -0,1 Prozent. Im unterjährigen Jahresverlauf war vor allem das Schlussquartal schwach. Durch eine Revision des dritten Quartals auf eine glatte Null ist bisher keine technische Rezession trotz der negativen Gesamtjahresrate zu vermerken. Arbeitsmarkt weiter robust - Fachkräftemangel als Wachstumsbremse Am Arbeitsmarkt fühlt sich die Lage weiterhin ohnehin überhaupt nicht an wie eine Rezession. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 Prozent erhöht. Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 weiter gesteigert werden um jahresdurchschnittlich 333 Tausend Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023. Das hat allerdings Implikationen für die Entwicklung der Produktivität: Bei real schrumpfendem BIP und steigender Erwerbstätigenzahl war die Pro-Kopf-Produktivität deutlich rückläufig. Pro Stunde gerechnet sieht die Entwicklung etwas günstiger aus, weil die durchschnittlich geleistete Arbeitsstundenzahl 2023 gesunken ist. Aktienkurse profitierten Ende 2023 in erster Linie von den veränderten Zinserwartungen Die Bewegungen der Leitzinsen und der Kapitalmarktzinsen 2023 sind bereits weiter oben im Zusammenhang mit der Preisentwicklung und der Investitionstätigkeit beschrieben worden. Die Aktienkurse wurden 2023 davon stark beeinflusst. Über weite Strecken des Jahres bewegten sich die Aktienkurse verhalten, gingen vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurück. Hintergrund war die zunehmende Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation, über Stagnation und ausbleibenden Aufschwung. Doch dann setzte im November und Dezember ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 Prozent. Der Darstellung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen liegen Informationen zugrunde, die vom SGVHT im Januar 2024 bereitgestellt wurden, sowie Angaben des Statistischen Bundesamtes von Ende Januar 2024. 1.1.2 Regional Auch die regionale Konjunktur hatte 2023 mit den schwierigen Rahmenbedingungen zu kämpfen. Die für das Geschäftsgebiet zuständige Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg stellte in ihrer jüngsten Konjunkturumfrage fest, dass sich der bestehende Abwärtstrend fortgesetzt hat und die Lage in den Unternehmen angespannt bleibt. Besonders ein Übermaß an Bürokratie, die hohen Energie- und Rohstoffpreise, der Fachkräftemangel und ein befürchteter Rückgang der Inlandsnachfrage führen zu einer geringeren Investitions- und Produktionsneigung. Zudem wird über zunehmende finanzielle Herausforderungen und Liquiditätsengpässe berichtet. In der Folge wollen rund ein Drittel der befragten Unternehmen ihre Investitionen zurückfahren. Vor allem im Baugewerbe, im Fahrzeugbau und im Gastgewerbe herrsche eine deutlich angespannte Lage. Demgegenüber steht die Dienstleistungsbranche als aktuelle Stütze der Wirtschaft. Somit ergab sich, als Ergebnis der Umfrage von Dezember 2023 bis Januar 2024, ein Konjunkturklimaindex in Höhe von 87,8 Punkten gegenüber noch 94,7 Punkten vor einem Jahr. Im Vergleich zum Vorjahr lag die Gesamtstimmung somit auf einem noch niedrigeren Niveau und weiterhin unter 100 Punkten. Die Schwelle von 100 Punkten stellt dabei den Übergang zwischen negativer und positiver Gesamtstimmung dar. Pessimistische Geschäftserwartungen sind überwiegend in den o. g. Branchen zu sehen. In den gastronomischen Betrieben wird von Preisanhebungen aufgrund der Normalisierung der Umsatzsteuer und der ohnehin hohen Kosten für Lebensmittel und Energie ausgegangen und damit mit Umsatzeinbußen durch ausbleibende Gäste gerechnet. Im zeitlichen Vergleich steht der Konjunkturklimaindex mit 75,0 Punkten unter dem Vorjahreswert von 78,2 Punkten. In der Baubranche liegt der Konjunkturklimaindex bei nur 62,9 Punkten. Hier scheinen zu viel Bürokratie, hohe Kosten, wenig Bauland und weiterhin Störungen in den Lieferketten zu Problemen zu führen. Annährend neutrale Geschäftserwartungen (Konjunkturklimaindex von knapp 98,8 Punkten) kommen aus der Dienstleistungsbranche. Insbesondere IT-Dienstleister und Unternehmensberatungen beurteilen ihre Lage als positiv, da Unterstützung für die Digitalisierung von Unternehmen benötigt wird. Der Konjunkturklimaindex im Wetteraukreis lag nach den Ergebnissen der Umfrage vom Dezember 2023 bis Januar 2024 mit 90,3 Punkten verhältnismäßig höher gegenüber dem Vogelsbergkreis mit 78,1 Punkten. Sowohl für die Befragten im Wetteraukreis als auch im Vogelsbergkreis stellen die Energie- und Rohstoffpreise hohe Risiken für die Geschäftstätigkeit dar. Im Wetteraukreis wird allerdings auf gleicher Stufe die Inlandsnachfrage gesehen, sodass die Betriebe vermehrt ihren Blick ins Ausland richten. Im Vogelsbergkreis wird hingegen vermehrt auf Produktinnovationen gesetzt. Die genannten Rahmenbedingungen wirkten sich 2023 auch auf den regionalen Arbeitsmarkt aus. Im Wetteraukreis stieg die Arbeitslosenquote im Vergleich zum Dezember 2022 erneut von 4,0 % auf 4,2 %. Im Vogelsbergkreis sank die Quote hingegen leicht von 4,2 % auf 4,1 %. Hessen verzeichnete erneut einen Anstieg der durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 4,9 % auf 5,3 %. Beide Kreise des Geschäftsgebietes liegen somit weiterhin unter dem landesweiten Durchschnittswert. In den beiden Landkreisen Vogelsbergkreis und Wetteraukreis leben 426.038 Einwohner (Stand per 30.11.2023) und damit 1.758 Menschen mehr als in der letztjährigen Berichterstattung per 30.11.2022. Die Geschäftsregion ist durch eine kleinstädtische Struktur gekennzeichnet. Insgesamt bestehen 44 selbstständige Städte und Gemeinden. Als Quelle für diesen Abschnitt 1.1.2 dienten primär die Ergebnisse der Konjunkturumfrage zum Jahresbeginn 2024 der IHK Gießen-Friedberg. Darüber hinaus erfolgten die Angaben auf Basis von Statistiken der Arbeitsagentur sowie anhand einer Auswertung der Bevölkerungsdaten des Landes Hessen. 1.1.3 Rechtlich Die Sparkasse Oberhessen ist eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Geschäftsgebiet erstreckt sich auf den Vogelsbergkreis und auf den Wetteraukreis. Träger der Sparkasse Oberhessen sind der Vogelsbergkreis und der Wetteraukreis. Sie unterstützen die Sparkasse Oberhessen bei ihren Aufgaben. Die Sparkasse Oberhessen haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Die Sparkasse Oberhessen ist Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen (SGVHT) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV), dem Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe, angeschlossen. Der Sparkassen-Finanzgruppe gehören zum 31. Dezember 2023 insgesamt 353 Sparkassen, sechs Landesbank-Konzerne (einschließlich der Landesbank Berlin AG/Berliner Sparkasse), acht Landesbausparkassen, neun öffentliche regionale Erstversicherungsgruppen, die DekaBank als zentrales Wertpapierhaus der Sparkassen und zahlreiche weitere Finanzdienstleistungsunternehmen an. Die Sparkasse ist dem bundesweiten und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anerkannten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund, welcher die gesetzlich geforderte Einlagensicherungsfunktion erfüllt. Kernelement ist das Ansparen eines Zielvolumens von 0,8 % der gedeckten Einlagen über einen Zeitraum von zehn Jahren bis zum Jahr 2024. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin erfolgen. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst unter anderem ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung. Neben der Einlagensicherungsfunktion beinhaltet das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe auch eine Institutssicherungsfunktion. Als zusätzliche, neben den nationalen Sicherungseinrichtungen existierende Vorsorge entfaltet der regionale Reservefonds der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio EUR Instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird von den Mitgliedssparkassen des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen (SGVHT) und der Landesbank Hessen-Thüringen sukzessive dotiert, sofern das genannte Volumen noch nicht erreicht wurde. Die Einzahlungsverpflichtung eines Instituts bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrages, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann. 1.1.4 Geschäftstätigkeit Als Wirtschaftsunternehmen kommt die Sparkasse Oberhessen vor allem der Aufgabe nach, die Bevölkerung und die Wirtschaft innerhalb ihres satzungsrechtlichen Geschäftsgebietes kredit- und geldwirtschaftlich zu versorgen. Die Geschäfte werden unter Beachtung des öffentlichen Auftrages nach kaufmännischen und aufsichtsrechtlichen Grundsätzen geführt. Gleichzeitig unterstützt die Sparkasse Oberhessen durch Spenden und im Rahmen von Sponsoring-Maßnahmen das Engagement der Menschen und Vereine vor Ort. 1.2. Geschäftsentwicklung Hinweis: Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit und Transparenz haben wir die Inhalte der im Vorjahreslagebericht enthaltenen Kapitel 1.3 Finanzierung und 1.4 Refinanzierung im vorliegenden Lagebericht in das Kapitel 1.2 Geschäftsentwicklung integriert.
Gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 haben sich die Bilanzsumme sowie das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme und Eventualverbindlichkeiten) moderat um 2,4 % bzw. 2,2 % erhöht Bei den Forderungen an Kreditinstitute ergibt sich gegenüber dem Vorjahr zum Jahresende erneut ein leichter Volumenzuwachs, welcher insbesondere auf die kurzfristige Liquiditätsdisposition zurückzuführen ist. Das gegenüber dem Vorjahr weiterhin deutlich gestiegene Zinsniveau bietet bei flacher Zinsstruktur attraktive Zwischenanlagemöglichkeiten in Tages- geld-/Overnight-Laufzeiten im Interbankenbereich sowie im Rahmen der Einlagefazilität bei der Deutschen Bundesbank. Nennenswerte Zuwächse auf der Aktivseite beruhen weiterhin insbesondere auf hohem Finanzierungsbedarf im Bereich der Kundenkredite. Der Wertpapierbestand hat sich dagegen gegenüber dem Jahresende 2022 deutlich reduziert. Auf der Passivseite ergaben sich infolge des auch für Kunden attraktiven Zinsniveaus bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden insgesamt moderate Volumenzuwächse bei einer deutlichen Verschiebung von Spar- und täglich fälligen Sichteinlagen hin zu Passivprodukten mit vereinbarten Zinsbindungen in kurzfristigen Laufzeiten. 1.2.1 Aktiva Die Forderungen an Kreditinstitute beinhalten im Wesentlichen Investitionen in Termingeldanlagen, Darlehen und Schuldscheindarlehen innerhalb der S-Finanzgruppe, zwei Namensschuldverschreibungen der Landesbank Hessen-Thüringen, die täglich fälligen Guthaben bei der Landesbank Hessen-Thüringen sowie abgegrenzte Zinsansprüche aus Zinsswaps mit Landesbanken zum Zwecke der Zinsrisikosteuerung. Des Weiteren bestehen Forderungen an die Deutsche Bundesbank, welche unter anderem im Zusammenhang mit der Anlagemöglichkeit der Einlagefazilität stehen. Das bilanzielle Kundenkreditvolumen erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023 deutlich um 5,1 % und beträgt zum Ende 2023 4.409,1 Mio. EUR (2022: 4.193,4 Mio. EUR). Der wesentliche Teil des Wachstums resultiert mit insgesamt 224,1 Mio. EUR hierbei aus Darlehen an Geschäftskunden und öffentliche Haushalte. Der Bestand an längerfristigen Finanzierungen bei den Privatkunden entwickelte sich insbesondere im Bereich der Baufinanzierungen infolge des deutlich gestiegenen Zinsniveaus leicht gegenläufig. Diese gegenläufige Entwicklung der Kreditnachfrage zwischen gewerblichen und privaten Kunden spiegelt sich auch in der Veränderung der Bestände an Weiterleitungsdarlehen wider. Der Bestand bei den von Unternehmen emittierten Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen sank und liegt zum Jahresultimo 2023 bei 171,5 Mio. EUR (2022: 184,0 Mio. EUR). Das weitere stetige Wachstum unseres Kreditvolumens stellt für uns einen bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator dar. Im Kontokorrentbereich sind bei den Privat- und Geschäftskunden moderate Bestandserhöhungen um insgesamt 3,3 Mio. EUR auf 92,1 Mio. EUR auszuweisen. Zuflüsse aus Fälligkeiten von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren wurden im Geschäftsjahr wieder angelegt; darüber hinaus erfolgte eine leichte Aufstockung des Portfolios. Der Gesamtbestand der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere erhöhte sich leicht um 4,2 %. Wertpapierkäufe erfolgten mit dem Ziel, die vorhandene Liquidität unter dem Gesichtspunkt des Erzielens positiver Renditen zu investieren. Die Anlage erfolgte zum Großteil in Schuldverschreibungen deutscher und europäischer Banken aus Staaten mit Bonitäten im Investmentgrade. Anlageschwerpunkte sind mit rd. 90 % des Gesamtbestands der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere Investitionen in Bankschuldverschreibungen und Pfandbriefe in- und ausländischer Kreditinstitute. Daneben bestehen Anlagen in Schuldverschreibungen von öffentlichen Emittenten und in geringem Umfang auch von Finanzdienstleistungsinstituten. Die Restlaufzeiten betragen grundsätzlich zwischen einem und zehn Jahren. In den kommenden beiden Jahren 2024 und 2025 werden 25,4 % der im Bestand befindlichen Wertpapiere fällig und etwa 25,8 % in den Folgejahren 2026 und 2027. Im Aktivposten 6 sind ausschließlich Anteile an Investmentvermögen bilanziert. Der Bestand hat sich zum Jahresultimo 2023 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 91,5 Mio. EUR reduziert. Ursächlich hierfür ist der Abgang des Spezialfonds Deka SO1 mit einem Kurswert von 127,2 Mio. EUR im Dezember 2023. Im Berichtsjahr haben wir weitere Anteile an Index-Fonds erworben. Der Anlageschwerpunkt der gekauften Index-Fonds liegt in deutschen und europäischen Aktien. Bei den von uns gehaltenen Immobilienspezialfonds wurde infolge von Kapitalabrufen der Bestand ebenfalls ausgeweitet und um zusätzliche Immobilienfonds ergänzt. Auch der Bestand in Infrastrukturfonds wurde durch Kapitalabrufe sowie durch Neuinvestitionen ausgeweitet. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 sind Schuldverschreibungen im Rahmen von Wertpapierleihegeschäften verliehen. Diese werden wie im Vorjahr in der Position "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" ausgewiesen. Die von uns gehaltenen Wertpapiere ordnen wir der Liquiditätsreserve und dem Anlagevermögen zu. Für die Wertpapiere des Anlagevermögens besteht unsererseits Dauerhalteabsicht. Positionen im Handelsbestand bestanden im Geschäftsjahr 2023 zu keinem Zeitpunkt. Die wesentlichste Beteiligung halten wir weiterhin am Sparkassen- und Giroverband Hessen- Thüringen. Daneben bestehen u. a. nennenswerte Beteiligungen an der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG und an der Deutschen Sparkassen Leasing AG & Co. KG. Weitere Beteiligungen bestehen im geringen Umfang auch an lokalen Unternehmen sowie Funktionsbeteiligungen innerhalb der Sparkassenorganisation. Bei den Sachanlagen verringerte sich der bilanzielle Wert deutlich um 18,2 % auf 24.333 TEUR. Ursächlich hierfür waren geringere Zugänge als Abgänge und höhere Abschreibungen im Vergleich zum Vorjahr. Im Berichtsjahr haben wir auf zwei sparkassenbetrieblich genutzte Immobilien außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. In der Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden Ersatzinvestitionen im Bereich der EDV, des Fuhrparks und in die SB-Technik im Geschäftsstellennetz getätigt. Der Bilanzposten sonstige Vermögensgegenstände, der sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 44,4 % reduziert hat, setzt sich im Wesentlichen aus den Steuererstattungsansprüchen der Körperschaftsteuer und der Gewerbeertragsteuer zusammen. 1.2.2 Passiva Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich um 48,6 Mio. EUR auf 382,5 Mio. EUR. Die Sparkasse hatte sich in Vorjahren in mehreren Tranchen am gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäft III beteiligt. Zum 31.12.2023 entfällt hierauf ein im Vergleich zum Vorjahr um 100 Mio. EUR reduziertes Volumen von nominal 50 Mio. EUR. Der Bestand an Weiterleitungsdarlehen bei der Landesbank Hessen-Thüringen und bei anderen Kreditinstituten ist im Vergleich zum Vorjahr mit 14,2 % stark angestiegen (31.12.2023: 316,3 Mio. EUR; 31.12.2022: 276,9 Mio. EUR). Unser Kundenpassivgeschäft bildet weiterhin den Hauptbestandteil unserer Refinanzierung. Der dynamische Zinsanstieg im Jahr 2023 ermöglichte eine deutliche Steigerung der Attraktivität von Passivprodukten mit vereinbarten Zinsbindungen in kürzerfristigen Laufzeiten. Während sich der Bestand an klassischen Spareinlagen um 121,4 Mio. EUR und der Bestand an i. W. täglich fälligen Sichteinlagen um 658,7 Mio. EUR reduzierten, erhöhte sich der Bestand der Termineinlagen und der Sparkassenbriefe deutlich um 940,9 Mio. EUR. Das Nettobestandswachstum der gesamten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden liegt im Jahr 2023 bei 161,3 Mio. EUR bzw. 3,4 % über dem Vorjahresbestand. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit einer vereinbarten Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit einem Anteil von rd. 1,1 % zum Jahresende von untergeordneter Bedeutung. Nach der vom Verwaltungsrat noch zu beschließenden Zuführung des Bilanzgewinns wird die Sicherheitsrücklage im Eigenkapital voraussichtlich 344,7 Mio. EUR betragen. Zum 31. Dezember 2023 setzten sich die weiteren aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalbestandteile aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB und den Vorsorgereserven nach § 340f HGB zusammen. 1.2.3 Dienstleistungsgeschäft Das Nachfrageverhalten unserer Kunden nach Finanzprodukten ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Das Depotvolumen unserer Kunden erhöhte sich im Jahr 2023 um 66,4 Mio. EUR auf 676,1 Mio. EUR (2022: 609,7 Mio. EUR). Die Umsätze im Wertpapierkommissionsgeschäft und die Vermittlungsgeschäfte an die DekaBank haben sich in der Summe wie folgt entwickelt:
Der Provisionsertrag im Giroverkehr erhöhte sich 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Mio. EUR auf 17,6 Mio. EUR. Bei der Vermittlung von Bausparverträgen an unseren Verbundpartner, die Landesbausparkasse Hessen-Thüringen (LBS), verzeichnen wir weiterhin einen steigenden Absatz in der Stückzahl (2023: 1.578, 2022: 1.175). Das Volumen der Bausparsummen ist dabei deutlich rückläufig im Vergleich zum Vorjahr (2023: 68,9 Mio. EUR, 2022:79,1 Mio. EUR). Zum Jahresende bestanden 28.907 Bausparverträge mit einem Bausparvolumen von insgesamt 944,2 Mio. EUR (2022: 30.083 Stück, Bausparvolumen 947,1 Mio. EUR). Die Anzahl der Neuabschlüsse im Bereich der klassischen Lebensversicherungen entwickelte sich beim Absatz in der Stückzahl (2023: 1.844, 2022: 1.747) erfreulich positiv. Dies zeigte sich ebenfalls in den abgeschlossenen Volumina (2023: 40,2 Mio. EUR, 2022: 30,8 Mio. EUR) mit einem Zuwachs von 9,4 Mio. EUR. Insgesamt gingen die Absatzzahlen im Bereich der klassischen Altersvorsorge-Produkte, wie Riesterverträge, mit unseren Verbundpartnern Deka und LBS zurück. Die Neuabschlüsse mit Kunden bewegten sich im Bereich der weiteren Versicherungen, wie Hausrat-, Wohngebäude-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen, gemessen an der Stückzahl und am Volumen in Summe insgesamt leicht unterhalb des Vorjahresniveaus. 1.2.4 Außerbilanzielles Eigengeschäft Im Geschäftsjahr 2023 wurden neue Zinsswaps zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen. Diese Zinsswaps dienen allein zur allgemeinen Zinsbuchsteuerung des Bankbuches. Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die Sparkasse Credit Linked Notes (CLN) erworben und begeben. Die Sparkasse hat diese CLN als Originator und als Investor im Zusammenhang mit Kreditpoolingtransaktionen der Sparkassen-Finanzgruppe abgeschlossen. Das Volumen der im Rahmen von Kreditpoolingtransaktionen übernommenen Eventualverbindlichkeiten hat sich aufgrund unterjähriger Endfälligkeiten gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert. 2 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 2.1. Ertragslage Hinweis: Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit und Transparenz haben wir abweichend zum Vorjahr nachfolgend eine Überleitungsrechnung zwischen der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und unserer internen Steuerungskonzeption - dem Betriebsvergleich (BVG) - erstellt. Hierdurch entfällt die im Vorjahreslagebericht noch enthaltene Unterposition Abweichungen zwischen Betriebsvergleich und GuV. Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und die Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Nach Steuern und Einbezug des neutralen Ergebnisses verbleibt der Jahresüberschuss.
Im Geschäftsjahr 2023 ist der Zinsüberschuss einschließlich laufender Erträge im Vergleich zum Vorjahr um 40,6 Mio. EUR höher ausgefallen. Im Kundengeschäft konnten insbesondere die passivischen Zinskonditionsbeiträge gesteigert werden. Weiterhin erhöhte sich das Zinsergebnis aus Derivaten aufgrund von Steuerungsmaßnahmen zur Beschränkung des Zinsrisikos im Bankbuch infolge des dynamischen Zinsumfeldes im Berichtsjahr. Der Zinsertrag (ohne Derivate) erhöhte sich um 43,2 Mio. EUR. Die im Zinsüberschuss erfassten laufenden Erträge aus Investmentvermögen und Beteiligungen stiegen insgesamt um 3,2 Mio. EUR. Bedingt durch die starke Nachfrage nach Passivprodukten mit kurzfristigen Zinsbindungen im Kundengeschäft haben sich bei gesunkenen Refinanzierungsanteilen im Geschäft mit Kreditinstituten die Zinsaufwendungen (ohne Derivate) insgesamt um 39,4 Mio. EUR erhöht. Der Provisionsüberschuss erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023 um 3,6 Mio. EUR. Rückläufig waren im Geschäftsjahr insbesondere Provisionen aus dem Immobilien- und dem Versicherungsgeschäft, wohingegen sich im Wertpapierkommissionsgeschäft, im Auslandsgeschäft und bei den Provisionen im Giro- und im Kartengeschäft Zuwächse generieren ließen. Innerhalb der Verwaltungsaufwendungen sind die Personalaufwendungen des Geschäftsjahres im Vergleich zum Vorjahr moderat um 6 % auf 52,1 Mio EUR gestiegen. Der Sachaufwand nahm dagegen inflationsbedingt sowie aufgrund von Investitionstätigkeiten und der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen wesentlich deutlicher, d. h. um 14,6 % auf 34,6 Mio EUR zu. Investitionen entfielen auch im Jahr 2023 insbesondere auf die zukünftige Ausrichtung der Sparkasse im Rahmen des Projektes Strategie 2030, die Weiterentwicklung einer zukunftsgerichteten Unternehmenskultur sowie auf die Weiterentwicklung des Kundenberatungsansatzes der Sparkasse. Das Betriebsergebnis vor Bewertung als ein bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator bildet den Saldo der sogenannten ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen ab. Das Betriebsergebnis vor Bewertung war insbesondere durch den Anstieg des Zinsüberschusses geprägt und hat sich um mehr als 90 % erhöht. Das insgesamt negative Bewertungsergebnis hat sich im Vorjahrsvergleich verbessert. Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft ist gegenüber 2022 deutlich gestiegen. Das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft hat sich 2023 gegenläufig entwickelt und zeigt nach einem deutlich negativen Saldo im Vorjahr einen positiven Saldo. Dies ist insbesondere auf Wertaufholungen von im Vorjahr abgeschriebenen Wertpapieren zurückzuführen. Darüber hinaus werden außerordentliche Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude in Höhe von 2,8 Mio. EUR im Bewertungsergebnis gezeigt. Im Bewertungsergebnis sind Zuführungen zu den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB sowie zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB enthalten. Durch die Bewertung von Wertpapieren wie Anlagevermögen (gemildertes Niederstwertprinzip) wurden im Berichtsjahr Niederstwertabschreibungen in Höhe von 33,5 Mio. EUR (Vorjahr: 54,1 Mio. EUR) vermieden. Das Betriebsergebnis nach Bewertung hat sich per saldo gegenüber dem Vorjahr deutlich von 8 Mio EUR auf 37 Mio EUR verbessert. Im neutralen Ergebnis des Jahres 2023 stehen sich periodenfremde und außergewöhnliche Aufwendungen sowie Erträge aus Closeout-Zahlungen gegenüber. Die größten Posten bilden Zahlungen in Höhe von 7,5 Mio. EUR für die vorzeitige Auflösung von Zinsswaps der Zinsrisikosteuerung im Bankbuch (Ausweis in der GuV im Zinsaufwand), eine außerordentliche Dotation des Sparkassen-Stützungsfonds in Höhe von 1,0 Mio. EUR und aperiodische Aufwendungen im Personalbereich von rd. 2,2 Mio. EUR (Ausweis in der GuV jeweils im Verwaltungsaufwand) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von rd. 4,4 Mio. EUR (Ausweis in der GuV in den sonstigen betrieblichen Erträgen). Das Jahresergebnis hat sich per saldo gegenüber dem Vorjahr erheblich verbessert. Entsprechend deutlich erhöht sich auch der Steueraufwand gegenüber dem Jahr 2022. Die Cost-Income-Ratio (CIR, dt. Aufwands-Ertrags-Verhältnis) stellt die Verwaltungsaufwendungen den ordentlichen Erträgen, welche sich aus dem Zins- und Provisionsüberschuss sowie dem sonstigen ordentlichen Ergebnis zusammensetzen, gegenüber. Diese Kennziffer gibt an, wie viel Cent aufgebracht werden müssen, um einen Euro Ertrag zu erzielen. Die CIR stellt als Effizienzmaß einen der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Sparkasse dar und hat sich durch den deutlich stärkeren Anstieg der ordentlichen Erträge gegenüber dem Verwaltungsaufwand im Berichtsjahr von 67,2 % im Jahr 2022 auf 53,6 % verbessert. 2.2. Finanzlage Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse Oberhessen war im vergangenen Geschäftsjahr jederzeit gegeben und konnte im Hinblick auf die Ausstattung mit liquiden Mitteln sowie die vorhandenen Kredit- und Refinanzierungsmöglichkeiten der Sparkasse Oberhessen als gewährleistet angesehen werden. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse wird u. a. mit Hilfe der aufsichtsrechtlichen Kennziffer Liquidity Coverage Ratio (LCR), übersetzt der Liquiditätsdeckungsquote, überwacht und gesteuert. Als ein bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator gibt die LCR das Verhältnis von hochliquiden Aktiva, bspw. Kassenbestände, Bundesbankguthaben und hochliquide Wertpapiere, zu den Nettoabflüssen an, wobei eine Mindestquote von 100,0 % nicht unterschritten werden darf. Diese Mindestquote haben wir jederzeit eingehalten. Im Durchschnitt der gemeldeten Werte lag die LCR zum Monatsende bei 150,52 %, zum Bilanzstichtag bei 166,61 % (Vorjahr: 137,5 %). Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurde ausreichend Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Das Angebot, im Rahmen des ESZB-Verfahrens Refinanzierungen in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen (Hauptrefinanzierungsgeschäfte), wurde im Geschäftsjahr 2023 nicht erneut genutzt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 besteht jedoch weiterhin eine Verbindlichkeit gegenüber der Zentralnotenbank in Höhe von nominal 50,0 Mio. EUR (Vorjahr: 150,0 Mio. EUR). Hierfür hat die Sparkasse Oberhessen Wertpapiere und refinanzierungsfähige Schuldscheindarlehen verpfändet. 2.3. Vermögenslage Die Vermögenlage der Sparkasse lässt sich anhand der Kapitalquoten darstellen. Die Gesamtkapitalquote setzt sich aus der als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator angesehenen harten Kernkapitalquote gemäß CRR (Verordnung (EU) 2019/876 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013), welche 8,00 % des Gesamtrisikobetrages nicht unterschreiten darf, sowie dem sparkassenindividuellen SREP-Zuschlag in Höhe von 1,25 % zusammen. Die Eigenmittel haben sich gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mio. EUR auf 690,2 Mio. EUR erhöht. Das Verhältnis der Eigenmittel überschreitet bezogen auf den Gesamtrisikobetrag gemäß CRR per 31. Dezember 2023 mit 19,17% (Vorjahr: 18,97%) deutlich sowohl den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwert von 8,00 % als auch die erhöhte sparkassenspezifische Gesamtkapitalanforderung. Diese liegt unter Berücksichtigung des SREP-Zuschlags von 1,25 % bei 9,25 % und erhöht sich durch die Anforderungen des allgemein gültigen Kapitalerhaltungspuffers (2,50 %), des Institutsspezifischen Antizyklischen Kapitalpuffers und des Systemrisikopuffers auf aktuell 12,74 %. Die harte Kernkapitalquote lag zum 31. Dezember 2023 bei 18,40 % (Vorjahr: 18,21 %). Somit werden alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen (inkl. der Eigenmittelempfehlung zur Abdeckung von Risiken in Stresssituationen) deutlich erfüllt. Die Berechnung der Kapitalanforderung für das Adressenrisiko erfolgt nach dem Kreditrisikostandardansatz. Die operationellen Risiken werden mit Hilfe des Basisindikatoransatzes ermittelt. Für die in den kommenden Jahren zu erwartenden Steigerungen der Mindestkapitalanforderungen, insbesondere infolge der geplanten Geschäftsentwicklung, steht eine ausreichende Eigenmittelbasis zur Verfügung. Zur Abschirmung von Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft sind ausreichend Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorhanden. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. 2.4. Gesamtbeurteilung Vor dem Hintergrund des weiterhin mit hohen Unsicherheiten behafteten schwierigen makroökonomischen Umfeldes beurteilen wir die wirtschaftliche Lage unserer Sparkasse insgesamt als zufriedenstellend mit einer erfreulich positiven Entwicklungstendenz im abgelaufenen Jahr. Die Ertragsstärke aus dem Jahr 2023 haben wir zur Verbesserung unserer Eigenkapitalbasis genutzt, um auch in Zukunft als verlässlicher Förderer der Region zur Verfügung zu stehen. 3 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nach Ablauf des Geschäftsjahrs 2023 nicht eingetreten. 4 Entwicklung im Vergleich zum Prognosebericht für das Jahr 2023 Aufgrund des dynamischen Anstiegs des Zinsniveaus im vergangenen Jahr verzeichneten wir in unserem Geschäftsgebiet eine sehr heterogene Nachfrage bei der Kreditvergabe an Kunden. Während sich insbesondere in der Vergabe von Wohnbaukrediten eine leicht negative Entwicklung zeigte, wurden speziell im Geschäft mit gewerblichen Großkunden deutliche Wachstumsraten erzielt. In der Folge konnten diese Geschäfte das negative Wohnungsbaugeschäft in Summe überkompensieren, sodass wir für das Jahr 2023 bei der Kreditvergabe deutlich höhere Zuwächse verzeichneten als geplant. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus parkten unsere Kunden deutlich mehr Gelder in unseren bilanzwirksamen Anlageformen als für 2023 angenommen. Der Zinsüberschuss lag, getragen durch den Anstieg des Zinsniveaus und des Anstiegs im Zinsergebnis Derivate, deutlich über den Erwartungen. Beim Provisionsüberschuss konnte der Planwert im abgelaufenen Geschäftsjahr moderat übertroffen werden. Insbesondere die geplanten Provisionen im Auslands- sowie im Aval- und Darlehensgeschäft sind deutlich höher ausgefallen. Die Verwaltungsaufwendungen entwickelten sich 2023 nahezu wie geplant. Eine Unterschreitung bei den Personalaufwendungen wurde von einer Steigerung bei den Sachaufwendungen fast kompensiert. Im Ergebnis wird sowohl absolut ein deutlich höheres Betriebsergebnis vor Bewertung im Vergleich zur Planung erreicht, als auch gemessen an der durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS). Dadurch liegt die Cost-Income-Ratio mit 53,6 % für das Jahr 2023 deutlich unter dem geplanten Wert. Das negative Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft entwickelte sich deutlich positiver als in der Planung angenommen. Die auslaufenden Auswirkungen der Pandemie und die Effekte der derzeitigen Kriege haben sich nicht so stark auf das Kreditgeschäft ausgewirkt wie zunächst angenommen, sodass 2023 ein deutlich besseres Bewertungsergebnis Kredit erreicht wurde. Hingegen ist das positive Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft deutlich niedriger ausgefallen als für 2023 geplant. Aufgrund von Umwidmungen von Wertpapieren in das Anlagevermögen im Dezember 2022 wurde der Abschreibungsbedarf für 2022 erheblich reduziert; dadurch haben sich auch anrechenbare Zuschreibungen der Folgejahre reduziert. Das erwartete Ergebnis vor Steuern der Sparkasse wurde aufgrund der guten Ergebnisse im Zinsüberschuss weit übertroffen. Auch das Jahresergebnis und die Eigenkapitalrentabilität lagen dadurch bedingt deutlich über den prognostizierten Werten. Unsere im Vorjahr prognostizierte Entwicklung der LCR ist eingetreten. Die Vorjahresprognose zur harten Kernkapitalquote (16 %) konnten wir mit 18,4 % merklich übertreffen. Dies liegt insbesondere in einem im Vergleich zur Kapitalplanung rückläufigen Gesamtrisikobetrag nach CRR begründet. Zudem stellt sich die Höhe des harten Kernkapitals aufgrund erhöhter Zuführungen aus dem Jahresergebnis 2022 verbessert dar. 5 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 5.1. Personalbereich Zum 31. Dezember 2023 hatten wir 809 Beschäftigte in unserem Haus. Diese Anzahl setzt sich aus 692 aktiv bankspezifisch Beschäftigten, 51 Auszubildenden, 7 Hausmeistern, 3 Raumpflegerinnen und aus 56 ruhenden Arbeitsverhältnissen zusammen. Dies ist eine Stichtagsbetrachtung zum 31. Dezember 2023 und weicht zu den Beschäftigtenzahlen im Anhang des Jahresabschlusses, in dem ein Durchschnittsbestand ausgewiesen wird, ab. 5.2. Qualifikationsstruktur Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Leistungsfähigkeit unserer Beschäftigten und damit in die Ertragskraft unseres Institutes. Wir fördern unsere Beschäftigten durch individuelle Weiterbildungsmaßnahmen. Dadurch unterstützen wir auch die Persönlichkeitsentwicklung unserer Beschäftigten und öffnen neue Chancen. Denn der Erfolg unserer Sparkasse wird maßgeblich durch unsere Beschäftigten erbracht. Die Beschäftigten der Sparkasse Oberhessen weisen hinsichtlich der Sparkassen-Bildungsabschlüsse (Sparkassen-Fachwirt, Sparkassen-Betriebswirt), die an den Sparkassenakademien erworben werden und innerhalb der Sparkassenorganisation anerkannt sind, mit einem Anteil von 60,6 % im Sparkassenvergleich (SGVHT) ein überdurchschnittliches Bildungsprofil auf.
Basis der Ermittlung sind die bankspezifisch Beschäftigten 5.3. Geschlechterstruktur
Basis der Ermittlung sind alle Beschäftigten. 5.4. Altersstruktur
Basis der Ermittlung sind die bankspezifisch Beschäftigten. 5.5. Betriebszugehörigkeit
Basis der Ermittlung sind alle Beschäftigten. 5.6. Fluktuation Im Geschäftsjahr 2023 hatte die Sparkasse Oberhessen durchschnittlich 787 Beschäftigte (m/w/d) inklusive der Auszubildenden (m/w/d) sowie aller aktiv und passiv Beschäftigten und dem Vorstand. Während des Jahres 2023 sind 22 Beschäftigte (m/w/d) auf eigenen Wunsch ausgeschieden. Auf dieser Basis ergibt sich eine Fluktuationsquote von 2,8 %. 5.7. Arbeitszeitregelungen Am Stichtag 31.12.2023 hatte die Sparkasse Oberhessen 516 Beschäftigte in Vollzeit und 293 Beschäftigte in Teilzeit. Insgesamt wurden 76 verschiedene Teilzeitmodelle angewendet. Diese werden individuell am Bedarf des Unternehmens und den Wünschen der Beschäftigten ausgerichtet. 5.8. Struktur des Personalaufwands Neben fixen Gehältern insbesondere auf Basis des TVöD werden variable Zahlungen in Form von Tantiemen und Bonuszahlungen geleistet. An betrieblichen Sozialleistungen wurden insbesondere Fahrtkostenzuschüsse, Zuwendungen bei Betriebsjubiläen und eine betriebliche Krankenversicherung gewährt. 5.9. Angaben zur Aus- und Weiterbildung Für die Sparkasse Oberhessen ist die Ausbildung/das Duale Studium ein elementares Fundament in der Gewinnung von jungen Talenten. Wir legen hohen Wert auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung. Mit einer Ausbildungsquote von 6,3 % (Anteil Auszubildende am Personalbestand) weist die Sparkasse Oberhessen eine überdurchschnittliche Anzahl von Auszubildenden und Dualen Studenten auf. Ebenso können wir eine überdurchschnittliche Übernahme- und Weiterbildungsquote vorweisen. Auch in diesem Jahr wurden im Rahmen des Projektes "EPEUM", welches der Transformation hin zu einer neuen, transparenten und positiv gelebten Unternehmenskultur dient, Führungskräfteentwicklungstrainings durchgeführt. Zur Unternehmenskultur gehört auch der Umgang mit Konflikten. Zum wiederholten Mal wurden zehn Beschäftigte zum/zur Wirtschaftsmediator/in ausgebildet. Des Weiteren wurde das Nachwuchsführungskräftetraining mit 6 Teilnehmenden erfolgreich durchgeführt. Hier wurden verschiedene Skills und Techniken erlernt, aufgefrischt und neue Gesichtspunkte der neuen Arbeitswelt besprochen. Im September und Oktober haben Workshops zur Vereinheitlichung des Service "#Ein Service" stattgefunden. Ziel war, ein einheitliches Qualitätsverständnis bei allen Teilnehmenden zu erzeugen. Über das 2.-4. Quartal, auf insgesamt 8 Termine verteilt, haben die turnusmäßigen Ersthelferschulungen stattgefunden. Aufgrund der Strategie der EU und der Bundesregierung zur Erreichung der Klimaneutralität hat sich ein Großteil der Teams von ImmobilienCenter und Baufi-Direct Ende des Jahres zu zertifizierten Modernisierungsberatern weiterbilden lassen. Im Jahr 2023 haben wir rund 25.750 Schulungsstunden in unsere Beschäftigten investiert. Schwerpunkte liegen in der Begleitung von Veränderungen, Vertriebsschulungen und in der Entwicklung der Führungskräfte, was auch 2024 fortgeführt werden wird. Weiterhin stellen wir uns den Herausforderungen der Digitalisierung, der Nachhaltigkeit und der Regulatorik und befähigen unsere Beschäftigten, Veränderungen aktiv mitzugehen. 6 Risikosteuerung Hinweis zu Abschnitt 6: Gegenüber dem Vorjahr wurde die Struktur der Darstellung vor dem Hintergrund der Implementierung einer neuen Risikotragfähigkeitskonzeption und der Umsetzung des Projekts zur neuen Banksteuerung angepasst In diesem Zuge wurden die im Vorjahr noch gesondert ausgewiesenen Kapitel "Risikokonzentrationen", "Stresstests" und "Risikovorsorge" inhaltlich in die nachfolgenden Kapitel integriert. 6.1 Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse Oberhessen, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29. Juni 2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:
Die Risikotragfähigkeitskonzeption umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse Oberhessen ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer vierteljährlichen bzw. jährlichen Berechnung der Risikotragfähigkeit in einer ökonomischen Perspektive und einer normativen Perspektive ein. Die Risikotragfähigkeitsberechnungen werden ergänzt um Stresstests (ökonomische Perspektive) und um Betrachtungen adverser Szenarien (normative Perspektive). Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. Das Risiko in der ökonomischen Perspektive stellt auf das Risiko als Verlust ab, d. h. als Quantilswert der Wertänderungsverteilung auf einem Konfidenzniveau von 99,9 %. In der normativen Perspektive liegt das Risiko in einer möglichen negativen Abweichung der tatsächlichen Erfolgsentwicklung von der geplanten bzw. prognostizierten Erwartung. In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse Oberhessen für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Risikomanagementziele sind u. a. das kontrollierte Eingehen von Risiken im Rahmen eines Risikotragfähigkeitskonzepts und einer ertrags- und wertorientierten Banksteuerung sowie die Beachtung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Im Rahmen eines aktiven Risikomanagements und unter Erfüllung der regulatorischen Anforderungen, z. B. des Kreditwesengesetzes (KWG) oder der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) etc., werden diese von uns regelmäßig überprüft und laufend weiterentwickelt. Die Sparkasse Oberhessen hält keine Positionen gemäß Artikel 4 Abs. 1 Nr. 86 CRR (Handelsbuchpositionen). Wir führen weiterhin keine Transaktionen im Eigenhandel mit dem primären Ziel durch, kurzfristige Handelserfolge zu erzielen. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risikoarten (Bewertung in ökonomischer und normativer Perspektive) 2023 als wesentlich eingestuft:
Im Rahmen der Risikoinventur werden diese Risikoarten - mit Ausnahme der operationellen Risiken und der Beteiligungsrisiken - weiter unterteilt und bewertet. Zu den wesentlichen Marktpreisrisiken zählen die Zinsänderungsrisiken, die Aktien- und die Spreadrisiken. Wesentliche Risikokategorien im Adressenrisiko bestehen im Kunden- und im Eigengeschäft. Die Liquiditätsrisiken teilen sich in die wesentlichen Kategorien Zahlungsunfähigkeitsrisiko und Refinanzierungskostenrisiken auf. Zudem erfolgen innerhalb der Risikoinventur die Identifikation von Risikokonzentrationen sowie der Beschluss zum Umgang mit diesen Konzentrationen. Ferner bindet die Sparkasse Nachhaltigkeitsrisiken - im Sinne potenzieller Gefahren für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung - zunehmend in die Risikomanagementprozesse ein. Im Rahmen der Risikoinventur werden Nachhaltigkeitsrisiken auf Relevanz für die einzelnen Risikokategorien untersucht. Im Ergebnis wurde eine Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Risikoinventur für folgende Risiken festgestellt:
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Sicherstellung des Gläubigerschutzes. Das Risikodeckungspotenzial entspricht dem barwertigen Vermögenswert (Substanzwert) bezogen auf das Bestandsgeschäft und umfasst sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Sparkasse. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 815,3 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 460 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. In der weiteren Limitierung verteilen wir dieses Gesamtlimit auf Marktpreisrisiken (200 Mio. EUR - davon Zinsänderungsrisiken: 100 Mio. EUR, Aktienrisiken: 50 Mio. EUR, Spreadrisiken: 50 Mio. EUR), Adressenrisiken (50 Mio. EUR - davon Kundengeschäft: 40 Mio. EUR, Eigengeschäft: 10 Mio. EUR), Liquiditätsrisiken (70 Mio. EUR für Refinanzierungskostenrisiken), Beteiligungsrisiken (70 Mio. EUR) sowie Operationelle Risiken (70 Mio. EUR). Diese wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Der Gesamtbetrag der ökonomischen Risiken auf Basis eines Konfidenzniveaus von 99,9 % liegt per 31.12.2023 bei ca. 283 Mio. EUR und damit deutlich innerhalb des RTF-Limits. Auch die weiteren Unterlimite auf Ebene der Risikoarten und Risikokategorien sind per 31.12.2023 eingehalten. Damit ist die Risikotragfähigkeit der Sparkasse Oberhessen in der ökonomischen Perspektive zum Bilanzstichtag gegeben. Zum Stichtag 31.03.2023 war das ökonomische Limit für operationelle Risiken überschritten. Bis auf diese Ausnahme waren die bereitgestellten Limite im Jahr 2023 ausreichend, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Während innerhalb der Adressen- und der Marktpreisrisiken Diversifikationseffekte berücksichtigt werden, erfolgt die Ermittlung des Gesamtrisikos als Addition der Risiken auf Risikoartenebene. Diversifikationseffekte zwischen verschiedenen Risikoarten (Adressenrisiko, Marktpreisrisiko etc.) werden somit nicht angesetzt. Die sogenannte Reaktionsgrenze der ökonomischen RTF liegt bei 650 Mio. EUR. D. h. sobald das ökonomische Risikodeckungspotenzial auf diesen Wert absinken sollte, erfolgt ein Steuerungsimpuls, der z. B. die Überprüfung der Angemessenheit der Limithöhen beinhaltet. Die Sparkasse Oberhessen führt ergänzend vierteljährlich bzw. anlassbezogen Stresstests für alle wesentlichen Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive (hier in Form der adversen Szenarien) durch. Hierbei werden die Auswirkungen bezüglich außergewöhnlicher, aber plausibler Ereignisse auf das Risikodeckungspotenzial, die Kapitalquoten bzw. auf die Liquidität geprüft. Die Stresstests für die Risikotragfähigkeit in ökonomischer Sicht umfassen sowohl risikoartenübergreifende Szenarien als auch eine risikoartenspezifische Analyse, die bei Bedarf an neue Situationen in der Umwelt angepasst werden. Sie bestehen in Sensitivitäts- und Szenarioanalysen, basieren auf marktweiten und institutseigenen Ursachen und umfassen historische sowie hypothetische Szenarien. Für Stresstests in ökonomischer Perspektive sind per 31. Dezember 2023 folgende außergewöhnliche Ereignisse definiert: • Schwerer Konjunkturabschwung (Pflichtszenario gemäß MaRisk) (Annahme: Das Wirtschaftswachstum in Deutschland ist durch eine deutlich negative Entwicklung geprägt, die auf andere makroökonomische Variablen ausstrahlt. Gleichzeitig sind die Prognosen für die Wirtschaftslage pessimistisch. Rückläufige Investitionstätigkeit der Unternehmen und Konsumzurückhaltung der Privathaushalte sowie Turbulenzen an den Kapitalmärkten sind die Folge. Die Wirtschaftskrise erreicht unser Geschäftsgebiet. Insolvenzen im Wetterau- und im Vogelsbergkreis steigen. Die Arbeitslosigkeit nimmt zu, was mit einer sinkenden Kaufkraft der Bevölkerung einhergeht. Bedingt durch Nachfragerückgänge hinsichtlich Wohn- und Gewerbeimmobilien kommt es zu Preisrückgängen auch am regionalen Immobilienmarkt.) • Markt- und Liquiditätskrise (Annahme: Es kommt zu einer weltweiten Banken- und Finanzkrise ausgelöst durch einen Crash auf dem Aktienmarkt. Infolgedessen entsteht ein Vertrauensverlust im Interbankenmarkt und zwischen weiteren Marktteilnehmern, welcher zu einer Liquiditätsverknappung am Geldmarkt führt. Darüber hinaus macht sich eine Illiquidität an allen Märkten bemerkbar.) • Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg (Annahme: Ein schneller Zinsanstieg im Euroraum in Kombination mit einer deutlichen Überbewertung der Preise für gewerbliche und wohnwirtschaftliche Immobilien als Folge der lang anhaltenden Niedrigzinsphase und dem starken Anstieg der Kreditvergabe für Immobilienfinanzierungen entlädt sich in einem starken und abrupten Preisverfall der Immobilien. Die Immobilienpreise sind europaweit betroffen.) • Ergänzend zu diesen übergreifenden Szenarien wird bzgl. des Adressenrisikos im Kundengeschäft zusätzlich eine risikospezifische Stress-Analyse durchgeführt. Innerhalb der Szenario- und Sensitivitätsanalysen werden signifikante Auswirkungen auf alle als wesentlich eingestuften Risikokategorien der Sparkasse berücksichtigt. Das Szenario "Markt- und Liquiditätskrise" führt per 31. Dezember 2023 zum größten Gefährdungspotenzial aller betrachteten Stressszenarien. Die Risikotragfähigkeit der Sparkasse wäre auch nach Eintritt dieser Stressbetrachtung nicht gefährdet. Aus den Ergebnissen der Stresstests ergeben sich keine Handlungserfordernisse. Für Liquiditätsrisiken werden separate Stresstests durchgeführt. Hierfür wurde je ein Szenario mit marktweiten und institutseigenen Stressursachen aufgestellt. Darüber hinaus werden beide Aspekte kombiniert betrachtet. Insgesamt stellt das kombinierte Szenario das schwerwiegendste der untersuchten Szenarien dar. Die Zahlungsfähigkeit wäre bei Eintritt dieses Szenarios nicht gefährdet. Ergänzend führt die Sparkasse nach den bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen inverse Stresstests sowohl in ökonomischer als auch in normativer Perspektive sowie in Bezug zur Liquidität durch. Inverse Stresstests untersuchen, welche Ereignisse oder Szenarien das Institut in seiner Überlebensfähigkeit gefährden könnten, d.h. wann das ursprüngliche Geschäftsmodell der Sparkasse nicht mehr durchführbar wäre. Dabei stehen die Identifikation der maßgeblichen Risikotreiber (Risikoarten und Risikofaktoren) sowie die kritische Reflexion der Ergebnisse im Fokus. Zurzeit würden nur unplausible Szenarien den Fortbestand der Sparkasse gefährden, weshalb aktuell kein Handlungsbedarf besteht. Über die Ergebnisse der Stresstests werden der Vorstand, der Verwaltungsrat sowie weitere Adressaten vierteljährlich, über die Resultate der inversen Stresstests jährlich in entsprechenden Berichten informiert. Die normative Perspektive dient der Sicherung der mittelfristigen Überlebensfähigkeit der Sparkasse durch Einhaltung aufsichtlicher Vorgaben. Im Rahmen der normativen Perspektive ist zu gewährleisten, dass alle regulatorischen und aufsichtlichen Kennzahlen sowie ggf. weitere strategische Zielgrößen im Bereich der Eigenmittel/Eigenmittelanforderungen sowie die Kapitalstrukturanforderungen (z. B. Leverage Ratio oder Großkreditobergrenze) eingehalten werden. Die normative Perspektive umfasst eine mehrjährige periodische GuV- und Bilanzplanung inkl. der Kapitalentwicklung. Sie unterscheidet zwischen einem Planszenario und adversen Szenarien, in denen unterschiedliche Anforderungen einzuhalten sind. Im Planszenario sind sämtliche externe (inkl. aufsichtliche Puffer) und interne Kapitalanforderungen (inkl. institutsinterner Puffer zur Einhaltung der Zielkapitalquote) zu erfüllen. Im adversen Szenario, welches deutliche Verschlechterungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Sparkassenergebnisse unterstellt, können die aufsichtlichen Puffer auch in Anspruch genommen werden. Sofern die adversen Szenarien hinreichend schwer sind und Stresstests gleichkommen, ist es ausreichend, die harten Kapitalanforderungen (Mindestkapitalquote nach CRR + SREP-Zuschlag) einzuhalten. Der Planungshorizont der normativen Perspektive umfasst drei volle Planjahre. Im Rahmen der normativen Perspektive werden auf Basis der betrachteten Szenarien die Entwicklungen von Eigen- und Kernkapital sowie des Gesamtrisikobetrags nach CRR und daraus resultierend die Kapitalquoten geplant. Die in der normativen Perspektive anzuwendenden Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und Operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der CRR, nach denen risikogewichtete Positionsbeträge zu ermitteln sind. Die Risikoquantifizierung für Zinsänderungsrisiken sowie die weiteren wesentlichen Risiken ergeben sich aus dem Kapitalzuschlag im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG. Auf Basis der aktuellen Durchführung der normativen Perspektive werden im Planszenario sowie im adversen Szenario (Schwerer konjunktureller Abschwung) die jeweiligen Mindestanforderungen an das Kapital übertroffen. Über den Betrachtungshorizont kann die strategische Ziel-Gesamtkennziffer im Planszenario erreicht werden. Im adversen Szenario sinkt die Gesamtkapitalquote auf bis zu 16,07 % ab. Die harten aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen liegen in allen Planjahren aber deutlich niedriger.
* Sparkassen-interne strategische
Zielkapitalquote (inkl. Managementpuffer)
Das adverse Szenario ist als schwerer konjunktureller Abschwung ausgestaltet. Demnach wird unterstellt, dass eine negative Veränderung auf dem Gütermarkt bzw. in der Realwirtschaft zur Rezession führt. Diese wird sowohl angebotsseitig u. a. durch eine Unterbrechung der Produktionsketten als auch nachfrageseitig u.a. durch einen Exporteinbruch spürbar. Daraus resultieren u.a. starke BIP-Rückgänge, Rückgänge von Investitionen, Bonitätsverschlechterungen im Kunden- und im Eigengeschäft, sinkende Zinsen, Kurseinbrüche am Aktienmarkt und steigende Refinanzierungs- und Credit-Spreads. Zudem sinken Beteiligungswerte und Schäden aus operationellen Risiken steigen. Auf Basis der Annahmen der betrachteten Szenarien sind auch für die weiteren relevanten Kennzahlen - LCR, NSFR, Zinsrisikokoeffizient, Großkreditobergrenze, Leverage Ratio - keine Verfehlungen externer Mindestanforderungen abzuleiten. Die Risikotragfähigkeit der Sparkasse Oberhessen ist auch in der normativen Perspektive gegeben. Die der Risikotragfähigkeit zugrunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren sind nach den Regelungen der Sparkasse Oberhessen mindestens jährlich sowie ggf. anlassbezogen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen (Validierung). Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein (Nominalwert zum 31. Dezember 2023 von 2.926 Mio. EUR). Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches gemäß IDW RS BFA 3 n. F. einbezogen. Daneben ist die Sparkasse an vier Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt (Details hierzu siehe Kapitel 6.3 Adressenrisiko). Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei. Die Verantwortung für das Risikomanagement liegt beim Gesamtvorstand der Sparkasse Oberhessen, der die risikopolitische Ausrichtung vorgibt. Er wurde dabei im abgelaufenen Jahr 2023 durch folgende Arbeitskreise mit Bezug zu Risikothemen unterstützt:
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling- Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risiko- steuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeitenden des Bereichs Risikosteuerung wahrgenommen. Der Bereichsleiter Risikosteuerung und im Vertretungsfall der Geschäftsbereichsleiter Steuerung nehmen die Aufgabe der Leitung der Risikocontrolling-Funktion im Sinne der MaRisk (AT 4.4.1 Tz. 4 MaRisk) wahr. Aufgrund ablauforganisatorischer Regelungen ist sichergestellt, dass die Leitung dieser Funktion bei wichtigen risikopolitischen Entscheidungen des Vorstands beteiligt wird. Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Anschließend informiert die Geschäftsleitung den Verwaltungsrat ebenfalls mindestens vierteljährlich über die Risikosituation der Sparkasse. Hierzu erhalten die Verwaltungsratsmitglieder zum einen den Gesamtrisikobericht gemäß BT 3.2 Tz. 1 f. MaRisk. Zum anderen erläutert der Vorstand die Risikolage im Rahmen der regelmäßigen Verwaltungsratssitzungen. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden zudem unverzüglich an das Aufsichtsorgan weitergeleitet. Weiter werden die Strategien dem Verwaltungsrat zur Kenntnis gegeben und mit ihm erörtert. Durch die Compliance-Funktionen (WpHG und MaRisk) wird dem Risiko, welches sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben könnte, entgegengewirkt. Dies geschieht, indem die Compliance-Beauftragten durch regelmäßige risikobasierte Überwachungshandlungen darauf hinwirken, dass den aufgestellten Grundsätzen und eingerichteten Verfahren, somit den Organisations- und Arbeitsanweisungen der Sparkasse, nachgekommen wird und dass die Mitarbeiter der Geschäftsbereiche das nötige Bewusstsein für Compliance-Risiken aufweisen. Auch durch die Einbindung der Compliance- Funktionen in die Prozessabläufe (u. a. den Neu-Produkt-Prozess, bei Wesentlichkeitsbeurteilungen oder Auswirkungsanalysen) können die Compliance-Beauftragten ihre Funktionen ausreichend wahrnehmen. Die Interne Revision überprüft den Risikomanagementprozess. Sie prüft u. a" ob die Methoden und Verfahren sowie die prozessuale Umsetzung den bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Ebenso wird geprüft, ob die tatsächliche Umsetzung in der Sparkasse den dokumentierten Vorgehensweisen entspricht. Teilweise werden auch laufende Projekte durch die Interne Revision aktiv begleitet. Durch die entsprechende Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation ist die aufsichtsrechtlich geforderte Funktionstrennung von Markt- und Marktfolgebereichen der Sparkasse Oberhessen sichergestellt, die als sogenannte erste Verteidigungslinie bereits im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit Risiken identifizieren und auf dieser Basis ihre Maßnahmen zur Risikoreduzierung und Akzeptanz festlegen. Die daran anschließenden Überwachungs- und Controlling-Funktionen (zweite Verteidigungslinie), wie die Risikocontrolling- oder die Compliance-Funktion, sind aufbauorganisatorisch bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung von den für die Initiierung bzw. den Abschluss von Geschäften zuständigen Bereichen getrennt Die Interne Revision, als dritte Verteidigungslinie, prüft unabhängig die Funktionsfähigkeit der ersten beiden Verteidigungslinien. Die Sparkasse Oberhessen hat eine Kompetenzordnung für die Genehmigung von Geschäften implementiert. Sofern Geschäfte in neuen Produkten oder Märkten getätigt werden sollen, wird zuvor ein Neue-Produkte-Märkte-Prozess durchgeführt, in dem u. a. Chancen/Risiken, die Handhabbarkeit und die technischen Voraussetzungen bereichsübergreifend geklärt werden. 6.2 Marktpreisrisiko Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads, Währungs- und Aktienkurse und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten). Die Risikomessung wesentlicher Marktpreisrisikokategorien erfolgt vierteljährlich. Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden nach dem Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz die Delta-Gamma-Variante ausgewählt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten Anlagerichtlinien für unseren Spezialfonds (Deka SO2). Der vom Vorstand benannte Anlageausschuss der Sparkasse Oberhessen hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. Teilnehmer sind die Leiter aus Treasury, Risikosteuerung, Analyse Firmenkunden sowie der Gesamtvorstand. Der Spezialfonds Deka SOI wurde im Dezember 2023 vollständig verkauft und fließt somit nicht mehr in die Risikomessung per 31. Dezember 2023 ein. Das ökonomische RTF-Limit für Marktpreisrisiken liegt bei 200 Mio. EUR und war zum 31. Dezember 2023 mit 120,7 Mio. EUR ausgelastet. Dies entspricht einer Auslastung von 60,4 %. Innerhalb des Marktpreisrisikos werden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Vierteljährlich wird ein Marktpreisrisikobericht erstellt. Dieser wird dem Vorstand, den Geschäftsbereichsleitern von Steuerung, Unternehmenskunden & Private Banking, Produktion sowie den Leitern von Treasury, Rechnungswesen und Analysen, Reports, Konzepte reportet. Darüber hinaus geht der Bericht auch der Internen Revision zu. Neben dem Marktpreisrisikobericht erfolgt vierteljährlich die Erstellung des Erfolgsspannenberichts. Adressaten dieses Berichts sind der Vorstand, der Geschäftsbereichsleiter Steuerung sowie die Leiter von Treasury, Rechnungswesen und Analysen, Reports, Konzepte. Auch dieser Bericht wird ergänzend der Internen Revision bereitgestellt. 6.2.1 Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie eine Dotierung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage des bereitgestellten Risikolimits. Das Limit wurde im Geschäftsjahr 2023 an allen Stichtagen eingehalten. Daneben wurde ein Risikosensitivitätsmaß, bezogen auf die zu Vergleichszwecken festgelegte Benchmark, festgelegt. Das Risiko des Zinsbuches der Sparkasse soll sich innerhalb einer Bandbreite der einfachen (ungehebelten) Vergleichs-Benchmark (gleitender 10-Jahreszins) bewegen. Die Risikotoleranz wurde 2023 an allen Stichtagen eingehalten. Das ökonomische RTF-Limit für Zinsänderungsrisiken liegt bei 100 Mio. EUR und war zum 31. Dezember 2023 mit 59,1 Mio. EUR ausgelastet. Dies entspricht einer Auslastung von 59,1 %. Zur Steuerung bzw. Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Kapitel 6.1). Die Sparkasse prognostiziert die Entwicklung der Zinsspanne sowie der zinsinduzierten Abschreibungsrisiken auf Grundlage verschiedener Szenarien für die Zinsentwicklung, um die ggf. zeitverzögerten Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Zinsspanne und die zinsinduzierten Abschreibungsrisiken bis zum Jahr 2028 zu betrachten. Für die erwartete Entwicklung (Planszenario) wird eine leichte Drehung der Zinskurve (Short Rate Down) zugrunde gelegt. Gemäß unseren Simulationsrechnungen wirken sich vor allem sinkende Zinsen negativ auf die Zinsspanne aus. Auf das zinsinduzierte Abschreibungsrisiko wirken hingegen steigende Zinsen negativ. Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um +/-200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die Sparkasse Oberhessen weist einen hohen Anteil variabel verzinslicher Passiva im Verhältnis zu den gesamten zinstragenden Passiva auf. Zum 31. Dezember 2023 liegt der Wert bei 71,4 % und damit unterhalb der Konzentrationsschwelle von 75 %. Der hohe Anteil geht einher mit dem Geschäftsmodell der Sparkasse und stellt im Vergleich zu anderen Sparkassen keine Auffälligkeit dar. Die Annahmen zum Umgang mit variablen Positionen (Mischungsverhältnis und Sockelhöhe) werden regelmäßig überprüft und angepasst. Im Wesentlichen handelt es sich um kleinteiliges Kundengeschäft. Das Zinsänderungsrisiko wird nicht über einzelne Produkte gesteuert, sondern vielmehr über das Gesamtportfolio (Zinsbuchsteuerung). Eine isolierte Betrachtung als Konzentrationsrisiko erfolgt daher nicht. Inter-Risikokonzentrationen mit Überschneidung zum Adressenrisiko werden in Kapitel 6.3.1 dargestellt. 6.2.2 Spreadrisiko Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d.h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage des bereitgestellten Risikolimits. Das Limit wurde im Geschäftsjahr 2023 an allen Stichtagen eingehalten. Das ökonomische RTF-Limit für Spreadrisiken liegt bei 50 Mio. EUR und war zum 31. Dezember 2023 mit 23,8 Mio. EUR ausgelastet. Dies entspricht einer Auslastung von 47,6 %. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Es bestehen keine Konzentrationen innerhalb des Spreadrisikos. Inter-Risikokonzentrationen mit Überschneidung zum Adressenrisiko werden in Kapitel 6.3.2 dargestellt. 6.2.3 Aktienrisiko Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. Bei der Ermittlung des Markpreisrisikos aus Aktien werden das allgemeine und das besondere Kursrisiko gemeinsam betrachtet. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage des bereitgestellten Risikolimits. Das Limit wurde im Geschäftsjahr 2023 an allen Stichtagen eingehalten. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden zurzeit ausschließlich in Fonds gehalten. Direktinvestitionen in Aktien sind gemäß aktueller Risikostrategie nicht zulässig. Das ökonomische RTF-Limit für Aktienrisiken liegt bei 50 Mio. EUR und war zum 31. Dezember 2023 mit 37,9 Mio. EUR ausgelastet. Dies entspricht einer Auslastung von 75,7 %. Konzentrationen bestehen in folgendem Bereich: Der marginale VaR je Index beträgt für den MSCI Europe zum Stichtag 17 Mio. EUR, was einem Anteil von etwa 2,08 % am RDP entspricht. Inter-Risikokonzentrationen mit Überschneidung zum Adressenrisiko werden in Kapitel 6.3.2 dargestellt. 6.3 Adressenrisiko Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und im Eigengeschäft Der Schuldner kann dabei ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Für die Identifikation, Messung und Bewertung von Adressenrisiken im Kunden- und im Eigengeschäft verwendet die Sparkasse Oberhessen das Portfoliomodell CreditPortfolioView (CPV). Die ermittelten wertorientierten Risikokennzahlen werden im Bericht Adressenrisiken sowie die Risikoarten-spezifischen Limitauslastungen im Gesamtrisikobericht dargestellt Mit CPV steht ein Portfoliomodell zur Verfügung, welches sowohl die ökonomische (wertorientierte Sicht) als auch die normative Perspektive (periodenorientierte oder GuV-Sicht) beinhaltet Die Sparkasse Oberhessen verwendet beide Perspektiven. Die Quantifizierung erfolgt unter Berücksichtigung simulierter konjunkturszenarioabhängiger Schwankungen von Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verwertungserlösen der gegebenen Sicherheiten; die Parametrisierung erfolgt auf Basis historischer Beobachtungen. Der Betrachtungshorizont der Anwendung CPV beträgt zwölf Monate, das Konfidenzniveau 99,9 %. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert unter Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kredit- und des Eigengeschäftsportfolios sowie die Einhaltung der Limite und der Marktfolgevorstand monatlich über die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. 6.3.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie. Als Universalbank hat die Sparkasse Oberhessen im Firmenkundengeschäft keinen besonderen Branchenfokus. Die Sparkasse Oberhessen stellt in Ausübung ihres satzungsmäßigen Auftrags sowohl klassische Finanzierungen, Bauträgerfinanzierungen als auch Projektfinanzierungen zur Verfügung. Die Sparkasse übernimmt neben den Finanzierungen, die aus dem direkten Kundengeschäft kommen ("Kerngeschäft") auch Finanzierungen von Neukunden, die von externen (Finanz-) Vermittlern oder über Vermittlerplattformen ("Vermittlergeschäft") angetragen werden. Der Schwerpunkt im Vermittlergeschäft liegt auf dem Segment "private Immobilienkredite". Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich nach Kundengruppen wie folgt:
* Kredite inkl. Zusagen / vor Wertberichtigung
In Bezug auf die Branchenverteilung wie auch in Bezug auf Größenklassen besteht im Kreditportfolio der Sparkasse Oberhessen eine breite Streuung. So betragen die Engagements von ca. 99,7 % aller Kreditkunden (Ebene Gruppe verbundener Kunden) maximal 2,5 Mio. EUR. Bezogen auf das gesamte Volumen des Kundenkreditgeschäfts entsprechen die Darlehen mit einem Umfang von größer 2,5 Mio. EUR einem Strukturanteil von 35,9 %. In der Klasse größer 2,5 Mio. EUR bis 5 Mio. EUR befinden sich dabei 7,6 % des Kundenkreditvolumens, in der Klasse größer 5 Mio. EUR bis 10 Mio. EUR 7,6%, in der Klasse größer 10 Mio. EUR bis 20 Mio. EUR 8,3% und in der Klasse größer 20 Mio. EUR 12,4% des Kreditvolumens. Häufungen in Form hoher Volumina einzelner Kreditnehmer bestehen bei kommunalen Wirtschaftsverbünden sowie bei einigen ausgewählten gewerblichen Kreditnehmern. Die Kredit- und Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten, d. h. mit einer internen Risikoklassifizierungsnote von höchstens 10 gemäß der Masterskala. Bei höheren Risikoklassifizierungsnoten vergeben wir Neukredite nur in begründeten Ausnahmefällen. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere belief sich am 31. Dezember 2023 auf knapp ein Prozent des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG. Größenkonzentrationen im Kreditportfolio werden durch entsprechende Limitierungen begrenzt und regelmäßig berichtet. In Bezug auf die Sicherheitenkategorien sind knapp 50 % des Kundenkreditvolumens durch Grundpfandrechte unterlegt. Im Rahmen der Risikoinventur 2023 identifizierte die Sparkasse folgende Risikokonzentrationen mit Bezug auf Adressenrisiken im Kundengeschäft:
Inter-Risikokonzentrationen (Abhängigkeiten zwischen Risikoarten):
Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die Sparkasse Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von insgesamt 33,0 Mio. EUR in die Sparkassen-Kreditbaskets (über die Emission von Originatoren-Credit Linked Notes) eingebracht. Prognosen zum voraussichtlichen Risikovorsorgebedarf werden regelmäßig sowie anlassbezogen erstellt, um gegebenenfalls ungünstige Entwicklungen im Kreditgeschäft zeitnah zu erkennen. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Risikovorsorgeaufwand für das Kreditgeschäft erhöhte sich 2023 von 9,9 Mio. EUR im Vorjahr auf 16,3 Mio. EUR, insbesondere aufgrund erhöhter Einzelwertberichtigungen im Kundengeschäft infolge der wirtschaftlichen Entwicklungen. Das ökonomische RTF-Limit für Adressenrisiken im Kundengeschäft lag am 31. Dezember 2023 bei 40,0 Mio. EUR und war mit 34,6 Mio. EUR ausgelastet. Dies entspricht einer Auslastung von 86,6 %. 6.3.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute und andere Emittenten/Kontrahenten) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass bei einem Ausfall die tatsächlich realisierbaren Zahlungen von den prognostizierten Werten abweichen. Die Steuerung des Adressenrisikos im Eigengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 1.221,9 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei ein Direktbestand an Anleihen in Höhe von 706,9 Mio. EUR, Fonds i. H.v. 279,0 Mio. EUR (Renten, Aktien, Immobilien) sowie Schuldscheindarlehen i. H. v. 203,0 Mio. EUR. Dabei zeigt sich auf Basis der internen Risikoklassenstruktur für Anleihen und Rentenfonds nachfolgende Ratingverteilung:
Keine Ratings liegen bei einem Fondsvolumen von 2,0 Mio. EUR vor; diese umfassen Anleihen gemäß in den Anleiherichtlinien der Fonds hierfür zugelassener Konstellationen sowie Bank- und Verwaltungskonten. Die Kontrahentenrisiken sind von untergeordneter Bedeutung. Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. 67,7 % des Marktwertes der Eigenanlagen waren am 31.12.2023 in Deutschland, der Rest in anderen Ländern des europäischen Wirtschaftsraumes investiert. Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Landesbanken, die zum Jahresende rund 904,6 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Im Rahmen der Risikoinventur 2023 identifizierte die Sparkasse folgende Inter-Risikokonzentrationen (Abhängigkeiten zwischen Risikoarten) mit Bezug auf Adressenrisiken im Eigengeschäft:
Das ökonomische RTF-Limit für Adressenrisiken bei Eigengeschäften liegt bei 10,0 Mio. EUR und war zum 31. Dezember 2023 mit 6,1 Mio. EUR ausgelastet. Dies entspricht einer Auslastung von 60,8 %. 6.4 Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie auf der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspread. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt. Im Rahmen der per 30. Juni 2023 durchgeführten Risikoinventur wurde die Wesentlichkeit des Refinanzierungskostenrisikos festgestellt. Innerhalb der Risikotragfähigkeitsermittlung wurde bereits seit März 2023 eine Limitierung des Refinanzierungskostenrisikos vorgenommen. Das für das Refinanzierungskostenrisiko ermittelte Limit in Höhe von 70 Mio. EUR war zum Stichtag zu 33,6 % ausgelastet. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizonts (Survival Period) verwendet. Liegt die Survival Period im Bereich größer 30 Tage bis kleiner gleich 3 Monate, kommt es zu einer gelben Einstufung, bei kleiner gleich 30 Tagen erfolgt die rote Einstufung. Es wurde festgelegt, dass im kombinierten Szenario (Betrachtung Markt- und Institutsstress) der Überlebenshorizont mindestens 3 Monate betragen soll. Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt 5 Monate. Daneben wurde festgelegt, dass die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft die festgelegten Schwellwerte nicht unterschreiten. Die "Liquidity Coverage Ratio" (LCR) ist die Quote aus dem Bestand an hochliquiden Aktiva gemäß Definition der CRR (Zähler) und den Nettozahlungsmittelabflüssen auf Sicht von 30 Tagen (Nenner). Für die LCR ist ein Puffer für nicht vorhersehbare Schwankungen in Höhe von 20 Prozentpunkten festgelegt. Beim Unterschreiten (LCR < 120 %) bewegt sich der Ampelstatus von grün zu gelb. In diesem Fall ist die Liquiditätssituation zu analysieren und ggf. sind Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Innerhalb des Risikomonitorings des SGVHT bzw. des DSGV wurde ein Puffer von 7,5 Prozentpunkten auf die aufsichtsrechtlich geforderte LCR festgelegt. Beim Unterschreiten dieses Puffers (LCR < 107,5 %) sind Gegenmaßnahmen zu ergreifen (rote Ampel). Die Meldung der LCR erfolgt jeweils zum Monatsende. Zum 31. Dezember 2023 wurde eine LCR in Höhe von 167 % an die Deutsche Bundesbank gemeldet. Gemäß den regulatorischen Anforderungen ist die Net Stable Funding Ratio (NSFR, "strukturelle Liquiditätsquote") in Höhe von 100 % jederzeit einzuhalten. Die NSFR setzt den Bestand an stabiler Refinanzierung ins Verhältnis zur Höhe der erforderlichen stabilen Refinanzierung. Analog zur LCR wurden für die NSFR Warnschwellen in Form einer Ampelsystematik (Gelber Schwellenwert: NSFR < 120 %; Roter Schwellenwert: NSFR < 107,5 %) eingeführt. Die Meldung der NSFR erfolgt jeweils per Quartalsende. Zum 31. Dezember 2023 wurde eine NSFR in Höhe von 122 % an die Deutsche Bundesbank gemeldet. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über dem definierten Schwellenwert von 107,5 % bzw. 100 %. Innerhalb des Betrachtungszeitraums unterschritt die LCR an 3 Tagen den Schwellenwert von 120 % und der gelbe Ampelstatus wurde erreicht. Es handelte sich jeweils um kurzfristige Unterschreitungen, die durch Tagesgeldaufnahmen bei Bundesländern ausgeglichen wurden. Im Jahresverlauf 2023 reduzierten sich die bestehenden Termingeldaufnahmen bei den Bundesländern und wurden bis zum Jahresende 2023 vollständig zurückgezahlt. Auch bei der geringsten LCR am 6. Juli 2023 von 119,52 % bestand im Hinblick auf die aufsichtsrechtliche Grenze von 100 % ein Liquiditätspuffer von mindestens 105,3 Mio. EUR. Es war zu keinem Zeitpunkt ein Liquiditätsengpass vorhanden. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Außerdem ist Gegenstand der Szenarien, dass eine Refinanzierung über Tages- und Termingeldanlagen am Geld- und Kapitalmarkt nicht möglich ist. Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in folgendem Bereich: Intrakonzentration - Gläubiger für das Zahlungsunfähigkeitsrisiko. Der Anteil der 20 größten Kundenverbünde, gemessen am Einlagevolumen zum gesamten Kundeneinlagevolumen, überstieg um 2 % per 30.06.2023 die interne Schwelle von 10 %. Um diese Konzentration zu begrenzen, wird vierteljährlich im Liquiditätsrisikobericht diese Risikokonzentration analysiert. Ein vollständiger, kurzfristiger Abzug dieser Kundeneinlagen wird als sehr unwahrscheinlich angesehen. Entsprechend den Vorgaben der MaRisk ermittelt die Sparkasse regelmäßig die Liquiditätsbeiträge aus ihren Geschäften. Die Ermittlung wird jährlich (per 30. September) durchgeführt. Im Rahmen des Liquiditätskostenverrechnungssystems wird kalkulatorisch ermittelt, welcher Betrag für die Beschaffung von Liquidität unter Berücksichtigung der Adressenrisikoprämie der Sparkasse anfällt. Diese Risikoprämie wird auf der Aktivseite kalkulatorisch in der Kundenkondition berücksichtigt. Auf der Passivseite werden die Prämien ebenfalls kalkulatorisch in der Kondition beachtet. Da Kosten und Erträge gegeneinander verrechnet werden, spricht man auch von einem Liquiditätskostenverrechnungssystem. Bei der Analyse der Refinanzierungsstruktur ist das Ziel, auffällige Entwicklungen zu erkennen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die Refinanzierung der Sparkasse Oberhessen wird durch das Kundengeschäft dominiert. Dabei ist weiterhin eine Tendenz unserer Kunden in Richtung täglich fälliger Gelder, aber auch wieder in Richtung Termingelder und Sparkassenbriefe zu beobachten. Darüber hinausgehende Refinanzierungsbedarfe werden gemäß folgender Reihenfolge gedeckt:
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 6.5 Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage des bereitgestellten Risikolimits. Das ökonomische RTF-Limit für operationelle Risiken liegt bei 70 Mio. EUR und war zum 31. Dezember 2023 mit 42,9 Mio. EUR ausgelastet. Dies entspricht einer Auslastung von 61,3 %. Es werden OpRisk-Szenarien zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt Zum Umgang mit den ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen. Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätz- verfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Es bestehen keine Konzentrationen innerhalb des operationellen Risikos. Für regulatorische Zwecke nutzt die Sparkasse Oberhessen den Basisindikatoransatz gemäß CRR. Über die Operationellen Risiken bzw. die Schäden im Zusammenhang mit diesen wird dem Vorstand sowie allen Geschäftsbereichsleitern jährlich Bericht erstattet. Bei besonderen Anlässen (hohe Schadensfälle) erfolgen zudem Ad-hoc-Meldungen an den Vorstand. 6.6 Beteiligungsrisiko Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. In der ökonomischen Perspektive wird dabei auf einen Barwertverlust ausgehend von einem Stichtag To bei einem Betrachtungshorizont von einem Jahr abgestellt. Bei den Beteiligungen handelt es sich in erster Linie um strategische Beteiligungen und Kapitalbeteiligungen, die im Rahmen des Verbundes der Sparkassen-Finanzgruppe eingegangen werden. Daneben bestehen zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags oder zur Unterstützung des Geschäftsbetriebs Funktionsbeteiligungen. Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:
86,5 % des gesamten Beteiligungsvolumens entfällt auf Verbundbeteiligungen. Für die laufende Überwachung der Verbundbeteiligungen wird auf die Unterstützung durch das Beteiligungscontrolling des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen zurückgegriffen. Die Sparkasse Oberhessen setzt für die Quantifizierung der Beteiligungsrisiken Ausfallraten ein, die auf Basis eines Varianz-Kovarianz-Ansatzes mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % hergeleitet wurden. Das Beteiligungsrisiko ergibt sich als Summe der Risiken aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Das Risiko errechnet sich durch Multiplikation des Marktwerts einer Beteiligung mit der dazugehörigen Ausfallrate. Die Risiken aus der strategischen Asset-Allokation umfassen Immobilienrisiken, die gemäß Risikoinventur für die Sparkasse Oberhessen unwesentlich sind. Zum 31. Dezember 2023 hat die Sparkasse für die Beteiligungsrisiken einen Risikowert in Höhe von 55,1 Mio. EUR ermittelt. Das Risikolimit in Höhe von 70,0 Mio. EUR in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit ist zum Berichtstichtag zu ca. 78,8 % ausgelastet. Während des gesamten Jahres 2023 war das vergebene Limit eingehalten. 6.7 Sonstige Risiken Es bestehen keine wesentlichen sonstigen Risiken. 6.8 Gesamtbeurteilung der Risikolage Mit Blick auf die ökonomische Risikomessung bestimmen insbesondere die Adressen-, Marktpreis-, Beteiligungsrisiken und Operationelle Risiken die Risikolage der Sparkasse. Die quantifizierten ökonomischen Risiken waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend ökonomischem Risikodeckungspotenzial unterlegt. Im Jahr 2023 bewegten sich die Risiken grundsätzlich innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen für Risikoarten ergaben sich lediglich für das operationelle Risiko zum Berichtsstichtag per 31.03.2023 (erstmalige Berichterstattung der ökonomischen Perspektive). Hintergrund waren kurzfristig veränderte Risikoparameter, welche die operationellen Risiken deutlich ansteigen ließen, die somit die ursprüngliche Limitierung auf Basis von Proberechnungen überschritten. Das Limit konnte aus ausreichendem freiem Risikodeckungspotenzial problemlos erhöht werden. Das Risikotragfähigkeitslimit insgesamt war stets eingehalten. Am Bilanzstichtag ist das RTF- Gesamtlimit mit 61,5 % ausgelastet. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen erfüllt. Demnach ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind derzeit nicht erkennbar. Die möglichen Auswirkungen der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Lage auf das Sparkassenergebnis wurden in den Planungs- und Szenariorechnungen berücksichtigt sowie in die Risikocontrollingprozesse integriert. Die Sparkasse Oberhessen ist Mitglied der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen und wird, wie alle Institute dieser Gruppe, anhand ihrer betriebswirtschaftlichen Kennziffern und ihrer Risikotragfähigkeit beobachtet. Für die Sparkasse Oberhessen wurden hieraus keine Maßnahmenerfordernisse abgeleitet. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Berücksichtigung der vorstehenden Aspekte als ausgewogen und tragfähig. 7 Ausblick 2024 und Prognosebericht Die nachfolgenden Ausführungen sind aufgrund der aktuellen volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und deren nicht vollständig absehbaren Auswirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung und somit auch auf die Sparkasse Oberhessen mit hohen Prognoseunsicherheiten verbunden. Die regionalen Rahmenbedingungen lassen grundsätzlich ein Fortbestehen der zufriedenstellenden Geschäftsentwicklung der Sparkasse Oberhessen erwarten. Diese könnten allerdings auch durch vielfältige weitere exogene Faktoren bestimmt werden. Die weltpolitische Lage und der Konjunkturverlauf beeinflussen die Zinsentwicklung und die Liquiditätsversorgung an den Geld- und Kapitalmärkten sowie das inländische Angebots- und Nachfrageverhalten. Insbesondere das weitere Vorgehen der Europäischen Zentralbank (EZB) in Bezug auf die durch sie gesteuerten Zinssätze und die weiteren Auswirkungen der anhaltenden Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten, mit ihrem Einfluss auf Lieferketten, werden die Entwicklung prägen. Auf dieser Basis schließen wir uns den im Folgenden genannten gemeinsamen Prognosen der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe aus dem Januar 2024 an: Die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe halten 2024 ein preisbereinigtes Wachstum des deutschen BIP in Höhe von +0,3 % für wahrscheinlich. Insgesamt wird in der Wirtschaftsprognose von einer zunehmenden Dynamik im Laufe des Jahres ausgegangen. Dies wird insbesondere auf eine Erholung des privaten Konsums und eine weiterhin positive Sonderkonjunktur von Ausrüstungsinvestitionen zurückgeführt. Begrenzend wirken hingegen weiterhin die rückläufigen Bauinvestitionen und der Außenhandel. Die Sparquote würde in der Prognose für 2024 mit 11,2 % in etwa auf dem Niveau des Vorjahres verbleiben. Aufgrund des weitgehend geräumten Arbeitsmarktes wird analog zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung von einer Seitwärtsbewegung der Erwerbstätigkeit ausgegangen. Daher wird auch bei der Arbeitslosenquote nur eine leichte Steigerung prognostiziert. Der bereits Ende 2023 zu beobachtende nachlassende Preisauftrieb in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen bei Importpreisen, Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen dürfte 2024 zu einer weiteren Entspannung in der Preisentwicklung führen. Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings von noch möglichen Übertreibungen in der Lohnentwicklung bei ausstehenden Tarifabschlüssen aus. 2024 wird daher von einem jahresdurchschnittlichen Anstieg der Verbraucherpreise von 2,6 % in Deutschland und 2,5 % im Euroraum ausgegangen. Dies läge dann nur noch leicht über der Zielgröße der EZB von mittelfristig angestrebten 2,0 %. Ab 2025 gehen die Prognosen von einer weiteren leichten Rückbildung der Inflationsraten aus. Aufgrund dieser Inflationserwartungen erfolgt derzeit eine Neujustierung im geldpolitischen Kurs der EZB. Im Juni 2024 hat die EZB einen ersten Zinssenkungsschritt angestoßen, der mit weiteren Senkungen bis zum Jahresende fortgesetzt werden könnte. Die folgenden Analysen beruhen auf den Erwartungen und Prognosen aus unserer mittelfristigen Geschäftsplanung vom November 2023 und sind nach dem Ergebnisschema des Betriebsvergleichs beschrieben. Die tatsächlichen Entwicklungen können insbesondere durch die beschriebene hohe Planungsunsicherheit von diesen Erwartungen und Prognosen abweichen. Wie bereits dargestellt, verfügen wir über Instrumente und Prozesse, um Abweichungen von unseren Erwartungen zu erkennen, zu analysieren und gegebenenfalls steuernd zu handeln. Im kundenbezogenen Kreditgeschäft sehen wir in unserer strategischen Ausrichtung zur Stärkung unserer Marktanteile und zur Steigerung der Erträge weiterhin ein kontinuierliches Wachstum vor. Dabei berücksichtigen wir ein angemessenes Chance-Risiko-Verhältnis sowie unsere satzungsmäßigen Auftragsziele. Gleichzeitig richten wir unseren Fokus auf die adäquate Bepreisung der geschäftstypischen Risiken und die nachhaltige Begrenzung des Bewertungsergebnisses im Kreditgeschäft. Für das Geschäftsjahr 2024 gehen wir von einem Wachstum im Kreditgeschäft aus, welches mit ca. 3,6 % deutlich unter dem Ist-Wert des Vorjahres liegt. Wesentliche Einflussfaktoren liegen hierbei in dem weiterhin erhöhten Zinsniveau und der weiterhin stagnierenden Nachfrage nach privaten Baufinanzierungen. Die deutliche Steigerung 2023 ist hingegen auf große Finanzierungen im gewerblichen Bereich zurückzuführen. Im kundenbezogenen Passivgeschäft planen wir mit einem Volumenwachstum von 3,0 %, bedingt durch das aktuelle Zinsniveau und Zinseszinseffekte. Im Deka- und Depot B-Geschäft streben wir für 2024 eine moderate Steigerung des Provisionsertrages gegenüber dem erreichten Vorjahreswert an. Für das Jahr 2024 sind im Eigengeschäft weiterhin moderate Ausweitungen der Fonds- und Wertpapierinvestments vorgesehen. Für Rentenpapiere ist im Wesentlichen die Reinvestition von Fälligkeiten geplant, welche für Laufzeiten von 10 Jahren vorgesehen sind. Die Entwicklung des Zinsüberschusses unterliegt auch 2024 weiterhin in großem Maße externen Einflussfaktoren (insbesondere der Geldpolitik der EZB). Da wir davon ausgehen, dass die aktuell inverse Zinskurve nicht von Dauer ist, haben wir uns dazu entschieden in den Planungen in Anlehnung an ein Standardszenario der BaFin eine modifizierte Zinsstrukturkurve zu verwenden. Das gewählte Szenario führt 2024 zu einer Normalisierung der Zinskurve, ohne das Zinsniveau weiter zu erhöhen. Das derzeit höhere Zinsniveau führt dazu, dass Zinsprolongationen und Neugeschäftsabschlüsse im Aktivgeschäft zu höheren Zinssätzen abgeschlossen werden können und sich positiv auf den Zinsertrag im Kundengeschäft auswirken. Überschüssige Liquidität kann zum aktuellen Einlagenzins bei der Deutschen Bundesbank hinterlegt werden, um Zinserträge zu erzielen. Gleichzeitig steigen die Zinsen für die Refinanzierung am Interbankenmarkt. Nach unserer Einschätzung haben diese Effekte in den nächsten Jahren deutlich positive Auswirkungen auf den Zinsüberschuss im Vergleich zu den vergangenen Jahren. Erwartbare Zinssenkungen sollten diese Effekte jedoch ebenso dämpfen. Vor diesem Hintergrund gehen wir in unserer Planung für 2024 davon aus, dass der Zinsüberschuss sowohl absolut betrachtet als auch gemessen am prozentualen Anteil der DBS im Vergleich zum Vorjahr merklich sinken wird. Die Entwicklung beim Provisionsüberschuss wird für 2024 positiv eingeschätzt. Im Vergleich zum realisierten Ergebnis des Vorjahres erwarten wir eine moderate Steigerung um ca. 4,0 %. Die Verwaltungsaufwendungen werden 2024 aller Voraussicht nach deutlich höher als im Vorjahr ausfallen. Durch die tariflichen Steigerungen, die Besetzung von zusätzlichen Stellen, hohe Investitionskosten und weitere inflationsinduzierte Kosten werden sowohl der Personalaufwand als auch der Sachaufwand im Jahr 2024 deutlich höher geplant. Unter Würdigung aller vorgenannten Faktoren erwarten wir im Geschäftsjahr 2024 eine deutliche Senkung des Betriebsergebnisses vor Bewertung. Nach unserem Planungsansatz rechnen wir mit einem Wert von ca. 54,0 Mio. EUR. Das Aufwands-Ertrags-Verhältnis wird danach deutlich auf 65,1 % steigen. Für unser Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft 2024 planen wir mit geringen Zuschreibungen. Auch die Risikovorsorge aus dem kundenbezogenen Kreditgeschäft sehen wir als eine wesentliche Einflussgröße auf unser Bewertungsergebnis 2024 an. Der aktuell anhaltenden Wachstums- und Nachfrageschwäche haben wir durch entsprechende Planungen für das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft Rechnung getragen. Daher rechnen wir damit, dass das Bewertungsergebnis Kreditgeschäft 2024 deutlich negativer als im Vorjahr ausfällt. Allerdings kann das Bewertungsergebnis 2024 in starkem Maß auch durch weitere exogene Faktoren, wie Veränderungen an den Finanzmärkten oder zunehmende politische Unsicherheiten negativ beeinträchtigt werden. Einen weiterhin negativen Einfluss werden mit hoher Wahrscheinlichkeit die Auswirkungen der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten sowie die politische Weltlage mit sich bringen. Nach Einbeziehung aller Prämissen ergibt sich eine erwartete bilanzielle Eigenkapital-Rentabilität vor Steuern für 2024 von 5,2 %. Sofern unsere Annahmen und Prognosen eintreten, wird 2024 der Jahresüberschuss gegenüber dem Vorjahresergebnis deutlich sinken. Vor diesem Hintergrund haben wir unsere jährliche Kapitalplanung für 2024 und die Folgejahre erstellt, welche ebenso die Kapitalpufferanforderungen der BaFin berücksichtigt Die weitere gesamtwirtschaftliche Entwicklung könnte sowohl negative Auswirkungen durch rezessive Tendenzen und die Folgen der Kriege als auch positive Impulse aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus und dadurch steigender Zinserträge auf die Geschäftsentwicklung haben. Diese multiplen Effekte unterschiedlicher Szenarien erhöhen somit die Unsicherheit von Prognosen. Mit einem weiterhin negativen Konjunkturverlauf könnte es zu einer Zunahme an Insolvenzen und infolgedessen zu Ausfällen im Kreditgeschäft kommen. Ein Aufschwung der Konjunktur könnte hingegen die wirtschaftlichen Chancen unserer Kreditnehmer und Emittenten verbessern und positive Auswirkungen auf die Bonitätsstruktur unseres Portfolios und damit auf unsere Wertberichtigungsbedarfe haben. Ebenso besteht eine Chance in einer weiteren Steigerung der Geld- und Kapitalmarktsätze, um höhere Erträge im Wertpapiergeschäft zu generieren. Andererseits führen ein sich veränderndes Kundenverhalten durch die fortschreitende Digitalisierung und der starke Wettbewerb auf dem Bankenmarkt zu Risikopotenzialen für die Ertragslage. Risiken im Aufwand ergeben sich durch weiterhin bestehende inflationsinduzierte Kostensteigerungen und höhere Aufwendungen für steigende aufsichtsrechtliche Anforderungen. Auch die Entwicklungen des demographischen Wandels und der stärker werdende Fachkräftemangel bergen Risiken für die personellen Kapazitäten. Insgesamt schätzen wir unsere wirtschaftliche und finanzielle Situation für die kommenden Jahre als stabil ein. Nach unserer Kapitalplanung rechnen wir für Ende 2024 mit einer harten Kernkapitalquote von mindestens 18,0 %. Die Sparkasse ist derzeit umfassend mit liquiden Mitteln ausgestattet. Alle aufsichtsrechtlichen Kennzahlen zur Liquidität, wie die LCR und die NSFR, werden eingehalten. Dies wird auch in Zukunft sichergestellt. Die LCR als einen der bedeutsamsten Leistungsindikatoren planen wir im grünen Bereich unseres Ampelsystems zu halten (> 120 %). Wir verfügen auch unter Berücksichtigung der verschärften Wettbewerbsbedingungen und der zunehmenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen über ein tragfähiges Geschäftsmodell und über eine umfassend gegebene Risikotragfähigkeit, sodass wir mögliche Krisenszenarien bewältigen können. Mit unserer strategischen Positionierung begegnen wir den sich abzeichnenden Herausforderungen. Unser Ziel ist, die Markt- und Ertragspotenziale noch gezielter auszuschöpfen. Auch im Jahr 2024 werden wir weiter an der kontinuierlichen Entwicklung unseres Vertriebserfolges arbeiten. Ein für den künftigen Unternehmenserfolg wesentliches Thema wird weiterhin die Verbesserung unserer Beratungs- und Dienstleistungsqualität sein. Hierbei wollen wir uns zum "Überall-Finanzdienstleister" weiterentwickeln - mit "Überallberatung", auch wenn der Kunde unterwegs ist, und mit digitalem "Überallservice" für alltägliches Banking. Dies wollen wir unter anderem durch den kontinuierlichen Ausbau unserer medialen und digitalen Kanäle erreichen. Ziel dabei ist es, durch die Erhöhung der Zufriedenheit und ein zeitgemäßes Kommunikations- und Beratungsverhalten unsere Kunden langfristig an uns zu binden. Wir orientieren uns an den Grundsatzzielen der Sparkassen-Finanzgruppe und werden unsere strategische Ausrichtung auch in Zukunft kontinuierlich an die veränderten Anforderungen der Finanzdienstleistungsmärkte anpassen und fortschreiben. Mit der anhaltenden Verbesserung der Prozesseffizienz wollen wir auch 2024 und in den kommenden Jahren einen wichtigen Beitrag für unsere Rentabilitätspolitik leisten. Wir sehen uns für die künftigen Herausforderungen im Finanzdienstleistungsmarkt gut gerüstet.
Friedberg, im Juni 2024 Der Vorstand Frank Dehnke Roman Kubla Oliver Senteck Statistischer Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG) Mitarbeiter, Geschäftsstellennetz und Förderung gemeinnütziger und kommunaler Belange 1. Mitarbeiter (per 31.12.2023)
2. Geschäftsstellennetz (per 31.12.2023)
3. Spenden und Sponsoring (ohne Stiftungen) im Geschäftsjahr
4. Stiftung der Sparkasse Oberhessen
5. Steuerleistung im Geschäftsjahr
Förderung der Vermögensbildung 1. Bilanzwirksame Anlagen a) Kontenanzahl
b) Vermögensbildung
2. Bilanzneutrale Anlagen a) Anzahl Kundendepots
b) Bestände im Kundenwertpapiergeschäft
Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs 1. Forderungen an Kunden
2. Darlehenszusagen und -auszahlungen im Geschäftsjahr
Girokonten auf Guthabenbasis
Beratung von Existenzgründern
Vermittelte Förderkredite
Nichtfinanzieller Bericht 2023Inhaltsstruktur 1 Berichtsparameter 1.1 Allgemeine Informationen 2 Geschäftspolitik 2.1 Öffentlicher/gesellschaftlicher Auftrag 2.2 Wertschöpfung und Lieferkette 2.3 Organisationsprofil 2.4 Grundsätze der Unternehmensführung 2.5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement 2.6 Verhaltensstandards für Mitarbeitende 3 Sozialbelange 3.1 Bewertung von Risiken und Chancen für das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie im Bereich Sozialbelange 3.2 Gute Arbeitsbedingungen für die eigenen Beschäftigten 3.3 Finanzielle Grundversorgung und verantwortungsvolles Produktangebot 3.4 Gewinnverwendung und gesellschaftliche Initiativen für nachhaltige Infrastrukturen und regionale Gemeinschaften 3.5 Dialog mit Anspruchsgruppen 3.6 Zugänge zu Finanzdienstleistungen 3.7 Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen 3.8 Handlungsprogramm Bereich Sozialbelange 4 Nachhaltigkeitsmanagement und Due Diligence 4.1 Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit 4.2 Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele 4.3 Implementierung in Prozesse und Controlling 4.4 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft 4.5 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft 4.6 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B) 4.7 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung 5 Umweltbelange 5.1 Bewertung von Risiken im Bereich Umweltbelange 5.2 Umweltleistung und Ressourcenverbrauch 5.3 Umweltauswirkung des Geschäftsbetriebs 5.4 Klima-und Umweltziele 5.5 Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung 5.6 Ökologische EU-Taxonomie 6 Arbeitnehmerbelange 6.1 Bewertung von Risiken im Hinblick auf eigene Beschäftigte 6.2 Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit 6.3 Beruf und Familie 6.4 Gesundheit 6.5 Weiterbildung/lebenslanges Lernen 6.6 Handlungsprogramm im Bereich Arbeitnehmerbelange 7 Achtung der Menschenrechte 7.1 Bewertung von Risiken im Bereich Achtung der Menschenrechte 7.2 Achtung der Menschenrechte 7.3 Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten 7.4 Beschwerde- und Meldemöglichkeiten, Sensibilisierung 7.5 Handlungsprogramm im Bereich Achtung der Menschenrechte 8 Corporate Governance 8.1 Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung 8.2 Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung 8.3 Politische Interessenvertretung 8.4 Steuern 8.5 Handlungsprogramm im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung 9 Anhang 1 Berichtsparameter 1.1 Allgemeine Informationen Unternehmensdaten Sparkasse Oberhessen Anstalt des öffentlichen Rechts Kaiserstraße 155 61169 Friedberg Telefon: 06031 86 9444 E-Mail: info@sparkasse-oberhessen.de Website: https://www.sparkasse-oberhessen.de Nutzung von Rahmenwerken Wir orientieren uns bei der nichtfinanziellen Berichterstattung am Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe, der vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) unter Einbindung von Regionalverbänden, Sparkassen und Verbundpartnern als eigenständiges Berichtssystem für die Sparkas- sen-Finanzgruppe entwickelt wurde. Die Sparkassen-Indikatoren sind anschlussfähig an die international anerkannten Standards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative, an die "GRI-G4 Financial Services Sector Disclosures (GRI-G4 FS)" und an den "Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)". Sie wurden 2013 vom "Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE)" anerkannt. Der Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe umfasst ein mit Blick auf die gesetzlichen Berichtspflichten vor allem nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) juristisch geprüftes Set von 22 Berichtsindikatoren der Gruppe G. Jede Sparkasse kann freiwillig darüber hinaus mithilfe von 18 weiteren Sparkassen-Indikatoren ein qualifiziertes Stakeholder-Reporting zur Gemeinwohlorientierung und zu den Markenkernwerten erstellen. Berichtsperiode Die Berichterstattung erfolgt jährlich für das Geschäftsjahr. Berichtszeitraum des vorliegenden Berichts: 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Berichtsinhalte Mit dem vorliegenden nichtfinanziellen Bericht kommen wir den Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB nach. Die Berichtsinhalte orientieren sich an den oben genannten Sparkassen-Indikatoren. Der Sparkassen-Standard wird kontinuierlich gemäß den regulatorischen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen aktualisiert und an neue Anforderungen angepasst. Angaben zu Prüfungen Die Erstellung des nichtfinanziellen Berichts wurde in den Jahren 2018 und 2021 durch die interne Revision geprüft. Der Verwaltungsrat nimmt den Nachhaltigkeitsbericht im Rahmen der Billigung des Jahresabschlusses zur Kenntnis. Angaben zur Wesentlichkeit Wir stehen mit unseren Anspruchsgruppen in einem regelmäßigen und intensiven Dialog (siehe 3.5.) über alle wesentlichen Themen unserer Geschäftstätigkeit. Sie sind für uns wichtige Impulsgeber, um Trends und Entwicklungen sowie Chancen und Risiken für unsere Sparkasse zu erkennen. Im Rahmen dieser etablierten und umfassenden Kommunikationsformate wurde der Themenkomplex Nachhaltigkeit von unseren Anspruchsgruppen bislang nur vereinzelt thematisiert. Deshalb haben wir bisher auf eine gesonderte Wesentlichkeitsprüfung zum Thema verzichtet. Kontakt Philipp Hofmann Referent Nachhaltigkeitsmanagement Telefon: 06031863453 E-Mail: philipp.hofmann@sparkasse-oberhessen.de Ferdinand Keller Referent Nachhaltigkeitsmanagement Telefon: 06031 86 3456 E-Mail: ferdinand.keller@sparkasse-oberhessen.de Geschäftsergebnisse und wirtschaftliche Lage Der jeweils aktuelle Jahresabschluss zum Geschäftsjahr der Sparkasse Oberhessen wird im Unternehmensregister unter https://www.unternehmensregister.de/ veröffentlicht (Suchbegriff: Sparkasse Oberhessen). 2 Geschäftspolitik 2.1 Öffentlicher Auftrag Die Sparkasse Oberhessen eine Anstalt öffentlichen Rechts. Sie ist im Jahr 2006 aus der Fusion der Sparkasse Wetterau und der Sparkasse Vogelsbergkreis hervorgegangen. Ihre ersten Vorgängerinstitute wurden vor 190 Jahren errichtet, um die kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft und der öffentlichen Hand zu sichern sowie die finanzielle Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Entwicklung der Region zu fördern. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz des Landes Hessen niedergelegt und umfasst unter anderem:
Der öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für unser Handeln. Aufgrund unseres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist unser Geschäftsmodell nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den uns obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Zudem kommen die von uns erzielten Gewinne - soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden - der Allgemeinheit zugute. Wir arbeiten rentabel, um unsere Kapitalbasis für die Zukunft zu stärken. Erträge, die wir nicht zur Stärkung unseres Eigenkapitals verwenden, fließen in die Region zurück zur Finanzierung gesellschaftlich wichtiger Projekte und Strukturen. Als Sparkasse fördern wir mit unserer Geschäftstätigkeit verlässlich die Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität in der Region und dienen so dem Gemeinwohl. Wir verfolgen eine verantwortungs- und risikobewusste Geschäftspolitik. Wir refinanzieren uns hauptsächlich über unsere Einlagen. Wir kennen unsere Kundinnen und Kunden persönlich und betreuen sie langfristig. Deshalb finanzieren wir Investitionen mit Maß und Weitblick. Unsere geschäftspolitischen Ziele machen wir transparent. Wir verhalten uns fair und respektieren die Gesetze. 2.2 Wertschöpfung und Lieferkette Wir verwenden die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden vorrangig zur Refinanzierung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, private Personen und Kommunen in der Region. Wir ermöglichen auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger bereit und geben Kleinkredite zu fairen und verlässlichen Konditionen. Als regional tätige Sparkasse sind wir Mitglied im Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen und auch Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe wirken in einem starken Verbund zusammen und sind arbeitsteilig spezialisiert. Sie agieren als selbstständige Institute, vernetzen aber gleichzeitig ihre Leistungs- und Produktangebote. Neben den Sparkassen gehören zum Verbund Landesbanken und die DekaBank, die Landesbausparkassen, die BerlinHyp, die öffentlichen Versicherer, Leasing-, Factoring-, Kapitalbeteiligungs- und Beratungsgesellschaften sowie Service- und Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel in den Bereichen IT, Wertpapierabwicklung, Zahlungsverkehr und Verlagswesen. Als regional tätige Sparkasse bieten wir unseren Kundinnen und Kunden in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern eine umfassende Palette an Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen an. Unsere wesentlichen Ertragsquellen sind Zinserlöse sowie Erlöse aus dem Provisionsgeschäft mit Kundinnen und Kunden sowie mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe. Nähere Angaben dazu finden sich im Jahresabschluss. 2.3 Organisationsprofil Allgemeine Informationen
Vorstand
Verwaltungsrat
Träger Träger der Sparkasse Oberhessen sind der Vogelsberg- und der Wetteraukreis. Die Sparkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, hat ihren Sitz in Friedberg/Hessen und ist Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen. Rechtsform Die Sparkasse Oberhessen ist eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main und Erfurt, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V., Berlin und Bonn, angeschlossen. Beteiligungen
Mitgliedschaften in Verbänden und Institutionen Die Sparkasse Oberhessen ist Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main und Erfurt, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V., Berlin und Bonn, angeschlossen. Zudem ist die Sparkasse Oberhessen Mitglied folgender Organisationen und Vereine:
Geschäftsgebiet und wichtige Märkte Privatkundengeschäft
Unternehmenskunden
Das Geschäftsgebiet der Sparkasse Oberhessen umfasst den Vogelsberg- und den Wetteraukreis. Geschäftsbereiche
Wichtige Produkte und Dienstleistungen Bauspargeschäft, Finanzierung privater und geschäftlicher Investitionen, Geldanlage, Immobiliengeschäft, individuelle Vermögensberatung, Leasing, Vermögensverwaltung, Versicherungsgeschäft, Wertpapiergeschäft, Zahlungsverkehr Wichtige Kundengruppen Privatkunden, Firmen- und Gewerbekunden, Kommunen und institutionelle Kunden 2.4 Grundsätze der Unternehmensführung Bericht zur Unternehmensführung 1. Grundlagen der Unternehmensführung Die Unternehmensführung in der Sparkasse hat folgende Grundlagen:
2. "Verantwortungsvolle Unternehmensführung" in der Sparkasse Die Unternehmensführung in der Sparkasse orientiert sich an den folgenden Grundsätzen: a) Öffentlich-rechtliche Sparkassen haben den öffentlichen Auftrag, im Gebiet ihres kommunalen Trägers eine angemessene Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Unternehmen und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Hierzu zählt unter anderem:
b) Dieser im Landes-Sparkassengesetz niedergelegte öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für ihr Handeln. c) Aufgrund ihres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist das Geschäftsmodell öffentlich-rechtlicher Sparkassen nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den ihnen obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Zudem kommen die von öffentlich-rechtlichen Sparkassen erzielten Gewinne - soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden - der Allgemeinheit zugute. d) Auch wenn die Sparkasse eine kommunale Einrichtung darstellt, so haftet ihr Träger grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkasse. e) Die Sparkasse ist aufgrund der sparkassenrechtlichen Regelungen, die eine Reihe besonders risikobehafteter Geschäfte ausschließt oder Restriktionen unterwirft, zu einer umsichtigen und soliden Geschäftspolitik verpflichtet. 3. Führungsstruktur in der Sparkasse
Nähere Angaben zu den oben genannten Themen befinden sich auch im Abschnitt "Corporate Governance". Vergütung Eine genaue Darstellung zu den Vergütungsstrukturen der Sparkasse Oberhessen ist dem Offenlegungsbericht nach CRR zu entnehmen, der auf der Website der Sparkasse veröffentlicht wird, einsehbar unter https://www.sparkasse-oberhessen.de/de/home/ihre-sparkasse/ihre-sparkasse-vor-ort.html. Diversitätsrichtlinie für den Vorstand Die Altersstruktur des Vorstands ist wie bei allen Kreditinstituten durch gesetzliche Anforderungen geprägt, die eine Zulassung als Vorstand von beruflichen Qualifikationsnachweisen abhängig machen und eine Mindestzahl von Berufsjahren voraussetzen. Insofern sind keine unter 30-Jährigen in diesem Organ vertreten. Die Sparkasse hat am 22.02.2022 eine Diversitätsrichtlinie für den Vorstand der Sparkasse Oberhessen verabschiedet. Nach der Richtlinie wird bei der Bestellung der Vorstandsmitglieder auf Vielfalt hinsichtlich der fachlichen und persönlichen Qualitäten und Kompetenzen geachtet und dabei insbesondere die Chancengleichheit von Frauen und Männern gefördert. Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit und angemessene Einbindung der Geschäftsleitung Gesamtverantwortlich für die Umsetzung von Nachhaltigkeit ist der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Oberhessen. Die operative Koordinierung liegt bei den beiden Referenten Nachhaltigkeitsmanagement. Sie sind im Bereich Strategie & Transformation angesiedelt und berichten an den Leiter Strategie & Transformation. Die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Gebiet Nachhaltigkeit erfolgt über das bereichsübergreifend besetzte Arbeitsteam Nachhaltigkeit, das dem Vorstand regelmäßig Vorschläge zur Steigerung der Nachhaltigkeitsleistung zur Beschlussfassung vorlegt. Der Verwaltungsrat wird im Rahmen seiner turnusgemäßen Sitzungen einmal pro Jahr auf die Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichtes hingewiesen. Corporate-Governance-Kodex und Compliance Verschiedene Geschäftsanweisungen und Richtlinien bündeln die einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen, unternehmensinternen Richtlinien, ethischen Grundsätze und Wertmaßstäbe sowie Verhaltensregeln für alle Organe sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse. Sie sind Leitfaden für die tägliche berufliche Praxis sowie konkrete Orientierungshilfe für gute Unternehmensführung und in Konfliktsituationen. Der Bestand an Regularien trägt zugleich zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins in Hinblick auf die Bedeutung von Rechtstreue und Nachhaltigkeit für den Geschäftserfolg bei und ist ein wichtiger Teil der Risiko- und Compliance-Kultur in der Sparkasse Oberhessen. Im Sinne einer Querschnittsfunktion hinsichtlich der Corporate Governance sowie relevanter Interessengruppen erfolgt eine Konkretisierung der Inhalte und Anforderungen über die Geschäftsanweisung für den Vorstand, die Geschäftsanweisung für die Mitarbeiter sowie die schriftlich fixierte Ordnung der Sparkasse. Durch die Formulierung wird die Verbindlichkeit der Inhalte geschaffen. Wesentliche Beschreibungen erfolgen u. a. in den folgenden Dokumenten:
2.5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement Qualitätsstandards für Kunden und Verbraucher In 23 Geschäftsstellen (davon eine fahrbare Filiale) in unserem Geschäftsgebiet sowie über verschiedene Online-Kanäle bieten wir unseren Kundinnen und Kunden qualifizierte Beratung in allen Finanzfragen an. Qualität ist unser oberstes Unternehmensziel in der Kundenberatung. Wir wollen unsere Kundinnen und Kunden durch unsere Beratung in die Lage versetzen, selbstbestimmte Finanzentscheidungen zu treffen. Grundlage für unser Qualitätsversprechen ist eine hochwertige, an den Kundeninteressen ausgerichtete Beratung durch gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir betreuen unsere Kundinnen und Kunden kontinuierlich und aktiv durch unsere qualifizierten Beraterinnen und Berater. Unser ganzheitlicher Beratungsansatz nach dem Sparkassen-Finanzkonzept ermöglicht es uns, individuell auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden einzugehen und sie bei der Auswahl der richtigen Produkte, die zu ihrer persönlichen Lebensplanung passen, zu unterstützen. Dabei erfasst die Beraterin bzw. der Berater die Lebens- und Finanzsituation, die persönlichen Ziele (bei Relevanz inkl. Nachhaltigkeitspräferenzen), bei Bedarf die Risikoneigung sowie die Erfahrungen und Kenntnisse der Kundin bzw. des Kunden. Im vergangenen Jahr führten wir 50.201 Beratungen mit dem Sparkassen-Finanzkonzept durch. Unser Qualitätsversprechen
Produktverantwortung Zu den Themen, auf die wir im Rahmen unserer Produktverantwortung Wert legen, gehören das sorgsame Vorgehen bei der Entwicklung von neuen Produkten und bei der Umsetzung neuer produktbezogener Anforderungen, eine umsichtige und ganzheitliche Kundenberatung, die Vermeidung von Überschuldung sowie eine klare Kommunikation sowie der gute und transparente Umgang mit Kundenimpulsen bzw. Interessenkonflikten. Kundenzufriedenheit als Orientierungsmaßstab Aufgrund unseres öffentlichen Auftrags sind die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region sowie die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden zentrale Anliegen der Sparkasse. Zufriedene Kundinnen und Kunden empfehlen uns als Finanzpartner weiter und sind ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Sparkasse. Die Umsetzung der Qualitätsvorgaben überprüfen wir regelmäßig im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems sowie durch Kundenzufriedenheitsbefragungen bei Privatkundinnen und -künden sowie Firmenkunden. Diese werden durch Standardbefragungen der Sparkassen-Finanzgruppe erhoben. Im Anschluss an die Befragungen stellen wir Transparenz über die Umfrageergebnisse her und setzen als Reaktion auf die Kundenwünsche kurzfristig entsprechende Maßnahmen um. Da die Befragungen für Privat- und Firmenkunden jeweils alle zwei Jahre im Wechsel stattfinden, liegen für Privatkunden keine neuen Werte für 2023 vor. Die jeweiligen Ergebnisse sind in den folgenden Tabellen aufgeführt. Das Zielsystem der Sparkasse orientiert sich an der Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden. Der reine Produktverkauf steht bei uns nicht im Vordergrund. Bei der Umsetzung unserer Qualitätsvorgaben setzen wir auf die Eigenverantwortung der Beschäftigten und die Unterstützung durch die Führungskräfte. Variable Vergütungsbestandteile in Ergänzung zur festen Grundvergütung nach dem Tarifvertrag zielen darauf ab, unsere Beschäftigten zu einer qualitativ hochwertigen Beratung und zu einem für die Kundin bzw. den Kunden passenden Produktabschluss zu motivieren. Bei der Leistungsbemessung werden qualitative Erfolgsziele wie Kundenzufriedenheit und Kundenbindung mit einbezogen. Kennzahlen
Die Kundenzufriedenheitsumfragen bei Privatkunden und Firmenkunden werden im jährlichen Wechsel durchgeführt. Impuls- und Beschwerdemanagement Auch Kundenimpulse und -beschwerden sehen wir als Chance, uns zu verbessern. Wir haben eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen. Auf unserer Website sind die "Beschwerdemanagement-Grundsätze Sparkasse Oberhessen" (https://www.sparkasse-oberhessen.de/qualitaet) veröffentlicht. Darin geben wir auch einen Überblick zu dem Prozess der Bearbeitung von Beschwerden. Im vergangenen Jahr wurden 713 Impulse im Beschwerdemanagement registriert. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang um 19,4 Prozent (176 Impulse weniger). Betrachtet man die Jahre vor dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. April 2021 zum sogenannten "AGB-Änderungsmechanismus", so ist die Zahl der Impulse nahezu konstant. Wir haben unser Beschwerdemanagement zentralisiert. Dadurch erhöht sich die Qualität im Umgang mit Beschwerden und erforderliche Maßnahmen werden schnell erkannt und angegangen. Durch Maßnahmen, wie Schulungen zum Umgang mit Beschwerden und prozessuale Veränderungen wurden eine Reihe von Kundenimpulsen in unsere Prozesse aufgenommen und Vorkehrungen getroffen, um vergleichbare Anlässe für Beschwerden in Zukunft zu vermeiden. Kennzahlen
Schlichtungsverfahren Kundinnen und Kunden, die in einem Konflikt mit der Sparkasse keine für sie zufriedenstellende Lösung erreichen konnten, haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für unsere Sparkasse ist die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV). Ihr Ziel ist die außergerichtliche und somit kostengünstige und schnelle Streitbeilegung zwischen Kundin bzw. Kunde und Sparkasse. Das Schlichtungsverfahren wird von einer Schlichterin bzw. einem Schlichter, der sogenannten Ombudspersonen, durchgeführt. Die Ombudspersonen müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Sie sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Ombudsfrauen bzw. Ombudsmänner werden - nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes für Justiz und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. - durch die Verbandsleitung des DSGV für die Dauer von drei Jahren bestellt. Sie dürfen in den letzten drei Jahren vor ihrer Bestellung nicht beim DSGV, einem Regionalverband der Sparkassen-Finanz- gruppe oder einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe tätig gewesen sein. Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen kann auch die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ genutzt werden. Kennzahlen
2.6 Verhaltensstandards für Mitarbeitende Rechtlicher Rahmen Die gesellschaftlichen und politischen Anforderungen an Finanzinstitute in Bezug auf Transparenz und Mitwirkung bei der Verhinderung von Geldwäsche und Korruption haben sich in den letzten Jahren weiter erhöht. Sie führen auch zu strikteren regulatorischen Vorgaben, in deren Mittelpunkt neben der effizienten Überwachung aller Finanztransaktionen und Intensivierung des internen Risikomanagements auch der kontinuierliche Dialog mit und zwischen den verschiedenen Interessengruppen (Aufsichtsorgane, Eigentümer, Vorstand, Beschäftigte, Kundinnen und Kunden und Dienstleister, breite Öffentlichkeit) einem systematischen Verbesserungsprozess unterliegt. Die entsprechenden Anforderungen an Finanzdienstleister sind unter anderem in folgenden Gesetzen und Richtlinien formuliert:
Der Corporate-Governance-Kodex der Sparkasse Oberhessen enthält auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Sparkassengesetzes für das Land Hessen, eine Vielzahl konkreter Vorgaben für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung sowie für das verbindliche, verlässliche und gesetzeskonforme Verhalten der Beschäftigten nach innen und außen. Der Kodex beschreibt die Verpflichtung von Vorstand und Verwaltungsrat im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und dem Unternehmensinteresse, die Geschäftstätigkeit und die nachhaltige Erfüllung des öffentlichen Auftrags langfristig zu gewährleisten und alle unternehmerischen Entscheidungen an dieser Aufgabe auszurichten. Zu diesem Zweck arbeiten beide Organe vertrauensvoll und eng zusammen. Der Verwaltungsrat legt die geschäftspolitischen Richtlinien fest. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung und bestimmt in Rücksprache mit dem Verwaltungsrat die geschäfts- und risikostrategische Ausrichtung. Er trägt ebenfalls Sorge für die Beachtung und Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und internen Richtlinien (Compliance), während der Verwaltungsrat zuständig für die Überwachung der Geschäftsführung ist. Dazu ist der Vorstand verpflichtet, regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Unternehmensführung relevanten Informationen insbesondere der Geschäftsentwicklung, der Strategie, der Risikolage und der Compliance zu berichten. Werte und Handlungsrichtlinien Verantwortungsvolle Unternehmensführung verlangt nicht nur rechtskonformes, sondern auch ethisch fundiertes Handeln. Die Führungsorgane sollen sich der Bedeutung der gesellschaftlichen Rolle der Sparkasse und der Berücksichtigung der Belange ihrer Anspruchsgruppen sowie der Wechselwirkung von der Geschäftstätigkeit mit sozialen und ökologischen Aspekten bewusst sein und diese Faktoren bei der Führung und Überwachung im Rahmen des Unternehmensinteresses berücksichtigen. Zu diesem Zweck wurden 2023 in der Unternehmensstrategie und im Risikomanagement neben wirtschaftlichen Zielen auch nachhaltigkeitsbezogene Aspekte integriert. Alle Mitglieder der Organe sind den Interessen der Sparkasse Oberhessen verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Absichten verfolgen. Der Vorstand nimmt eine wichtige Vorbildfunktion ein und hält die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gesetzeskonformem und fairem Verhalten an. Es gehört zu den Aufgaben der Unternehmensführung adäquate Verhaltensregeln für die Beschäftigten zu kodifizieren. Dies geschieht u. a. in den folgenden Dokumenten:
Im Sinne der Gemeinwohlorientierung und des Selbstverständnisses der Sparkasse Oberhessen liegen auch den Verhaltensstandards für die Mitarbeitenden zentrale Werte zugrunde. Verantwortung, Verlässlichkeit, Vertrauenswürdigkeit sowie Transparenz und Integrität sind fest in unserer Haltung verankert. Zudem sind die Achtung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit sowie Kooperationsbereitschaft, Respekt und Toleranz in das Werteverständnis der Sparkasse Oberhessen eingebunden. Sie sind in den folgenden Dokumenten festgehalten:
Die Sparkasse Oberhessen duldet kein belästigendes oder diskriminierendes Verhalten und keine Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften. Damit verbunden sind die Achtung und der Schutz von Menschenrechten. Diese Haltung prägt sowohl das interne Miteinander als auch den Umgang mit Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit und weiteren Anspruchsgruppen. Damit verbunden ist ein klares Bekenntnis zur europäischen Wertegemeinschaft und zur demokratischen Grundordnung. In diesem Sinne sind auch alle Mitarbeitenden dazu verpflichtet, persönliche und unternehmensbezogene Daten streng hochsensibel zu behandeln und vor Missbrauch zu schützen. Geschäftsgeheimnisse werden in der Sparkasse Oberhessen gewahrt und streng vertraulich behandelt. Es wird sichergestellt, dass entsprechende Informationen nur den damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht werden. Zudem sind alle Mitarbeitenden zur Beachtung der einschlägigen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften insbesondere des Insiderhandelsverbots verpflichtet. Auch unlautere Wettbewerbsmethoden wie Boykottaufrufe oder Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten und sonstigen Unternehmen mit Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation sind ausdrücklich untersagt. Unlautere Vorteilsgewährung, Bestechung und Marktmanipulation sind verboten und entsprechende Prozesse und Richtlinien zu deren Verhinderung sind implementiert. Dazu gehört auch der sachgerechte und transparente Umgang mit Geschenken und Zuwendungen. Interessenkonflikte sind in diesem Sinne dringend zu vermeiden, zumindest aber, wenn sie im Geschäftsalltag dennoch auftreten, transparent offenzulegen. Verfahren zur Handlungsorientierung in entsprechenden Situationen sind in den Richtlinien der Sparkasse Oberhessen festgelegt und werden regelmäßig geschult. Die zugehörigen Regeln sind in folgenden Dokumenten festgehalten:
3 Sozialbelange 3.1 Bewertung von Risiken und Chancen für das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie im Bereich Sozialbelange Als Sparkasse sind wir unserem Geschäftsmodell entsprechend Teil des regionalen Wirtschaftskreislaufs. Unsere Beschäftigten sowie Kundinnen und Kunden leben hier in der Region. Durch unseren Beitrag zum wirtschaftlichen Wohlstand und zu gesellschaftlicher Entwicklung tragen wir zu wettbewerbsfähigen und gleichwertigen Lebensverhältnissen in unserer Region bei. Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, des nachhaltigen Wohlstands und der sozialen Nachhaltigkeit in der Region ist Teil unseres öffentlichen Auftrags. Die Bedarfe unserer Anspruchsgruppen berücksichtigen wir bei der Erbringung unserer Leistungen. Die Megatrends der Urbanisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit betreffen unser gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell und unsere regional ausgerichtete Geschäftsstrategie ganz konkret. 3.2 Gute Arbeitsbedingungen für die eigenen Beschäftigten Als Sparkasse respektieren wir die international anerkannten Menschen- und Arbeitsrechte. Wir halten uns an alle entsprechend in nationales Recht überführten Vorgaben aus diesem Bereich und berücksichtigen diese in unseren Geschäftsprozessen. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zu Arbeitssicherheit, Tarif- und Versammlungsfreiheit, Gleichbehandlung und Mitbestimmungsrechte, die Vereinbarkeit von beruflichem und privatem Alltag, die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten. Wir schaffen gute Arbeitsbedingungen und treiben die Förderung von Diversität und Chancengerechtigkeit im Sinne einer nachhaltigen und inklusiven Gemeinschaft an. Als attraktiver Arbeitgeber sichern wir gute Arbeitsplätze. Angesichts der sich dynamisch wandelnden Arbeitsprozesse wollen wir als Sparkasse unsere Beschäftigten dabei unterstützen, mit neuen Anforderungen konstruktiv, produktiv und für sie persönlich gewinnbringend umzugehen. Die grüne und digitale Transformation der Wirtschaft erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung für unsere Beschäftigten: Im Bereich der Digitalisierung stehen uns als Sparkasse dabei umfassende Unterstützungsinstrumente zur Verfügung, mit denen wir die Kompetenzen unserer Beschäftigten schrittweise und passgenau erweitern. Nachhaltigkeit ist als fester Bestandteil in das Aus- und Weiterbildungscurriculum integriert. Für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber möchten wir ein exzellenter Arbeitgeber sein, der seine Beschäftigten auch langfristig bei einer erfolgreichen beruflichen Entwicklung unterstützt. Differenzierte fachliche Qualifizierungsangebote für alle Gruppen der Belegschaft sind daher ebenso entscheidend wie Maßnahmen, die eine gute Zusammenarbeit fördern und den Zusammenhalt im Team stärken. Nähere Angaben zu den oben genannten Themen finden sich im Kapitel "Personal". 3.3 Finanzielle Grundversorgung und verantwortungsvolles Produktangebot Unsere Produkte und Dienstleistungen decken die Grundbedürfnisse der finanziellen Daseinsvorsorge ab und stellen eine Basisinfrastruktur für die breite Bevölkerung in der Region sicher. Wir bieten Zugang zu Finanzdienstleistungen und sicheren Anlageformen, ohne uns dabei nur auf hochprofitable Kundengruppen zu konzentrieren. Die Nutzung von Filialen und digitalen Zugangswegen hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch verändert. Unser Filialnetz passen wir konsequent an diesen Wandel an. Gleichzeitig bieten wir unseren Kundinnen und Kunden mit der Sparkassen-Internetfiliale sowie weiteren Software-Anwendungen einen sicheren, bedarfsgerechten digitalen und mobilen Zugang zu allen Finanzdienstleistungen und modernen Bezahlverfahren. Wir stärken die Finanzbildung in allen Generationen. Wir unterstützen über den unabhängigen Beratungsdienst Geld und Haushalt private Haushalte mit werbe- und kostenfreien Angeboten zur Budget- und Finanzplanung und befähigen sie damit zur selbstverantwortlichen Zukunftsvorsorge. Sparkassen sind außerdem diejenige kreditwirtschaftliche Gruppe in Deutschland, welche die Schuldnerberatungsstellen finanziell unterstützt, obwohl ihre Kundinnen und Kunden diese Leistungen nur unterdurchschnittlich in Anspruch nehmen müssen. 3.4 Gewinnverwendung und gesellschaftliche Initiativen für nachhaltige Infrastrukturen und regionale Gemeinschaften Unsere gesellschaftlichen Initiativen und Förderengagements stehen in Einklang mit den geschäftsstrategischen Zielsetzungen und den Nachhaltigkeitszielen der Sparkasse. Unsere Geschäftstätigkeit sowie auch die daraus erwirtschafteten Erträge kommen der Gesellschaft in der Region zugute. Als Arbeitgeber, Steuerzahler und Auftraggeber für die heimische Wirtschaft haben wir im Jahr eine Wertschöpfung von 106,3 Mio. Euro in unserem Geschäftsgebiet realisiert. Beitrag zum Gemeinwesen Für gesellschaftliche Aufgaben und Anliegen haben wir rund 848.000 Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfielen auf Soziales rund 229.000 Euro, auf Bildung/Wissenschaft 100.000 Euro, auf die Kultur rund 249.000 Euro, auf die Umwelt 107.000 Euro, auf den Sport rund 158.000 Euro, sowie auf Sonstiges rund 5.000 Euro. Damit erwirtschaftetes Kapital der örtlichen Gemeinschaft dauerhaft erhalten bleibt, hat die Sparkasse Oberhessen ihre Stiftungen im Jahr 2008 zur "Stiftung der Sparkasse Oberhessen zusammengeführt". Die gemeinnützigen Zwecke der Stiftung bestehen in der Förderung und Unterstützung von Wissenschaft und Forschung, von Bildung und Erziehung, von Kunst- und Kultur, der Völkerverständigung, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Wohlfahrt sowie des Sports. Wesentlich ist, dass die Förderungen auf das Geschäftsgebiet der Sparkasse Oberhessen, also den Vogelsbergkreis und den Wetteraukreis beschränkt sind. Der Text der Stiftungsverfassung sowie die Förderrichtlinien sind auf der Website https://www.spar- kasse-oberhessen.de/de/home/ihre-sparkasse/stiftungen.html einsehbar. Kennzahlen
3.5 Dialog mit Anspruchsgruppen Anspruchsgruppen der Sparkasse Sparkassen sind aus der bürgerschaftlichen Motivation heraus gegründet worden, möglichst vielen Menschen wirtschaftliche und damit soziale Teilhabe zu ermöglichen. Damit gehört die Gemeinwohlorientierung seit ihrer Gründung vor mehr als 200 Jahren zum Selbstverständnis dieser Institute. Aus ihrem gesellschaftlichen Auftrag ergeben sich die Anspruchsgruppen der Sparkasse. Menschen, Unternehmen und Kommunen in unserem Geschäftsgebiet sollen von der Geschäftstätigkeit der Sparkasse profitieren. Als nicht kapitalmarktorientierte Finanzinstitute sind die Sparkassen denjenigen verpflichtet, die in der Region tätig sind. Die für Sparkassen relevanten Anspruchsgruppen wurden 2012 in einer wissenschaftlichen Studie vom Institut für Kreditwesen der Universität Münster erarbeitet. Auf dieser Grundlage definieren wir die Anspruchsgruppen für unser Institut wie folgt:
Kommunikation mit Anspruchsgruppen Die Sparkasse ebenso wie die Mehrzahl ihrer Beschäftigten sind in der Region verwurzelt. Als kommunal verankertes Kreditinstitut stehen wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und unseres gesellschaftlichen Engagements in einem kontinuierlichen Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden, den Trägern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Institutionen sowie den Bürgerinnen und Bürgern in der Region. Diese Dialoge stellen die regelmäßige Interaktion und den Austausch mit unseren Anspruchsgruppen in den lokalen Gemeinschaften sicher. Sie waren bislang häufig nicht im Sinne der Nachhaltigkeit formalisiert, umfassen aber ein breites Spektrum an Themen, die für die zukunftsfähige wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung der Region wesentlich sind. Für ein repräsentatives Sparkassenbild zu Nachhaltigkeitsthemen verschiedener Anspruchsgruppen hat eine Arbeitsgruppe im DSGV ein umfassendes Instrument zur Befragung und Analyse entwickelt. Damit können Sparkassen auf lokaler bzw. regionaler Ebene die Anliegen, Perspektiven und Erwartungen aller ihrer Anspruchsgruppen zur Nachhaltigkeit ermitteln, vergleichen und in ihre Wesentlichkeitsanalysen (s. nächsten Abschnitt) einbinden. Der Basisfragebogen, mit dem alle Anspruchsgruppen die Nachhaltigkeitsleistungen der Sparkasse und die Wichtigkeit einzelner Nachhaltigkeitsthemen beurteilen, wird für die Gruppen Mitarbeitende, Privatkunden und Firmenkunden zusätzlich um zielgruppenspezifischen Fragen ergänzt. Alle Anspruchsgruppen haben zudem die Möglichkeit, Freitexte einzugeben, welches ein umfassendes Feedback erlaubt. Im Folgenden sind die wichtigsten Dialogformate und ihre Themen aufgeführt: Übersicht über Dialogformate mit Anspruchsgruppen
Wesentlichkeitsprüfung Eine Arbeitsgruppe im DSGV hat ein umfassendes Instrument zur Befragung alle Anspruchsgruppen für Sparkassen entwickelt. Damit können Sparkassen auch auf lokaler bzw. regionaler Ebene die Anliegen, Perspektiven und Erwartungen aller ihrer Anspruchsgruppen zur Nachhaltigkeit ermitteln, vergleichen und in ihre Wesentlichkeitsanalysen einbinden. Neben einem Basis-Fragebogen, mit dem alle Anspruchsgruppen die Nachhaltigkeitsleistungen der Sparkasse und die Wichtigkeit einzelner Nachhaltigkeitsthemen beurteilen, wurden hierzu auch ergänzende zielgruppenspezifische Fragenkataloge speziell für Mitarbeitende, Privatkunden und Firmenkunden entwickelt. Aus den Ergebnissen ist es den Sparkassen möglich, lokal belastbare Hinweise auf die Einschätzung der Nachhaltigkeitsleistung der einzelnen Sparkasse sowie deren Wichtigkeit aus Sicht der verschiedenen Anspruchsgruppen abzuleiten, zu vergleichen und zu priorisieren. Im Rahmen von Stakeholder-Dialogen möchte die Sparkasse Oberhessen tatsächliche und potenzielle, positive und negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf ihre Anspruchsgruppen erfassen. Die Ergebnisse der Dialoge werden in regelmäßigen Prozessen analysiert und in wesentliche Entscheidungen mit einbezogen, um die Auswirkungen auf die Anspruchsgruppen zu steuern. Insbesondere durch die Befragung der Anspruchsgruppen Mitarbeiter und Führungskräfte hat unsere Sparkassen ein regional nachvollziehbares und belastbares Feedback erhoben. Die Ergebnisanalyse, die insbesondere einen in- und externen Vergleich und Priorisierung erlaubt, zur Einschätzung der Nachhaltigkeitsleistung unserer Sparkasse sowie deren Wichtigkeit werden wir in die Wesentlichkeitsanalyse einfließen lassen. Unsere Sparkasse möchte Befragungen für die geplante Wesentlichkeitsanalyse nutzen. Im Jahr 2023 haben wir daher mit einer Stakeholder-Umfrage bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den Führungskräften der Sparkasse Oberhessen begonnen. Die Befragung der weiteren fünf Anspruchsgruppen erfolgt in den Jahren 2024 und 2025. Im Rahmen unserer Berichtspflichten gemäß CSRD werden wir in 2024 eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen. Daneben nutzen wir den Austausch, um unsere Geschäftspolitik, unser Produktangebot und unsere gesellschaftlichen Initiativen weiterzuentwickeln. 3.6 Zugänge zu Finanzdienstleistungen Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist es unsere gesetzliche Aufgabe, allen Bevölkerungskreisen den Zugang zu modernen Bankdienstleistungen zu eröffnen. Diesen Auftrag erfüllen wir umfassend und verlässlich. Wir beleben so auch den kreditwirtschaftlichen Wettbewerb in der Region. Unser Filialnetz und die persönliche Beratung sind verknüpft mit der Sparkassen-Internetfiliale, mit mobilen Anwendungen und kontaktlosen Bezahlverfahren. Unsere Beschäftigten bleiben ein wichtiger Erfolgsfaktor und bringen neben ihrer digitalen auch ihre soziale Kompetenz im Kontakt mit den Kundinnen und Kunden ein. Finanzwirtschaftliche Grundversorgung für wirtschaftlich schwächere Privatpersonen Mit der Führung von Basiskonten ermöglichen wir es jeder Verbraucherin und jedem Verbraucher (mit rechtmäßigem Aufenthalte der EU), unabhängig von der persönlichen Situation, dem Einkommen, dem Alter oder der Nationalität ein Girokonto zu führen und damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt, sodass keine Verschuldung möglich ist. Der Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags kann nur unter bestimmten Bedingungen verweigert werden: zum einen, wenn bereits ein Zahlungskonto vorhanden ist, bei strafbarem Verhalten bzw. beim Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder bei einer früheren Kündigung wegen Zahlungsverzuges. Dann bei Vereinbarung eines Kündigungsrechtes: hier ist die Kündigung des Basiskontovertrags beispielsweise möglich, wenn 24 Monate lang keine Zahlungsvorgänge stattgefunden haben oder die Verbraucherin bzw. der Verbraucher keinen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU mehr hat. Schließlich kann ohne die Vereinbarung eines solchen Kündigungsrechtes ein Basiskontovertrag nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden, etwa weil Dienstleistungen missbraucht oder vereinbarte Kontoführungsentgelte nicht bezahlt wurden, weil die Verbraucherin bzw. der Verbraucher bei der Nutzung des Basiskontos gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder weil bei Abschluss des Basiskontovertrags unzutreffende Angaben gemacht wurden. Im Berichtsjahr haben wir 160.519 Privatgirokonten (Vorjahr: 159.583) geführt, 6.485 davon waren Basiskonten (Vorjahr: 5.617). Filialnetz und digitale Zugangswege Wir bieten hochwertige Leistungen zu marktgerechten Preisen und sind mit 23 Filialen (Vorjahr: 23) überall im Geschäftsgebiet persönlich erreichbar. Wer in die Geschäftsstelle kommt, sucht dort vor allem qualifizierte Beratung. Wir passen deshalb unser Geschäftsstellennetz diesen veränderten Kundenbedürfnissen an und schaffen in Hinblick auf Beratungsmöglichkeiten und -qualität deutlich aufgewertete Standorte. An insgesamt 53 Standorten (Vorjahr: 55) stehen modernste Geräte wie Geldausgabeautomaten, Ein- zahlungs- und Auszahlungsautomaten sowie weitere SB-Geräte zur Verfügung. Ergänzend dazu versorgen wir mit einer fahrbaren Filiale auch Menschen an 42 Haltestellen im Vogelsbergkreis. Als Sparkasse sind wir in der analogen wie auch in der digitalen Welt die Lebens- und Geschäftsbegleiterin unserer Kundinnen und Kunden. Mit der Sparkassen-Internetfiliale sowie mit weiteren Software- Anwendungen bieten wir unseren Kundinnen und Kunden eine digitale Basis für alle Finanzgeschäfte. Aufgrund veränderter Kundenbedürfnisse und verstärkt durch den seit der Coronapandemie stärker digitalisierten Alltag verzeichneten wir auch 2023 eine deutliche Zunahme der digitalen Kontakte. So erledigten 133.980 Kundinnen und Kunden (Vorjahr: 128.686) ihre Bankgeschäfte auch per Online- bzw. Mobile Banking. Die Nutzung der digitalen und mobilen Bezahlangebote der Sparkasse wächst kontinuierlich. Vor allem die kontaktlosen Zahlungen haben dabei überdurchschnittlich zugelegt: Im Dezember 2023 waren 87,2 Prozent der Girocard-Zahlungen kontaktlos. Dazu zählen kontaktlose Zahlungen mit physischer Karte und mit der digitalen Girocard im Smartphone. Mit den Sparkassen-Apps bieten wir unseren Kundinnen und Kunden leistungsfähige und vor allem sichere Lösungen an, die wir durch die persönliche Beratung über digitale Kanäle ergänzen. Die App "Sparkasse" hat sich für viele Kundinnen und Kunden zum wichtigsten Zugang zu ihrer Sparkasse entwickelt. 2022 wurde dieses Angebot um die neue App "Sparkasse Business" erweitert. Sie ist das erste mobile Angebot der Sparkassen-Finanzgruppe für Geschäfts- und Gewerbekunden, die ihr Banking selbst erledigen. Neben der Nutzung des S-Firmenkundenportals und der Business Center mit den Beraterinnen und Beratern vor Ort haben diese nun mit der App jederzeit und überall die Übersicht über ihre Konten, Umsätze und Überweisungen - auf Wunsch auch über Konten bei anderen Kreditinstituten. Zusätzlich können sie mit den integrierten Lexoffice-Funktionalitäten auch die Buchhaltung mit dem Smartphone vorbereiten. Belege wie Kassenbons, Quittungen oder Rechnungen können einfach fotografiert und direkt in die Buchhaltungssoftware Lexoffice geladen werden. Darüber hinaus stehen mobile Beraterinnen und Berater zur Verfügung, die unsere Kundinnen und Kunden flexibel vor Ort beraten. Uns ist wichtig, die menschliche Nähe, die uns von unseren Wettbewerbern unterscheidet, trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen Wegen zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation der Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung. Als Sparkasse sind wir eine datennutzende Organisation. Die IT-Sicherheit unserer Systeme hat höchste Priorität. Nähere Informationen dazu stellen wir in der Sparkassen-Internetfiliale bereit. Kennzahlen
3.7 Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen Die Sparkasse bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die Menschen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen. Barrierefreiheit Schritt für Schritt bauen wir auch den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu den Selbstbedienungsgeräten, zu unserem Internetauftritt und zu unserem gesamten Beratungsangebot aus. 23 unserer Filialen sind weitgehend rollstuhlgerecht. An 9 Standorten befinden sich vollkommen oder teilweise barrierefreie Geldautomaten bzw. SB-Terminals. Den nächstgelegenen Standort-inklusive Angaben zur barrierefreien Ausstattung und eventuelle Öffnungszeiten - zeigen die Filialsuche auf sparkasse.de bzw. die Sparkassen-Apps an. Wir bieten ein weitgehend barrierefreies Onlinebanking für Smartphone und PC an, das sich durch einfache Bedienbarkeit auszeichnet und zum Beispiel auch Vorleseprogramme ("Screen Reader") unterstützt. Darüber hinaus stellen wir Informationsmaterialien zu den angebotenen Finanzdienstleistungen als barrierefreie Dokumente in leichter Sprache. Die Nähe unserer Beschäftigten zu unseren Kundinnen und Kunden hilft dabei, Barrieren zu überwinden. Deshalb schulen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen. Die Beratung mittels "Screen-Sharing" wurde in unserem OnlineBeratungsCenter und bei unseren Beratern in den BeratungsCentern implementiert. Kennzahlen
3.8 Handlungsprogramm im Bereich Sozialbelange Gemeinsam mit den Akteuren aus dem kommunalen, wirtschaftlichen sowie zivilgesellschaftlichen Bereich engagieren wir uns für das Gelingen des Transformationsprozesses und die Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele in der Region. Besonderen Wert legen wir auf die Förderung von Projekten, die den sozialen Zusammenhalt stärken, das Auseinanderdriften der Gesellschaft verhindern und ökologische Aspekte fördern. Zudem engagieren wir uns für eine moderne Wirtschafts- und Finanzbildung für alle Schichten der Bevölkerung. 4 Nachhaltigkeitsmanagement und Due Diligence 4.1 Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit Gesellschaftlichen, technologischen und auch politischen Wandel haben die Sparkassen immer aktiv begleitet und dafür gesorgt, dass aus neuen Entwicklungen auch Chancen für die Bevölkerung sowie für Unternehmen entstehen. Auch heute erleben wir große Veränderungen: Klimawandel, Digitalisierung und künstliche Intelligenz verändern unser Leben grundlegend. Wir stellen uns als Sparkasse Oberhessen der Herausforderung, die Transformation zu einer emissionsärmeren, ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft ohne soziale Verwerfungen zu meistern und die digitale Welt menschlich zu gestalten. Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte als Risikotreiber für das Geschäftsmodell der Sparkasse Als Kreditinstitut sind wir gefordert, die Auswirkungen, die der Klimawandel und die Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaftsweise auf unsere Geschäftstätigkeit haben können, zu bewerten und zu steuern. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), definieren wir Nachhaltigkeitsrisiken als "Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können". Nachhaltigkeitsrisiken wirken als Risikotreiber auf die bekannten Risikoarten Adressenrisiko, Marktpreisrisiko, Liquiditätsrisiko und operationelles Risiko und stellen somit für uns keine eigenständige Risikoart dar. Potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken werden jährlich im Rahmen der Nachhaltigkeitsrisikoinventur identifiziert. Um den besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen, werden Nachhaltigkeitsrisiken sowohl für kurz- und mittelfristige Zeiträume im Rahmen der seit 2023 kombinierten operativen Nachhaltigkeits-Risikoinventur und zusätzlich für längerfristige Zeiträume im Rahmen der strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventurbewertet. Die Sparkasse wirkt über ihre finanzierten Wirtschaftsaktivitäten ihrerseits auf den Klimawandel und auf andere Nachhaltigkeitsaspekte, wenn zum Beispiel bestimmte Branchen von Finanzierungen ausgeschlossen werden oder die Sparkasse im Dialog mit den Kundinnen und Kunden die nachhaltige Weiterentwicklung auf Ebene einzelner Engagements thematisiert (Inside-out-Perspektive). In der Nachhaltigkeitsrisikoinventur 2023 wurde unter breiter Einbindung verschiedener Organisationseinheiten insbesondere untersucht, inwieweit mögliche Nachhaltigkeitsrisikofaktoren auch unter Einbezug einer zeitlich erweiterten Perspektive einen relevanten Einfluss auf die wesentlichen Risikoarten nehmen können. Im Ergebnis wurde für die Sparkasse Oberhessen die Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken festgestellt im Adressenrisiko Kunden- sowie Eigengeschäft, im Marktpreisrisiko für das Spread- und das Aktienrisiko sowie für die operationellen Risiken. Aus der folgenden Übersicht gehen erkannte besonders relevante Wirkfaktoren für das Portfolio und potentielle Handlungsfelder in Bezug auf die Risikoarten hervor.
Neue Geschäftschancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit Die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung und Transformation verändern nicht nur die Wirtschaft, sie eröffnen ihr auch bedeutende Marktchancen durch neue Technologien, innovative Ideen und neue Arbeitsweisen. Mit Produkten und Dienstleistungen, die einen positiven Nachhaltigkeitsbeitrag leisten, können sich Unternehmen aller Branchen und Größenklassen neue Geschäftschancen erschließen. In dem damit einhergehenden Bedarf an Finanzdienstleistungen liegen für uns als Sparkasse wichtige Entwicklungspotenziale, die wir auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags nutzen wollen. Dabei verstehen wir uns als Transformationsbegleiter, der konkrete und passgenaue Lösungen für die Kundinnen und Kunden entwickelt. Auf der Grundlage einer individuellen Bewertung der ESG-Risiken eines Firmenkunden und unter Berücksichtigung der nachhaltigen Unternehmensaktivitäten der EU-Taxonomie können wir die Kundinnen und Kunden beispielsweise durch die Vergabe entsprechender Kredite als Finanzierungspartner beim Transformationsprozess hin zum emissionsarmen Wirtschaften begleiten. Vor diesem Hintergrund ergeben sich im Firmenkundenbereich anhand von identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken auch Vertriebspotenziale, etwa wenn ein gewerblicher Vermieter Bedarf bei der energetischen Gebäudesanierung erkennt oder ein Logistikunternehmen die Fahrzeugflotte umstellen will. Neben den oben ausgeführten Branchenbedingungen bilden für uns als Sparkasse die konkreten Nachhaltigkeitsziele und Programme im Geschäftsgebiet einen wichtigen Referenzrahmen für die Definition von geschäftspolitischem Handlungsbedarf, neuen Produktangeboten sowie gesellschaftlichen Initiativen. 4.2 Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele Nachhaltigkeitsmanagement Die Sparkasse ist gefordert, ökologische, soziale und Governance-bezogene Aspekte (ESG-Aspekte) in die Management- und Steuerungssysteme sowie in die Prozesse und Produkte des Bankgeschäfts zu integrieren. Die Grundlagen unseres Nachhaltigkeitsmanagements stellen wir nachfolgend dar. Nachhaltigkeitsverständnis Der Vorstand der Sparkasse Oberhessen hat sich klar zum Leitbild der Nachhaltigkeit bekannt und das nachfolgende Nachhaltigkeitsverständnis verabschiedet: Als Sparkasse Oberhessen bekennen wir uns zum Prinzip der Nachhaltigkeit. Es verbindet wirtschaftlichen Fortschritt mit sozialer Gerechtigkeit und mit dem Schutz der natürlichen Umwelt. Zukünftige Generationen sollen überall dieselben Chancen auf ein gutes Leben haben. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, Unternehmen und Selbstständige, Kommunen, private Personen und die Menschen in unserem Geschäftsgebiet bei der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit, bei der Erreichung der Klimaziele und bei der Verbesserung der Lebensqualität durch unsere Geschäftspolitik und unternehmerische Haltung, durch nachhaltige Produkte und Finanzdienstleistungen sowie durch zielgerichtete gesellschaftliche Initiativen zu unterstützen. Nachhaltigkeitsstrategie Unser Geschäftsmodell zielt auf eine Bereitstellung von Angeboten, die den Menschen Möglichkeiten zur persönlichen finanziellen Absicherung eröffnen, Teilhabe an sozialer und gesellschaftlicher Entwicklung ermöglichen und zum Erhalt tragfähiger wirtschaftlicher Strukturen in unserem Geschäftsgebiet beitragen. Wesentliche Aspekte der sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit sind daher integraler Bestandteil unserer Geschäftsstrategie. Eine gesunde, funktionsfähige Umwelt ist darüber hinaus das Fundament unseres Wirtschaftssystems. Aufbauend auf diesem Fundament entwickeln wir die Definition, Dokumentation und Steuerung - insbesondere der ökologischen Nachhaltigkeit - auch unter Berücksichtigung von regulatorischen und regionalen Anforderungen sowie den Empfehlungen aus der Sparkassen-Finanzgruppe weiter. Dabei verstehen wir es als unsere Aufgabe, in unserem Geschäftsgebiet Wirtschaft, private Personen und Gesellschaften bei ihrer Transformation zu begleiten. Als Sparkasse orientieren wir uns an den "Principles for Responsible Banking (PRB)" (https://www.unepfi.org/banking/more-about-the-principles) der Vereinten Nationen (UNEP Fl), die nachfolgend aufgeführt sind. Leitlinie 1: Strategische Ausrichtung Wir werden unsere Geschäftsstrategie so ausrichten, dass sie in Übereinstimmung mit den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs), dem Pariser Klimaabkommen und wesentlichen nationalen und regionalen Rahmenwerken zur Erreichung gesellschaftlicher Ziele beiträgt und den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Leitlinie 2: Auswirkungen und Zielsetzung Wir werden die aus unseren Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen resultierenden positiven Auswirkungen auf Mensch und Umwelt fortwährend steigern. Zeitgleich werden wir die negativen Auswirkungen verringern und die entsprechenden Risiken managen. Dabei werden wir uns in der Entwicklung und Veröffentlichung von Zielvorgaben auf die Bereiche konzentrieren, in denen wir die größten Auswirkungen haben. Leitlinie 3: Kundenbeziehungen Wir werden vertrauensvoll mit unseren Kundinnen und Kunden zusammenarbeiten, um nachhaltige Arbeitsweisen zu ermutigen. Wir werden Kundinnen und Kunden darin unterstützen, Wirtschaftstätigkeiten so auszurichten, dass gemeinsamer Wohlstand für jetzige und künftige Generationen geschaffen wird. Leitlinie 4: Stakeholder Wir werden auf eigene Initiative hin relevante Anspruchsgruppen verantwortungsvoll zurate ziehen, einbinden und mit diesen partnerschaftlich zusammenarbeiten, um gesellschaftliche Ziele zu erreichen. Leitlinie 5: Governance und Unternehmenskultur Wir werden unser Bekenntnis zu diesen Leitlinien durch eine wirksame Unternehmensführung ("Corporate Governance") und eine Unternehmenskultur des verantwortungsvollen Bankwesens umsetzen. Leitlinie 6: Transparenz und Verantwortung Wir werden regelmäßig unsere eigene und die kollektive Umsetzung der Leitlinien überprüfen. Für unsere positiven und negativen Auswirkungen und unseren Beitrag zur Erreichung gesellschaftlicher Ziele übernehmen wir Verantwortung und stellen hierüber Transparenz her. Nachhaltigkeitsziele Bei der Entwicklung von strategischen Nachhaltigkeitszielen orientieren wir uns am "Zielbild 2025 -Leitfaden zur Nachhaltigkeit in Sparkassen" des DSGV. Auf Basis der Geschäftsstrategie und des Nachhaltigkeitsverständnisses sowie der Risikoinventur und der Wesentlichkeitsanalyse haben wir folgende Nachhaltigkeitsziele definiert. Strategische Nachhaltigkeitsziele
4.3 Implementierung in Prozesse und Controlling Implementierung von Nachhaltigkeit in Prozesse Die Implementierung von Nachhaltigkeit in den Geschäftsbetrieb und in das Kerngeschäft erfolgt über die etablierten Unternehmenssteuerungsinstrumente bzw. den Management-Regelkreis in der Sparkasse. Die Prüfung der Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt regelmäßig und gegebenenfalls anlassbezogen im Rahmen der Risikoinventur und ist in der zugehörigen Organisationsrichtlinie fixiert. Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden internen Organisationsrichtlinien zu den Prozessen Kreditvergabe, Zeichnung, Anlageentscheidung, Risikosteuerung und -Controlling ist erfolgt. Instrumente zur Steuerung von Nachhaltigkeit In den Anlagestandards hat die Sparkasse Leitlinien zur Nachhaltigkeit definiert, die in die relevanten Prozesse integriert sind. Kontrolle Unsere Nachhaltigkeitsleistung machen wir jährlich im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung anhand des Sparkassen-Standards in den Bereichen Haltung, Produkte und Initiativen transparent. Die Erhebung der Berichtsdaten anhand des Sparkassen-Standards stellt eine konsistente Datenqualität sicher und macht unsere Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar. Die Zuverlässigkeit der Berichtsdaten wird durch die Einbindung der Fachabteilungen in die Berichterstellung sichergestellt. Die Überprüfung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt intern durch den Bereich Strategie & Transformation. 4.4 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft Nachhaltigkeitsaspekte im Kundenkreditgeschäft Die Sparkasse ist als Finanzdienstleisterin ein zentrales Element des regionalen Wirtschaftskreislaufs und arbeitet zum Wohle der Region. Unsere Wertschöpfung erbringen wir im Wesentlichen in unserem Geschäftsgebiet und wir richten unser Produktangebot an regionalen Bedürfnissen aus. Auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags ist es unsere Kernaufgabe, die Bevölkerung, die Unternehmen und die kommunalen Institutionen in unserem Geschäftsgebiet mit Krediten zu versorgen. Kundenkreditportfolio der Sparkasse Das Kundenkreditportfolio der Sparkasse belief sich zum 31.12.2023 auf insgesamt 5.392,2 Mio. Euro. Ein Schwerpunkt des Kreditportfolios liegt im Bereich "Kredite an Privatpersonen" mit einem Anteil von 46,2 Prozent am Kundenkreditvolumen. Direkte Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte ergeben sich durch die Finanzierung von Wirtschaftstätigkeiten. Im Bereich der Kredite an Unternehmen und Selbstständige liegt der Schwerpunkt im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen, auf den 5,9 Prozent des Kundenkreditportfolios entfallen. Die nachfolgende tabellarische Übersicht zeigt die Aufteilung des Kundenkreditportfolios der Sparkasse sowie die Firmenkundenkredite auf KUSY-Branchenebene. Kennzahlen
Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im Kundenkreditgeschäft Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir im Berichtsjahr 2023 Nachhaltigkeitsrisiken für das Kundenkreditgeschäft anhand des Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) qualitativ bewertet. Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) Der Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) wurde 2021 vom Branchendienst des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e. V. (DSGV) und der S-Rating und Risikosysteme, dem zentralen Sparkassen-Dienstleister für Risikomanagement-Verfahren, entwickelt Er bietet ein Modell, mit dem sich mögliche Risiken in den Bereichen Umwelt und Klima (E: Environment), Soziales (S: Social) und Governance (G: Governance) identifizieren und analysieren lassen. Der S-ESG-Score ist der Standard für die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im Firmenkundengeschäft der Sparkassen. Der S-ESG-Score ermittelt anhand von verschiedenen Indikatoren in den Bereichen Environment (E: Umwelt und Klima), Soziales (S) und Governance (G) die Nachhaltigkeitsrisiken eines Firmenkunden. Die ESG-Risikobewertung des Firmenkunden erfolgt dabei relativ zu seiner Branche gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (WZ 2008). Für gewerblich Immobilienkunden erfolgt zusätzlich eine ESG-Bewertung des Immobilienportfolios. Die Portfoliobewertung fließt mit in den Kundenscore ein. Liegen für den Firmenkunden keine individuellen ESG-Kennzahlen vor, kommen u. a. Rückfallwerte auf Branchenebene (S-ESG-Branchenscore) zum Einsatz. Die Branchenscores werden regelmäßig aktualisiert. Der S-ESG-Score arbeitet mit einer Skala von null (sehr geringe Risiken) bis 100 (hohe Risiken). Diesem Punktespektrum werden entsprechend fünf Noten von A bis E zugewiesen. Gerade im Mengengeschäft, bei dem eine individuelle kundenspezifische Nachhaltigkeitsbewertung nicht umsetzbar wäre, ist der Einsatz des branchenbasierten S-ESG-Score sinnvoll und effizient. Er ermöglicht direkte Branchenvergleiche, da übergreifend signifikante Unterschiede bei den Nachhaltigkeitsrisiken bestehen. Für schnelle Ergebnisse hat der DSGV-Branchendienst den Sparkassen zusätzlich ein Programm zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe sich die branchenspezifischen Nachhaltigkeitsrisiken mit dem eigenen Firmenkreditportfolio zusammenführen lassen. Qualitative Beurteilungen des DSGV-Branchendiensts komplettieren das Modell. Darüber hinaus gibt es diverse ESG-Reports von S-Rating. Ergebnisse des S-ESG-Score (Kredite an gewerbliche Kunden im Bestand) Im Berichtsjahr wurden gewerbliche Bestandskredite in Höhe von 2,65 Mio. Euro mit dem S-ESG-Score bewertet. Nicht betrachtet wurden Kredite an Privatkundinnen und -künden bzw. öffentliche Haushalte, die einen Anteil von 46,2 Prozent der Kundenkredite ausmachen, für die aktuell keine Bewertungen der ESG-Risiken vorliegen. Der durchschnittliche S-ESG-Score für Kundenkredite an gewerbliche Kunden ergab zum Stichtag 31.12.2023 ein mittleres ESG-Risiko. Bezogen auf die Verteilung nach Kreditvolumen wurden zum Stichtag 49,1 Prozent der Kredite an Kundinnen und Kunden in Branchen mit sehr geringen oder geringen ESG-Risiken vergeben. 16,3 Prozent der Kredite an Kundinnen und Kunden wurden in Branchen mit erhöhten oder hohen ESG-Risiken vergeben. Es wurden keine Kredite an Kunden in Branchen mit hohen ESG-Risiken vergeben. Die Entwicklung der Verteilung wird regelmäßig überwacht und im vierteljährlichen Adressenrisikobericht an den Gesamtvorstand berichtet. S-ESG-Score - Nachhaltigkeitsrisiken in Branchen Verteilung des Kreditbestands auf die Noten
ESG-Richtlinien im Kundenkreditgeschäft Bezogen auf einzelne Sektoren werden bei künftigen Geschäften in jedem Falle direkte oder indirekte Beteiligung folgender Aktivitäten ausgeschlossen:
Im Bereich der Energiewirtschaft finanziert die Sparkasse Oberhessen vorrangig Projekte im Bereich erneuerbare Energien. Ggf. noch bestehende Engagements im Bereich fossiler Brennstoffe werden schrittweise zurückgefahren, sofern es sich nicht um die Begleitung des Transformationsprozesses hin zu mehr Nachhaltigkeit handelt. Diese Nachhaltigkeitskriterien und Ausschlussbedingungen sollen künftig zunehmend in den bestehenden Risikoprozess und die Risikosteuerung integriert werden. Ziele und Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im Kundenkreditgeschäft Unser Ziel ist es, unser Kreditportfolio im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens auszurichten und durch die Finanzierung der Transformation hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft und Gesellschaft die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen und das 1,5-Grad-Ziel anzustreben. Die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland, wie sie im Klimaschutzgesetz und im Klimaschutzplan beschrieben sind, samt den jeweils gültigen Zwischenzielen und eine Klimaneutralität bis 2045 sind dabei zentrale Orientierungspunkte. 4.5 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft Nachhaltigkeitsaspekte im Passivgeschäft Die Umwandlung von Spareinlagen in Kredite für die Region ist der Kern unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse. Wir refinanzieren die Investitionen von Unternehmen, Selbstständigen, Privatpersonen und Kommunen über die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden. Für den Klimaschutz sowie die Ausrichtung der regionalen Infrastruktur auf eine kohlenstoffneutrale Wirtschafts- und Lebensweise sind enorme Investitionsanstrengungen erforderlich. Ohne die Mobilisierung privaten Kapitals ist diese Transformation nicht zu finanzieren. Als Vermittlerin zwischen Anlegerinnen und Anlegern sowie Kapitalsuchenden kann die Sparkasse hierin der Region finanzielle Ressourcen für den Klimaschutz sowie auch für soziale Aufgaben erschließen. Über die interne Refinanzierung verbinden wir die Erlöse aus den Passivprodukten mit der Finanzierung von Investitionen mit einem ökologischen und/oder sozialen Nutzen. Unser Ziel ist es, unser Angebot an Sparprodukten, mit denen Investitionen und Innovationen für die nachhaltige Weiterentwicklung der Region finanziert werden, auszubauen. Handlungsprogramm zur Umsetzung von Nachhaltigkeit im Passivgeschäft
4.6 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B) Das Volumen der Finanzanlagen umfasste zum 31. Dezember 2023 insgesamt ca. 2.841 Mio. Euro, von denen ca. 1.301 Mio. Euro auf die Eigenanlage der Sparkasse (Depot A) entfallen und ca. 1.540 Mio. Euro auf die Finanzanlagen unserer Kundinnen und Kunden (Depot B). Nachhaltigkeitsaspekte in der Eigenanlage (Depot A) Für die Eigenanlagen werden Vermögenstitel ausgewählt, die unseren Liquiditäts-, Risiko- und langfristigen Ertragsanforderungen am besten entsprechen. Generell liegt unser Anlagefokus im Anleihebereich auf Branchen mit vergleichsweise geringer CO 2 -lntensität (Kreditinstitute, Staatspapiere mit Schwerpunkt Deutschland und der Europäischen Union sowie gedeckte Schuldverschreibungen). Zu unseren direkten Anlagen zählen u. a. Investitionen in "Green Bonds" (festverzinsliche Wertpapiere, welche zur Kapitalbeschaffung für Aktivitäten zur Verringerung bzw. Verhinderung von Umwelt- bzw. Klimaschäden dienen). Bei der Ausgestaltung der durch uns vorzugebenden Anlagerichtlinien in Anleihen-Spezialfonds achten wir insbesondere auch auf ethische Aspekte. ESG-Risikoscreening der Eigenanlage Unsere Sparkasse hat regelmäßig an Nachhaltigkeitsanalysen mit externen Partnern innerhalb des Sparkassenverbundes teilgenommen. Im Jahr 2023 war dies die DEKA im Rahmen des Ihrer Bestandsanalyse Treasury Kompass unter Einbindung von N-Motion. Die Ergebnisse der Analysen basieren im Wesentlichen auf den Nachhaltigkeitsratings von MSCI und bestätigen unsere nachhaltige Ausrichtung sowohl im Direkt- als auch Fondsbestand durch im Sparkassenvergleich überdurchschnittliche ESG-Rating-Scores. Des Weiteren lassen sie uns vorhandene Entwicklungsfelder im Bereich der Eigenanlagen erkennen. Zur weiteren Optimierung unserer Bestände nutzen wir bewusst die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Partnern, um ein noch differenzierteres Bild der heranzuziehenden Kriterien für unsere Anlageentscheidungen zu erhalten. Wir beabsichtigen im Jahr 2024 im Rahmen einer erneuten Teilnahme am "DEKA Treasury-Kompass" einen detaillierten Nachhaltigkeitscheck für unsere Eigenanlagen durchzuführen. Im Rahmen der Besprechungen des Arbeitsteams Nachhaltigkeit und des jährlich stattfindenden Strategieprozesses wurde die Einführung von verbindlichen Richtlinien und Verfahren für eine zielgerichtete Steuerung und Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Sparkasse Oberhessen geprüft und entsprechend in der Geschäftsstrategie verankert. Mit dem "Deka Treasury-Kompass" wurde 2023 ein detaillierter Nachhaltigkeitscheck für die Aktien und Renten in der Eigenanlage durchgeführt, der auf den Kriterien des UN Global Compact basiert. Dabei entsprechen 89.3% Prozent Anlagevolumens den geprüften Nachhaltigkeitskriterien. ESG-Richtlinien für die Eigenanlage Neben den ökonomischen Zielen (Rentabilität, Sicherheit, Liquidität) spielen auch Nachhaltigkeitsziele (Ökologie, Soziales) bei den Eigenanlagen eine wichtige Rolle. Im Rahmen der Neuinvestitionsentscheidungen werden die Nachhaltigkeitsaspekte der Anlage auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen bewertet und in die Entscheidungsfindung einbezogen. Nachhaltigkeitsaspekte in der Kundenanlage (Depot B) Als ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe haben wir Nachhaltigkeitsaspekte in die Anlageberatung eingebunden. Über die der Anlageberatung vorgelagerte Produktauswahl entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Finanzinstrumente in unser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Durch die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir unseren Kundinnen und Kunden in der Anlageberatung als für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken und die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der Anlageberatung ein. Im Rahmen der Produktauswahl orientieren wir uns zum einen an den Vorgaben unserer Produktanbieter. Diese sind aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu berücksichtigen. Zum anderen berücksichtigen bestimmte Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen Nachhaltigkeitsfaktoren, wie z. B. Mindestausschlüsse auf Basis eines anerkannten Branchenstandards. Von den Mindestausschlüssen erfasst sind Aktien oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 10 Prozent aus Herstellung und/oder Vertrieb von Rüstungsgütern (geächtete Waffen > 0 Prozent), zu mehr als 5 Prozent aus der Tabakproduktion oder zu mehr als 30 Prozent aus Herstellung und/oder Vertrieb von Kohle besteht oder Unternehmen, die schwere Verstöße gegen den UN Global Compact begehen. Dies bedeutet zugleich, dass bei Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt. Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen für die Anlageberatung aus, die in (ökologisch) nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten investieren. Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess dazu bei, dass Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und verstärkt Finanzinstrumente in das Beratungsuniversum aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen bzw. die möglichst geringe wesentliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen haben. Die Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für die Anlageberatung und für die Versicherungsvermittlung veröffentlichen wir auf unserer Website unter folgendem Link: https://www.sparkasse-oberhessen.de/content/dam/myif/spk-oberhessen/work/dokumente/pdf/preise-leistungen/Nachhaltigkeitspolicy%20Sparkasse%200berhessen.pdf Nachhaltige Anlageberatung Die Sparkassen-Finanzgruppe hat bei der Einführung der nachhaltigen Anlageberatung eine Führungsrolle übernommen. Kommende gesetzliche Anforderungen haben wir gemeinsam mit unseren Verbundpartnern proaktiv und frühzeitig umgesetzt. Seit Oktober 2020 wird die nachhaltige Anlageberatung in unserer Sparkasse umgesetzt. Jede Kundin und jeder Kunde wird verpflichtend in jeder Anlageberatung gefragt, ob sie oder er Interesse an Finanzinstrumenten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen hat. Bei einer positiven Antwort und entsprechender Geeignetheit werden in der Beratung ein oder mehrere Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen empfohlen. Mit der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen werden seit Juni 2022 - entsprechend der regulatorischen Vorgaben - drei Produkttypen als Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen ausgewiesen.
Bei den beiden Produkten mit Auswirkungsbezug kann zudem die Kundin und der Kunde bestimmen, wie hoch der Mindestanteil in ökologisch nachhaltige bzw. in nachhaltige Investitionen sein soll. Auch die Schulungen der Wertpapierberaterinnen und -berater haben wir als Sparkasse intensiviert. Ziel ist es, dass alle Wertpapierberaterinnen und -berater die jeweils von ihnen empfohlenen Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen umfassend kennen und beurteilen können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot kontinuierlich vermittelt. 4.7 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung Als Sparkasse sind wir gemäß unserer Satzung dem Regionalprinzip verpflichtet - unser Geschäftsgebiet sind der Wetterau- und der Vogelsbergkreis. Wo immer es möglich ist, arbeiten wir mit Produzenten und Dienstleistungsunternehmen aus unserer Region zusammen. Vor Ort oder in der Region verfügbare Produkte und Dienstleistungen beziehen wir möglichst unter Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen bzw. Anbietern aus der Region. Darüber hinaus beschränken wir unseren Einkauf im Wesentlichen auf Produkte und Dienstleistungen von Anbietern aus Deutschland oder kaufen bei Partnerunternehmen in der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Sparkasse Oberhessen hat sich zu dem Prinzip der Nachhaltigkeit bekannt und engagiert sich für eine nachhaltige Entwicklung in der Region. Bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen kommen daher immer häufiger nicht nur wirtschaftliche und geografische, sondern auch soziale, ethische und ökologische Aspekte zur Geltung. In diesem Zusammenhang erwarten wir auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern, dass sie ökonomische, ökologische, ethische und soziale Mindestanforderungen erfüllen. Unser Bereich "Interne Dienste" holt von den vertraglich verpflichteten Dienstleistern jährlich eine Bestätigung über die Einhaltung von Mindestlohn und ethischen Regeln ein. Zukünftig möchten wir eine Lieferantenerklärung im Gesamthaus einsetzen, welche die Einhaltung von Standards zur Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte durch unsere Lieferanten und Dienstleister sowie Regelungen zu Umweltschutz sowie Nachhaltigkeit beinhalten. Mit größeren oder für die Sparkasse Oberhessen besonders wichtigen Lieferanten und Dienstleistern finden Jahresgespräche statt. Dabei werden mit ihnen zu allen relevanten Belangen unsere internen Einschätzungen und Bewertungen sowie neue Anforderungen diskutiert und mögliche und/oder notwendige Veränderungen erörtert. Die Sparkasse Oberhessen behält sich vor, durch Stichproben bzw. bei begründeten Verdachtsfällen, die Einhaltung getroffener Vereinbarungen durch ihre Lieferanten und Dienstleister zu überprüfen. Liegt ein besonders schwerwiegender oder anhaltender Verstoß gegen menschenrechtliche und/oder umweltbezogene Pflichten oder ein vergleichbar schwerwiegender Sachverhalt in diesem Zusammenhang vor, können wir die Geschäftsbeziehung außerordentlich kündigen. 5 Umweltbelange 5.1 Bewertung von Risiken im Bereich Umweltbelange Risiken aufgrund von Klima- und Umweltveränderungen sind ein möglicher Treiber bekannter Risikoarten, die im Rahmen der regelmäßigen Nachhaltigkeitsinventur in Bezug auf die Geschäftsstrategie analysiert werden. Die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsinventurwerden im Kapitel "Nachhaltigkeitsmanagement", Indikator "H6 Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele", erläutert. Zusätzlich zu dieser Nachhaltigkeitsinventur wird die Nachhaltigkeitsrisikoinventur zur Ermittlung der potenziellen negativen Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Sparkasse betrachtete Sie ergänzt die Analyse potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken der Nachhaltigkeitsinventur um eine Bewertung für unterschiedliche Zeiträume und dienen der Erfüllung der Erwartungen des BaFin- Merkblatts zu Nachhaltigkeitsrisiken bzw. den Anforderungen der 7. MaRisk-Novelle. Inside-out-Risiken Bei der Betrachtung der "Inside-out-Perspektive" analysieren wir, welche Auswirkungen unsere Geschäftstätigkeit auf das Klima hat und wie der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden kann. Direkte Auswirkungen auf Klima und Umwelt ergeben sich in folgenden Bereichen unserer Wertschöpfung:
Outside-in-Risiken Bei der Betrachtung der "Outside-in-Perspektive" analysieren wir, welche potenziellen physischen und/oder transitorischen Risiken auf unsere Finanzierungen und Anlagen und damit auf die Vermögens- , Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation unseres Instituts hinwirken können.
Diese Aspekte betrachten wir ausführlich in den Sparkassen-Indikatoren der Kategorie "Kerngeschäft" (4.4 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft, 4.5 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft, 4.6 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)) und verzichten daher an dieser Stelle auf eine erneute Darstellung. Die Messung der finanzierten Emissionen von Portfolios wird die Grundlage dafür sein, dass Finanzinstitute Szenarioanalysen durchführen, Ziele festlegen, Maßnahmen treffen und Fortschritte offenlegen können. Diese Schritte sind gemeinsam entscheidend für die Ausrichtung des Portfolios und die Dekarbonisierung. Seit dem Jahr 2020 steht mit dem "Global GHG Accounting and Reporting Standard for the Financial Industry" von der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) ein Standard zur Messung von Treibhausgasemissionen von Portfolios zur Verfügung. Dieser Standard ist kompatibel mit global anerkannten Standards und Initiativen wie dem "Greenhouse Gas Protocol", dem "Carbon Disclosure Project (CDP)" sowie der "Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)" und wird in den jüngsten Leitfäden von der "Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)" und der "Europäischen Zentralbank (EZB)" zu Nachhaltigkeit und klimabezogenen Risiken referenziert 5.2 Umweltleistung und Ressourcenverbrauch VfU-Klimabilanz der Sparkasse Die Klimabilanz der Sparkasse Oberhessen wird mithilfe des Kennzahlen-Tools des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (nachfolgend "VfU-Tool") jährlich erstellt. Die "VfU Kennzahlen" und das zugehörige Berechnungstool sind ein weltweit anerkannter Standard für die Bilanzierung der betrieblichen Umweltkennzahlen bei Finanzinstituten und damit ein wichtiger Baustein im Umweltmanagement der Sparkasse. Die Klimabilanz 2023 wurde mit dem VfU-Tool Version 1.1 des Updates 2022 erstellt. Die im VfU-Tool integrierten Emissionsfaktoren entstammen Ecoinvent 3.7.1. Datenqualität Ein Teil der verwendeten Daten (Strom, teilweise Verkehr, Papier, Kühl- und Löschmittel, Abfall) basiert auf einer Messung. Ein anderer Teil der Daten wird uns durch Dienstleister zur Verfügung gestellt. Da zum Redaktionsschluss des nichtfinanziellen Berichts 2023 überwiegend noch keine Abrechnungsdaten aus 2023 vorlagen, wurden zum Teil Vorjahresdaten verwendet.
VfU-Kennzahlen 2023
5.3 Umweltauswirkung des Geschäftsbetriebs Die Umweltauswirkung unseres direkten Geschäftsbetriebs ergibt sich im Wesentlichen aus Verbräuchen bei Gebäudeenergie, Geschäftsverkehr, Papier und Wasser sowie darüber hinaus durch Abfälle. Im Jahr 2023 betrugen die THG-Emissionen für den Geschäftsbetrieb 1.212,2 Tonnen CO 2 -Äquivalente nach dem Marktansatz (unter Berücksichtigung von Grünstrom), gegenüber 1.595,6 Tonnen CO 2 -Äquivalente im Vorjahr. Gegenüber 2022 sanken die THG-Emissionen um 383 Tonnen CO 2 -Äquivalente bzw. 24% Prozent. Die relativen THG-Emissionen betrugen 1,87 Tonnen CO 2 -Äquivalente pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter gegenüber 2,6 Tonnen CO 2 -Äquivalente im Vorjahr. Die Absenkung der THG-Emissionen lässt sich auf Einsparungen beim Wärmeverbrauch durch Flächenreduzierungen sowie Verbrauchsreduzierungen während der "Energiekrise" 2022/2023 zurückführen. Weitere Beiträge leisteten eine Absenkung der Geschäftsverkehre sowie ein geringerer Papierverbrauch. Die THG-Emissionen entfielen im Berichtsjahr auf Wärme (71,7 Prozent), Verkehr (21,0 Prozent), Papier (2,9 Prozent), und Strom (3,7 Prozent). Damit ist offensichtlich, dass die größten Potenziale der Einsparung von THG-Emissionen weiterhin beim Verbrauch und der Erzeugung von Gebäudewärme und der Dekarbonisierung der betrieblichen Mobilität liegen. 5.4 Klima- und Umweltziele Als Sparkasse setzen wir uns aktiv dafür ein, die Ziele des Pariser Klimaabkommens für die gesamte Volkswirtschaft zu erreichen. Wir wollen dazu beitragen, die Wirtschaft mit dem Ziel eines besseren Klimaschutzes zu verändern. Ziel ist es, unsere CO 2 -Emissionen im Jahr 2029 gegenüber dem Basisjahr 2021 um 50% gesenkt zu haben und unseren Geschäftsbetrieb bis spätestens 2035 CO 2 -neutral zu gestalten. Dieses Ziel haben wir mit der Unterzeichnung der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" im Jahr 2023 öffentlich dokumentiert. 5.5 Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung
5.6 Ökologische EU-Taxonomie 5.6.1 Qualitative Angabe 1 5.6.1.1 Allgemeine Informationen zur Taxonomie und zur Umsetzung im Institut Nachhaltigkeitsberichterstattung - EU-Taxonomie Offenlegung Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die Sparkasse Oberhessen verpflichtet, die Anforderungen aus der EU-Taxonomie zur Taxonomiekonformität umzusetzen. Daraus ergeben sich quantitative Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten qualitativ beschrieben werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche Veröffentlichung von Taxonomie-Meldebögen erfolgt zur übersichtlicheren Darstellung im Anhang zu diesem nichtfinanziellen Bericht. Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Sparkasse Oberhessen Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den Finanzinformationen, die regelmäßig für das regulatorische Meldewesen gemäß Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden. Sie umfassen die gesamten Vermögenswerte der Sparkasse Oberhessen. Einbezogen in die Berechnungen der beiden Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green Asset Ratio Turnover werden jedoch nur spezifische Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der Finanzierung der jeweils relevantesten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können, sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt gemäß der Anforderung aus der EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der Taxonomiekonformität (für Geschäftsjahresende 2023) können keine Vergleichsangaben veröffentlicht werden. Für die Identifikation der nach EU-Taxonomie nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse der Vermögenswerte der Sparkasse Oberhessen erfordert neben allgemein veröffentlichten Informationen zu den nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern bereitzustellenden Informationen. Aufgrund der Neuartigkeit der Datenanforderung und der Kategorisierung von Risikopositionen anhand ihrer ökologischen Nachhaltigkeit hat die Sparkasse Oberhessen Anpassungen hinsichtlich Datenerhebung und -erfassung. sowie relevanter Kreditprozesse und der IT-Infrastruktur unternommen. Trotzdem war die Datenerhebung für die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, insbesondere da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basiert Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier zusätzlichen Umweltziele, die neuen Wirtschaftstätigkeiten aus dem Sustainable-Finance-Paket und der Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und fossiles Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer Unterstützung beschränkt. Die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte führt zu einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden Green Asset Ratios. Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung. Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend auf der Wirtschaftszweigzuordnung der Europäischen Union (NACE - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) implementiert hat. Kennzeichen der berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung taxonomiefähiger Risikopositionen. 5.6.1.2 Meldebogen 0 - Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI Green Asset Ratio Die Green Asset Ratio der Sparkasse Oberhessen auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,17 Prozent (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI"). Die Green Asset Ratio der Sparkasse Oberhessen auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,19 Prozent (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI"). Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und dürften im Branchenvergleich üblich sein. Es wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, die regulatorischen Anforderungen zur Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) in die Kreditprozesse, Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen. Die GARs liegen im Rahmen der Erwartungen, da:
Anteil der Vermögenswerte, die nicht im Zähler der GAR einbezogen werden Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt für 2023 35,37 Prozent (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI"). Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (in der Regel Kredite) und nicht-finanziellen Kapitalgesellschaften (direkt und/oder indirekt gehaltenen Kapitalmarktpositionen), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Grundsätzlich wäre eine Bewertung der Taxonomiekonformität von zweckgebundenen KMU-Krediten möglich, unterbleibt aber wegen der fehlenden Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene KMU-Finanzierungen könnten aufgrund fehlender KPIs dieser Unternehmen ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen einwirken. 5.6.1.3 Meldebogen 1 - Vermögenswerte für die Berechnung der GAR Private Haushalte - Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Sparkasse Oberhessen ein Volumen an durch Wohnimmobilien besicherten Krediten gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 2.471 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") begeben. Dies entspricht ca. 43,16 Prozent (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz") der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die Sparkasse Oberhessen finanziert dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Sparkasse auch ältere Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten beträgt 0,28 Prozent (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die Energieeffizienzklasse werden dabei über die Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden seit Mitte 2023 Energieausweise mit angefordert. Die große Herausforderung besteht darin, Energieeffizienzklassen für den Altbestand nach zu erfassen. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich, Energieausweise systematisch zu erheben. Es ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte. Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So erfolgte z. B. die Ableitung der Taxonomiekonformität von Baufinanzierungen pauschal nach der Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes. Eine Taxonomiekonformität in Höhe von 100 % (grün) wurde dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und durch Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen erfüllen: Erstens bei einem Baujahr vor oder in 2020, wenn die Energieeffizienzklasse "A" oder "A+" ist. Zweitens bei einem Baujahr nach dem 31.12.2020, wenn die Energieeffizienzklasse nur "A+" ist. Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen regulatorischen Anforderungen durch das Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023 berücksichtigt. Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer schlechteren oder keiner ermittelbaren Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und A) als nicht taxonomiekonform klassifiziert. Private Haushalte - Gebäudesanierungskredite Die Sparkasse Oberhessen weist zum Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite gegenüber Privaten Haushalten in Höhe von 140 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") aus. Davon wurden 140 Mio. Euro als taxonomiefähig klassifiziert. Eine Mio. Euro konnte als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung/Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der Taxonomiekonformität ist für das Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender Informationen und Nachweisen zu den konkreten Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich. Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell ökologisch nachhaltigen Drittmitteln (Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber. Private Haushalte - Kfz-Kredite Kreditinstitute sollen Auskunft über taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber natürlichen Personen offenlegen. Im Berichtsjahr 2023 hat die Sparkasse Oberhessen keine in der eigenen Bilanz erfassten Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten vergeben. Kreditwünsche dieser Kundengruppe wurden im Berichtsjahr 2023 durch das Institut an die S-Kreditpartner GmbH vermittelt. Nicht-Finanzunternehmen Die Sparkasse Oberhessen hat zum Geschäftsjahresende 2023 22 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht abgebildet werden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichte wird angestrebt. Derzeit sind von den Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen 24,48 Prozent taxonomiefähig und 2,75 Prozent taxonomiekonform (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz"). Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse Oberhessen zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen. Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten: Für die Ermittlung der Kennzahlen und die Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von deutlich über 1.200 Finanz- und Nichtfinanz-Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die potentiell der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022 unterlagen. Die Liste enthält zahlreiche taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählen: Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity Identifier); Taxonomiefähigkeits- und Taxonomiekonformitätsquote, Quote der Übergangstätigkeiten sowie Quote der ermöglichenden Tätigkeiten für die Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover- (Umsatz-) und CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der Nicht-Finanzunternehmen erhoben. Zusätzlich enthält diese Liste noch Informationen von mehreren Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral innerhalb der Sparkassen- Finanzgruppe erstellt, durch manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022. Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von Finanzunternehmen, die über die Taxonomiefähigkeitsquoten hinaus gehen, liegen für 2022 nicht vor. Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war für die Sparkasse Oberhessen die Ableitung der Taxonomie-KPIs der allgemeinen Risikoposition gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen vergleichsweise einfach möglich. Im Datenhaushalt der Sparkasse mussten im Wesentlichen zwei aufwendige Anpassungen händisch vorgenommen werden. Das betraf die Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes bei Unternehmenskunden, unabhängig von deren Größe. Dies betraf auch die datentechnische Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Danach konnten die erhobenen relevanten Unternehmensstammdaten mit Hilfe des zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz Informatik - FI) in den Datenhaushalt überführt werden. Finanzunternehmen Kreditinstitute Die Sparkasse Oberhessen weist gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 272 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") auf. Davon sind 10,8 Prozent taxonomiefähig (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz"). Der taxonomiekonforme Anteil beträgt 0 Prozent. Kreditinstitute müssen erstmals Kennzahlen zur Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten. Die Grundlage für die Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die Unternehmenskennzahlen von Kreditinstituten vom Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine Kennzahlen von Kreditinstituten für 2023 vor). Die von den Kreditinstituten für deren Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese Quote weicht in ihrer Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten für das Geschäftsjahresende 2023 können daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese Kreditinstitute determiniert werden. Zweckgebundene taxonomiekonforme Darlehen an Kreditinstitute lagen nicht vor (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im Meldebogen anhand der üblichen FINREP-Kategorisierung und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen Kreditinstituts. Zu den allgemeinen Darlehen zählen auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden. Diese sind derzeit noch der Meldeposition laufende Nummer 38 bzw. 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichtsjahre wird angestrebt. Ein Teil der Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie "Kreditinstitute" besteht auch gegenüber Kreditinstituten, die selbst nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten dürfen nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden, dürfen aber auch nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerren damit die GAR. Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen und Verwaltungsgesellschaften Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber diesen Kategorien von Unternehmen. Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften Es konnten keine taxonomierelevante Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende identifiziert werden (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften konnten aufgrund mangelnder technischer Möglichkeiten nicht identifiziert werden. Für die Bewertung dieser Darlehen soll in Zukunft das TAXO TOOL der VÖB Service GmbH eingesetzt werden, welches im Wesentlichen die Kriterien der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 handhabbar macht. Ein wichtiger Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse Oberhessen machen die Kassenkredite aus. Mit diesen unterstützt die Sparkasse Oberhessen die Liquiditätssicherung der Kommunen und Städte im Geschäftsgebiet. Diese können nicht positiv auf den Zähler der erfassten Vermögenswerte zur Berechnung der GAR einzahlen und dürfen auch nicht vom Nenner der erfassten Vermögenswerte, wie etwa Staatsanleihen, abgezogen werden. Damit lässt sich ein Teil der in diesem Berichtsjahr geringen GAR erklären. Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien Die Sparkasse Oberhessen hat derzeit keine derartigen Vermögenwerte. 5.6.1.4 Meldebogen 1 - Vermögenswerte die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nicht-Finanzielle Kapitalgesellschaften Die Sparkasse Oberhessen hat zum Geschäftsjahresende 2023 1.966 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Zusätzlich enthalten diese Risikopositionen auch die von der Sparkasse erworbenen allgemeinen Publikums- oder Spezialfondsanteile. Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU Bei den 1.966 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der Unternehmensfinanzierungen der Sparkasse Oberhessen betrifft somit Kreditgeschäft, welches bisher überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine Berücksichtigung dieses großen Anteils an der Gesamtaktiva kann aufgrund regulatorischer Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z.B. GAR) einzahlen. Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ verzerrt. Da die Sparkasse Oberhessen besonders aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt. Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Nicht-KMU Bei den 1.966 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") der Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich neben den klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an größeren und großen Unternehmen, die z. B. aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder aufgrund einer von der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform, nicht einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu zählen auch Kredite an Unternehmen, die Tochtergesellschaften von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen verzerren die GAR der Sparkasse Oberhessen zusätzlich negativ. Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Fondsanteile Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z.B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme Anteile enthalten sind. Diese Anteile wirken aufgrund der fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die Taxonomiekennzahlen der Sparkasse Oberhessen. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden Bericht wird angestrebt. Die betroffenen Fondsanteile sind IT-technisch für 2023 größtenteils den laufenden Nummern 38 bzw. 39 im Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis CapEx oder Turnover der Sparkasse wird dadurch für das Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise unterzeichnet. Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten) Die Sparkasse Oberhessen hat zum Geschäftsjahresende 2023 53 Mio. Euro (Bogen "1, Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören, können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio einbezogen werden. Eine Herausrechnen aus dem Nenner kann aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen veröffentlichen. 5.6.1.5 Meldebogen 1 - Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte Die Vermögenswerte der Sparkasse Oberhessen, welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 502 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Dies entspricht ca. 8,06 Prozent der gesamten Aktiva (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI"). Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Handelsbuchpositionen existieren nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Zentralstaaten und supranationale Emittenten Die Sparkasse Oberhessen hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und supranationalen Emittenten über 77 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Dies entspricht ca. 1,24 Prozent der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten. Risikopositionen gegenüber Zentralbanken Die Sparkasse Oberhessen hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 425 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Dies entspricht ca. 6,82 Prozent der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um Einlagen bei der Deutschen Bundesbank. 5.6.1.6 Meldebogen 2 - GAR-Sektorinformationen Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen aufzuführen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des vierstelligen NACE-Codes, welcher dem Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem Meldebogen. Die Zuordnung des NACE- Codes erfolgte dabei nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch die Sparkasse Oberhessen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Zusammensetzung und die jeweiligen Anteile in den kommenden Berichtsperioden aufgrund von neuen Erkenntnissen über die Hauptgeschäftstätigkeiten der Unternehmen oder aufgrund von Portfolioveränderungen verändern. Die drei bedeutendsten NACE-Codes waren dabei "M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieb" mit 7 Mio. Euro, "J61 Telekommunikation" mit 5 Mio. Euro sowie "H51 Luftfahrt" mit 3 Mio. Euro (siehe Bogen "2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx"). Die einzige taxonomiekonformen Risikoposition für das Umweltziel 1 und auf Gesamtebene weist der NACE-Codes "M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieb" mit 2 Mio. Euro aus, (Bogen "2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx/ Basis Turnover) auf. Für das Umweltziel 2 hatten nur sehr wenige Nicht-Finanzunternehmen entsprechende Informationen veröffentlicht. Dass die Gesamtkennzahl determinierende Umweltziel ist daher für 2023 noch das Umweltziel 1 (Klimaschutz). Ein Vergleich zwischen dem Meldebogen auf Basis CapEx mit dem Meldebogen auf Basis Turnover zeigt, dass tendenziell die Quote der ökologisch nachhaltigen Investitionsausgaben systematisch höher ist als die Quoten der ökologisch nachhaltigen Unternehmensumsätze. Dies könnte darauf hindeuten, dass bei Neuinvestitionen Nicht-Finanzunternehmen eher in neue ökologisch nachhaltige Projekte investieren, während der Gesamtinvestitionsbestand (alte und neue Investitionen), welcher ursächlich für die erzielbaren Unternehmensumsätze ist, auch noch große Anteile von nicht ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten enthält. 5.6.1.7 Berichtsbogen 1 - Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählt u. a. der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung oder das Halten von Risikopositionen in diesen Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit indirekt investiert. Der Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind. Allgemeine Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben, führen beim berichtenden Kreditinstitut damit automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben häufig größere Bestände an verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen. Die Zahl der zuzuordnen Fremd- und Eigenkapitalanteile erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd- oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums- oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, das Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen. Die Sparkasse Oberhessen bejaht alle der sechs Fragen zu den Wirtschaftstätigkeiten. Im Bereich der Kernenergie kommen die JA-Angaben ausschließlich aufgrund des durchgeschauten Anlageportfolios bzw. der allgemeinen Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen zu Stande, die diese Fragen selbst bejaht haben. Direkte zweckgebundene Finanzierungen im Bereich der Kernenergie existieren nicht. Im Bereich des fossilen Gases kommen die JA-Angaben auch nur aufgrund des durchgeschauten Anlageportfolios bzw. der allgemeinen Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen zu Stande, die diese Fragen selbst bejaht haben. Direkte zweckgebundene Finanzierungen im Bereich des fossilen Gases existieren nicht Mio. Euro. Für die Ermittlung der JA-Angaben auf Basis der Unternehmensangaben wurde auf die zuvor bereits erwähnte zentrale Stammdatenliste zurückgegriffen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass für die aktuellsten zugrunde liegenden Zahlen (2022) erst wenige Dutzend Unternehmen Angaben in ihren eigenen Meldebögen gemacht haben. Im Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw. Finanzunternehmen entsprechende Angaben veröffentlicht. Aufgrund noch fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von 2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas und keiner direkt von der Sparkasse Oberhessen begebenen zweckgebundenen Finanzierung, ist für das Geschäftsjahresende 2023 keine Befüllung der restlichen quantitativen Meldebögen zu Kernenergie und fossilem Gas möglich. In den kommenden Berichtsperioden wird sich die Datenlage verbessern und die einzelnen Meldebögen können voraussichtlich mit Kennzahlen befüllt durch die Sparkasse Oberhessen veröffentlicht werden. 5.6.2 Qualitative Angabe 2 Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten Die Risikopositionen der Sparkasse Oberhessen mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt. Allgemeine Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der Sparkasse Oberhessen. Die Art und die Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am Wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche über die allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen für das Geschäftsjahresende 2022 in den allermeisten Fällen ausschließlich die Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1 vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der Sparkasse Oberhessen nehmen. Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 veröffentlichte die Sparkasse Oberhessen aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind jedoch nicht vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz/ Basis CapEx" vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage für 2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre erheblich. Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind verschiedene Positionen abzuziehen. Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlich. Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025 (für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden. 5.6.3 Qualitative Angabe 3 Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie der Sparkasse Oberhessen. In ihrer Geschäftsstrategie und im täglichen Handeln bekennt sie sich zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik. Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie) sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten Verordnungen haben für die Sparkasse Oberhessen eine sehr hohe Bedeutung. Denn EU-Taxonomie betrifft wesentliche Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das komplette Privatkundengeschäft, die Kapitalmarktanlagen und ein kleiner Teil der Unternehmenskunden. Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu beitragen, dass Finanzströme leichteren Zugang zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigen finden. Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher für die Sparkasse Oberhessen besonders wichtig, das Regelwerk in der Geschäftsstrategie, bei Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien zu beachten. Dies findet seit Ende 2023 umfassend statt. Es werden umfangreiche Anstrengungen unternommen die EU-Taxonomie anzuwenden. 5.6.4 Qualitative Angabe 4 Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien Die Sparkasse Oberhessen hatte zum Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese Berichtsposition. 5.6.5 Qualitative Angabe 5 Diese Anforderungen sind abgedeckt mit den Ausführungen in 1. und 3. 6 Arbeitnehmerbelange 6.1 Bewertung von Risiken im Hinblick auf eigene Beschäftigte Motivierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament, auf dem die kontinuierliche und qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kundinnen und Kunden ruht.
6.2 Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit Grundlagen der Beschäftigung und Tariftreue Die Sparkasse Oberhessen beschäftigte zum 31. Dezember 2023 insgesamt 809 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Vorjahr lag die Beschäftigtenzahl bei 781 Personen. Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse dem "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen, in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. 97,9 Prozent aller Beschäftigten der Sparkasse haben Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag. Außertarifliche Beschäftigte dürfen nicht schlechter gestellt werden. Deren Anzahl betrug zum oben genannten Stichtag 17 Personen. Für alle Beschäftigten der Sparkasse Oberhessen werden die Kernnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)" befolgt. Die Sparkasse Oberhessen ist eine attraktive Arbeitgeberin, für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger wie für bereits im Beruf stehende Personen. Die Mehrzahl unserer Beschäftigten sowie Führungskräfte lebt auch im Geschäftsgebiet. Hier vor Ort bilden wir Nachwuchskräfte aus und entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich in der Sparkasse weiter. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in der Sparkasse Oberhessen beträgt 20 Jahre. 98,4 Prozent aller Beschäftigten sind auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsvertrags angestellt, 1,6 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben befristete Arbeitsverträge. Unsere Ausbildungsquote betrug 6,3 Prozent im Jahr 2023. Die Mehrzahl unserer Auszubildenden und dualen Studenten erfahren eine Berufsausbildung, bei der sich praxisnahes Lernen in der Sparkasse und im Berufsschulunterricht bzw. in den Vorlesungen der DHBW Mannheim ergänzen. Alle Auszubildenden der Sparkasse Oberhessen streben einen Abschluss als Bankkauffrau oder Bankkaufmann an. Die dualen Studenten schließen ihr Studium mit dem Bachelor of Arts ab. Unser Ziel ist es, geeignete Auszubildende nach dem Abschluss ihrer Berufsausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis in der Sparkasse zu übernehmen. Uns als Sparkasse ist es wichtig, unseren jungen Kolleginnen und Kollegen bereits während der Berufsausbildung Sicherheit und Perspektive, aber auch interessante und flexible Arbeitsfelder zu bieten. Wir sind überzeugt, dass die wirkliche Anerkennung und Wertschätzung eigener Ideen das "Ankommen" im Unternehmen fördert. Im Rahmen der Ausbildung stärken wir daher durch selbst organisierte oder projektbezogene Arbeitsformen die Eigenverantwortlichkeit und die Kreativität unserer Auszubildenden. Gleichbehandlung und Entgelttransparenz Für die Sparkasse ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften in jeder Phase ihrer Beschäftigung eine Selbstverständlichkeit. Wir halten die Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes ein. Unsere Beschäftigten werden auf der Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen unabhängig vom Geschlecht für gleiche Tätigkeiten gleich vergütet. Die Sparkasse Oberhessen erstellt gemäß § 16 der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) jährlich einen Vergütungsbericht und veröffentlicht diesen auf unserer Website. Darin sind die Vergütungsstrukturen genauer dargestellt. Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umfassend und haben die dazu erforderlichen Strukturen und Abläufe in der Sparkasse etabliert. Im vergangenen Jahr wurden keine Eingaben bei der Gleichstellungsbeauftragten gemacht. Deshalb musste in keinem Fall eine Klärung des Sachverhalts erfolgen. Auf der Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen werden Männer, Frauen und diverse Geschlechter in der Sparkasse Oberhessen für gleiche Tätigkeiten in derselben Entgeltgruppe zugeordnet. Dies erfolgt durch Eingruppierung nach Stellentypbeschreibungen. Beteiligung und Mitarbeiterzufriedenheit Entsprechend den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Hessen sowie des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet. Als Sparkasse bekennen wir uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen. Wir unterstützen die Sicherstellung von freier Meinungsäußerung, von Organisationsfreiheit und die Einrichtung von Beschäftigtenvertretungen im Unternehmen. Wir sind der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und ihren Vertreterinnen und Vertretern verpflichtet, insbesondere dann, wenn es um Menschenrechte, Diversität, Inklusion und einen fairen Interessenausgleich im konstruktiven sozialen Dialog geht. Im Rahmen des Ideenmanagements können Beschäftigte Ideen, Impulse sowie Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung der Sparkasse beteiligen. Über die Sprints des Projekts #2030 haben alle Beschäftigten die Möglichkeit sich aktiv am Wandlungsprozess unserer Sparkasse zu beteiligen. Zudem werden die Werte unserer Unternehmenskultur intensiv gelebt. Regelmäßige ,Bilanzrunden' von Mitarbeitern und Führungskräften sorgen für einen regelmäßigen Austausch und eine offene Kommunikation. Regelmäßige Mitarbeitergespräche runden das Kommunikationskonzept ab um auch auf einzelne Beschäftigte individuell eingehen zu können. Für interne Konflikte, gibt es das Angebot eine Mediation zu nutzen, in der die Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine Beilegung ihres Konflikts anstreben können. Hierfür hat die Sparkasse Oberhessen eigene Mediatoren ausbilden lassen Kennzahlen
* Ergebnis des Stakeholderdialogs Mitarbeitende
2023, im Vorjahr fand keine Befragung statt.
Diversität und Chancengerechtigkeit In der Sparkasse arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Generationen, mit unterschiedlichen Qualifikationen, Lebensentwürfen oder kulturellen Hintergründen. Von ihren breit gefächerten Potenzialen können wir als Sparkasse profitieren. Die Anerkennung und Förderung unterschiedlicher Talente und Qualifikationen ist eine wichtige Ressource für innovatives und zukunftsgerichtetes unternehmerisches Handeln. Vielfalt hilft uns auch, attraktiv zu bleiben für die junge Generation und für digitale Talente. Wir fördern die Möglichkeit zum Austausch zwischen jungen und etablierten Beschäftigten, schaffen gezielte Anlässe, sie miteinander ins Gespräch zu bringen. Mit der Unterzeichnung der "Charta der Vielfalt" haben wir unser Bekenntnis zu Fairness und Wertschätzung von Menschen in Unternehmen sowie zur Schaffung eines vorurteilsfreien und nicht ausgrenzenden Arbeitsumfelds unterstrichen. Als ein vordringliches Entwicklungsfeld im Bereich der Diversität sehen wir die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten sind sie in Führungspositionen über alle Ebenen nicht entsprechend vertreten. Die stetige Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen der Sparkasse hat für uns daher hohe Priorität. Weiterhin gibt es, auch für Führungskräfte, flexible Teilzeitmodelle, sofern dies die spezifische Situation im Einzelfall ermöglicht. Auch die Möglichkeit des Job-Sharings wird aktiv angeboten. Weiterhin fördern wir die individuellen Möglichkeiten des wohnortnahen sowie des mobilen Arbeitens, sofern dies betrieblich möglich ist. Über unsere weiterhin praktizierten flexiblen Arbeitszeitregelungen können künftig positive Einzelfallentscheidungen zu Gunsten Betroffener zur Erledigung von Familienaufgaben herbeigeführt werden. Unsere Dienstvereinbarungen, die institutsweit gelten, fördern weiterhin relevante Personengruppen. Diese betreffen beispielsweise diese Bereiche:
Die Unterrepräsentanz von Frauen in den einzelnen Entgeltgruppen ab Entgeltgruppe 9c unterliegt weiterhin einer permanenten Betrachtung und wird vor jeder personellen Einzelmaßnahme geprüft. Stellenausschreibungen werden gemäß den Anforderungen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetz ausgeschrieben (Verweis auf Teilzeit, Verweis auf Unterrepräsentanz). Wird im Einzelfall auf eine Ausschreibung verzichtet, erfolgt dies in Abstimmung mit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und wird entsprechend dokumentiert. Kennzahlen
6.3 Gesundheit und Wohlergehen Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Mit einem umfassenden Angebot fördert die Sparkasse Oberhessen die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Dazu gehören neben anderen Maßnahmen eine betriebsärztliche Betreuung, die Unterstützung für Initiativen des Betriebssports, belastungsarme ergonomische Arbeitsplätze, ein unabhängiges psychosoziales Beratungsangebot für Beschäftigte in schwierigen persönlichen Lebenssituationen und vieles mehr. Wir unterstützen die Gesundheitsprävention für unsere Beschäftigten sowie deren Angehörige durch ein umfassendes Informations- und Aufklärungsangebot, durch Schulungen, Seminare, Sport- und Fitnessangebote sowie weitere Angebote. Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher. Es ist uns wichtig, dass unsere Mitarbeiter nicht nur körperlich, sondern auch mental gesund sind und sich wohlfühlen. Eine gesunde Arbeitsumgebung kann dazu beitragen, die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen, die Bindung unserer Mitarbeiter an das Unternehmen zu stärken und die Krankheitsquote zu reduzieren. Zudem steigert ein gutes betriebliches Gesundheitsmanagement die Arbeitgeberattraktivität und ergänzt die Unternehmenskultur und ist mittlerweile ein unverzichtbares Angebot, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Daher haben wir die Gesundheitsplattform Machtfit eingeführt. Machtfit ist eine digitale benutzerfreundliche Gesundheitsplattform. Die Plattform bietet eine breite Palette an Programmen, die auf die individuellen Bedürfnisse und Interessen der Beschäftigten zugeschnitten sind und sowohl Online als auch in Präsenz wahrgenommen werden können. Mithilfe von Machtfit kann die Sparkasse Oberhessen ihren Beschäftigten beispielsweise Zugang zu Online- und Präsenzkursen für Fitness, Ernährung, Stressmanagement oder weiteren Gesundheitsthemen bieten. Die Sparkasse Oberhessen hat für alle Beschäftigten einen Gruppenvertrag in Form einer betrieblichen Krankenversicherung abgeschlossen, der die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ergänzt, wenn diese Leistungen nicht oder nur teilweise übernommen werden. Familienangehörige der Beschäftigten können ebenfalls zu günstigen Konditionen mitversichert werden. Kennzahlen
Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Die Sparkasse fühlt sich der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben verpflichtet. Für familiengerechte Arbeitsbedingungen engagieren wir uns umfassend und mit großer Überzeugung. Dazu gehört auch, dass wir in der Sparkasse eine Kultur der Kollegialität fördern, in der die Rücksichtnahme auf familiäre Erfordernisse ein Teil einerteamorientierten Arbeitsorganisation ist. Wir möchten außerdem für Frauen und Männer bessere Voraussetzungen schaffen, um ihren Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen. Ebenso wollen wir sie stärker ermutigen, Zeit für die Familie zu investieren. Auch die Pflege von Angehörigen fördern wir mit spezifischen Maßnahmen. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie Mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Angeboten hat die Sparkasse Oberhessen die notwendigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass ihre Beschäftigten die unterschiedlichen Anforderungen von Beruf und Familie gut oder besser in Einklang bringen können. Die Kombination von variabler Arbeitszeit und flexiblen Arbeiten sowie das bestehende Angebot von verschiedenen Teilzeitmodellen schaffen gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Kennzahlen
* Ergebnis des Stakeholderdialogs "Mitarbeitende
2023, im Vorjahr fand keine Befragung statt.
6.4 Weiterbildung/lebenslanges Lernen Grundlagen der Aus- und Weiterbildung Wir legen Wert auf gut ausgebildete Beschäftigte und fördern das lebenslange Lernen sowie die Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten. Die Bewältigung der durch den Werte- und Kulturwandel, die demografische Entwicklung, die Digitalisierung und die Nachhaltigkeit ausgelösten Transformationsprozesse hat für uns als Sparkasse oberste Priorität. Die Sparkasse Oberhessen bietet in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Hierdurch eröffnen wir unseren Beschäftigten langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses. Menschliche Nähe unterscheidet uns von unseren Mitbewerbern - diesen persönlichen Kontakt wollen wir trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen Wegen erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation unserer Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung. Damit dies gelingt, nutzen wir das Qualifizierungsangebot der regionalen Sparkassenakademie. Nach der Ausbildung bieten wir vielen Beschäftigten die Weiterbildung zur "Sparkassenfachwirtin" bzw. zum "Sparkassenfachwirt" oder zur "Bankfachwirtin" bzw. zum "Bankfachwirt" an den Sparkassenakademien an. Anschließend ist die Weiterbildung zur "Sparkassen-Betriebswirtin" bzw. zum "Sparkassen-Betriebswirt" oder zur "Bankbetriebswirtin" bzw. zum "Bankbetriebswirt" möglich. Studieninteressierten Beschäftigten fördern wir das Studium zum "Bachelor of Science" an der verbundeigenen Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe. Das Qualifizierungsprogramm zur oberen Führungsebene umschließt neben fachbezogenen Seminaren den Besuch des Lehrinstituts an der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management in Bonn mit dem Abschluss zur "diplomierten Sparkassenbetriebswirtin" bzw. zum "diplomierten Sparkassenbetriebswirt". Besonders leistungsstarke Bachelorabsolventinnen oder -absolventen können ein Studium zum "Master of Business Administration (MBA)" anschließen, welches für obere Führungsaufgaben qualifiziert. Die Hochschule für Finanzwirtschaft & Management der Sparkassen-Finanzgruppe bietet in enger Kooperation mit der Hochschule Koblenz seit Ende 2018 ein gemeinsames Studienprogramm an. Das "Lehrinstitut mit MBA" führt die Stärken der bestehenden Angebote - Lehrinstitut und MBA-Studium - zu einem einzigartigen Studienkonzept zusammen. Die Studierenden erhalten einen Doppelabschluss: zum einen die "diplomierte Sparkassen-Betriebswirtin" bzw. den "diplomierten Sparkassen-Betriebswirt" sowie den Abschlussgrad "Master of Business Administration (MBA)". Ziel ist es, talentierte Beschäftigte mit erster Führungserfahrung auf die Übernahme anspruchsvoller Management- und Führungsaufgaben in Finanzdienstleistungsunternehmen vorzubereiten. In Zusammenarbeit mit den Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe bietet die Sparkasse Oberhessen ein breites Spektrum an spezifischen Aus- und Weiterbildungsangeboten für alle Beschäftigten. Durch eine umfassende Nachwuchsförderung und Aufstiegsweiterbildung eröffnen wir unseren Beschäftigten langfristige berufliche Entwicklungsperspektiven in der Sparkasse. Weiterbildungsmaßnahmen Der Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird von uns vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen, die sich zum Beispiel aus der Digitalisierung, aus Änderungen des Produkt- und Dienstleistungsangebots sowie aus regulatorischen Anforderungen ergeben, laufend analysiert. Daraus resultiert die kontinuierliche Fortschreibung der Weiterbildungsziele für einzelne Beschäftigte, Teams oder die gesamte Sparkasse, welche durch interne und externe Schulungen verfolgt werden. In die Weiterbildung von 757 Beschäftigten haben wir im Berichtsjahr mehr als 835.585 Euro investiert. Im Durchschnitt hatte jede bzw. jeder Beschäftigte 4,25 Weiterbildungstage im Jahr zur Verfügung. Zentrale Aktivitäten zur Weiterbildung der Mitarbeitenden im Jahr 2023 waren:
Kennzahlen
* Ergebnis des Stakeholderdialogs "Mitarbeitende
2023, im Vorjahr fand keine Befragung statt.
6.5 Handlungsprogramm im Bereich Arbeitnehmerbelange
7 Achtung der Menschenrechte 7.1 Bewertung von Risiken im Bereich Achtung der Menschenrechte Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Unsere Beschäftigten, Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister kommen überwiegend aus dem Geschäftsgebiet. Marktdynamiken, veränderte Betriebsbedingungen, neue Geschäftsbeziehungen etc. können jedoch immer wieder potenziell oder tatsächlich Auswirkung auf die Risikosituation im Bereich der Menschenrechte haben. Daher handeln wir stets im Bewusstsein, dass die Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten eine kontinuierliche Aufmerksamkeit auf den verschiedenen Ebenen des Unternehmens erfordert. In unserer Risikostrategie haben wir unseren Anspruch festgeschrieben, neue Geschäfte, die in sich hohe Reputationsrisiken tragen, da sie sozialen, ethischen oder ökologischen Mindeststandards eindeutig zuwiderlaufen, zu vermeiden. Dazu gehören insbesondere:
So ist auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt in Kraft getreten, das seit 2024 Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern sanktionsbewehrte menschenrechtliche Sorgfaltspflichten hinsichtlich ihrer Lieferketten auferlegt. Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte Compliance-Kultur sind die Grundlagen unserer Geschäftstätigkeit. Alle relevanten Geschäftsprozesse werden durch die Compliance-Funktion in unserer Sparkasse überwacht. Für die Beschreibung und Bewertung möglicher Risiken ist der Bereich Risikosteuerung zuständig. Eingebunden in die Identifikation und Analyse von Risiken bei den Menschenrechten sind die für die jeweiligen Risiken relevanten Bereiche, z.B. Treasury, Produktion sowie Strategie und Transformation. So wird sichergestellt, dass die relevanten Unternehmensbereiche in die Verantwortung für den Umgang mit Menschenrechten eingebunden sind. Für alle Beschäftigten der Sparkasse werden die Kernarbeitsnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)" eingehalten. Wir erfüllen alle gesetzlichen und tariflichen Anforderungen an Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung. Mit den geschilderten Regelungen und Prozessen können menschenrechtliche Risiken frühzeitig identifiziert und falls notwendig mit geeigneten Maßnahmen minimiert oder verhindert werden oder, im Falle einer unmittelbar bevorstehenden oder tatsächlichen Verletzung, kann Abhilfe geschaffen werden. Einzelheiten zu materiellen Risiken legen wir im Risikobericht im Rahmen des Lageberichts offen. In Bezug auf Menschenrechtsverletzungen in unserem Gesamtportfolio (Kreditgeschäft und bilanzielle Eigenanlagen) liegen soweit keine Erkenntnisse vor. 7.2 Achtung der Menschenrechte Die Sparkasse und ihr Vorstand bekennen sich zur Achtung der allgemeinen, international anerkannten Menschenrechte. Dieses Bekenntnis schließt unsere Verpflichtung mit ein, im Geschäftsbetrieb, beim Produkt- und Dienstleistungsangebot im Kerngeschäft sowie in eigenen Liefer- und Wertschöpfungsketten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen mit größtmöglicher Sorgfalt nachzukommen. Die Achtung der Menschenrechte und die Wahrnehmung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten stehen im Einklang mit unseren Grundwerten als Sparkasse. Unser Gründungsprinzip fußt auf Respekt, Fairness und Rücksichtnahme gegenüber benachteiligten Personen. Diese Werteorientierungen schließen das Bekenntnis zu Demokratie, Toleranz, Vielfalt und Chancengleichheit mit ein und sind unerlässlich für eine verantwortliche und kundenorientierte Unternehmensführung. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Sparkasse sind dazu angehalten, bei allen unternehmensinternen sowie bei allen externen geschäftlichen Aktivitäten aufrichtig, ethisch einwandfrei, fair, verlässlich und nachhaltig zu handeln und die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen. Dies erwarten wir auch von unseren Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und Dienstleistern. Eine Missachtung oder Verletzung der Menschenrechte wird nicht geduldet. Bei der Beachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten und ihrer Vorkehrungen zu deren Einhaltung befolgen wir deutsches und europäisches Recht. Wir orientieren uns darüber hinaus an den Vorgaben internationaler Abkommen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Erklärungen und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO-Kernarbeitsnormen), der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, den Prinzipien des UN Global Compact, der Charta der Vielfalt der Vereinten Nationen sowie den Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Bankwesen (PRB). 7.3 Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter In Richtlinien, internen Arbeitsanweisungen sowie in Betriebsvereinbarungen sind alle wesentlichen Regelungen festgehalten, die den Beschäftigten als Orientierung dienen können, um die Prinzipien und Werte der Sparkasse Oberhessen im täglichen Handeln umzusetzen. In unserer Unternehmenskultur sowie dem Verhaltenskodex sind unsere Grundwerte verankert, mit dem Ziel einer langfristigen, respektvollen und diskriminierungsfreien Zusammenarbeit in einem multikulturellen Umfeld. Die Sparkasse Oberhessen erkennt das Recht der Mitarbeitenden auf den Schutz ihrer persönlichen Daten an und geht mit allen mitarbeiterbezogenen Daten gesetzeskonform um. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten. Ebenso werden die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Zur Gesundheitsprävention wurde ein umfassendes System von Sensibilisierungs-, Motivations- und Umsetzungshilfen etabliert, welche das Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeitenden fördern und stärken. Die Sparkasse Oberhessen bietet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleiche Beschäftigungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten entsprechend ihren Zielen und Fähigkeiten. Für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern haben wir eine Beauftragtenstelle eingerichtet. Die Sparkasse Oberhessen entlohnt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair, leistungsbezogen und angemessen. Bei uns findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-S) für Anwendung. Entsprechend den Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes wird in der Sparkasse Oberhessen die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern gewährleistet. Wir bekennen uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen und zu streiken. Entsprechend den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet. In der Sparkasse Oberhessen bestehen über Befragungen sowie bestehende Beschwerderechte Möglichkeiten zur Kommunikation von Verbesserungs- oder Veränderungswünschen. Die Sparkasse Oberhessen bekennt sich nachdrücklich uneingeschränkt zum Verbot jeglicher Form von Zwangsarbeit, sexueller Ausbeutung, Menschenhandel und moderner Sklaverei. Die Sparkasse Oberhessen duldet keine Form ausbeuterischer Kinderarbeit. Die gesetzlichen Vorgaben zum Umweltschutz werden von der Sparkasse Oberhessen eingehalten. Wir vermeiden alle Handlungen, die eine negative Auswirkung auf die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Beschäftigten, unserer Kundinnen und Kunden und Geschäftspartner sowie aller anderen Anspruchsgruppen haben könnten. Kundinnen und Kunden Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes strategisches Geschäftsziel. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die Menschen und Unternehmen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen. Wir haben daher den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu unserem Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten und zu unserem gesamten Beratungsangebot ausgebaut. Die Sparkasse Oberhessen verfügt auch über ein umfassendes internes und externes Beschwerdemanagement, in dem wir sämtliche Impulse und Anliegen unserer Kundinnen und Kunden systematisch analysieren. Unser Ziel ist es, mögliche negative Auswirkungen einer Kreditvergabe oder Finanzierung durch die Sparkasse Oberhessen möglichst gering zu halten. Lieferanten und Dienstleister Die Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte findet, ebenso wie umweltbezogene Sorgfaltspflichten, auch im Einkaufs- und Beschaffungs- bzw. Lieferantenmanagement der Sparkasse Oberhessen Berücksichtigung. Die Sparkasse Oberhessen erwartet von ihren Lieferanten und Dienstleistern, dass sie ökonomische, ökologische, ethische und soziale Mindestanforderungen erfüllen. Um diese Mindeststandards verbindlich auszugestalten, setzt unser Bereich "interne Dienste" eine Lieferantenerklärung ein, die von allen Zulieferbetrieben verpflichtend gezeichnet werden muss. In unserer Einkaufsrichtlinie ist zudem das Regionalprinzip verankert, bei dem Wert auf die Einbindung ortsansässiger oder regionaler kleiner und mittlerer Unternehmen gelegt wird. 7.4 Beschwerde- und Meldemöglichkeiten, Sensibilisierung In Fällen, in denen Mitarbeitende oder Dritte eine Missachtung ihrer Rechte empfinden, stehen ihnen Beschwerde- und Meldewege in der Sparkasse als Ansprechpersonen und Unterstützung zur Verfügung. 7.5 Handlungsprogramm im Bereich Achtung der Menschenrechte Aktuell bestehen über den Einsatz der Lieferantenerklärung im Gesamthaus keine konkreten Planungen für ein Handlungsprogramm für den Bereich Achtung der Menschenrechte. Für uns als regional ansässiges Kreditinstitut ist es selbstverständlich, geltendes Recht und Gesetze in Hinblick auf Menschenrechte einzuhalten. Weiterhin ist es für uns auch perspektivisch schwierig, das Kerngeschäft (Kredite und Anlagen) vollständig transparent im Hinblick auf Menschenrechtsaspekte zu durchleuchten (z.B. vollständige Wertschöpfungsketten unserer Kunden, Emittenten, bei denen wir Gelder anlegen). Falls uns zukünftig Risiken im Bereich Menschenrechte sichtbar werden, wird unser Arbeitsteam Nachhaltigkeit Handlungsempfehlungen zum Umgang mit diesen Risiken entwickeln. 8 Corporate Governance 8.1 Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten. Die Sparkasse Oberhessen bekennt sich ausdrücklich zum Ziel, illegale Tätigkeiten zu bekämpfen. Das Beauftragtenwesen der Sparkasse Oberhessen bzw. die dort beschäftigten Beauftragten stellen über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird, um Vermögens- und Reputationsschäden für die Sparkasse Oberhessen und ihre Kundinnen und Kunden zu verhindern. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen. 8.2 Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben ist in unserem Haus gebündelt der Chief Compliance Officer (CCO) verantwortlich. Er/Sie ist unabhängig vom operativen Geschäft, hat umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang. Die Beauftragten identifizieren zudem mögliche Interessenkonflikte. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln vom Bereich Compliance geprüft. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Geschäftsanweisung. Weiter unterstützt und berät der CCO den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Er erstattet sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen werden an die interne Revision und an den Verwaltungsrat weitergeleitet. In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur. Betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Rahmen regelmäßiger Compliance-Schulungen auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber hinaus werden die Beschäftigten bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet. Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, Fachbereiche oder die jeweils fachlichen Beauftragten zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, diese auch vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem). Die Sparkasse Oberhessen trägt dafür Sorge, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch externe Dritte die Möglichkeit haben, auf Auffälligkeiten und Verstöße gegen Richtlinien und Gesetze innerhalb der Sparkasse sowie durch Geschäftspartner und Kundinnen bzw. Kunden hinzuweisen. Hierfür bietet die Sparkasse Oberhessen geschützte schriftliche und mündliche Meldekanäle an. Eine strikt vertrauliche Behandlung der Hinweise wird zugesichert. Zur Wahrung von Neutralität und Sicherheit der Person kann die Meldung auch anonym erfolgen. 8.3 Politische Interessenvertretung Die Sparkasse Oberhessen ist Mitglied im Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe. Darüber hinaus legt er die strategische Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Hierzu erarbeiten seine Mitglieder und Verbundunternehmen mit dem DSGV Konzepte für eine erfolgreiche Marktbearbeitung. Der DSGV ist Träger der zentralen Bildungseinrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe, der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management. Weitere Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel die Stiftung für die Wissenschaft, die Eberle-Butschkau-Stiftung sowie die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die institutssichernden Einrichtungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen. Wir spenden nicht an Parteien und Politikerinnen und Politiker. 8.4 Steuern Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle eines Staates für die Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben, insbesondere der umfassenden Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Steuern dienen damit auch der Erfüllung der Aufgaben, die mit einer nachhaltigen Entwicklung der Staaten verbunden sind. Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut berücksichtigt die Sparkasse umfassend und bei allen relevanten Geschäftstätigkeiten sowie in allen ihren Gesellschaften die jeweils gültigen steuerrechtlichen Anforderungen. Die Sparkasse hält die jeweils geltenden Steuergesetze und -Vorschriften in Bezug auf ihre eigenen Steuerverbindlichkeiten ein. Wir kommunizieren anlassbezogen aktiv, transparent und konstruktiv mit den jeweils zuständigen Steuerbehörden. Steuerhinterziehung ist illegal und steht im Widerspruch zu unserer Unternehmenskultur sowie zu unseren Werten und Überzeugungen. 8.5 Handlungsprogramm im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung In unserer Sparkasse ist der Geschäftsbereich Beauftragtenwesen installiert. Hier sind die Aufgaben der Compliance WpHG und MaRisk sowie die Funktion des Geldwäschebeauftragten vollumfänglich wahrgenommen. Zusätzlich ist hier der Bereich IT-Compliance mit der Datenschutzbeauftragten und dem Informationssicherheits-Beauftragten und Notfallkoordinator angesiedelt. Bei der fachlichen und inhaltlichen Ausrichtung der genannten Bereiche/Funktionen werden aktuelle Anforderungen (gesetzlich oder aufsichtsrechtlicher Natur) stets berücksichtigt. Somit besteht aktuell kein zusätzlicher Handlungsbedarf. 9. AnhangMeldebögen zu Taxonomie - Berichterstattung nach DelVO (EU) 2021/2178 und DelVO (EU) 2022/1214 (Kernenergie und fossiles Gas) 0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Basis Umsatz) 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Basis CapEx) 2. GAR-Sektorinformationen (Basis Umsatz) 2. GAR-Sektorinformationen (Basis CapEx) 3. GAR KPI Bestand (Basis Umsatz) 3. GAR KPI Bestand (Basis CapEx) 4. GAR KPI-Zuflüsse (Basis Umsatz) 4. GAR KPI-Zuflüsse (Basis CapEx) 5.KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand - Basis Umsatz) 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse - Basis Umsatz) 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand - Basis CapEx) 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse - Basis CapEx) Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) (Basis Umsatz) Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) (Basis CapEx) Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) (Basis Umsatz) Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) (Basis CapEx) Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Basis Umsatz) Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Basis CapEx) Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (Basis Umsatz) Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (Basis CapEx) 0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI
(*) Für Kreditinstitute, die die
Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a
Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht
erfüllen
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung). 2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden. 3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU- Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen. 4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung). 2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden. 3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen. 4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden 2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codesgemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen. 2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden 2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen. 3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz
3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx
4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis Umsatz
4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis CapEx
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis Umsatz
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden. 2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen. 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis Umsatz
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden. 2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen. 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis CapEx
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden. 2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen. 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis CapEx
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden. 2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen. Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) - Basis Umsatz
Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) - Basis CapEx
Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) - Basis Umsatz
Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) - Basis CapEx
Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - Basis Umsatz
Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - Basis CapEx
Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - Basis Umsatz
Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - Basis CapEx
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse Oberhessen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Oberhessen bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Oberhessen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Ermittlung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft a) Sachverhalt und Problemstellung: Entsprechend ihrem gesetzlichen und satzungsrechtlichen Auftrag betreibt die Sparkasse das Kreditgeschäft mit Kunden vorrangig im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Das Kreditgeschäft mit Kunden (Aktiva 4) macht mit 4.409,1 Mio EUR 71,8% der Bilanzsumme der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 aus. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 409,6 Mio EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse. Neben der Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer erfolgt eine Bewertung der Kreditsicherheiten teilweise auf Basis geschätzter Werte. Bewertungsaufwendungen im Kreditbereich können sich als Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen oder als Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB in für Kreditinstitute gesetzlich zulässiger Weise ergeben. Für außerbilanzielle Geschäfte (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderrufliche Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein anschließender Ausfall drohen, werden Rückstellungen gebildet. In den Vorjahren bewegten sich die Bewertungsaufwendungen auf niedrigem Niveau. Durch das gestiegene Marktzinsniveau, das zu höheren Finanzierungskosten geführt hat, sowie die aktuell ungünstigen konjunkturellen Rahmenbedingungen besteht das Risiko steigender Bewertungsaufwendungen und erhöhter Kreditausfälle. Aus den Kreditbewertungen können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage der Sparkasse ergeben. Aufgrund der quantitativen Bedeutung der Forderungen an Kunden und der damit einhergehenden hohen Bedeutung einer sachgerechten Bewertung, der erhöhten Prognoseunsicherheit und der Ermessensspielräume stellt die Bewertung der Kundenforderungen im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen im Kreditbereich durchgeführt und hierbei insbesondere die Risikofrüherkennungsprozesse der Sparkasse berücksichtigt. Im Rahmen der Aufbauprüfungen haben wir die Kreditprozesse der Sparkasse beurteilt und uns hierbei insbesondere an den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation (§ 25a KWG i. V. m. den Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk) orientiert. Funktionsprüfungen haben wir entsprechend berufsrechtlicher Grundsätze anhand einer zufälligen Auswahl von Kreditengagements durchgeführt. Dabei haben wir die Wirksamkeit der Kreditgeschäftsprozesse (inkl. der Bilanzierungs- und Bewertungsprozesse) beurteilt. Daneben haben wir anhand einer bewussten Auswahl von "bemerkenswerten Kreditengagements" i. S. v. § 34 der "Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung - PrüfbV)" das Erfordernis von bilanziellen Bewertungsmaßnahmen geprüft. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe der "IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigungen")" (IDW RS BFA 7) ermittelt wurden. Ergänzend haben wir analytische Prüfungshandlungen in Bezug auf die Zusammensetzung und Entwicklung des Kreditportfolios insbesondere mit Bezug zu Bewertungsaufwendungen durchgeführt, z. B. anhand von Auswertungen der Kreditbestände, der Sicherheiten und der Risikovorsorge im Rahmen des internen Berichtswesens der Sparkasse oder der Kreditgeschäftsprozesse insbesondere im Bereich der Risikoklassifizierungsverfahren, der Risikofrüherkennung und der Problemkreditbearbeitung. c) Verweis auf weitergehende Informationen: Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung können dem Anhang (Abschnitte A. und B. I.) sowie dem Lagebericht (Abschnitte 1.2.1, 2.1, 2.3, 6.3.1 und 7) entnommen werden. 2. Bewertung von "Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren" (Aktiva 5) sowie "Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren" (Aktiva 6) a) Sachverhalt und Problemstellung: Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie nicht festverzinsliche Wertpapiere im Portfolio. Der Wertpapierbestand (Aktiva 5 und Aktiva 6) macht mit insgesamt 1.026,8 Mio EUR 16,7 % der Bilanzsumme aus. Die Bewertung erfolgt gemäß § 340e Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB. Der Liquiditätsreserve wurden gemessen an den Buchwerten 37 % des Wertpapierbestands zugeordnet und zum strengen Niederstwert bewertet. Dem Anlagevermögen wurden 72,5 % der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere (Aktiva 5) zugeordnet; der dem Anlagevermögen zugeordnete Bestand wurde gemessen an den Buchwerten zu 44,2 % des gesamten Wertpapierbestands zum gemilderten Niederstwert bewertet. Der Vorstand der Sparkasse hat als ihr gesetzlicher Vertreter im Anhang zu den Bewertungsmethoden sowie zu den Gründen für die Annahme einer nur vorübergehenden Wertminderung bei Wertpapieren des Anlagevermögens Stellung genommen. Die im Geschäftsjahr 2023 eingetretenen Veränderungen des Marktzinsniveaus waren für die Bewertung der Wertpapiere im Jahresabschuss zum 31. Dezember 2023 von hoher Relevanz und daher auch im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen im Bereich der Eigenhandelsgeschäfte durchgeführt. Dabei haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und insbesondere die Prozesse zur Bewertung der Wertpapiere beurteilt. Im Rahmen der Aufbauprüfungen haben wir uns insbesondere an den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation (§ 25a KWG i. V. m. den Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk) orientiert. Funktionsprüfungen haben wir entsprechend berufsrechtlicher Grundsätze anhand einer zufälligen Auswahl von im Jahr 2023 abgeschlossenen Wertpapiertransaktionen durchgeführt. Zudem haben wir die Entscheidungen des Vorstands im Zusammenhang mit der Bewertung der Wertpapierbestände nachvollzogen. Bei einem Verzicht auf Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert im Anlagevermögen haben wir geprüft, ob die Sparkasse eine sachgerechte Beurteilung der Wertminderung dahingehend vorgenommen hat, dass diese nicht von Dauer ist. c) Verweis auf weitergehende Informationen: Weitere Informationen sind im Anhang (Abschnitte A., B. I. und B. II.) sowie im Lagebericht (Abschnitte 1.2.1, 2.1, 6.3.2 und 7) enthalten. Sonstige Informationen Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden Unterlagen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung des Vorstands (gesetzliche Vertreter) und des Verwaltungsrats (Aufsichtsorgan) für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind nach § 44 der Satzung der Sparkasse Oberhessen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen. Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht konkretisiert wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Klaus Denter.
Frankfurt am Main, den 28. Juni 2024 Sparkassen-
und Giroverband Hessen-Thüringen
Denter, Wirtschaftsprüfer Bericht des Verwaltungsrates (gem. § 325 Abs. 1 Handelsgesetzbuch) Der Verwaltungsrat unserer Sparkasse hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und überwachte die Geschäftsführung. Er wurde vom Vorstand regelmäßig über die wirtschaftliche Lage der Sparkasse sowie über alle wichtigen Geschäftsvorfälle unterrichtet. Im Geschäftsjahr 2023 trat der Verwaltungsrat zu 6 Sitzungen zusammen. Die ihm im Rahmen seiner Aufsichtspflicht obliegenden Prüfungen wurden durchgeführt. Nennenswerte Beanstandungen ergaben sich nicht. Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen hat die Buchführung, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen, den Jahresabschluss festgestellt, den Lagebericht gebilligt und dem Vorstand Entlastung erteilt. Vom Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 12.290.206,03 € werden 9.290.206,03 € der Sicherheitsrücklage zugeführt sowie 3.000.000,00 € an die Träger abgeführt. Die Gewinnverwendung berücksichtigt § 16 des Hessischen Sparkassengesetzes.
Friedberg, den 28. August 2024 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Jan Weckler, Landrat des Wetteraukreises |
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